Guten Morgen,
ich habe aus Zufall dieses Forum gefunden und finde es richtig klasse. Sowas hatte ich auch gesucht und so wie es bei mir aussieht, würde ich diesem Forum locker 8 Jahre eher länger, treu bleiben und dann auch über die Zeit Mitglied sein.
Allerdings würde ich zuvor gerne sehen, wie die Resonanz im Forum ist und ob man mir mit Tipps helfen kann. Dann bin ich sofort Mitglied.
Ich hoffe, Ihr habt dafür Verständnis.
Okay...ich habe ein wirklich sehr, sehr schwieriges Verhältnis bedingt durch die Kindsmutter zu meiner Tochter. Sie ist Mitte Dezember 2020, 18 Jahre alt geworden und hat jetzt das Abi angefangen. Ich musste einen Anwalt einschalten, um an die Informationen zu kommen. Meine Tochter lebt in NRW und ich in Berlin.
Ich zahle seit Januar 2021, 374 Euro Unterhalt pro Monat, weil die Kindesmutter kein Einkommen hat. Ich habe keine Unterhaltsschulden, immer gezahlt.
Meine Tochter möchte mir jetzt für die letzten beiden Monaten eine Pfändung reindrücken, weil ich laut meiner unbefristeten dynamischen Jugendamtsurkunde mit einem Regelsatz von 121 % nur 374 Euro 105 % laut Düsseldorfer Tabelle bezahlt habe.
Durch meinen Anwalt muss ich jetzt eine Abänderung der Jugendamtsurkunde vor Gericht vornehmen, die weiteren Schritte wollten wir nächste Woche besprechen.
Ich habe beim Jugendamt in NRW bei der Jugendamtsachsbearbeiterin angerufen, die damals für uns Zuständig war und die Problematik mit der Kindesmutter mitbekommen hat. Meine Tochter hat sich vor kurzem bei ihr gemeldet und sich beraten lassen und Ihr falsche Information gegeben. Die Jugendamtsachsberaterin ist wirklich sehr nett und rät mir zur einer Abänderung der Jugendamtsurkunde auf 105 %. Die man auch über das Jugendamt erstellen lassen kann. Sie versucht auf meine Tochter telefonisch einzuwirken, dass sie ihr Einverständnis für eine Abänderung über das Jugendamt gibt.
Die Jugendamtsmitarbeiterin erklärte mir: Ob ich nun eine Abänderung der unbefristeten Jugendamtsurkunde vor Gericht vornehme oder über das Jugendamt, das ist das Gleiche. Nur, das es über das Jugendamt nichts kostet.
Beide Abänderungen, ob vom Jugendamt oder Gericht, sind genauso unbefristet und sofort pfändbar und das so lange bis meine Tochter selbständig Geld verdient. Die Abänderung bezieht sich nur auf die vorher 121 % Regelsatz auf die nun 105 % Regelsatz. So habe ich es verstanden.
Stimmt das?
Mir wäre es wichtig, dass ich keine unbefristete pfändbare Abänderung mehr habe. Zur Not eine zeitlich begrenzt bis 21 Jahre.
Geht sowas? Wenn zur Not über das Gericht?
Denn, wenn ich mal krank bin oder einen Unfall habe und nicht sofort zahlen kann, dann drückt mir meine Tochter sofort eine Pfändung rein und das möchte ich nicht.
Zahlen muss ich für mein Kind so, oder so und das ist ja auch okay...und ich bin Handwerker im öffentlichen Dienst und folglich sofort greifbar.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank.
ich habe aus Zufall dieses Forum gefunden und finde es richtig klasse. Sowas hatte ich auch gesucht und so wie es bei mir aussieht, würde ich diesem Forum locker 8 Jahre eher länger, treu bleiben und dann auch über die Zeit Mitglied sein.
Allerdings würde ich zuvor gerne sehen, wie die Resonanz im Forum ist und ob man mir mit Tipps helfen kann. Dann bin ich sofort Mitglied.
Ich hoffe, Ihr habt dafür Verständnis.
Okay...ich habe ein wirklich sehr, sehr schwieriges Verhältnis bedingt durch die Kindsmutter zu meiner Tochter. Sie ist Mitte Dezember 2020, 18 Jahre alt geworden und hat jetzt das Abi angefangen. Ich musste einen Anwalt einschalten, um an die Informationen zu kommen. Meine Tochter lebt in NRW und ich in Berlin.
Ich zahle seit Januar 2021, 374 Euro Unterhalt pro Monat, weil die Kindesmutter kein Einkommen hat. Ich habe keine Unterhaltsschulden, immer gezahlt.
Meine Tochter möchte mir jetzt für die letzten beiden Monaten eine Pfändung reindrücken, weil ich laut meiner unbefristeten dynamischen Jugendamtsurkunde mit einem Regelsatz von 121 % nur 374 Euro 105 % laut Düsseldorfer Tabelle bezahlt habe.
Durch meinen Anwalt muss ich jetzt eine Abänderung der Jugendamtsurkunde vor Gericht vornehmen, die weiteren Schritte wollten wir nächste Woche besprechen.
Ich habe beim Jugendamt in NRW bei der Jugendamtsachsbearbeiterin angerufen, die damals für uns Zuständig war und die Problematik mit der Kindesmutter mitbekommen hat. Meine Tochter hat sich vor kurzem bei ihr gemeldet und sich beraten lassen und Ihr falsche Information gegeben. Die Jugendamtsachsberaterin ist wirklich sehr nett und rät mir zur einer Abänderung der Jugendamtsurkunde auf 105 %. Die man auch über das Jugendamt erstellen lassen kann. Sie versucht auf meine Tochter telefonisch einzuwirken, dass sie ihr Einverständnis für eine Abänderung über das Jugendamt gibt.
Die Jugendamtsmitarbeiterin erklärte mir: Ob ich nun eine Abänderung der unbefristeten Jugendamtsurkunde vor Gericht vornehme oder über das Jugendamt, das ist das Gleiche. Nur, das es über das Jugendamt nichts kostet.
Beide Abänderungen, ob vom Jugendamt oder Gericht, sind genauso unbefristet und sofort pfändbar und das so lange bis meine Tochter selbständig Geld verdient. Die Abänderung bezieht sich nur auf die vorher 121 % Regelsatz auf die nun 105 % Regelsatz. So habe ich es verstanden.
Stimmt das?
Mir wäre es wichtig, dass ich keine unbefristete pfändbare Abänderung mehr habe. Zur Not eine zeitlich begrenzt bis 21 Jahre.
Geht sowas? Wenn zur Not über das Gericht?
Denn, wenn ich mal krank bin oder einen Unfall habe und nicht sofort zahlen kann, dann drückt mir meine Tochter sofort eine Pfändung rein und das möchte ich nicht.
Zahlen muss ich für mein Kind so, oder so und das ist ja auch okay...und ich bin Handwerker im öffentlichen Dienst und folglich sofort greifbar.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von poncho ()