Moin,
der vom Jobcenter erwähnte Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts ... vom 16.12.2014 müsste dem Vater auch vorliegen. Sonst Anwalt/Anwältin danach fragen. Akteneinsicht im AG halte ich für übertrieben.
PS: Eine Kleinigkeit, aber typisch Amt: Mit der Aufrundung von 445,50 € auf 446,00 € liegt Jobcenter daneben. Man hätte sich einfach nur die Zahlbeträge auf der letzten Seite der Düsseldorfer Tabelle ansehen müssen, dann wäre es klar geworden.
der vom Jobcenter erwähnte Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts ... vom 16.12.2014 müsste dem Vater auch vorliegen. Sonst Anwalt/Anwältin danach fragen. Akteneinsicht im AG halte ich für übertrieben.
PS: Eine Kleinigkeit, aber typisch Amt: Mit der Aufrundung von 445,50 € auf 446,00 € liegt Jobcenter daneben. Man hätte sich einfach nur die Zahlbeträge auf der letzten Seite der Düsseldorfer Tabelle ansehen müssen, dann wäre es klar geworden.