Hallo zusammen,
ich hätte ein paar Kurze Fragen zur Unterhaltsberechnung:
Infos Allgemein: OLG müsste in BaWü das OLG Sued sein.
- die RA der KM fordert Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate als auch meine letzte Lohnsteuererklärung. Da sich aber mein Einkommen inzwischen verringert hat ist meine Frage inwiefern ich darauf bestehen kann einerseits meine Lohnsteuererklärung für dieses Jahr abzuwarten (also für 2020) bzw. mein zukünftiges Gehalt zu nehmen. Ich wurde mit Frist aufgefordert es vorzulegen. Reicht hier eine Auflistung oder muss ich wirklich die 50 Seiten Gehaltsnachweise kopieren?
- Obiger Punkt ist unabhängig hiervon: Durch Corona bin ich nun zusätzlich in Kurzarbeit (und das schon seit knapp einem Jahr und es wird aller voraussicht nach noch komplett 2021 so sein - Aussage GL). Hat dies Auswirkungen auf mein Netto? Lese hier in der Rechtssprechung, dass kurzfristige Gehaltseinbußen in kauf zu nehmen sind. Aber zwei Jahre ist ja nix kurzfristiges mehr.
- Macht es aus meiner Sicht Sinn mich mit dem Jugendamt in verbindung zu setzen bezüglich Berechnung wenn die KM eine RA hat?
- Inwiefern hat eine weite Entfernung zwischen mir und dem Wohnort der KM Auswirkungen? In diesem Fall bin ich weggezogen (näher an meinen Arbeitsplatz)
- Ich plane ein Eigenheim / Wohnung zu kaufen. Inwiefern kann ich hierfür für zukünftige "Sparraten" mein Netto bereinigen?
Vielen Dank im Vorraus. Wenn Infos meinerseits fehlen gerne melden
ich hätte ein paar Kurze Fragen zur Unterhaltsberechnung:
Infos Allgemein: OLG müsste in BaWü das OLG Sued sein.
- die RA der KM fordert Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate als auch meine letzte Lohnsteuererklärung. Da sich aber mein Einkommen inzwischen verringert hat ist meine Frage inwiefern ich darauf bestehen kann einerseits meine Lohnsteuererklärung für dieses Jahr abzuwarten (also für 2020) bzw. mein zukünftiges Gehalt zu nehmen. Ich wurde mit Frist aufgefordert es vorzulegen. Reicht hier eine Auflistung oder muss ich wirklich die 50 Seiten Gehaltsnachweise kopieren?
- Obiger Punkt ist unabhängig hiervon: Durch Corona bin ich nun zusätzlich in Kurzarbeit (und das schon seit knapp einem Jahr und es wird aller voraussicht nach noch komplett 2021 so sein - Aussage GL). Hat dies Auswirkungen auf mein Netto? Lese hier in der Rechtssprechung, dass kurzfristige Gehaltseinbußen in kauf zu nehmen sind. Aber zwei Jahre ist ja nix kurzfristiges mehr.
- Macht es aus meiner Sicht Sinn mich mit dem Jugendamt in verbindung zu setzen bezüglich Berechnung wenn die KM eine RA hat?
- Inwiefern hat eine weite Entfernung zwischen mir und dem Wohnort der KM Auswirkungen? In diesem Fall bin ich weggezogen (näher an meinen Arbeitsplatz)
- Ich plane ein Eigenheim / Wohnung zu kaufen. Inwiefern kann ich hierfür für zukünftige "Sparraten" mein Netto bereinigen?
Vielen Dank im Vorraus. Wenn Infos meinerseits fehlen gerne melden