Habe nun den Festsetzungsbeschluß 2014 geschwärzt und eingefügt.
Lt. ARGE sind es nur noch 1 Dokument aus 2014 -> obwohl die SB ANfang des Jahres mir ja 2 AZ genannt hat - Gerade eben (habe nochmal angerufen bei der ARGE), teilte der SB mit, dass ihm lediglich der Festsetzungsbeschluss vorliegt, den ich auch gerade hier eingepflegt habe als PDF. Er teilte auch mit, dass er mit dem 2. AZ nichts anfangen kann und meinte, dass eventuell zunächst getrennte Verfahren geführt wurden und diese dann unter dem jetzigen Beschluss miteinander verbunden wurden und dass der hiesige Schriftverkehr ausschließlich unter dem jetzig vorliegendem AZ mit dem Familiengericht geführt wurde.
Ich werde immer verwirrter
Lt. ARGE sind es nur noch 1 Dokument aus 2014 -> obwohl die SB ANfang des Jahres mir ja 2 AZ genannt hat - Gerade eben (habe nochmal angerufen bei der ARGE), teilte der SB mit, dass ihm lediglich der Festsetzungsbeschluss vorliegt, den ich auch gerade hier eingepflegt habe als PDF. Er teilte auch mit, dass er mit dem 2. AZ nichts anfangen kann und meinte, dass eventuell zunächst getrennte Verfahren geführt wurden und diese dann unter dem jetzigen Beschluss miteinander verbunden wurden und dass der hiesige Schriftverkehr ausschließlich unter dem jetzig vorliegendem AZ mit dem Familiengericht geführt wurde.
Ich werde immer verwirrter