Umgang wird seit Februar 2020 verwährt, Telefonate verboten, Jugendamt kann nicht helfen

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    • Oh je!
      Ich hab ja auch gestern den Antrag auf ein Umgangsverfahren beim Gericht eingeworfen, da meine Ex jeglichen Umgang blockiert bzw. die Kinder so manipuliert, dass sie sagen, sie wollen mich nicht sehen.
      Ein erster Versuch über das Jugendamt war, wie erwartet, fruchtlos ("Wenn die Kinder sagen, sie wollen nicht, können wir auch nichts machen.").
      Der Richter, den wir bis zur Scheidung hatten, war ja noch halbwegs fair. Aber ich glaube, der ist nicht mehr da. Mal gespannt, was dann am Ende herauskommt.

      Was Deine Ex da tut, ist jedenfalls eine bodenlose Unverschämtheit. Ich drücke Dir ganz fest die Daumen, dass Du trotzdem Erfolg hast.
      Was sagt Dein Anwalt dazu?
      Auch wenn der Geld kostet, solltest Du, meiner Meinung nach, auf keinen Fall ohne Anwalt da hin gehen. Sonst ist es zu leicht, Dich einfach unterzubuttern.

      Bitte berichte uns, wie es weitergeht.
    • Erstmal Anwalt nehmen. Zweitens: Für Sorgerechtsentzug müssen auch schon konkrete Punkte dargelegt werden, warum das gemeinsame Sorgerecht dem Kind schadet. Das ABR hast du doch eh nicht, also sehe ich keinen Zusammenhang der von dir erwähnten Punkte mit dem GSR (selbst wenn du Telefonate aufgezeichnet hättest).

      Das eine Verhandlung angesetzt wurde, ist seltsam. Wurde ein VB bestellt? Eigentlich sollte sowas geschehen und der hätte auch mit dir reden sollen. Genauso wie das Jugendamt. Aber näheres wird dir sicher dein Anwalt erklären.
    • Es gibt auch keinen Zusammenhang. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe ich niemals erwähnt und habe auch nicht vor dieses einzuklagen. Begründungen wieso man mir das Sorgerecht entziehen sollte liefert man nun aber. Es sind alles Lügen, keine Beweise hängen an. So unterstellt man meiner Partnerin sogar sie hätte auf der Rückfahrt vom letzten Umgang gesagt wir würden meinen Sohn im Sommer einfach für immer zu uns holen! Das ist schon fast dass man uns eine geplante Straftat unterstellt. Es sind noch so viel mehr Sachen... Einen Anwaltstermin habe ich heute... hoffentlich bringt es was.

      Einen Verfahrensbeistand (VB?) wurde bestellt, mein Sohn soll aussagen. Die Mutter scheint sich 100%ig sicher dass mein Sohn ihre Aussagen stützen würde, das wird auch in dem Schreiben immer wieder deutlich. Er würde mich zudem als inkompetent ansehen etc.... es ist absolut unglaublich und eine Hetzjagd die nur deshalb entstanden ist weil sie sich gegen das Umgangsrecht gestellt hat welches schon seit vielen Jahren gerichtlich besteht. Ich will doch nur dass das nochmal neu aufgesetzt wird und dass man sich einfach daran hält... mehr möchte ich doch gar nicht.

      Angeblich wurde sogar ein Gutachten über mich erstellt dass ich nicht zwischen elterlicher und partnerschaftlicher Eben unterscheiden könnte. Wer erstellt sowas ohne mal mit mir zu reden? Mit welchen Informationen wird sowas erstellt? Das Jugendamt selbst könnte beteuern dass ich mich absolut tadellos verhalten habe. Sie hingegen war es die, im Beisein des Jugendamts, persönlich beleidigend und aggressiv wurde. Mir vorgeworfen hat ich hätte Sie und unser Kind vor vielen Jahren verlassen etc. Ich habe immer wieder beteuert dass ich jederzeit bereit bin einfach nur, für das Wohl unseres Kindes, zu reden! Aber es wurden alle Kommunikationskanäle geschlossen.
    • Moin,

      "Klappern gehört zum Handwerk" eines Rechtsanwaltes, auch wenn das natürlich insbesondere im Familienrecht "Gschmäckle" hat. Dieses "Klappern" äußert sich nicht selten in Schriftsätzen, mit denen zunächst mal viele Behauptungen aufgestellt werden, um den Richter auf seine Seite zu ziehen. Jetzt muss Dein Anwalt nur entsprechend sachlich antworten, bestreiten und Belege anfordern. Leider riecht das nach einem schmutzigen Verfahren, das (aus meiner Befürchtung) keine Gewinner haben wird - die Fronten werden sich weiter verschärfen, der Sohn gerät nun in einen Loyalitätskonflikt usw.

      Ein Gutachten ohne eigene Beteiligung klingt schon mal sehr schräg, aber es gibt tatsächlich alles. Suche Dir einen guten, sachlich auftretenden Rechtsanwalt, arbeite gute und ehrlich mit den Beteiligten zusammen und hoffe auf unsere Justiz - das kann aber auch nach hinten losgehen.
    • Clausutis schrieb:

      arbeite gute und ehrlich mit den Beteiligten zusammen und hoffe auf unsere Justiz
      Hallo Frustriert,

      ich schließe mich (ausnahmsweise) in vielem vom Vorschreiber im Beitrag zuvor an.
      Aber dem im Zitat gesagten definitiv nicht. Weder das Hoffen auf die Justiz, noch eine "gute und ehrliche" Zusammenarbeit werden Dir zu einem "guten Ende" verhelfen.
      Das gibt es leider in vielen dieser Fällen nicht.
      Wenn sich die Gegenseite solch agierenden Anwalt sucht (auch wir kennen so etwas zur Genüge und über fast ein Jahrzehnt hin), kann ich Dir nur zu einem raten - zieh Dich zurück aus dem Kampf. Signalisier dem Sohn jedoch weiterhin (möglichst über offizielle Kanäle), dass Du jederzeit für ihn da bist, Dich aber erst mal so weit zurück nimmst, damit er nicht im Loyalitätskonflikt aufgerieben wird.
      Desweiteren widme Dich Deiner neuen Familie und lass das Gift aus der alten Verletzung (der Ex durch eine Trennung) und dem Gezerre am gemeinsamen Kind nicht auch die neue Beziehung gefährden. Denn leider sprechen Statistiken auch dort Bände - viele Zweitfamilien sind zum Scheitern verurteilt. Oft, weil die "Erst-Familie" den schwindenden Einfluss auf den Ehemaligen nicht hinnehmen und an einer (staatlich unterstützten) Vormachtstellung der Erst-Familie festhält.
      Mit viel viel Abstand kann ich als Zweitfrau (und Mutter) sagen, dass ich viel eher hätte die Reißleine - zum Schutz meiner Familie - ziehen müssen.
      Bürde diese Aufgabe nicht Deiner neuen Partnerin und Mutter des Säuglings auf.

      Viel Glück bei einer guten Wahl für Dich.

      P.S. wenn Du Dich wirklich anwaltlich vertreten lassen willst/musst, such Dir einen guten Fachanwalt für Familienrecht (nicht alle, die sich als solche betiteln haben tatsächlich das Wohl des Kindes im Auge - einige aber schon!)

      Gruß Tanja
    • Hallo TanjaW9,

      kannst du das ein wenig weiter erläutern? Ich fühle mich, nach einem Wochenende an dem ich mich mit der Beweislage beschäftigt habe, sehr gestärkt in meiner Ansicht dass ich alles widerlegen kann und sogar eindeutig aufzeigen kann dass ich immer offen für Gespräche war und bin.

      Wenn der Streit um das alleinige Sorgerecht für mich entschieden werden sollte (also ich will ja gar nicht das alleinige Sorgerecht, ich möchte das geteilte Sorgerecht beibehalten) was sollte dann als nächstes kommen? Der Richter in diesem Streit ist der gleiche wie auch bei dem Streit um das Umgangsrecht. Die Gegenseite widerspricht ihren eigenen Aussagen, das kann doch auch dem Richter nicht entgehen. Sollte ich also diesen Streit für mich gewinnen (nochmal, ich möchte doch nur den Umgang wie er 2012 beschlossen war weiter haben, so wie es bis zum Anfang Corona auch geklappt hat) was kann da noch kommen?

      Und, ja, wir reden darüber was das ganze für Auswirkungen auf unsere Familie hat...und haben gemeinsam eine rote Linie festgemacht die wir nicht überschreiten werden und wo wir uns zurückziehen... aber das bedeutet dass mein Sohn dann aus meinem Leben verschwinden würde... und das möchte ich weder ihm noch mir antun. Er möchte ja ebenso den Umgang, wie er dem Jugendamt mitteilte.
    • Hallo Frustriert,

      ich habe vermutlich Ähnliches an der Seite meines Mannes durch und kann im Rückblick sagen, dass es weder vor dem Jugendamt, noch vor Gericht jemanden interessiert, ob man Dinge "beweisen" oder gar "widerlegen" kann.
      Vor vielen Jugendämtern wird der Vater (schon aufgrund der Mütterlastigkeit in der Behörde selbst) wie der Elternteil zweiter Klasse behandelt.
      Wenn Du viel Kraft (und Zeit und Geld) hast, dann kämpfe. Es geht zulasten der zweiten (neuen) Familie.

      Ich kenne auch hier im Forum den einen oder anderen Vater, der sich einer "Kinderbesitzerin" als Ex gegenüber sieht, welcher jedes Mittel recht ist, sämtliche Beteiligte und natürlich das Kind auf die eigene Seite zu ziehen und im schlimmsten Fall auch das Kind als Waffe gegen den anderen Elternteil einzusetzen.

      Mehr kann (oder will) ich hier nicht kund geben. Im Endeffekt - und dass muss Dir vorher klar sein - hast Du nie tatsächlich die Fäden in der Hand. Egal, was Du tust oder nicht tust.
      Und ob der Richter tatsächlich der gleiche ist oder bleibt, kannst Du nicht wissen. Ebenso wenig wie den Umstand, ob der nicht seine Meinung ändert.

      Eine Bekannte (ist Anwältin) schrieb mir gerade letztens, dass das Gericht oftmals macht, was das JA vorschlägt. Es steht und fällt eben alles mit einem gut ausgebildeten und tatsächlich nicht nur per Wortlaut dem Wohl des Kindes verpflichteten Mitarbeiter. Da die aber (in der Mehrzahl weiblich) auch ihre eigene Lebensgeschichte und unverarbeiteten Lebensereignisse in den Beruf miteinbringen, sehe ich dies nicht gewährleistet.

      P.S. du schriebst auch, dass noch ein Unterhaltsverfahren anhängig gemacht wurde? Das ist interessant, dass hier - sozusagen als Abwehr Deines Umgangswunsches - nun gleich diese zwei Geschütze herangefahren werden: Sorgerecht und Unterhalt.

      Übrigens selbst mit einem guten (und vermittelndem) Anwalt gehen solche Prozesse nicht immer "zufriedenstellend" aus.

      Gruß Tanja
    • Die "rote Linie" wäre bei mir immer, wenn der Sohn mit seiner Meinung (und sei es auch nur aus einem Loyalitätsgedanken heraus) schwankt und sich gegen Dich ausspricht (Umgang wie Sorgerecht), so ungerecht und unsachlich das auch sein mag - das ist aber auch mehr eine Frage fürs Umgangsrecht. Beim Sorgerecht muss schon ordentlich was angeführt werden, dass man Dir die Sorge entzieht. Welche Probleme bestehen denn im Rahmen des Sorgerechts? Seid Ihr in einem Punkt der gemeinsamen Sorge uneinig? Ich lese bisher nur von Umgangs- und nun auch unterhaltsstreitigkeiten.
    • Als Hinweis: ein Gutachten, dass nicht vom Gericht beauftragt wurde, gilt eh nur als Parteivortrag, insbesondere, wenn du nicht dran teilgenommen hast. Das kann man in der Luft zerreißen. Da kannst du auch ein von der Mutter beauftragen und bezahlen, wo rauskommt, dass die Mutter erziehungsunfähig ist. Hat den gleichen Wert.

      F.J. Krieg hat auf seiner Homepage einen 2-Zeilen-Schrieb einer Lehrerin des Kindesveröffentlicht, der mit "Gutachten" überschrieben war. Die Lehrerin "gutachtete", dass das Kind am Wochenende nicht mehr zum Vater solle, weil es am kommenden Montag immer so durch den Wind sei.

      Von daher würde ich ein solches "Gutachten" erstmal entspannt sehen. Einfach bestreiten, dass du am Gutachten mitgewirkt hast, sodass die Aussagekraft davon nicht gegeben ist.
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