Sohn (17 Jahre, lebt bei geschiedener Exfrau) fängt im August Ausbildung an - wird diese Vergütung auf meinen zu zahlenden Unterhalt angerechnet ?

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    • Habe nun den Festsetzungsbeschluß 2014 geschwärzt und eingefügt.

      Lt. ARGE sind es nur noch 1 Dokument aus 2014 -> obwohl die SB ANfang des Jahres mir ja 2 AZ genannt hat - Gerade eben (habe nochmal angerufen bei der ARGE), teilte der SB mit, dass ihm lediglich der Festsetzungsbeschluss vorliegt, den ich auch gerade hier eingepflegt habe als PDF. Er teilte auch mit, dass er mit dem 2. AZ nichts anfangen kann und meinte, dass eventuell zunächst getrennte Verfahren geführt wurden und diese dann unter dem jetzigen Beschluss miteinander verbunden wurden und dass der hiesige Schriftverkehr ausschließlich unter dem jetzig vorliegendem AZ mit dem Familiengericht geführt wurde.

      Ich werde immer verwirrter
      Dateien
    • Also mit den 2 Titeln meinst du einmal den aus 2012 (hatte ich anfänglich reingesetzt - wo der Unterhalt zu 100% inne ist) und 1x den aus 2014 (wo ich auf 105% gestuft bin) ??

      Oder kann es sein, dass beim AG doch die 2 Titel vorliegen, wovon die ARGE nur 1 vorliegen hat ? Weil das AZ ist bis auf eine Zahl ja gleich ?

      MfG
    • Hallo Oliver,

      stelle folgende Vorgehensweise zur Diskussion:

      1. Akteneinsichtnahme beim Amtsgericht. Saubere Fotokopien erstellen.
      2. Im Forum berichten.
      3. Akteneinsichtnahme beim Jobcenter. Wichtige Dokumente kopieren. Im Vier-Augen-Gespräch mit dem o.g. Sachbearbeiter schöne Kopien der beiden Jugendamtsurkunden aus 2012 und des gerichtlichen Vergleichs aus 2012 vorlegen (alles ungeschwärzt). Ihn bitten, aufgrund des vom Jobcenter wohl rechtswidrig angeleierten Vereinfachten Verfahrens 2014 möge er bitte kurzfristig dafür sorgen, dass die jeweiligen vollstreckbaren Ausfertigungen der beiden Jugendamtsurkunden und insbesondere des Vergleichs - möglicherweise nach vorheriger Klärung mit der Kindesmutter - an den Vater herausgegeben werden. Der Vater hat nämlich keinerlei Interesse daran, diesen außergewöhnlichen Fall vor Gericht zu bringen. Wenn der Sachbearbeiter maulen sollte, soll er bitte sofort seinen obersten Chef des Hauses zu dem Gespräch hinzuziehen. Erstmal nicht mit der Presse wedeln.
      4. Wenn das funktioniert, ist der Drops gelutscht. Und du sparst die Anwaltskosten.
    • Herje Oliver,

      da hast Du aber lange gebraucht um mal etwas Dunkel in Deine finanzielle Vergangenheit zu bringen.
      Die Kindsmutter war aber offensichtlich auch beteiligt.
      Wenn Dein Verhältnis zu ihr doch gut ist, warum hast Du mit ihr nicht darüber geredet?
      Und warum weißt Du nichts von dem Beschluss? Hast Du alles nach dem Arbeitsunfall (wann war der noch mal?) schleifen lassen?
      Das verstehe ich ja schon, nur die lange Dauer, die Du hast verstreichen lassen, verstehe ich nicht.

      Ich würde nun versuchen, rauszubekommen, wo alles Ausfertigungen vom 1. Beschluss (Vergleich - 100%) sind und Herausgabe verlangen.
      Dann würde ich das Jobcenter anschreiben und auffordern, den Titel zur Abänderung herauszugeben (was die sicher nicht tun werden) - nur wenn das verabsäumt wird, werden die Abänderungskosten ggf. Dir auferlegt (weil Du ja erst mal außergerichtlich Herabsetzung hättest versuchen können).

      Ich würde mir schon jetzt einen Anwalt suchen, Abänderung passiert in diesen Zeiten auch nicht von heute auf morgen....und Ausbildungsbeginn ist ja schon in einen halben Jahr....


      edit: oder so wie Clint schrieb :D ... nun nicht lange warten...
      noch ein edit: ganz unten im Beschluss:
      Belehrung.jpg

      Gruß Tanja
    • Oliver, ich mache mir Gedanken, wie der ganze Quark damals eigentlich zustande gekommen ist. Dein Arbeitsunfall spielt dabei bestimmt eine Rolle.

      Du hast ja sicherlich seit 2012 mehrmals Einkommensauskünfte (incl. Verdienstbescheinigungen usw.) zum Zwecke der Kindesunterhaltsberechnung erteilen müssen. Auskunft gemäß § 1605 BGB nennen wir das im Forum. Kannst du dich noch erinnern, wann du erstmals vom Jobcenter dazu aufgefordert wurdest? Und prüfen die deine Einkünfte seit dem regelmäßig? Normalerweise ist das alle 2 Jahre fällig.

      In irgendeinem Forenbeitrag hattest du geschrieben, dass die 105% für dich eigentlich zu hoch sind. Magst du dazu mehr sagen?
    • Hallo an die Runde hier,

      so glaube es ging alles einfacher als gedacht bislang. Ich habe mit meinem Anwalt heute korrespondiert per Mail, dieser teilte mir mit, dass ich mich, bevor er tätig würde, einfach mal persönlich nochmals an den Sachbearbeiter des JC wenden soll.

      Okay dachte ich mir, also dann mal los ans Telefon. Er war sehr freundlich und konnte mich auch direkt zuordnen -> Ich habe ihn gefragt, was nun für AZ vorliegen und was es damit alles auf sich hat.

      Daraufhin erklärte er mir folgendes :

      - dass im Jahr 2014 2 Unterhaltsfestsetzungsbeschlüsse vom AG erstellt wurden (1x für meine Tochter und 1x für meinen Sohn) und die Ansprüche auf das Jobcenter übergegangen sind und daraufhin aus den beiden AZ nur noch eins erstellt wurde mit der "Dynamik" von 105%.

      Das ist dann soweit schonmal verständlich für mich gewesen. Habe dann einfach mal den Mut zusammen genommen und ihn angesprochen, dass ab August eine Anpassung des zu zahlenden Unterhalts ansteht, da mein Sohn ja eine Ausbildung beginnt und ein Gehalt dann bezieht. Habe ihm dann auch die derzeitig im Raum stehenden Bezüge angegeben (1170,-- € Brutto und ca. 920,--€ Netto dann zu erwarten sind) -> Der SB meinte dann, dass ich mal kurz warten möchte, hat wohl eingetippt im Taschenrechner und sagte, dass dann so gut wie kein Unterhalt mehr zu zahlen sei und ich den Ausbildungsvertrag mal einreichen soll bei ihm, dann würde er einen aktualisierten Änderungsbescheid des zu zahlenden Unterhalts direkt fertig machen und mir raussenden, der dann ab 01.08.2021 greift. Das würde er auf jeden Fall fertigmachen, da ich immer pünktlich und jeglichen Betrag geleistet habe, der im Raum stand.

      Nur wenn ich die 105% auf die 100% Zahlungsbestimmung geändert haben möchte, dann müsste ich das beim AG einklagen.

      Ich bin erstmal richtig froh, dass der mir wichtigere Punkt derzeit (Abänderung meiner Zahlungsverpflichtungshöhe - fast gegen 0 - aufgrund des Ausbildungsbeginns meines Sohnes) so problemfrei laufen wird - dazu brauche ich auch keinen Anwalt o.ä.

      Bin richtig froh - ich halte euch auf dem Laufenden ! Oder ist da doch etwas was ich noch beachten sollte ?

      MfG
    • oliver1975 schrieb:

      Jahr 2014 2 Unterhaltsfestsetzungsbeschlüsse vom AG erstellt wurden
      Hallo Oliver,

      jaja, weil das Jobcenter das beantragt hat!
      Siehe auch der von Dir angefügte Beschluss aus 2014 - Beteiligte Nr. 1 und zugleich Antragsteller das Jobcenter!

      Mir wäre nicht wohl in dem Wissen, dass es diese diversen Beschlüsse gibt, die nicht abgeändert werden, aber jederzeit vollstreckbar wären.
      Aber das ist nur mein Gefühl.

      Gruß Tanja
    • wie gesagt der SB teilte halt mit, dass ich das am AG einklagen muss - Abänderungstitel.

      Muss gucken wie teuer mich das kommt.

      Machen werde ich das, aber geht das überhaupt dann noch ab August, wenn ich da eh nur noch für 1 Kind (mehr oder weniger) zahle ? Dann erreiche ich durch die Unterhaltszahlung meinen Selbstbehalt auf keinen Fall mehr
    • oliver1975 schrieb:

      Ich bin erstmal richtig froh, dass der mir wichtigere Punkt derzeit (Abänderung meiner Zahlungsverpflichtungshöhe - fast gegen 0 - aufgrund des Ausbildungsbeginns meines Sohnes) so problemfrei laufen wird - dazu brauche ich auch keinen Anwalt o.ä.
      Hallo Oliver,

      das mag für dich der wichtigere Punkt sein, weil du dann zukünftig kaum noch oder gar keinen Unterhalt mehr für den Sohn zahlen musst. Ich sehe das deshalb als nicht so wichtig an, weil solche Abänderung eigentlich ein ganz banales Thema ist.

      Ich lese in deinen beiden Beiträgen von heute gar nichts darüber, dass du mit dem Jobcenter über die Problematik von ZWEI vollstreckbaren Titeln gesprochen hast. Lies nochmal genau den Beitrag #64 von @Clausutis. Offensichtlich weiß das Jobcenter immer noch nichts von der Existenz des gerichtlichen Vergleichs vom 21.08.2012. Hast du das denn gegenüber dem Anwalt deutlich gemacht?

      Und die von dir angesprochene Abänderung von 105% auf 100% ist noch ein anderes Thema. Diese Abänderung könnte übrigens gleich aus mehreren Gründen vor Gericht scheitern: 1. Einkommenssituation, 2. Wesentlichkeitsschwelle, 3. Höherstufung in der DT durch Entfall des Unterhalts für den Sohn.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Moin Oliver,

      strenggenommen ist es genau so!

      Gezahlt hast du gemäß Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Gerichts ab 1.9.2014 monatlich 105% des Mindestunterhalts für jedes Kind. Seit 1.9.2014 bist du strenggenommen mit den 100% aus dem gerichtlichen Vergleich von 2012 im Rückstand, also seit 6½ Jahren. Davon ist bisher kein einziger Cent verjährt, bei beiden Kindern nicht.

      Auch wenn wohl nicht damit zu rechnen ist, dass die Kindesmutter solche "Rückstände" versucht zu vollstrecken, solltest du dieses Thema mit absoluter Priorität behandeln. Ich habe große Bedenken, dass du das allein hinbekommen wirst und möchte dich deshalb bitten, mit all deinen Unterlagen einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen. Vielleicht kann bei ISUV nebenher jemand recherchieren, ob ein solch außergewöhnlicher Fall aus der Vergangenheit bekannt ist und wie die Rechtsprechung damit umgegangen ist.

      Die Abänderung aufgrund der Azubivergütung des Sohnes hat noch Zeit, vor Klärung der obigen Sache solltest du an der Stelle mit dem Jobcenter nicht weiter machen. Auch eine evtl. Abänderung des mit 105% möglicherweise zu hoch berechneten Unterhalts sollte noch nicht angegangen werden.

      Wünsche dir viel Erfolg und alles Gute. :thumbup: