Guten Tag
Als ich zum Mindest-Kindestunterhalt (355 €) verpflichtet wurde, war ich Vollerwerbsunfähig mit einer 100%igen Gehbehinderung, Prognose Rollstuhl. Von meiner Rente (990 € Netto/monatlich) konnte ich die 355 € nicht zahlen, weil selbst mit meiner Rente der Selbstbehalt unterschritten war, nicht zahlen. Ich habe vom ersten Tage an nach der Trennung für unseren Sohn Unterhalt gezahlt (270 -280 €/monatlich). Meine Rente wurde durch den Drittschuldner auf 900 € gepfändet, auch das Jugendamt hat sich die Vorauszahlung zurückgeholt. Also wurde mir von 02/2015 bis 01/2020 die Rente gepfändet. Nun ist unser Sohn 19 Jahre alt, wohnt bei mir und hat keine Einkünfte. Der Rententräger hat mir im Juli 2020 einen neuen Rentenbescheid zugeschickt, ich bekam fortan die volle Rente. Plötzlich im Februar 2021 bekam ich wieder weniger Rente, ohne, dass ich einen neuen Rentenbescheid erhalten habe. Wie sich herausstellte pfändet meine Ex die Differenz von den 355 €, die ich wegen zu niedrigen Einkommen und den Selbstbehalt nicht zahlen konnte. Zu keinem Zeitpunkt wurde mir weder durch ein Gericht, Jugendamt oder ihrem Anwalt mitgeteilt, dass ich diese Differenz später zahlen muß. Für die Jahre 2015, 2016 und 2017 ist die Verjährung von 3 Jahren abgelaufen. Hätte meine Ex die Differenz jährlich einklagen müßen? Bin ich heute verpflichtet diese Differenz, die durch einen Mangelfall zustande kam, meiner Ex zu zahlen?! Sie lebt in einer 115 qm großen Eigentumswohnung, und ich mit unserem Sohn in einer 55 qm großen 2 Raumwohnung. Sie hat auch ein höheres Gehalt (ca. 1.400 - 1.600 €) als ich Rente bekomme, diese wird auf 1.075 € gepfändet.
Für eine Erläuterung und Hilfestellung bin ich Ihnen sehr dankbar!
Viele Grüße aus Furtwangen von Karlheinz
Als ich zum Mindest-Kindestunterhalt (355 €) verpflichtet wurde, war ich Vollerwerbsunfähig mit einer 100%igen Gehbehinderung, Prognose Rollstuhl. Von meiner Rente (990 € Netto/monatlich) konnte ich die 355 € nicht zahlen, weil selbst mit meiner Rente der Selbstbehalt unterschritten war, nicht zahlen. Ich habe vom ersten Tage an nach der Trennung für unseren Sohn Unterhalt gezahlt (270 -280 €/monatlich). Meine Rente wurde durch den Drittschuldner auf 900 € gepfändet, auch das Jugendamt hat sich die Vorauszahlung zurückgeholt. Also wurde mir von 02/2015 bis 01/2020 die Rente gepfändet. Nun ist unser Sohn 19 Jahre alt, wohnt bei mir und hat keine Einkünfte. Der Rententräger hat mir im Juli 2020 einen neuen Rentenbescheid zugeschickt, ich bekam fortan die volle Rente. Plötzlich im Februar 2021 bekam ich wieder weniger Rente, ohne, dass ich einen neuen Rentenbescheid erhalten habe. Wie sich herausstellte pfändet meine Ex die Differenz von den 355 €, die ich wegen zu niedrigen Einkommen und den Selbstbehalt nicht zahlen konnte. Zu keinem Zeitpunkt wurde mir weder durch ein Gericht, Jugendamt oder ihrem Anwalt mitgeteilt, dass ich diese Differenz später zahlen muß. Für die Jahre 2015, 2016 und 2017 ist die Verjährung von 3 Jahren abgelaufen. Hätte meine Ex die Differenz jährlich einklagen müßen? Bin ich heute verpflichtet diese Differenz, die durch einen Mangelfall zustande kam, meiner Ex zu zahlen?! Sie lebt in einer 115 qm großen Eigentumswohnung, und ich mit unserem Sohn in einer 55 qm großen 2 Raumwohnung. Sie hat auch ein höheres Gehalt (ca. 1.400 - 1.600 €) als ich Rente bekomme, diese wird auf 1.075 € gepfändet.
Für eine Erläuterung und Hilfestellung bin ich Ihnen sehr dankbar!
Viele Grüße aus Furtwangen von Karlheinz