Abänderungsklage Jugendsurkunde Vergleich...

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    • Es hat sich eine neue Situation ergeben. Meine Tochter hat mir eben über WhatsApp eine Nachricht geschickt, weil die Jugendamtsachsbearbeiterin mit ihr telefoniert hat.

      Sie ist nun bereit mir die alte Urkunde zu geben, wenn ich eine Abänderung vornehmen lasse und die Pfändung ist auch kein Thema mehr.

      Sie geht jetzt davon aus das ich die Abänderung von der alten Jugendamtsurkunde von 2005 aktuell vom Jugendamt vornehmen lasse.

      Was würdet ihr mir empfehlen, lieber eine Abänderung vor dem Gericht oder vom Jugendamt und wie müsste sie in etwas aussehen?

      Vielen Dank für Eure tollen Hilfsreichen Tipp und Eure Mühe.
    • @poncho

      Du nennst die 121% und 105% oft in einem Zuge. Wir sind uns hoffentlich einig, dass sich diese beiden Prozentwerte auf unterschiedliche Grundlagen beziehen, oder? Die (titulierten) 121% beziehen sich auf die Regelbetragverordnung (gültig bis 31.12.2007) und die 105% auf den Mindestunterhalt (gültig ab 01.01.2008). Da die Dynamik des § 1612a BGB mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes kraft Gesetzes erloschen ist, möchte ich den Volljährigenunterhalt jetzt eigentlich auch nur noch in Euro-Werten und nicht mehr in Prozent beziffern.

      Du hast in diesem Thread mehrfach geschrieben, dass du dich vom Einkommen her in der 2. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle 2021 (1.901 - 2.300 Euro) siehst und die daraus abgelesenen 374,00 Euro Unterhalt zahlst. Berechnung: 593,00 (Tabellenbetrag) ./. 219,00 (volles Kindesgeld) = 374,00 (Zahlbetrag). Ist das von deinem Anwalt überprüft worden?

      Ich unterstelle jetzt mal, dass die Einstufung richtig ist und keine Höherstufung aufgrund nur einer unterhaltsberechtigten Person erfolgt (siehe Anmerkung 1 der DT).

      Deine Tochter hätte dann tatsächlich Anspruch auf (die schon gezahlten) 374,00 Euro, verfügt aber über eine Urkunde aus 2005 in Höhe von nur 283,00 Euro. Vollstreckung also nicht möglich. Das einzige, was sie verlangen kann, ist eine neue Titulierung über die 374,00 Euro (nicht in % !). Du könntest jetzt "freiwillig" eine neue Urkunde in dieser (statischen) Höhe erstellen lassen. Wichtig: Muss drin stehen, dass es in Abänderung der Urkunde aus 2005 erfolgt! Das würde ich aber nur machen, wenn ich rechtswirksam dazu aufgefordert würde.

      Die Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung ist möglich bei jedem Jugendamt, jedem Amtsgericht (beide kostenfrei) und auch jedem Notar. Geh mal in diesem Fall lieber nicht zum Jugendamt, wer weiß, was die da mit dir anstellen. ;) Besser zum Notar, der darf nur Schreibgebühren und Auslagen berechnen (Peanuts).

      Was du mit Abänderung bei Gericht meinst, ist ein mit hohen Kosten verbundenes streitiges Unterhaltsverfahren. Das ist völlig überflüssig, wenn man sich einig ist.
    • Clint schrieb:

      @poncho

      Du nennst die 121% und 105% oft in einem Zuge. Wir sind uns hoffentlich einig, dass sich diese beiden Prozentwerte auf unterschiedliche Grundlagen beziehen, oder? Die (titulierten) 121% beziehen sich auf die Regelbetragverordnung (gültig bis 31.12.2007) und die 105% auf den Mindestunterhalt (gültig ab 01.01.2008). Da die Dynamik des § 1612a BGB mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes kraft Gesetzes erloschen ist, möchte ich den Volljährigenunterhalt jetzt eigentlich auch nur noch in Euro-Werten und nicht mehr in Prozent beziffern.

      Du hast in diesem Thread mehrfach geschrieben, dass du dich vom Einkommen her in der 2. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle 2021 (1.901 - 2.300 Euro) siehst und die daraus abgelesenen 374,00 Euro Unterhalt zahlst. Berechnung: 593,00 (Tabellenbetrag) ./. 219,00 (volles Kindesgeld) = 374,00 (Zahlbetrag). Ist das von deinem Anwalt überprüft worden?

      Ich unterstelle jetzt mal, dass die Einstufung richtig ist und keine Höherstufung aufgrund nur einer unterhaltsberechtigten Person erfolgt (siehe Anmerkung 1 der DT).

      Deine Tochter hätte dann tatsächlich Anspruch auf (die schon gezahlten) 374,00 Euro, verfügt aber über eine Urkunde aus 2005 in Höhe von nur 283,00 Euro. Vollstreckung also nicht möglich. Das einzige, was sie verlangen kann, ist eine neue Titulierung über die 374,00 Euro (nicht in % !). Du könntest jetzt "freiwillig" eine neue Urkunde in dieser (statischen) Höhe erstellen lassen. Wichtig: Muss drin stehen, dass es in Abänderung der Urkunde aus 2005 erfolgt! Das würde ich aber nur machen, wenn ich rechtswirksam dazu aufgefordert würde.

      Die Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung ist möglich bei jedem Jugendamt, jedem Amtsgericht (beide kostenfrei) und auch jedem Notar. Geh mal in diesem Fall lieber nicht zum Jugendamt, wer weiß, was die da mit dir anstellen. ;) Besser zum Notar, der darf nur Schreibgebühren und Auslagen berechnen (Peanuts).

      Was du mit Abänderung bei Gericht meinst, ist ein mit hohen Kosten verbundenes streitiges Unterhaltsverfahren. Das ist völlig überflüssig, wenn man sich einig ist.


      Ich habe eben mit meinem Anwalt telefoniert und ihm die neue Situation mit meiner Tochter geschildert.

      Er sagte, wenn die Tochter dazu bereit ist weniger Geld zu bekommen, dann kann man das auch über einen Notar regeln. Denn er geht von den 121 % in meiner Jugendamtsurkunde laut DT von 458 Euro aus, die ich zu zahlen hätte.
      Allerdings hatte er meine Jugendamtsurkunde nicht zur Hand, weil er im Homeoffice ist.

      Ich habe sie ihm per Foto geschickt und auch deinen Beitrag gestern von 18:22 Uhr und ihm erzählt, dass laut deines Postings und mit meinen bisherigen Berechnungen vom Jobcenter, ich mit meinen 374 Euro hoffentlich richtig liege und meine Tochter nicht pfänden könnte.

      Er will sich nochmal bei mir melden.

      Wie ich verstanden habe, geht es letztlich bei der Abänderung nur um eine Zahlungsbegrenzung, wie die Jugendamtsachsbearbeiterin schon sagte auf 105 %.

      Er sagte, er ist sich noch nicht mal sicher, ob eine Jugendamtsurkundenabänderung beim Jugendamt überhaupt möglich ist.

      Und beim Gericht kostet es richtig Geld.

      Wenn ich das über einen Notar mache, wie läuft das denn ab? Was müsste drin stehen?

      Vielen Dank nochmal....was für eine Geburt.
    • poncho schrieb:

      Er sagte, er ist sich noch nicht mal sicher, ob eine Jugendamtsurkundenabänderung beim Jugendamt überhaupt möglich ist.
      Hallo poncho,

      das hat der echt gesagt? :D
      Warte mal, ich suche mal das Urteil (war es das vom BGH?) in dem stand, dass es den Beteiligten des Unterhaltsrechtsverhältnisses nicht verwehrt ist, außergerichtlich wirksame Urkunden erstellen zu lassen

      edit: gefunden und wer das ganze Urteil lesen mag: BGH, Urteil vom 07.12.2016 - XII ZB 422/15



      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      poncho schrieb:

      Er sagte, er ist sich noch nicht mal sicher, ob eine Jugendamtsurkundenabänderung beim Jugendamt überhaupt möglich ist.
      Hallo poncho,
      das hat der echt gesagt? :D
      Warte mal, ich suche mal das Urteil (war es das vom BGH?) in dem stand, dass es den Beteiligten des Unterhaltsrechtsverhältnisses nicht verwehrt ist, außergerichtlich wirksame Urkunden erstellen zu lassen

      edit: gefunden und wer das ganze Urteil lesen mag: BGH, Urteil vom 07.12.2016 - XII ZB 422/15



      Gruß Tanja


      Vielen Dank Tanja.

      Ja, hat er. Nachdem Telefonat mit ihm bin ich auch nicht weiter als vorher. Kann aber auch sein, dass er heute keinen Kopf dafür hatte, da er den Termin mit mir, den er selbst vorgeschlagen hatte, vergaß. Was Menschlich ist und außerdem ist heute ein Feiertag. Er fing am Telefon gleich mit der Abänderungsklage an und als ich ihm durch die neue Situation mit meiner Tochter, bedingt durch die Jugendamtsachsbearbeiterin auf den neusten Stand brachte, war er überrascht.

      Ich warte erstmal ab, wie er auf meine Mail mit der Jugendamtsurkunde von 2005 und dem kopierten Beitrag von Clint reagiert.

      Einziger Lichtblick ist bis jetzt die Jugendamtsachsbearbeiterin aus NRW.

      LG Heiko
    • poncho schrieb:

      Wenn ich das über einen Notar mache, wie läuft das denn ab? Was müsste drin stehen?
      Termin machen, Personalausweis und Urkunde aus 2005 mitnehmen. Vor der Beurkundung erfolgt noch die Belehrung. Notare und auch andere Urkundspersonen wissen genau, was und wie in der Urkunde zu stehen hat. Wichtig: "In Abänderung der Urkunde ... ... aus 2005" muss mit rein. Alles ganz harmlos.

      Aber warum willst du unbedingt titulieren, wenn noch gar keine rechtswirksame Aufforderung dazu erfolgt ist?
    • Clint schrieb:

      poncho schrieb:

      Wenn ich das über einen Notar mache, wie läuft das denn ab? Was müsste drin stehen?
      Termin machen, Personalausweis und Urkunde aus 2005 mitnehmen. Vor der Beurkundung erfolgt noch die Belehrung. Notare und auch andere Urkundspersonen wissen genau, was und wie in der Urkunde zu stehen hat. Wichtig: "In Abänderung der Urkunde ... ... aus 2005" muss mit rein. Alles ganz harmlos.
      Aber warum willst du unbedingt titulieren, wenn noch gar keine rechtswirksame Aufforderung dazu erfolgt ist?
      Danke für deine Antwort Clint.

      Würdest du denn alles bei der Jugendamtsurkunde von 2005 mit 121 % belassen und diese Jugendamtsurkunde auch die nächsten Jahre unverändert laufen lassen?

      Meine Tochter denkt, dass sie durch die 121 % in der Jugendamtsurkunde 458 Euro von mir bekommt, anstelle der 374 Euro die ich bezahlt habe. Mein Anwalt sieht es nach seiner Aussage auch so, auch das ich durch meine Tochter pfändbar bin. Aber mal abwarten, was er sagt, wenn er meine Jugendamtsurkunde von 2005 in Augenschein nimmt, an die er sich nicht mehr erinnern konnte und nicht greifbar hatte und deinen Beitrag liest, den ich ihm mit der Mail geschickt habe.
      Die Jugendamtsmitarbeiterin aus NRW scheint es auch so zu sehen, da sie meinte, dass ich unbedingt einen Abänderungsantrag von 121 % auf 105 % am besten beim Jugendamt stellen müsste.

      Das Jobcenter hat immer den Unterhalt nach meinem Netto-Lohn von 1900 bis 2300 Euro laut DT berechnet und von 121 % war da nichts zu sehen.

      Könnte ich dir per Mail ein Foto von meiner Jugendamtsurkunde von 2005 schicken, denn so langsam steig ich hier nicht mehr durch? Wäre das für dich okay?

      LG Heiko
    • Schreib der Dame im Jugendamt eine Mail. Kannst auch den Anwalt in CC nehmen.

      Sehr geehrte Frau ...,

      anliegend sende ich Ihnen eine Kopie der Urkunde vom xx.xx.2005.


      Gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO (siehe auch "E. Übergangsregelung" in der Düsseldorfer Tabelle) erfolgte zum 1.1.2008 die Umrechnung in 97,8 % des damals neu eingeführten Mindestunterhalts.


      Bei Eintritt der Volljährigkeit meiner Tochter am xx.12.2020 änderte sich der titulierte Zahlbetrag kraft Gesetzes auf 283,00 Euro (siehe OLG Celle, FamRZ 2014, 134). Dennoch habe ich seit 1.1.2021 monatlich 374,00 Euro an meine Tochter überwiesen.


      Ein Abänderungsantrag meinerseits ist deshalb nicht notwendig.


      Bitte beraten Sie meine Tochter dahingehend.


      Mit freundlichen Grüßen




      PS: Ich habe mich mit der Thematik ausführlich in einem Internetforum beschäftigt. Das können Sie gerne unter folgendem Link nachlesen:

      forum.isuv.de/index.php?thread/60956
    • Clint schrieb:

      Schreib der Dame im Jugendamt eine Mail. Kannst auch den Anwalt in CC nehmen.

      Sehr geehrte Frau ...,

      anliegend sende ich Ihnen eine Kopie der Urkunde vom xx.xx.2005.


      Gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO (siehe auch "E. Übergangsregelung" in der Düsseldorfer Tabelle) erfolgte zum 1.1.2008 die Umrechnung in 97,8 % des damals neu eingeführten Mindestunterhalts.


      Bei Eintritt der Volljährigkeit meiner Tochter am xx.12.2020 änderte sich der titulierte Zahlbetrag kraft Gesetzes auf 283,00 Euro (siehe OLG Celle, FamRZ 2014, 134). Dennoch habe ich seit 1.1.2021 monatlich 374,00 Euro an meine Tochter überwiesen.


      Ein Abänderungsantrag meinerseits ist deshalb nicht notwendig.


      Bitte beraten Sie meine Tochter dahingehend.


      Mit freundlichen Grüßen




      PS: Ich habe mich mit der Thematik ausführlich in einem Internetforum beschäftigt. Das können Sie gerne unter folgendem Link nachlesen:

      forum.isuv.de/index.php?thread/60956

      Vielen Dank Clint für diese Information. Ich bin ich Dir sehr dankbar. Das schicke ich dann an die Jugendamtsacharbeiterin im NRW und das war es? Das ist ja genial und ich bin meine Sorgen los.

      Aber bitte erkläre mir, das nochmal wie Du auf die 283 Euro kommst. Das habe ich echt nicht begriffen. Das wird die mich vom Jugendamt mich auch fragen und ich glaube, noch nicht mal mein Anwalt wird das verstehen. So wie der heute reagiert hat.

      LG Heiko
    • poncho schrieb:

      Aber bitte erkläre mir, das nochmal wie Du auf die 283 Euro kommst. Das habe ich echt nicht begriffen.
      Schlaf mal eine Nacht drüber und lese den Beitrag nochmals ganz in Ruhe.

      poncho schrieb:

      Das wird die mich vom Jugendamt mich auch fragen und ich glaube, noch nicht mal mein Anwalt wird das verstehen.
      Beide sind Profi. Sie werden nach Erhalt der Mail sofort verstehen, was Sache ist. Hab bitte keinen Bammel vor Rückfragen, vermutlich werden gar keine kommen. 8)

      poncho schrieb:

      Das schicke ich dann an die Jugendamtsacharbeiterin im NRW und das war es? Das ist ja genial und ich bin meine Sorgen los.
      Mit einem endgültigen Ende der Angelegenheit rechne ich noch nicht. Die Tochter könnte eine Titulierung in Höhe von 374,00 Euro verlangen oder sogar versuchen eine Stufe in der DT höher zu bekommen. Da kann man nur abwarten.



      Aber eine Frage möchte ich von dir endlich mal beantwortet bekommen: Bist du überhaupt schon von irgendjemandem rechtswirksam aufgefordert worden, mehr als 374,00 Euro Unterhalt für die Tochter zu zahlen? Und zu titulieren?
    • @Clint

      Jetzt verstehe ich was Du meinst.

      >>> Gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO (siehe auch "E. Übergangsregelung" in der Düsseldorfer Tabelle) erfolgte zum 1.1.2008 die Umrechnung in 97,8 % des damals neu eingeführten Mindestunterhalts. <<<

      Okay...

      >>> Bei Eintritt der Volljährigkeit meiner Tochter am xx.12.2020 änderte sich der titulierte Zahlbetrag kraft Gesetzes auf 283,00 Euro (siehe OLG Celle, FamRZ 2014, 134). Dennoch habe ich seit 1.1.2021 monatlich 374,00 Euro an meine Tochter überwiesen. <<<

      Die 283 oder vielleicht 293 Euro verstehe ich nicht.

      Hier hast Du scheinbar die 497 Euro aus der ersten Reihe bis 1900 Euro Netto-Lohn und aus der Alter Spalte 12-17 Jahre genommen und davon das volle Kindergeld von 204 abgezogen. Also 497 - 204 =293 Und das aus der DT 2020

      das Jobcenter hatte aber bei mir immer in der Netto-Lohn-Spalte 1900-2300 Euro abgezogen. Jetzt Alter Spalte 18 Jahre sind 557 Euro - 204 = 353 Euro aus DT 2020 Meine Tochter hat am 20.12. Geburtstag und ich zahle immer am 15 ten also Mitte des Monats meinen Unterhalt.

      DT 2021 ergeben aus Netto-Lohn 1900-2300 Euro Alter 18 ergeben 593 -219 Kidergeld = 374

      Nein, Clint...ehrlich ich kann Dir mit Deiner Rechnung nicht folgen.
    • Wenn du die 97,8 % verstanden hast, ist doch der Rest gar nicht mehr so schwer. Nochmal:

      Clint schrieb:

      lautet mein Ergebnis hier 283 Euro (statisch, die Dynamik ist weg!). Berechnung: 97,8 % des Mindestunterhalts der 3. Altersstufe (!) zum Zeitpunkt Dezember 2020 (18. Geburtstag der Tochter) abzgl. volles Kindergeld (97,8% von 497 € ./. 204 € Kindergeld).
    • Clint schrieb:

      poncho schrieb:

      Aber bitte erkläre mir, das nochmal wie Du auf die 283 Euro kommst. Das habe ich echt nicht begriffen.
      Schlaf mal eine Nacht drüber und lese den Beitrag nochmals ganz in Ruhe.

      poncho schrieb:

      Das wird die mich vom Jugendamt mich auch fragen und ich glaube, noch nicht mal mein Anwalt wird das verstehen.
      Beide sind Profi. Sie werden nach Erhalt der Mail sofort verstehen, was Sache ist. Hab bitte keinen Bammel vor Rückfragen, vermutlich werden gar keine kommen. 8)

      poncho schrieb:

      Das schicke ich dann an die Jugendamtsacharbeiterin im NRW und das war es? Das ist ja genial und ich bin meine Sorgen los.
      >>>>Mit einem endgültigen Ende der Angelegenheit rechne ich noch nicht. Die Tochter könnte eine Titulierung in Höhe von 374,00 Euro verlangen oder sogar versuchen eine Stufe in der DT höher zu bekommen. Da kann man nur abwarten.<<<<<


      Aber eine Frage möchte ich von dir endlich mal beantwortet bekommen: Bist du überhaupt schon von irgendjemandem rechtswirksam aufgefordert worden, mehr als 374,00 Euro Unterhalt für die Tochter zu zahlen? Und zu titulieren?
      >>>> >>>>Mit einem endgültigen Ende der Angelegenheit rechne ich noch nicht. Die Tochter könnte eine Titulierung in Höhe von 374,00 Euro verlangen oder sogar versuchen eine Stufe in der DT höher zu bekommen. Da kann man nur abwarten.<<<<<
      >>>> Aber eine Frage möchte ich von dir endlich mal beantwortet bekommen: Bist du überhaupt schon von irgendjemandem rechtswirksam aufgefordert worden, mehr als 374,00 Euro Unterhalt für die Tochter zu zahlen? Und zu titulieren?<<<<

      Ich verdiene so 2200 Netto mit allen drum und dran und meine Tochter verlangte bedingt durch die 121 % jetzt schon 458 Euro und sie hat richtig Stress gemacht, weil ich anstatt 121 % nur 105 %, also laut ihrer Aussage habe ich 16 % weniger Unterhalt bezahlt.

      Wenn sie dann meine Mail an das Jugendamt liest, wird sie wutentbrannt über Prozesskostenbeihilfe auf ihre 458 Euro über einen Anwalt gerichtlich beharren.
      Aber das wird dann nach der Mail an das Jugendamt zu 100 % Sicherheit passieren.

      Die Frage ist nur, kommt sie anhand der des Inhaltes von der Mail an das Jugendamt und meinem Netto-Lohn gerichtlich damit durch?

      Ich bin noch nicht rechtskräftig aufgefordert worden, mehr als 374 Euro zu zahlen. Dazu ist das alles noch zu frisch mit meiner 18-jährigen Tochter und ich musste, weil ich keine Infos über ihr Leben hatte, einen Anwalt einschalten. Bedingt durch immer wiederkehrende Torpedierung der Mutter, trotz der vielen Gerichtsverhandlungen und auch bedingt durch die Entfernung.

      Die Jahre vorher hatte ich den Unterhalt an das Jobcenter der Mutter gezahlt und später direkt an sie selbst.

      Es gab nie Probleme. Jetzt mit meiner Tochter ja.


      Sie hat mir heute das erste Mal seit Jahren über WhatsApp geschrieben, weil die Jugendamtsachsbearbeiterin mit ihr meinetwegen telefoniert hat.


      Sie schrieb: Hallo hier ist deine Tochter

      Ich habe mit dem Jugendamt telefoniert und werde dir den Unterhaltstitel geben, aber erst, wenn du einen neuen beantragt hast und der feststeht. Ich werde mir auch bei Gericht einen Beratungsschein ausstellen lassen, für den Anwalt um ein paar Sachen nachfragen zu lassen.



      @Clint der Vorschlag von dir mit der Mail an das Jugendamt reizt mich richtig.


      Trotzdem würde ich gerne meinen Unterhalt für meine 18-jährige Tochter nach meinen Lohnabrechnungen vorab berechnen lassen. Bei meinem Anwalt habe ich jetzt das Gefühl, das er nicht mehr so recht bei der Sache ist und eine Abänderung vor Gericht ihm lieber wäre.

      Auf meine Frage einer Unterhaltsberechnung für mich...ich weiß nicht...schien er nicht begeistert zu sein und reagierte nicht drauf.

      Er wollte sich heute auch wegen meiner Jugendamtsurkunde zurückmelden, deswegen sollte ich sie ihm per Mail schicken. Hat er auch nicht gemacht.


      Kennst du durch das Forum einen guten Anwalt, der bei mir eine Berechnung vornehmen kann und wenn es hart kommt, wenn meine Tochter loslegt, mich vertritt?


      LG Heiko
    • Clint schrieb:

      Wenn du die 97,8 % verstanden hast, ist doch der Rest gar nicht mehr so schwer. Nochmal:

      Clint schrieb:

      lautet mein Ergebnis hier 283 Euro (statisch, die Dynamik ist weg!). Berechnung: 97,8 % des Mindestunterhalts der 3. Altersstufe (!) zum Zeitpunkt Dezember 2020 (18. Geburtstag der Tochter) abzgl. volles Kindergeld (97,8% von 497 € ./. 204 € Kindergeld).

      Ich schlaf darüber...vielleicht verstehe ich es morgen...zwinker....aber nochmals vielen Dank für deine zeitintensive Mühe.
    • poncho schrieb:

      Kennst du durch das Forum einen guten Anwalt, der bei mir eine Berechnung vornehmen kann und wenn es hart kommt, wenn meine Tochter loslegt, mich vertritt?
      Das verschieben wir noch ein wenig, ok?

      Neuer ENTWURF

      Keine Kopie an Anwalt! Keinen Link zum Forum!


      Sehr geehrte Frau ...,

      anliegend sende ich Ihnen eine Kopie der Urkunde vom xx.xx.2005.

      Gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO (siehe auch "E. Übergangsregelung" in der Düsseldorfer Tabelle) erfolgte zum 1.1.2008 die Umrechnung in 97,8 % des damals neu eingeführten Mindestunterhalts. Bei Eintritt der Volljährigkeit meiner Tochter am 20.12.2020 änderte sich der titulierte Zahlbetrag kraft Gesetzes auf 283,00 Euro (siehe OLG Celle, FamRZ 2014, 134).

      Dennoch habe ich seit 1.1.2021 monatlichen Unterhalt in Höhe von 374,00 Euro (Altersstufe ab 18) direkt an meine Tochter überwiesen. Diese Unterhaltsberechnung habe ich allein durchgeführt und mich dabei an früheren Berechnungen des Job-Centers orientiert. Das Job-Center hat in den letzten Jahren immer die 2. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt.

      Meine Tochter hat glücklicherweise ihre Vollstreckungsabsichten eingestellt, aber sie geht immer noch von einem wesentlich höheren Unterhaltsanspruch aus. Ich möchte Sie deshalb ganz herzlich bitten, sich erneut mit meiner Tochter in Verbindung zu setzen und ihr die aktuelle Rechtslage sowie die Unterhaltsberechnung zu erläutern. Gerne lasse ich Ihnen dazu alle meinerseits erforderlichen Einkommensunterlagen zukommen.

      Ich möchte mit Ihrer Unterstützung auch verhindern, dass meine Tochter im Rahmen der Beratungshilfe an irgendeinen übereifrigen Anwalt gerät, von dem sie in ein aussichtsloses Gerichtsverfahren gedrängt werden könnte. Übrigens hat sie mir gestern das erste Mal seit Jahren über WhatsApp geschrieben.

      Bei Bedarf würde ich die Unterhaltsverpflichtung in Höhe von monatlich 374,00 Euro in Abänderung der Urkunde vom xx.xx.2005 titulieren.

      Ich würde mich freuen, bald von Ihnen zu hören. Meinen Anwalt werde ich bis zu einer einvernehmlichen Klärung selbstverständlich zurückhalten.

      Mit freundlichen Grüßen
    • Clint schrieb:

      poncho schrieb:

      Kennst du durch das Forum einen guten Anwalt, der bei mir eine Berechnung vornehmen kann und wenn es hart kommt, wenn meine Tochter loslegt, mich vertritt?
      Das verschieben wir noch ein wenig, ok?
      Neuer ENTWURF

      Keine Kopie an Anwalt! Keinen Link zum Forum!


      Sehr geehrte Frau ...,

      anliegend sende ich Ihnen eine Kopie der Urkunde vom xx.xx.2005.

      Gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO (siehe auch "E. Übergangsregelung" in der Düsseldorfer Tabelle) erfolgte zum 1.1.2008 die Umrechnung in 97,8 % des damals neu eingeführten Mindestunterhalts. Bei Eintritt der Volljährigkeit meiner Tochter am 20.12.2020 änderte sich der titulierte Zahlbetrag kraft Gesetzes auf 283,00 Euro (siehe OLG Celle, FamRZ 2014, 134).

      Dennoch habe ich seit 1.1.2021 monatlichen Unterhalt in Höhe von 374,00 Euro (Altersstufe ab 18) direkt an meine Tochter überwiesen. Diese Unterhaltsberechnung habe ich allein durchgeführt und mich dabei an früheren Berechnungen des Job-Centers orientiert. Das Job-Center hat in den letzten Jahren immer die 2. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt.

      Meine Tochter hat glücklicherweise ihre Vollstreckungsabsichten eingestellt, aber sie geht immer noch von einem wesentlich höheren Unterhaltsanspruch aus. Ich möchte Sie deshalb ganz herzlich bitten, sich erneut mit meiner Tochter in Verbindung zu setzen und ihr die aktuelle Rechtslage sowie die Unterhaltsberechnung zu erläutern. Gerne lasse ich Ihnen dazu alle meinerseits erforderlichen Einkommensunterlagen zukommen.

      Ich möchte mit Ihrer Unterstützung auch verhindern, dass meine Tochter im Rahmen der Beratungshilfe an irgendeinen übereifrigen Anwalt gerät, von dem sie in ein aussichtsloses Gerichtsverfahren gedrängt werden könnte. Übrigens hat sie mir gestern das erste Mal seit Jahren über WhatsApp geschrieben.

      Bei Bedarf würde ich die Unterhaltsverpflichtung in Höhe von monatlich 374,00 Euro in Abänderung der Urkunde vom xx.xx.2005 titulieren.

      Ich würde mich freuen, bald von Ihnen zu hören. Meinen Anwalt werde ich bis zu einer einvernehmlichen Klärung selbstverständlich zurückhalten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Hallo Clint,

      vielen Dank für Deinen Entwurf und die wiederholte Mühe. Den würde ich dann auch so nutzen und ihn der Jugendsachbearbeiterin per Mail zuschicken.

      Zu meiner Beruhigung habe ich mir mein Netto-Gehalt + Netto-Weihnachtsgeld für das Jahr 2020 zusammengerechnet und durch 12 geteilt. Ich bin dann auf ein Durchschnitts-Netto-Gehalt von 2277,41 Euro gekommen.

      Abziehen von den 2277,41 darf ich ja wohl noch als Sonderausgaben wie ich gelesen habe, meine Allianz Privatzusatzversicherung jährlich 315,28 Euro, DKV Privat-Zusatzkrankenversicherung jährlich 148,44 Euro, Kreditrate jährlich 617,28 für mein E-Bike.

      Abzüglich der Sonderausgaben bin ich dann bei einem Nett-Gehalt von 2188,14 Euro und liege dann bei meinem 374 Euro Unterhalt für meine Tochter.

      Liege ich da richtig Clint?

      Mir ist das wichtig, wenn ich der Sachbearbeiterin vom Jugendamt alle meine Gehaltsabrechnungen von 2020 und Kontoauszüge schicke, dass ich keine böse Überraschung erlebe.

      Lg Heiko
    • Hallo Poncho,

      Zusatz-KV ist meiner Meinung nach nicht abzugsfähig, der Kredit für das E-Bike auch nicht. Was ist die Zusatzversicherung bei der Allianz?
      Dafür kannst Du vermutlich 5%Werbungskosten pauschal abziehen.
      Du musst aber auf Dein Gehalt noch die Steuererstattung addieren.

      Gruß Tanja

      P.S. toller Anwalt. Kaum scheint sich der Streitwert zu mindern, verliert er das 'Interesse' (seines Mandanten aus dem Blick).
    • TanjaW9 schrieb:

      Hallo Poncho,

      Zusatz-KV ist meiner Meinung nach nicht abzugsfähig, der Kredit für das E-Bike auch nicht. Was ist die Zusatzversicherung bei der Allianz?
      Dafür kannst Du vermutlich 5%Werbungskosten pauschal abziehen.
      Du musst aber auf Dein Gehalt noch die Steuererstattung addieren.

      Gruß Tanja

      P.S. toller Anwalt. Kaum scheint sich der Streitwert zu mindern, verliert er das 'Interesse' (seines Mandanten aus dem Blick).
      Hallo Tanja

      Was für Steuererstattungen meinst Du? Von der Steuererklärung? Die mache ich nicht.

      Die Allianz ist eine Zusatzversicherung, wenn ich mal länger als 6 Wochen krank bin, dass ich keine finanziellen Einbußen habe.


      Mit meinem Anwalt das sehe ich auch so und 500 Euro und die ich ihm bereits gezahlt habe für 2 Briefe und ein paar Mails, sind weg. Kein Bild, kein Ton, super.

      LG