Abänderungsklage Jugendsurkunde Vergleich...

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    • Clint schrieb:

      Moin poncho,

      danke für die Rückmeldung.

      poncho schrieb:

      Ich hatte die Kindesmutter nicht geheiratet und muss nur für ein Kind zahlen.
      :D Ich wollte wissen, ob die Kindesmutter jetzt verheiratet ist. Dann nämlich wären Einkommensauskünfte vom Stiefvater angesagt.

      poncho schrieb:

      Arbeiten tue ich bei der Universität.
      Ganze Jahr mit E-Bike dahin? Wieviel km?
      Sonst noch irgendwelche berufsbedingten Aufwendungen? Z.B. Klamotten, Reinigung?

      Altersvorsorge?

      Und ja, in welchem OLG-Bezirk in NRW lebt die Tochter?

      Nein, sie ist nicht verheiratet, sie hat auch noch ihren alten Namen.

      Zur Arbeit fahre ich täglich mit hin und zurück 20 Km.

      Höchsten die Reinigung meiner Arbeitssachen. Die Uni stellt die Arbeitskleidung. Die Versicherungen, die bereits ich angegeben habe. Haftplicht, Fitness-Studio u.s.w. wohl eher nicht und deswegen habe ich es auch nicht angegeben.

      Ich habe auch noch ein Auto. Altersvorsorge nur die VBL.

      Bei den Gerichtsverhandlungen wegen Umgangsverweigerung war Leverkusen für zuständig. Für das OLG ist es Köln. Also OLG-Köln.
    • AnnaSophie schrieb:

      und die Unis bekommen nicht das kostenfrei jobticket. Deswegen sind diese Kosten anzurechnen.

      wie sind die Arbeitszeiten? Kommst Dunja theoretisch mit den öffentlichen gut hin oder ist es so, dass du deutlich länger brauchst?
      bei meiner alten Hochschule waren die Hausmeister sehr früh im Dienst.






      sophie
      Hallo AnnaSophie

      Von kostenfreien Jobtickets habe ich noch nichts gehört. Das ist mir neu. Arbeitszeit von 6:00 bis 14:....
      Die Busverbindung ist möglich aber umständlich. Ich fahre wetterabhängig mit dem Auto oder mit dem Rad.

      LG
    • TanjaW9 schrieb:

      Hallo Poncho,

      ich würde den Nachsatz mit der Einordnung in die Stufe weglassen.
      Man muss ja schlafende Hunde (der Höherstufung) nicht wecken...

      Lies Dir lieber nochmal Clints andere Version durch.

      P.S. Ich finde (neben Clints von mir geschätzten Beiträgen) auch Sophies Hinweise sehr hilfreich. So lerne ich stetig :)

      Gruß Tanja

      Clint schrieb:

      poncho schrieb:

      Ich weiß echt nicht, wie ich das wieder gut machen kann...
      Wenn alles wieder gut ist, starte ich 2022 wieder meine Berlin-Touren. Abends bin ich öfters hier: piazza-rossa.com/


      Ähm, meine nächtlichen Änderungen am Entwurf für das Jugendamt wolltest du gar nicht?
    • hallo,

      dann würde ich das auch so angeben mit dem Auto.

      ich habe hier in Berlin auch die Möglichkeit öffentlich zu fahren. Allerdings ist mit dem Auto deutlich schneller. Das hängt bei mir auch mit dem umsteigen zusammen.

      und das jobticket vergünstigt spart im Abo 5%. Also auch nicht die Welt.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      eine Bekannte von mir sprach von 20 Euro weniger - sie sagte, das ist aber auch schon mehr als ein Jahr her, dass sie um die 45 Euro zahlt?

      Auch wenn Auto schneller ist, wird es unterhaltsrechtlich nicht zwingend/immer anerkannt.
      Ich würde mich mit der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommen erst mal nicht weiter beschäftigen, so lange nicht eine Aufforderung zur Neuberechnung kommt.

      @poncho, was möchtest Du mit den zwei Zitaten ausdrücken? :)

      Gruß Tanja
    • Clint schrieb:

      poncho schrieb:

      Ich weiß echt nicht, wie ich das wieder gut machen kann...
      Wenn alles wieder gut ist, starte ich 2022 wieder meine Berlin-Touren. Abends bin ich öfters hier: piazza-rossa.com/


      Ähm, meine nächtlichen Änderungen am Entwurf für das Jugendamt wolltest du gar nicht?

      Pizza-Rossa, wäre ja das geringste Problem. *Zwinker* Ich finde das Forum klasse und bleibe Euch erhalten. Aber bis 2022 ist ja auch noch
      Zeit. lacht...und dieses Jahr wegen Corona?

      Ich finde den ersten Entwurf besser. Er ist kurz und bündig und es ist alles enthalten. Die Jugendamtsachsbearbeiterin werde ich vorher noch anrufen und deswegen denke ich, kann ich mich in dem Schreiben vom 1 Entwurf kurz und bündig halten kann.

      Der 2 Entwurf würde wieder zu viele Fragen aufwerfen...
      Ist der Unterhalt überhaupt richtig berechnet, weil der Vater das selbst macht. Er könnte meine Tochter auch dazu verleiten doch zum Gericht zu rennen, wegen einer eigenen Abänderung, weil sie sich mit ihrer Pfändungsvorstellung bestätigt fühlt.

      Da sie Prozesskostenbeihilfe erhält. Was mir auch die Jugendamtsachsbearbeiterin gesagt hat. Denke ich, wäre es besser, wenn dieser Absatz auch wegfällt.

      >>> Ich möchte mit Ihrer Unterstützung auch verhindern, dass meine Tochter im Rahmen der Beratungshilfe an irgendeinen übereifrigen Anwalt gerät, von dem sie in ein aussichtsloses Gerichtsverfahren gedrängt werden könnte.<<<

      Da ich im ersten Anschreiben (Entwurf) auf einen Abänderungsantrag verzichte, was mir auch mein Anwalt heute in der Mail rät. Brauche ich ihn doch nicht extra nochmal zu anbieten. Oder was meinst Du?

      >>> Bei Bedarf würde ich die Unterhaltsverpflichtung in Höhe von monatlich
      374,00 Euro in Abänderung der Urkunde vom xx.xx.2005 titulieren. <<<
    • TanjaW9 schrieb:

      Ich würde mich mit der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommen erst mal nicht weiter beschäftigen, so lange nicht eine Aufforderung zur Neuberechnung kommt.

      Genau.

      poncho, in Sachen berufsbedingter Aufwendungen diskutieren wir hier nur etwas, um zu verhindern, dass du unterhaltsrechtlich hochgestuft wirst in die 3. Einkommensstufe und somit mehr als 374 Euro zahlen müsstest. Ich meine aus früheren Beiträgen herausgelesen zu haben, dass das Job-Center das bei dir schon mal gemacht oder versucht hat.

      Man sollte jetzt aber erstmal die Reaktion des Jugendamtes bzw. der Tochter abwarten und dieses Thema dann erneut angehen. Besonders, wenn Unterhalt in Höhe der 3. Einkommensstufe verlangt wird.

      Als Strategie empfehle ich, sich hinsichtlich der Fahrtkosten rotzfrech auf die Leitlinien des eigenen OLG (Kammergericht in Berlin) zu berufen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr umständliche Strecke zur Uni mit dem Auto zu fahren und 42 Cent pro gefahrenen Kilometer zu verlangen. 20km x 0,42€ x 220Arbeitstage = 154,00 € Fahrtkosten monatlich. Durchgehen wird das vermutlich nicht, aber versuchen kann man das allemal. Es würde m.E. auch schon reichen, wenn die Kölner die 5%-Pauschale bei einem Berliner anerkennen würden. Denn das OLG Köln gewährt die woanders übliche 5%-Pauschale nicht, sondern will die berufsbedingten Aufwendungen im einzelnen belegt haben. Das Kammergericht hingegen gewährt diese Pauschale.
    • AnnaSophie schrieb:

      hallo,

      dann würde ich das auch so angeben mit dem Auto.

      ich habe hier in Berlin auch die Möglichkeit öffentlich zu fahren. Allerdings ist mit dem Auto deutlich schneller. Das hängt bei mir auch mit dem umsteigen zusammen.

      und das jobticket vergünstigt spart im Abo 5%. Also auch nicht die Welt.

      sophie
      Ah, okay...so mache ich das auch. Geht mir nicht anders Sophie.
    • @Tanja
      Hochschulen und Unis sind in Berlin dem öffentlichen Dienst angelehnt, bekommen aber weder das kostenlose jobticket noch die ballungsraumzulage.
      Und bei meiner Hochschule war es wie bei den anderen 5% weniger für das jobticket zahlen und dafür verliert man die übertragbarkeit.

      der Bund bietet die gleichen jobticketkonditionen. Und natürlich auch keine ballungsraumzulage.

      es kocht sozusagen wieder jeder sein eigenes süppchen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Clint schrieb:

      Clint schrieb:

      Und ja, die 3 OLGe in NRW stufen nicht höher, wenn beide Elternteile leistungsfähig sind. Sonst aber schon... ;)

      bedeutet also, wenn beide Eltern gleich viel verdienen und so nur der halbe Unterhalt für jeden anfällt, wird nicht gestuft. Zahlt der Vater alleine, muss er mehr zahlen , weil

      • A: der Bedarf des Kindes steigt durch die Leistungsunfähigkeit der Mutter.
      • B: das Kind soll am Status des Vaters beteiligt werden, der deutlich weniger über hat, als wenn Mama leistungsfähig wäre.
      Jeder darf sich jetzt seine bescheuerte Antwort aussuchen. Ich verstehe unsere Gesetzt von Jahr zu Jahr weniger.
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