Hallo Zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens und ich hoffe einer von Euch kennt die Antwort auf diese Frage oder hätte einen Recherchetipp für mich. Im Rahmen der zweijährigen Überprüfung bzgl. meines Einkommens durch das Jugendamt, stehe ich vor dem Problem, wie ich diesen Erfassungsbogen korrekt ausfüllen kann. Zu meiner Situation:
Ich wohne in einem Einfamilienhaus, dass meine Ehefrau gekauft hat. Sie ist im Grundbuch als Alleineigentümerin eingetragen und trägt die Tilgungsraten alleine.
Meine Frage ist nun, inwiefern mir durch diesen Umstand ein Wohnvorteil (mietfreies Wohnen) angerechnet werden kann, so dass sich hierdurch mein Nettoeinkommen erhöht, mit der Folge, dass ich gem. der DT hochgruppiert werden könnte. Daher meine Frage:
Über jeden Beitrag und Tipp, sei er noch so klein, wäre ich dankbar.
Bleibt gesund.
Gruß
ich hätte eine Frage bezüglich der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens und ich hoffe einer von Euch kennt die Antwort auf diese Frage oder hätte einen Recherchetipp für mich. Im Rahmen der zweijährigen Überprüfung bzgl. meines Einkommens durch das Jugendamt, stehe ich vor dem Problem, wie ich diesen Erfassungsbogen korrekt ausfüllen kann. Zu meiner Situation:
- Verheiratet seit 2013, hieraus zwei Kinder (5 und 9 Jahre)
- einen nichtehelichen Sohn (13 Jahre) wohnhaft bei der Kindesmutter (ledig); für diesen Sohn habe ich bisher immer den Mindestunterhalt gem. DT bezahlt
- mein unbereinigtes Nettoeinkommen cirka 2.000€
Ich wohne in einem Einfamilienhaus, dass meine Ehefrau gekauft hat. Sie ist im Grundbuch als Alleineigentümerin eingetragen und trägt die Tilgungsraten alleine.
Meine Frage ist nun, inwiefern mir durch diesen Umstand ein Wohnvorteil (mietfreies Wohnen) angerechnet werden kann, so dass sich hierdurch mein Nettoeinkommen erhöht, mit der Folge, dass ich gem. der DT hochgruppiert werden könnte. Daher meine Frage:
- Besteht hier ein anrechenbarer Wohnvorteil? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen. In den iSUV Merkblättern habe hierzu nichts gelesen, insbesondere nicht, dass es um sog. "freiwillige Zuwendung Dritter" handeln könnte, dessen Vorliegen einen Wohnvorteil nach Rechtsprechung des BGH entfallen ließe.
- Wenn ja, mit wieviel Prozent einer fiktiven Miete (sagen wir das Haus könnte man kalt mit 1.200€ vermieten), müsste ich diesen Wohnvorteil in dem Erfassungsbogen berücksichtigen?
- Könnte ich von diesem Wohnvorteil auch Ausgaben abziehen wie bspw. meine anteilige Beteiligungen an Gas, Wasser, Strom, Müllabfuhr, GEZ und ggf. anteilige Zinszahlungen die meine Frau an die Bank leisten muss?
Über jeden Beitrag und Tipp, sei er noch so klein, wäre ich dankbar.
Bleibt gesund.
Gruß