Umgang wird seit Februar 2020 verwährt, Telefonate verboten, Jugendamt kann nicht helfen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Umgang wird seit Februar 2020 verwährt, Telefonate verboten, Jugendamt kann nicht helfen

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      gerne würde ich Ihnen "in Kürze" meine aktuelle Situation schildern.
      Ich bin Vater eines 11 jährigen Sohnes welcher bei seiner Mutter lebt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei der Mutter. Das Sorgerecht tragen wir gemeinsam. Der Umgang mit meinem Sohn erfolgte i.d.R einmal im Monat, obwohl vor dem Familiengericht auch durchgesetzt wurde dass ich meinen Sohn alle 2 Wochen haben dürfte. Auf Grund der erhöhten Distanz (3h Autofahrt, den Weg muss ich alleine auf mich nehmen da man mir nicht entgegenkommen möchte) ist es mir jedoch nur möglich meinen Sohn einmal im Monat über das Wochenende zu mir zu holen. Des weiteren stehen mir 2 Telefonslots zur Verfügung (fest an 2 Tagen in der Woche zu einer bestimmten Uhrzeit) zu denen ich bisher anrufen und mit meinem Sohn reden durfte.

      Das hat auch soweit ganz gut geklappt, bis etwa Februar 2020.
      Es fing damit an dass mir gesagt wurde dass die Inzidenzzahlen in meinem Wohnort zu hoch wären, danach den Monat war mein Sohn ein Risikopatient weil bei ihm vor Jahren eine Hauterkrankung festgestellt wurde die aber, bis heute, eine "Vermutung auf..." ist und somit nicht festgelegt ist. Beim nächsten Mal wurden neue Gründe gefunden. Einmal durfte ich meinen Sohn zu mir holen, musste aber davor Regeln unterschreiben die die Mutter selbstständig verfasst hatte. Ebenso musste ich die Bestätigung unterschreiben dass mein Sohn auf eine, von der Mutter gewählte, Schule gehen darf. Hätte ich an dem Tag nicht unterschrieben hätte ich meinen Sohn nicht mitnehmen dürfen.

      Das Jugendamt wurde immer informiert, ein Anwalt ist ebenso eingeschaltet.
      Der Fall liegt nun beim Familiengericht und in einem Schreiben der Gegenseit beteuert die Kindsmutter sie hätte nie Corona als Vorwand verwendet und würde den Umgang zwischen mir und meinem Sohn fördern.
      Vor dem Jugendamt kam es dann, nach mehrmaligen Anläufen, zu einem Elterngespräch. Hier sagte die Kindsmutter genau das Gegenteil. Ich wurde offen aggressiv beschimpft. Es wurde gesagt man würde alles versuchen damit ich nicht mehr ein Teil des Lebens meines Sohnes wäre.

      Nun, kurze Zeit später ist es soweit dass ich bei einem Anruf erst der Kindsmutter mehrere Fragen mit "Ja" (keine anderen Worte werden akzeptiert) bestätigen muss. Tue ich dies nicht, darf ich mit meinem Kind nicht mehr reden. So ist es nun auch gescehen da ich Ihr diese Macht nicht mehr lassen wollte. Seither habe ich meinen Sohn nicht mehr sprechen können und weiß nicht in welcher Verfassung das Kind ist. Nachdem mir das Telefonat versagt wurde bekam ich eine Mail von der Kindsmutter (auf WhatsApp wurde ich geblockt da ich Fragen stelle die der Kindsmutter nicht gefallen "Was gedenkst du wegen dem schlechten Sozialverhalten und der fallenden Arbeitsmoral zu tun", "Wann gehst du mit dem Kind endlich wieder zum Arzt").

      In der Mail wurde ich aufgefordert diverse Punkte zu bestätigen, würde ich dies nicht tun würde man sich die "Freiheit nehmen" das Kind beim nächsten, seit langem bekannten, Umgang einzubehalten.

      Mein Anwalt informierte direkt die Gegenseite und forderte auf dass der Umgang gewährt werden müsse... darauf gab es keine Antwort mehr. Auf meine Frage an meinen Anwalt was ich denn tun kann wenn ich mein Kind abholen möchte und man mir dies verwehrt war die Antwort dass ich dann zur Ortsansässigen Polizei fahren solle, diese informieren solle und die Polizei dann die Kindsmutter telefonisch dazu auffordern könne dass der Umgang stattfindet. In Vorbereitung auf diesen Fall rief ich nun die Polizei an...welche mir dann aber nur sagt damit müsse ich zum Jugendamt. Das Jugendamt wiederrum sagt da könnte es nichts machen - ich müsse mich mit der Kindsmutter einigen. Die Kindsmutter akzeptiert keine Gespräche, das Jugendamt selbst sagte dass ein Gespräch zwischen mir und der Kindsmutter scheinbar nicht mehr möglich sei.... ich bin am Ende meiner Kräfte und befürchte dass ich, auch wenn ich angeblich das Recht habe den Umgang wahrzunehmen und AUCH obwohl die Kindsmutter nichts von dem was sie tut tun darf, keine Möglichkeit mehr habe weiterhin im Kontakt zu meinem Sohn zu stehen. Ich überlege bereits meine Geschichte vor Journalisten auszubreiten um irgendwie die Hilfe der Öffentlichkeit zu bekommen. Ich fühle mich im Stich gelassen. Ich spiele mit offenen Karten, habe Ordner mit beweisen gesammelt die belegen dass die Kindsmutter eigenmächtig handelt und mir jegliches Mitspracherecht, und nun sogar den Kontakt, verwährt. Das Jugedamt kann nciht helfen, der Anwalt ist perplex und kann nur sagen "dass darf die Mutter nicht" ...aber es wird trotzdem gemacht. Mittlerweile werden Lügen über mich und meine Lebensgefährtin verbreitet. Wir hätten beim letzten Umgang mit meinem Sohn schlecht über die Kindsmutter geredet und gedroht meinen SOhn zu uns zu holen. Der Anwalt der Gegenseite ist ein Freund der Familie und absolut loyal der Familie gegenüber. Ich habe Ordner über Ordner mit Beweismaterialien. Diese liegen auch dem Jugendamt vor...aber es wird einfach nichts gemacht.

      Kennt jemand derartige Fälle und kann mir evtl. einen Tipp geben wie ich hier vorgehen kann? Ich habe die Hoffnung in die Behörden mittlerweile verloren.

      Vielen Dank
    • Hallo Frustriert und willkommen im Forum.

      Du bist nicht der einzige mit diesem Problem, wenn auch Lösungen immer schwer zu finden und vor allem belastend sind.

      Meine erste Frage wäre zum Thema Familiengericht: du schreibst, dass es dort einen Beschluss oder einen Vergleich gibt, dass du dein Kind alle 2 Wochen zum Umgang sehen darfst. Kannst du da näheres zu schreiben, insb. ob dieser Beschluss auch einen Absatz zu Ordnungsmitteln beinhaltet, wenn einer von euch dagegen verstößt.
      Ein solcher Absatz gehört da rein und wenn er enthalten ist, dann wäre der erste Schritt bei Gericht zu beantragen, dass der Kindsmutter ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft auferlegt wird. Bei vielen Müttern reicht es schon, dass sie merken, dass sie eben nicht tun und lassen können, was sie wollen. Mit Geld kriegt man die meisten wieder in die richtige Spur.

      Wenn das Jugendamt nicht will (sie können wirklich nur Gespräche anbieten) ist das Familiengericht die richtige Anlaufstelle für dich. Bei der Polizei bist du falsch. Weiter gilt: alle ausgefallenen Umgänge dokumentieren, ggf. steht dir mal ein Prozess ums Aufenhaltsbestimmungsrecht bevor, wenn sich wirklich zeigen sollte, dass die Mutter auch weiter Umgänge mit dem Kind blockiert, trotz Ordnungsmaßnahmen. Aber sowas kann man vorab nicht sagen, weiter ist es langwierig, belastend und teuer.

      edit: ist dein Anwalt eigentlich Fachanwalt für Familienrecht? Klingt nämlich vom Vorgehen her nicht so.
    • Hallo MaxMustermann,
      Eine solche Passage ist leider nicht vorhanden.
      das Familiengericht ist bereits informiert, ich dachte das hätte ich geschrieben. Dort lautet die Verteidigung der Mutter dass Corona niemals der Grund für vorenthaltenen Umgang gewesen wäre und dass ich schlicht den Umgang nicht wollte und kein Interesse gezeigt hätte. Ebenso sagt sie sie fördere den Kontakt zwischen mir und meinem Sohn. Dem Jugendamt, welches auch involviert ist, liegt dieses Schreiben bis heute nicht vor. Nach diesem Schreiben der Gegenseite gab es dann ein Elterngespräch mit dem Jugendamt. Hier wurde ich durch die Kindsmutter aggressiv beleidigt und konnte meine Punkte kaum vorbringen. Die Kindesmutter entkräftete eigenhändig ihre Behauptungen die sie zuvor gegenüber dem Familiengericht getätigt hatte. Alle Drohungen hat sie nun, auch wenn alle sagen dass dürfe sie nicht, wahrgemacht.
      Gestern wurde mein Sohn von Jugendamt befragt, über das Ergebnis soll ich heute informiert werden. Dennoch, es gibt keinen Kontakt mehr, keinen Umgang, auch wenn mir dies zusteht.
    • Dann würde ich als erstes mit meinem Anwalt reden und ihn bitte das Gericht damit zu beauftragen den Beschluss anpassen zu lassen. Diese Passage hat gem. §89 FamFG enthalten zu sein und die Mutter hätte auch darüber belehrt werden müssen, dass es Ordnungsmittel nach sich ziehen wird, wenn sie sich nicht daran hält.

      Das ist der erste Schritt. Hier guckt man, ob das Gericht diese Ordnungsmittel auch umsetzt und einzieht. Das dürfte der Regelfall sein.

      Hast du jemanden, der bezeugen kann, dass du da warst, um dein Kind abzuholen? Hast du ggf. ein Video? Du musst nämlich auch beweisen können, dass du die Umgangstermine wahrnehmen wolltest.

      Du solltest im Familienrecht komplett von der These "es steht mir zu" Abstand nehmen. Jede im Familienrecht ergehende Entscheidung ist kindeswohl orientiert (ich hasse die Phrase). Du bekommst also Umgang und bist verpflichtet dazu, weil man sagt, dass es gut für das Kind ist. Wenn ein Gericht dazu kommen sollte, dass es dem Kindeswohl nicht dient (bspw. weil das Kind nicht will), dann bist du dein Umgangsrecht los. Also versuche, auch wenn es schwer fällt, stets aus der Perspektive des Kindes zu argumentieren: du willst Umgang, weil es für die Entwicklung des Kindes wichtig ist, dass das Kind zum Vater Kontakt behält.
    • Hallo MaxMustermann,

      die Versuche das Umgangsrecht wahrzunehmen kann ich nur insofern beweisen dass ich eine Unmenge an WhatsApp Screenshots habe in denen klar wird an welchen Tagen der Umgang stattfinden soll, dass die Mutter dies auch so sieht, sie dann aber einen Grund vorschiebt wieso der Umgang nicht stattfinden darf. Da ich 3h Fahrt (ein Fahrtweg... also in Summe 6h) auf mich nehmen muss habe ich dann davon abgelassen.

      Wenn mein Sohn bei uns war hatten wir stets angenehme Wochenenden. Die Telefonate waren stets schön. Nun behauptet die Mutter dass mein Sohn immer nachdem er hier war zuhause in seinem Zimmer gesessen und geweint habe. Das wird wohl dann auch der Auslöser gewesen sein wieso das Jugendamt endlich mit ihm spricht. Ich warte diesbezüglich aber noch auf einen Anruf.

      Aus einem sehr aktuellen anwaltsschreiben der Gegenseite wird über Videos berichtet die ich angeblich gezeigt hätte die die Mutter so darstellen dass sie sich nicht um das Kind kümmert. Diese Videos gibt es nicht! Was jedoch in der Tat der Wahrheit entspricht ist dass ich mit meinem Sohn vor einiger Zeit Videos aus seiner Kindheit angesehen habe - zB wie Geschenke zu Weihnachten ausgepackt werden. Alleine dass dies scheinbar die Kindsmutter in Erfahrung gebrachgchag macht mich stutzig... ich befürchte fast dass mein Sohn aktiv der Mutter zuspielt... wieso dies so ist verstehe ich nicht, nichts passt zusammen. Ich muss dazu erwähnen dass ich vor einiger Zeit erneut Vater geworden bin. Die Vermutung ist dass mein Sohn Angst habe ersetzt zu werden. Da er seinen Papa bereits „verloren“ hat sucht er evtl umso mehr die Bestätigung seiner Mutter... und seine Mutter will dass ich schlecht dastehe... er scheint diesbezüglich „zu liefern“
    • Was ich ebenso erwähnen möchte ist dass ich keine Einsicht in Krankenakten meines Sohnes habe. Sein Krankheitsbild kann, wenn sich der „Verdacht auf“ bestätigt, bis zu Organversagen führen. Die Mutter beteuert sie könne wegen corona keine Termine vereinbaren. Der „Verdacht auf“ besteht aber schon lange vor corona. Die Mutter ruht sich auf einer Salbe aus die seit Jahren nicht hilft. Vor dem Jugendamt wollte ich von der Mutter erfahren wer den. Der behandelnde Arzt wäre. Man wüsste den Namen nicht. Bis heute habe ich keine Einsicht.
    • Umgang habe ich ja schon. Der gerichtliche Beschluss dazu existiert seit 9 Jahren. Nur wird mir der Umgang nicht mehr gewährt. Das Jugendamt sagt dass ich mich mit der Kindsmutter einigen müsse. Die Kindsmutter unterbindet jeglichen Kontakt. Der Termin zusammen vor dem Jugendamt war erfolglos. Es wird einfach gemacht was man möchte, auch wenn mein Anwalt sagt „dass darf sie nicht“. Es wird gemacht, jeder weiß es, keiner hilft
    • Hallo und willkommen auch von mir Frustriert,

      ich verstehe sowohl die Wahl Deines Nicknamens, als auch die Ursache für Deinen Frust.
      Dennoch möchte ich MaxMustermann beipflichten.
      Beharr nicht auf Deinen Rechten. Wenn Dein Sohn sich mit 11 nun auch noch - neben Elternteilen, die nur eins zu sein scheinen: ehemalige Partner - mit dem Umstand neues Geschwister ("Entthronung") auseinander setzen muss, hat der Junge viel zu verarbeiten.
      Die anstehende Pubertät klopft vielleicht auch schon an die Tür. Von der Belastung durch Corona mal ganz zu schweigen.

      Wenn Du etwas für den Jungen und Dich erreichen willst, dann such' eine unabhängige Elternberatung auf. Die können Dir vielleicht Tips geben, was Du noch tun kannst und was Du auf jeden Fall lassen solltest.

      Den Unsinn mit der Idee, Dich an die Presse zu wenden, solltest Du Dir ganz schnell aus dem Kopf schlagen.
      Damit zeigst Du nur, dass es Dir um Deine Rechte geht. Du kannst ja vorher noch ein wenig googeln über Eltern, die dies getan haben (vielleicht findest Du auch, wie wenig erfolgreich sie mit ihren Handlungen waren).

      Und ein Anwalt, der immer nur kund tut: das darf sie aber nicht - ist auch nicht sonderlich hilfreich.
      Vielleicht wechselst Du noch den Anwalt und gibst diesem dann den Hinweis auf 165 FamFG. Allerdings wird dies im Moment - die Gerichte haben sicherlich auch "Arbeitsstau" - möglicherweise auch nicht sonderlich erfolgreich sein.

      Was "Beweissicherung" anbelangt: wenn Du offizielle Übergaben (also in einer Stadt in einem Väterzentrum oder ähnliches) absolvierst, hast Du einen neutralen Zeugen - auch wenn ein Umgang nicht stattfindet.
      Andere Ideen habe ich im Moment gerade nicht.
      Deine Schilderung über das vermutete Verhalten des Sohnes erinnert mich, an das, was ich vor einiger Zeit gelesen habe wenn Kinder den Kontakt/Umgang zum (meist) Vater ablehnen.
      Die ganz normalen Anpassungsschwierigkeiten des Kindes nach/bei Umgängen werden vom jeweils anderen Elternteil immer zu Ungunsten des ersten Elternteils ausgelegt (und umgekehrt).

      Dein Sohn steckt vermutlich genau in diesem Loyalitätskonflikt. Eine Patentlösung für dieses Problem kenn ich leider auch nicht.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja, vielen Dank für deine Rückmeldung. Ja, das mit „an die Öffentlichkeit wenden“ ist auch eher ein Verzweiflungsschrei... ist noch nicht passiert, wird es auch hoffentlich nicht.

      Tanja schrieb:

      Was "Beweissicherung" anbelangt: wenn Du offizielle Übergaben (also in einer Stadt in einem Väterzentrum oder ähnliches) absolvierst, hast Du einen neutralen Zeugen - auch wenn ein Umgang nicht stattfindet.

      Die Kindsmutter möchte die Übergabe nur neu sich an der Haustür durchführen. Als Zeugin habe ich höchstens meine Lebensgefährtin dabei, aber ich denke die wird vermutlich nicht als Zeugin zugelassen.

      das Jugendamt hatte heute übrigens ein Gespräch mit meinem Sohn. Dabei stellte sich heraus er will weiterhin den Umgang haben, genießt die gemeinsame Zeit und wünscht sich dass sich seine Eltern wieder vertragen.

      Ich habe den ersten Schritt auf sie zugemacht und durfte nun auch das erste mal wieder telefonieren. Nichtsdestotrotz möchte ich nicht blind in die Zukunft starten und werde dafür sorgen dass eine neue Umgangsregelung gerichtlich durchgesetzt wird.

      eine weitere Frage: Welche Möglichkeiten habe ich jederzeit Einsicht in die Krankenakten meines Sohnes zu bekommen. Die Kindsmutter gibt die Namen der Ärzte nicht raus und das Kind muss dringend weiter behandelt werden. Mein Anwalt bestätigte mir dass, Vorallem wenn der andere Elternteil nicht dafür Sorge trägt, ich Einsicht in die Krankenakten erhalten muss... aber wenn man mir den Namen nicht mitteilt sind mir die Hände gebunden. Ich hatte bereits angefangen die Ärzte in der Umgebung rund um seinen
      Wohnort abzutelefonieren, hier wurde mir aber direkt beim ersten Versuch sehr deutlich gesagt ich solle damit zum Jugendamt...aber wie ich bereits mitteilte kam das Thema vor dem Jugendamt gar nicht erst zur Sprache.

      danke nochmal!
    • Hallo Frustriert,
      vielleicht gibt es aber in dem Ort, in dem Dein Sohn lebt so etwas Ähnliches wie ein Väterzentrum. Mit dem könntest Du Kontakt aufnehmen und fragen, ob Dich jemand zu ein paar Übergaben begleitet.
      Die Mutter des Säuglings würde ich an Deiner Stelle nicht als Zeugin mitnehmen.
      Erfahrungsgemäß reagieren manche Frauen übermäßig emotional wenn sie mit dem "neuen Glück des verhassten Ex" konfrontiert werden.

      Was die Krankenakte Deines Sohnes angeht: Du schriebst etwas von gemeinsamen Sorgerecht - gibt es darüber etwas Schriftliches?
      Wenn ja, könnetest Du auch bei der Krankenkasse in Erfahrung bringen, welche Ärzte den Sohn im letzten Jahr behandelt haben und dann - mit Verweis und Nachweis des gemeinsamen Sorgerechts bei den entsprechenden Ärzten nachfragen.
      Ich an Deiner Stelle würde aber weiterhin versuchen, zum JA des Wohnortes Deines Sohnes einen besseren Kontakt herzustellen (auch wenn ich durch schlechte Erfahrungen selbst das Jugendamt nicht mehr aufsuchen würde). Schildere denen Deine Bedenken und beantrage Unterstützung nach §18 (3) SGB VIII
      ("Bei der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden.")
      Vermutlich wird sich das JA auch in diesem Fall versuchen, rauszulavieren.
      Aber immerhin hast Du es dann schriftlich und kannst nach 1686 BGB bei Gericht einen ganz konkreten Antrag stellen.
      Bitte überleg Dir das aber gut und besprich das mit einem Fachanwalt für Familienrecht. Sonst verbrätst Du nur unnötig Geld und Nerven.

      Gruß Tanja
    • Hallo Frustriert,

      die Tipps von Tanja sind sicher richtig und wichtig, aber musst die Sachverhalte trennen und selbst beurteilen, ob du die nötigen Ressourcen hast, um beides gleichzeitig anzugehen.

      Ich will mal weiter auf Umgang eingehen: Wenn das ganze vor Gericht weiter läuft, achte darauf, dass du dich nicht in einen Vergleich reindrängen lässt, der dir nicht gefällt (den kann man nicht gut angreifen). Und achte drauf, dass eine rechtskonforme Ordnungsmittelbelehrung nach §89 FamFG drin ist. Der Richter muss deine Ex auch in der Verhandlung drüber belehren, dass es Konsequenzen hat, wenn sie sich nicht dran hält (für dich natürlich auch).
      Dass dein Sohn weiter Umgang will, ist eine gute Sache, denn dann ist das Problem, dass die größten Probleme mit sich bringt, weg: das Kind will nicht. Bleib am Ball, bring deinen Anwalt auf Kurs (oder wechsel ihn, wenn du es dir finanziell erlauben kannst) und guck, dass du eine vernünftige Umgangsregel in den Händen hältst, die auch vollstreckbar ist. Die Mutter genießt sicher keine Narrenfreiheit.

      Ach ja: ich würde in der Verhandlung vorschlagen, dass die Übergaben ggf. bei einem Träger der Jugendhilfe gemacht werden, damit es Zeugen gibt, dass du zum Umgangstermin da warst. So kann deine Ex nicht einfach behaupten, dass du nicht da warst. Zum Thema Beweis: das ist Familienrecht, kein Strafrecht. Mach ein Foto vor dem Haus der Mutter mit dem Handy. Da ist ein Zeitstempel dran, den man so einfach nicht manipulieren kann. Das sollte im Normalfall reichen.
    • Hallo Frustriert,
      rechtlich sieht es bei dir doch gar nicht schlecht aus: Du hast einen Beschluss zum Umgang. Wenn dieser - wie bei euch - nicht eingehalten wird muss dein Anwalt die Einhaltung einklagen. Vermutlich wird die Kindesmutter alle Kosten des Verfahrens tragen müssen. In einem neuen Beschluss - das sollte dein Anwalt vorher beantragen - ist die Androhung eines Ordnungsgeldes aufzunehmen (s. Hinweis von Max). Auch die Dinge, die jetzt zu Problemen geführt haben (z. B. Verhinderung der Handy-Gespräche mit deinem Sohn; Übergabe-/Übernahmeprozedere eures Sohnes) sind ebenfalls in den Beschluss aufzunehmen.
      Falls du ISUV-Mitglied bist: Dort kann dir sicher individueller rechtlicher Rat gegeben werden.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Frustriert schrieb:

      Kennt jemand derartige Fälle und kann mir evtl. einen Tipp geben wie ich hier vorgehen kann? Ich habe die Hoffnung in die Behörden mittlerweile verloren.
      Hier in etwa dasselbe.
      Habe leider keinen Tipp, außer einem juristischen bezüglich des Umgangs zu Corona-Zeiten:
      Da gab es wohl ein Urteil des OLG Frankfurt (Az 1 WF 102/20), welches besagt, dass Corona kein Grund ist, den Umgang nicht stattfinden zu lassen.
    • Frustriert schrieb:

      Was ich ebenso erwähnen möchte ist dass ich keine Einsicht in Krankenakten meines Sohnes habe. Sein Krankheitsbild kann, wenn sich der „Verdacht auf“ bestätigt, bis zu Organversagen führen. Die Mutter beteuert sie könne wegen corona keine Termine vereinbaren. Der „Verdacht auf“ besteht aber schon lange vor corona. Die Mutter ruht sich auf einer Salbe aus die seit Jahren nicht hilft. Vor dem Jugendamt wollte ich von der Mutter erfahren wer den. Der behandelnde Arzt wäre. Man wüsste den Namen nicht. Bis heute habe ich keine Einsicht.
      Tipp: Alle in Frage kommenden Ärzte anrufen und fragen, ob Dein Sohn dort vorstellig geworden ist. Das hat bei mir funktioniert. Die Situation etwas erläutert, das gemeinsame Sorgerecht und die schlechte Kommunikation mit der Mutter herausgestellt, und ich bekam, was ich wollte.
    • Fero schrieb:

      Hier in etwa dasselbe.Habe leider keinen Tipp, außer einem juristischen bezüglich des Umgangs zu Corona-Zeiten:
      Da gab es wohl ein Urteil des OLG Frankfurt (Az 1 WF 102/20), welches besagt, dass Corona kein Grund ist, den Umgang nicht stattfinden zu lassen.
      Hallo Fero,

      dass Corona kein Grund ist (sondern eine gern genommene Ausrede), sollte klar sein.
      Ich werde das von Dir benannte Urteil auch noch hier verlinken.
      Es ist nur für den TO nicht hilfreich.
      Da sein Umgangsbeschluss eben gerade keine Androhung von Zwangsmitteln enthält.

      Gruß Tanja
    • Guten Abend zusammen. Mittlerweile wurde der Umgang einmal gewährt. Es wurde sogar ein Umgangstagebuch mitgegeben... welches aber bis auf die Anschriften der behandelnden Ärzte keine weiteren Infos enthält. Nun muss ich sehen wie ich wirklich Akteneinsicht erhalten kann. Das letzte mal wurde ich telefonisch hart angegangen und mir wurde keine Auskunft erteilt. Hoffentlich klappt es diesmal besser. Ich habe bereits nach dem nächsten Umgang gefragt. Per WhatsApp wurde ich ja blockiert und mir wurde gesagt ich solle Mails schreiben. Auf meine Mail habe ich aber nun schon seit 2 Tagen keine Antwort erhalten und weiß daher nicht wann/ob es weiteren Umgang geben wird. Die Kommunikation ist eine absolute Zumutung. Ich hoffe dass es vor dem Familiengericht bald weitergeht. Der letzte stand dort war dass durch den Anwalt ein Gegen-Vorschlag zum Gegenvorschlag der „gegnerischen Partei“ eingereicht wurde...
    • Am Freitag kam ein neues Schreiben. Das dritte Verfahren wurde eröffnet. Während ich nur das bereits beschlossene Umgangsrecht einklagen will wurde gegen mich ein Verfahren für Unterhalt und nun noch ein Verfahren für die Übertragung meines Sorgerechts (also sie will das alleinige Sorgerecht) eingereicht. 7 Seiten mit Anschuldigungen die in keinster Weise bewiesen SIND und werden können, denn sie sind unwahr! So hätte zB meine Partnerin auf der Rückfahrt beim letzten Umgang gesagt wir würden den Jungen im Sommer einfach zu uns holen. Das ist schon fast die Unterstellung einer Straftat! Und einen Gerichtstermin gibt es ebenfalls bereits! Ich verstehe die Welt nicht mehr. Meinen Antrag auf das Einklagen meines 2012 bereits gerichtlich beschlossenen Umgangsrecht hat bis heute keinen Termin, nun bekomme ich aber am Freitag (seit Monate immer am Freitag so dass das Wochenende "kaputt" ist) eine Einladung zu einem Verfahren in dem man nun noch versuchen wird das alleinige Sorgerecht zu erlangen... wie kann es sein dass man sich nichtmal zuvor meine Meinung anhört und es sogar bereits einen Termin gibt!?
      Strafanzeige hat man auch eingereicht weil ich angeblich Telefonate aufgenommen hätte (das habe ich nicht! und das habe ich mehrfach gesagt!). Mein Sohn hat vor dem Jugendamt gesagt er wolle den Umgang mit mir und dass er sich wünscht wir würden aufhören zu streiten. Danach gab es nun einmal den Umgang und ich hatte allen ernstes gehofft dass sie, nun da unser Sohn auch endlich mal sagen konnte was er denn möchte, ein wenig einlenkt. Weit gefehlt... Ich bin erschüttert... ich hoffe dass das gut gehen kann. Die Richterin wird dieselbe sein wie auch in meiner Klage auf das Umgangsrecht, und ich gehe schwer davon aus wer den Streit um das Sorgerecht (ich will nicht das alleinige, dass will sie nun, und dass obwohl vor Februar 2020, also bevor sie Corona als Grund für alles genommen hat, es nie zu Problemen kam!) für sich entscheidet auch im Fall des Umgangsrechts die Spielregeln festlegen wird, daher geht es nun für mich gefühlt um alles oder nichts.