Sohn (17 Jahre, lebt bei geschiedener Exfrau) fängt im August Ausbildung an - wird diese Vergütung auf meinen zu zahlenden Unterhalt angerechnet ?

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    • Sohn (17 Jahre, lebt bei geschiedener Exfrau) fängt im August Ausbildung an - wird diese Vergütung auf meinen zu zahlenden Unterhalt angerechnet ?

      Guten Morgen,

      ich bin neu hier und freue mich, ein Forum gefunden zu haben, was aktuell gut besucht ist.

      Kurz ein paar Info´s die dann meine Frage im Nachgang erklären :

      • Ich bin seit 7 Jahren geschieden
      • meine 2 Kinder leben beide bei der Kindsmutter (14 Jahre und 17 Jahre)
      • Exfrau bezieht Hartz 4
      • Unterhalt von mir ist gerichtlich festgelegt (bei Scheidung 2014) und liegt bei 105% (derzeit für beide Kids 892,--€ zusammen / also 446,--€ pro Kind) -> Zahlungen sind immer pünktlich und vollständig geleistet worden von mir
      • Mein Sohn wird im März 2022 volljährig
      • Mein Sohn beginnt jetzt im August (also mit 17 Jahren) eine Ausbildung und erhält 1170,--€ Brutto (was meiner Berechnung zufolge etwa 900,--€ bis 920,--€ Netto sein werden -> Die Auszahlung erfolgt am 01.-03. des Folgemonats (also Anfang September dann)
      Nun meine Frage : Kann/wird das Gehalt meines Sohnes angerechnet auf meine zu leistende Unterhaltspflicht ?

      Ich käme auf diesen Rechenweg : 920,--€ Netto (abzüglich 90 Mehraufwendungspauschale Ausbildung) also 830,-- Netto -> Dieser Betrag wird halbiert (Barunterhalt von mir und Naturalunterhalt der Mutter), so dass ich dann bei 415,--€ liege, was auf meinen zu leistenden Unterhalt anzurechnen wäre (derzeit bei 446,--€) also dass ich monatlich nur noch 31,--€ an Unterhalt zu leisten hätte ?

      Hoffe jemand kann dazu was sagen (vielleicht nicht einmal auf die Beträge ob Nettolohn so stimmt), sondern nur ob ein Gehalt/Lohn des Kindes (Minderjährig) voll zur Hälfte angerechnet wird auf den zu leistenden Unterhalt (natürlich abzüglich der Mehraufwendungspauschale von 90€) und ob ich dann (wenn es so ist) dies so ab September (nach Zahlung des Sohngehalts) abziehen kann ?

      MfG Oliver
    • Guten Morgen Oliver
      Erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum. Bevor der Junior volljährig wird ist der Rechenweg so. 900 € netto von Junior - halbes Kindergeld = 796 € -90 -100€ ( je nach OLG)= 706 € Rest anrechenbares Einkommen jr. /2 = 353 € anrechenbares Einkommen für Dich. Das Problem das ich für Dich sehe ist, das Deine Ex ALG II bezieht und dann das Einkommen welches Euer Junior über seinen ALG II Satz bezieht, bei dem ALG II Satz Deiner EX angerechnet wird. Vielleicht kann Dir hier jemand bezüglich ALG II was genaueres sagen.

      LG Hugoleser
    • Moin Oliver,

      vom Prinzip her machst du alles richtig. Es sollte rechtzeitig eine Abänderung des Unterhalts verlangt werden, denn Gerichtsentscheidungen sind nicht rückwirkend abänderbar. Dabei sind dann die Werte exakt zu ermitteln.

      Beitrag #2 von @Hugoleser bitte völlig ausblenden. Das nimmt hier allmählich groteske Formen an.
    • hallo,

      musst du nicht eigentlich auch den Ausbildungsvertrag mit unterschreiben?

      Ich würde die Mutter anschreiben, um Kopie des ausbildungsvertrages bitten. Und darum bitten, dass sie erklärt, aus dem Titel für Junior nicht mehr zu vollstrecken bzw. Dir diesen Titel zu übersenden.

      dann deine Berechnung mitteilen und erklären, dass sollte das netto von Junior Anders ausfallen als du angenommen hast, dies natürlich angepasst wird, sobald dir die erste Abrechnung von Junior übersandt wird.

      und je nach Verhältnis gleich mitteilen, dass du, sofern sie den Titel nicht herausgibt bzw. Den vollstreckungsverzicht nicht erklärt, du gezwungen sein wirst Klage einzureichen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ich danke euch erstmal für die Info´s.

      Ich wüsste auch ehrlich gesagt nicht, warum das Einkommen meines SOhnes "zuerst" auf den Hartz 4 Satz meiner Ex angerechnet werden sollte und nicht anteilig auch mir.

      Wie dem auch sei, kann sagen, dass ich einen guten Umgang mit meiner Ex habe und es keine Probleme gibt.

      Für mich ist halt nur wichtig, ob ich das Einkommen welches mein SOhn dann ab September erwirtschaftet (auch als Minderjähriger), angerechnet wird auf meinen zu leistenden Unterhalt.

      Aber so wie ich die Antworten hier lese, ist es wohl so -> Es gibt keinen Vollstreckungstitel o.ä. sondern es wurde vom Gericht lediglich festgesetzt, dass es die 105% Regelung ist, die mich da betrifft seitdem.

      Habe meinen Anwalt mal angeschrieben mit diesen Info´s -> ggfls. muss er direkt tätig werden und den Titel sich "reinholen" um dann (sobald klar ist, was mein SOhn verdient) schnell zu handeln !
    • oliver1975 schrieb:

      Es gibt keinen Vollstreckungstitel o.ä. sondern es wurde vom Gericht lediglich festgesetzt, dass es die 105% Regelung ist, die mich da betrifft seitdem.
      Titel ist hier ein Oberbegriff für all das, aus dem Unterhalt beim Schuldner vollstreckt werden kann. Dazu zählen
      • Scheidungsurteil bzw. -beschluss incl. Kindesunterhaltsregelung
      • "Separater" Beschluss (früher Urteil) durch Gericht
      • Vergleich vor Gericht
      • Jugendamtsurkunden und Notarurkunden
      • notarielle Verträge mit Vollstreckungsklausel

      oliver1975 schrieb:

      Habe meinen Anwalt mal angeschrieben mit diesen Info´s -> ggfls. muss er direkt tätig werden und den Titel sich "reinholen" um dann (sobald klar ist, was mein SOhn verdient) schnell zu handeln !
      Wenn du ihn beauftragst, den Titel "reinzuholen", rechnet er mit dir seine gesetzlichen Gebühren ab. Wenn du dich so gut mit der Kindesmutter verstehst, brauchst du dafür keinen Anwalt und sparst einiges an Geld.
    • Aha. Dann sind die Ansprüche auf das Job-Center übergegangen, du wurdest von denen auf Kindesunterhalt verklagt und das Gericht hat durch Beschluss festgelegt, dass du je Kind 105% des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe abzgl. hälftiges Kindergeld zu zahlen hast? Oder das Job-Center ist im Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung eines von der Mutter erwirkten Gerichtsbeschlusses.

      Es wäre dann das Job-Center dein Ansprechpartner hinsichtlich Abänderung/Herausgabe/Verzichtserklärung des Titels (=Gerichtsbeschluss). Aber auch dafür braucht es außergerichtlich keinen Anwalt.

      Die Beteiligten eines Unterhaltsverhältnisses sind nicht daran gehindert, im gegenseitigen Einvernehmen einen bestehenden gerichtlichen oder urkundlichen Unterhaltstitel außergerichtlich durch einen neuen Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zu ersetzen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Ich wurde nicht verklagt auf die 105% - Im Urteil von 2012 waren es 100 % und im Jahr durch eine Lohnerhöhubg kam ich auf 105% dann und die ARGE hat natürlich das erwirkt.

      Aber ich habe vor 4 Wochen mit der Arge telefoniert und der Sachbearbeiter (der auch für den Kindsunterhalt meiner Beiden zuständig ist) teilte mit, dass ich die Titel vom AG einfordern muss (über einen Anwalt)
    • Deine Aussagen zu den 105% sind durchaus verwirrend. Um das vielleicht mal anders abzuschließen: Was ist das für ein Dokument, auf dem diese 105% geschrieben stehen? :rolleyes:

      oliver1975 schrieb:

      Aber ich habe vor 4 Wochen mit der Arge telefoniert und der Sachbearbeiter (der auch für den Kindsunterhalt meiner Beiden zuständig ist) teilte mit, dass ich die Titel vom AG einfordern muss (über einen Anwalt)
      Vermutlich hast du ihn falsch verstanden. Titel müssen nicht vom Amtsgericht (meinst du doch mit AG, oder?) eingefordert werden. Aber Titel kann man gerichtlich abändern lassen, wenn außergerichtlich keine Einigung zustande kommt. Und für die Klage vor Gericht besteht Anwaltszwang.
    • Hallo und herzlich willkommen auch von mir noch Oliver,

      hast Du die Möglichkeit, entsprechende Schreiben hier - natürlich datenschutzrechlich aufbereitet/ persönliche Angaben der Betroffenen geschwärzt - hochzuladen?
      Möglicherweise hast Du da jemanden in der Arge als Sachbearbeiter, der sich mit (familienrechtlichen) Unterhalt nicht so auskennt - oder Du hast ihn falsch verstanden, wie Clint schon anmerkte.

      Ein Aktenzeichen von der Arge ersetzt natürlich keinen Beschluss/keine JA-Titulierung.
      Vielleicht kannst Du auch die Unterlage, aus der sich die 105 erstmalig ergeben, hochladen?

      Was Deine Frage nach der Anrechnung des Ausbildungsunterhaltes angeht: natürlich ist der Ausbildungsunterhalt anzurechnen. Während der Minderjährigkeit hälftig (so, wie Du es schon berechnet hast) und danach voll.

      @Clint - das aus 2012 war bestimmt das (Scheidungs)Urteil - aber danach - die "Erhöhung" auf 105 durch die Arge klingt abenteuerlich...
      edit: obwohl - seit 7 Jahren geschieden - das kann nicht 2012 gewesen sein....aber vielleicht nimmt das Urteil Bezug auf das "Schreiben aus 2012"...

      Gruß Tanja
    • Hallo Oliver,

      ich glaube nicht, dass das AG so alte Unterlagen noch (auf die Schnelle) parat hat.
      Und auch nicht, dass ein Antrag auf Akteneinsicht nach so langer Zeit noch bewilligt werden wird (wenn die die Akten nicht schon "im Keller" oder sonst wo eingelagert haben). Ich finde die Aussage des SB von der Arge ziemlich befremdlich.
      Vielleicht beantragst Du einfach mal Akteneinsicht in die Akten der Arge? :D
      Wäre ja mal interessant, was die vorgeben, warum das nicht möglich sei...

      Du kannst doch aber auch erst mal das, was DU von der Arge hast, hier - unter Beachtung der notwendigen Anonymisierung - hier einstellen. Vielleicht können wir Dir dann auch mehr sagen?

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      meine unzähligen Gerichtstermine liegen alle zwischen 15 und 25 Jahre zurück. An einen goldenen EU-Vergleich von 1998 werde ich immer wieder erinnert. Wäre auch nur ein einziger Gerichtstermin in Sachen Kindesunterhalt gewesen, könnte ich mich sofort daran erinnern und innerhalb weniger Minuten das Ergebnis bereitstellen. Die zugrunde liegende Berechnung wäre mir völlig schnuppe, einzig die Titulierung interessiert erstmal. Alle Jugendamts- und Notarurkunden sind selbstverständlich griffbereit. Wie könnte ich auch solche wichtigen Beurkundungstermine vergessen. Die Dinger sind schließlich gegen mich vollstreckbar (gewesen). Belehrung fand auch immer statt. :rolleyes:

      Das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen. ;)
    • Wie gesagt, morgen vormittag stelle ich hier rein was ich habe (Namen etc geschwärzt natürlich).

      So nachgesehen was ich mir als Telefonnotiz gemacht habe, als ich vor etwa 2 Monaten mit der ARGE telefoniert habe :

      Vom Jahr 2012 (war doch das Scheidungsjahr, nicht 7 Jahre her - etwas konfus gerade) gibt es 1 Aktenzeichen was über den "normalen Unterhalt" vorliegt im Zuge der Scheidung.

      Und vom Jahr 2014 gibt es 2 Aktenzeichen, die den Unterhalt betreffen, die über das Jobcenter liefen.

      Kann es echt nicht sagen, was da an- / vorliegt.

      Ich werde das AG auf jeden Fall am Montag anschreiben, dass ich Akteneinsicht haben möchte bzw. dass mir die Unterlagen zu den AZ als Kopien ausgehändigt werden - hoffe dass das mir ermöglicht wird.
    • oliver1975 schrieb:

      Und vom Jahr 2014 gibt es 2 Aktenzeichen, die den Unterhalt betreffen, die über das Jobcenter liefen.
      Hallo Oliver,

      die Arge hat gegen Dich ein (oder zwei?) Unterhalstverfahren vor Gericht geführt (und "gewonnen")? Obwohl in 2012 im Scheidungsverfahren der Kindesunterhalt mit abgefrühstückt wurde?
      Na, vielleicht schaust Du erst mal die Unterlagen noch mal durch, die Du findest und bringst dann hier Licht ins Dunkel.

      @Clint ich versteh noch nicht so ganz, was Du damit sagen willst.

      Gruß Tanja
    • Guten Morgern,

      habe nun mal die Unterlagen eingescannt und geschwärzt.

      im Jahr 2012 wurde ich auf 100% gesetzt und im Jahr 2014 dann auf 105% -> Wie gesagt das ist damalig auch in Ordnung gewesen, allerdings ist die jetzige Situation anders bei mir durch die stetigen Erhöhungen der Unterhaltshöhen so dass ich meinen Selbstbehalt dauerhaft knapp erreiche bzw. teils erheblich unterschreite (Stehe im Lohnfaktor, kein Gehalt).

      Für mich halt das allerwichtigste derzeit, wie im Startthread von mir angegeben : Kann ich die kommenden Gehaltszahlungen meines Sohnes (minderjährig bei Beginn der Ausbildung) ab seinem ersten Gehaltseingang (ca. 920,-- € Nettoverdienst) anrechnen/abziehen von meiner Unterhaltsleistung ? Und was muss ich in die Wege leiten, um das durchzuführen (kann ja wohl nicht einfach abziehen, sondern das muss ja von Gericht o.ä. bestätigt sein).

      edit TanjaW9: Pdf-Dokument "Urkunde - Verpflichtung Unterhaltsleistung Sohn - wegen Namen entfernt
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