Betreuungsunterhalt nachdem das Kind 3 Jahre ist

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Betreuungsunterhalt nachdem das Kind 3 Jahre ist

      Hallo allerseits,

      habe erst nach einem Vorstellungs-Thread gesucht, aber nichts gefunden.

      Von daher gerne ein nettes Hallo in die Runde! :)

      Ich habe nun schon über Wochen immer wieder das Internet abgesucht, allerdings nicht wirklich etwas passendes gefunden. Aber Euer tolles Forum hier. Daher hoffe ich, dass ihr mir einen Schubs in die richtige Richtung geben könnt.

      Zum Fall (zwecks Übersichtlichkeit in Stichpunkten):
      - Unser Sohn ist im April 2019 geboren
      - Meine Ex-Partnerin und ich waren nicht verheiratet
      - Ex-Partnerin hat noch zwei weitere Kinder (7 und 8 Jahre) und lebt das Wechselmodell mit ihrem Ex-Mann. Ein Kind ist bei ihm, das andere bei Ihr gemeldet.
      - Trennung und Auszug Ihrerseits aus der gemeinsamen Wohnung 05.2020
      - Unser Sohn lebt bei ihr, ich sehe ihn leider nur alle 14 Tage. Es besteht ein Titel gegen mich bzgl des KU, den ich von mir aus freiwillig beim JA unterschrieben habe.
      - BU zahle ich derweil jeden Monat 960€
      - KU derweil 342,50€ (Stufe 4)

      Die Kindesmutter wollte unseren Sohn schon dieses Jahr im August in die Kita geben, allerdings würden dann Kosten von ~120€ im Monat anfallen, die sie nicht bezahlen könne. Anstatt darüber mit mir zu kommunizieren, sagte sie den Platz einfach ab.

      Nun meine Frage: Da der nächste Termin, damit unser Sohn regulär in die Kita kann, erst im August 2023 stattfindet, sagte mir meine Ex-Partnerin, dass sie dann wohl zum Jobcenter müsse um Unterstützung zu verlangen. Also H4 beantragen müsse.
      Wird das Jobcenter wieder auf mich zukommen, dass ich für sie weiter zahlen "muss"?

      [b][/b]
      Eine gute Freundin sagte mir, dass ich mir diesbezüglich keine Sorgen machen müsse, sie hatte auch so einen Fall. Allerdings ging das JC nicht auf ihren Ex-Mann zu. Sie wurde vom Jobcenter unterstützt einen Job zu finden und es wurden sich wohl auch Gedanken über die Kinderbetreuung gemacht (Tagesmutter o.Ä)

      [b][/b]
      Gelinde gesagt, da meine Ex keine sonderliche Lust hat arbeiten zu gehen und es primär immer um das liebe Geld ging, habe ich ehrlich gesagt keine Intention für diese Dame noch weiter ihren Lebensunterhalt zu zahlen, noch, dass ich mich beim JC für irgendwas rechtfertigen muss.

      Hoffe ihr habt einen Rat. Weil wenn ich die Kosten für die Kita August - April in Relation setze zu dem was ich an sie noch weiter zahlen müsste, sprechen wir hier von einigen hundert Euro vs einigen tausend Euro.


      Liebe Grüße

      John
      [b][/b]
    • Hallo,


      JohnDoe schrieb:

      Unser Sohn ist im April 2019 geboren

      Die Mutter ist bis zum 3.Lebensjahr des Kindes nicht verpflichtet eine Arbeit anzunehmen.



      aus dem Netz schrieb:

      Trennen sich die Eltern eines Kindes, hat der betreuende Elternteil Anspruch auf Betreuungsunterhalt gemäß § 1570 BGB. Der Unterhalt ist dabei zunächst auf die ersten 3 Jahre nach der Geburt des Kindes befristet.


      Das Jobcenter wird sie auf den Betreuungsunterhalt verweisen.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy,

      ich glaube wir reden aneinander vorbei? Mir ist das glasklar. Ich zahle schon den Betreuungsunterhalt von monatlich 960€
      Von daher verstehe ich Deine Aussage nicht.

      Das Subject der Threads, als auch meine Frage zielen auf der Zeit "nach" den drei Jahren ab. Kurzum Kind wird drei, aber Kita Platz beginnt erst Monate später.


      lg

      John
    • JohnDoe schrieb:

      Wird das Jobcenter wieder auf mich zukommen, dass ich für sie weiter zahlen "muss"?
      Hallo John,

      es kann gut sein, dass das Jobcenter es versucht. Aber um mehr als 3 Jahre Unterhalt für die Mutter durchzubekommen, müssen schon triftige Gründe vorliegen. Ich meine, beim ISUV genau dazu mal ein spezielles Merkblatt gesehen zu haben, aber vielleicht irre ich mich auch. Bei Haufe findet sich ein schon etwas betagter Kommentar, aber das meiste dürfte noch heute zutreffen:

      haufe.de/recht/familien-erbrec…htung-ganz_220_78978.html
    • Clint schrieb:

      JohnDoe schrieb:

      Wird das Jobcenter wieder auf mich zukommen, dass ich für sie weiter zahlen "muss"?
      Hallo John,
      es kann gut sein, dass das Jobcenter es versucht. Aber um mehr als 3 Jahre Unterhalt für die Mutter durchzubekommen, müssen schon triftige Gründe vorliegen. Ich meine, beim ISUV genau dazu mal ein spezielles Merkblatt gesehen zu haben, aber vielleicht irre ich mich auch. Bei Haufe findet sich ein schon etwas betagter Kommentar, aber das meiste dürfte noch heute zutreffen:

      haufe.de/recht/familien-erbrec…htung-ganz_220_78978.html

      Hallo Clint,
      vielen Dank. Das habe ich bei Haufe auch schon gefunden. Allerdings passt es nur halbwegs. Ansonsten sind Informationen zu solchen Fällen leider sehr dürftig bis gar nicht existent. Beziehungsweise finde ich nichts, oder ich suche mit den falschen Schlagwörtern.
      Ich habe gehofft, dass hier evtl jemand in derselben Situation war wie ich nun. Zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass nur ich solche Probleme und auch Ängste habe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JohnDoe ()

    • edy schrieb:

      Die Mutter ist bis zum 3.Lebensjahr des Kindes nicht verpflichtet eine Arbeit anzunehmen.
      Thema mal wieder nicht verstanden?

      edy schrieb:

      aus dem Netz schrieb:

      Trennen sich die Eltern eines Kindes, hat der betreuende Elternteil Anspruch auf Betreuungsunterhalt gemäß § 1570 BGB. Der Unterhalt ist dabei zunächst auf die ersten 3 Jahre nach der Geburt des Kindes befristet.

      Thema mal wieder nicht verstanden!

      § 1570 BGB betrifft geschiedene Ehegatten. :D :D :D
    • Hallo

      @JohnDoe suche mal hier bitte selbst nach Betreuungsunterhalt.

      Mir fällt nur noch als Idee ein, dass Du Dich selbst aktiv auf die Suche nach einem Kita-Platz für Deinen Sohn aufmachst. Mir ist bewusst, dass das nicht einfach ist (ich habe das "Spiel" mit Kita-Suche immerhin in den letzten 20 Jahren für 3 Kinder betreiben müssen - vor dem Rechtsanspruch). Dennoch ist so am besten nachweisbar, dass die Mutter keinen Anspruch auf weiteren Unterhalt hat, da man in Deutschland nicht nur einen Rechtsanspruch auf Kita-Platz hat, sondern es Dir auch möglich war, innerhalb von xx...-Wochen yy Kitaplätze anzufragen.
      Dann muss die Mutter dezidiert vortragen, wieso es ihr nicht möglich war...

      @edy, ich habe die Faxen dicke.
      Deinen Beitrag habe ich verschoben.
      Wenn Du schon nicht kapieren willst, dass der 1570 nur bei ehelichen Kindern Anwendung findet (obwohl auch der Themenstarter selbst darauf hinwies, dass 1615 l einschlägig ist), dann lass Deine Meinung woanders und fang nicht an, noch Zitate für Dein gefühltes Wissen aus dem Netz hier einzustellen.

      Clint, Dein Beitrag als Folgebeitrag ist auch in den Plausch gewandert. Ich habe echt mit mir gerungen, ob ich Eure letzten Beiträge nicht einfach lösche.

      Tanja
    • Hallo,

      gesucht habe ich. Allerdings nicht wirklich was passendes gefunden. Sonst würde ich nicht fragen.

      1. Betreuungsunterhalt bei Nicht-Verheirateten -> über das 3 Lebensjahr hinaus
      -> leider keine infos dazu

      2. OLG/AG Urteile gesucht zum 1615l Betreuungsunterhalt Anspruch nach 3 Jahren

      -> auch hier leider keine Hinweise, ob das Jobcenter auf mich zukommen wird.


      3. Rundum Betreuungsunterhalt

      -> Interessante Fragen des TE, aber leider auch keine Infos diesbezüglich.

      Hier steht allerdings "Kindbezogene Gründe" Wenn ich es richtig sehe und mein Sohn erst "regulär" mit ~3.5 Jahren in die Kita kann, da die KITA erst Neulinge im August aufnimmt, wären das dann wohl Kindbezogene Gründe? Das Kind kann ja auch wo anders untergebracht werden.



      Und eine Zusatzfrage nach dem studieren der anderen Threads. Mal angenommen die Mutter geht wieder arbeiten, verdient allerdings zu wenig. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass man wieder auf mich zukommen wird, damit ich weiter zahle.
      Für mein Rechtsverständis, wäre dann der Vater der anderen beiden mit im Boot. Und zwar zu 2/3. Völlig irrelevant, ob die beiden ein 50/50 Wechselmodell fahren, da wenn zwei Menschen etwas unter sich ausmachen, kein dritter (also ich) in Mitleidenschaft gezogen werden darf.


      lg

      John
    • Ich verstehe die Frage nicht. Du bist der Mutter grundsätzlich nur 3 Jahre BU schuldig. Will sie ihn länger haben, muss sie es einklagen.

      Was soll der ExMann mit der Situation zu tun haben? Hat er durchgängig nachehelichen Unterhalt bezahlt? Wenn nicht, würde ich mal vermuten, dass die Unterhaltskette gerissen. Auch rein logisch: Wieso sollt der ExMann ihr Unterhalt schulden, weil sie wegen eurem Kind nicht arbeiten geht.

      JohnDoe schrieb:

      Gelinde gesagt, da meine Ex keine sonderliche Lust hat arbeiten zu gehen und es primär immer um das liebe Geld ging
      Ich würde diese Aussage dahingehend hinterfragen, warum sie dann ein Wechselmodell mit ihrem ExMann führt? Zahlt der denn vollen Unterhalt?
    • Hallo,


      falls jemand in der gleichen Situation sein sollte wie ich zu dem Zeitpunkt, möchte ich hier gerne Auflösen.


      Das JobCenter kam nicht mehr auf mich zu. Ich musste nichts weiter bezahlen für die Mutter des Kindes. Sie ist auch immer noch ohne Job. Den Betreuungsunterhalt habe ich noch komplett für den Monat des dritten Geburtstages bezahlt. Danach nicht mehr.


      Grüße

      JD