Fragen zur Unterhaltsberechnung

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    • Fragen zur Unterhaltsberechnung

      Hallo zusammen,

      ich hätte ein paar Kurze Fragen zur Unterhaltsberechnung:

      Infos Allgemein: OLG müsste in BaWü das OLG Sued sein.

      - die RA der KM fordert Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate als auch meine letzte Lohnsteuererklärung. Da sich aber mein Einkommen inzwischen verringert hat ist meine Frage inwiefern ich darauf bestehen kann einerseits meine Lohnsteuererklärung für dieses Jahr abzuwarten (also für 2020) bzw. mein zukünftiges Gehalt zu nehmen. Ich wurde mit Frist aufgefordert es vorzulegen. Reicht hier eine Auflistung oder muss ich wirklich die 50 Seiten Gehaltsnachweise kopieren?

      - Obiger Punkt ist unabhängig hiervon: Durch Corona bin ich nun zusätzlich in Kurzarbeit (und das schon seit knapp einem Jahr und es wird aller voraussicht nach noch komplett 2021 so sein - Aussage GL). Hat dies Auswirkungen auf mein Netto? Lese hier in der Rechtssprechung, dass kurzfristige Gehaltseinbußen in kauf zu nehmen sind. Aber zwei Jahre ist ja nix kurzfristiges mehr.

      - Macht es aus meiner Sicht Sinn mich mit dem Jugendamt in verbindung zu setzen bezüglich Berechnung wenn die KM eine RA hat?

      - Inwiefern hat eine weite Entfernung zwischen mir und dem Wohnort der KM Auswirkungen? In diesem Fall bin ich weggezogen (näher an meinen Arbeitsplatz)

      - Ich plane ein Eigenheim / Wohnung zu kaufen. Inwiefern kann ich hierfür für zukünftige "Sparraten" mein Netto bereinigen?

      Vielen Dank im Vorraus. Wenn Infos meinerseits fehlen gerne melden :)
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum dash

      dash111 schrieb:

      die RA der KM fordert Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate als auch meine letzte Lohnsteuererklärung. Da sich aber mein Einkommen inzwischen verringert hat ist meine Frage inwiefern ich darauf bestehen kann einerseits meine Lohnsteuererklärung für dieses Jahr abzuwarten (also für 2020) bzw. mein zukünftiges Gehalt zu nehmen. Ich wurde mit Frist aufgefordert es vorzulegen. Reicht hier eine Auflistung oder muss ich wirklich die 50 Seiten Gehaltsnachweise kopieren?
      Die Mutter hat Anrecht auf die 12 letzten Gehaltsnachweise und die Steuererklärung (für 2019).
      Einen Absatz weiter schreibst Du, dass sich Dein Einkommen wegen Corona und Kurzarbeit verringert hat. Dies wird ja auch bereits auf den letzten 10 oder 9 Gehaltsnachweisen ersichtlich sein?
      Du hast kein Recht darauf, auf die Abgabe der Steuererklärung 2020 zu verweisen und so lange mit der Erledigung der Auskunft(spflicht) zu warten.
      Du kannst das aber anmerken auf der Auflistung (haben wir auch so gemacht - von der Richterin kam sogar der Hinweis auf die Aufführung der corona-bedingten Einkommensreduzierunng).
      Und nein, die Aufstellung allein reicht nicht - die soll nur eine schnellere Berechnung ermöglichen.
      Zum Nachweis sind dann eben 50 Seiten Gehaltsnachweise zu kopieren.

      dash111 schrieb:

      Obiger Punkt ist unabhängig hiervon: Durch Corona bin ich nun zusätzlich in Kurzarbeit (und das schon seit knapp einem Jahr und es wird aller voraussicht nach noch komplett 2021 so sein - Aussage GL). Hat dies Auswirkungen auf mein Netto? Lese hier in der Rechtssprechung, dass kurzfristige Gehaltseinbußen in kauf zu nehmen sind. Aber zwei Jahre ist ja nix kurzfristiges mehr.
      Ja, hat es - und wenn es noch keinen Titel gibt nach dem Du Unterhalt zahlen musst, hast Du Glück. Du kannst ja sicherlich nachweisen, dass Du immer noch in Kurzarbeit bist und es wäre gut, würde Dir Dein Arbeitgeber etwas Schriftliches geben, wie lange voraussichtlich die Kurzarbeit noch dauern wird - mündliche Aussagen sind schwer nachweisbar

      dash111 schrieb:

      Macht es aus meiner Sicht Sinn mich mit dem Jugendamt in verbindung zu setzen bezüglich Berechnung wenn die KM eine RA hat?
      Nein.
      Du hast kein Anrecht auf Beratung durch das JA. Du müsstest Dir einen eigenen Anwalt nehmen. Zumindest dann, wenn es - weil der KM nicht reicht, was Du zahlen möchtest/kannst - vors Gericht geht, musst Du einen Anwalt beauftragen. Vor dem Familiengericht herrscht in Familienstreitsache (Unterhalt) Anwaltszwang.

      dash111 schrieb:

      Inwiefern hat eine weite Entfernung zwischen mir und dem Wohnort der KM Auswirkungen? In diesem Fall bin ich weggezogen (näher an meinen Arbeitsplatz)
      Keine, da Du die Entfernung selbst hergestellt hast.
      Du kannst natürlich versuchen, einen Kompromiss auszuhandeln hinsichtlich der Beteiligung der Mutter an den Umgangskosten. Es besteht aber vermutlich kein Rechtsanspruch darauf. Je nachdem, wie Euer Verhältnis derzeit ist und wie die Mutter es selbst unterstützt dass die Kinder ihren Vater regelmäßig sehen, könnte sie sich kompromissbereit zeigen.

      dash111 schrieb:

      Ich plane ein Eigenheim / Wohnung zu kaufen. Inwiefern kann ich hierfür für zukünftige "Sparraten" mein Netto bereinigen?
      Dir würde bei Wohneigentum ein Wohnwert zugerechnet werden (als Einkommen), von dem Du als Ausgaben die Zinsen abziehen dürftest. Die Tilgung nur, soweit der Mindestunterhalt der Kinder sichergestellt ist - bis zum Wohnwert. Darüber hinausgehende Tilgung könnte - wieder unter dem Aspekt, dass mindestens der Mindestunterhalt sicher gestellt ist - als Altersvorsorge berücksichtigt werden. Dazu bräuchtest Du aber auf jeden Fall einen Anwalt - Wohnwertberechnung ist so eine Sache und da müssten dann auch die entsprechenden Regelungen Deines Gerichtsbezirk bzw. die Deines Kindes beachtet werden.
      Damit habe ich mich jetzt nicht befasst. Vielleicht mag dazu noch jemand Anderes was sagen.

      Gruß Tanja
    • Hallo dash,

      ich hatte erst sofort "Nein" geschrieben. Würde aber nach etwas nachdenken sagen: kommt vermutlich drauf an.
      Schau mal in Deine Leitlinien bzw. die der Kinder was da zum Thema Vermögensbildung (Link zu HeFam hinterlegt) steht.
      Wenn Du z.B. irgendeinen Vertrag direkt besparst (Bausparen, Wohnriester), könnte ich mir - wenn der Mindestunterhalt gedeckt ist - durchaus vorstellen, dass das am Rahmen der - zusätzlichen Altersvorsorge - anerkannt werden könnte.
      Dies kann Dir vermutlich aber nur ein Anwalt aus dem zuständigen Gerichtsbezirk verlässlich sagen.

      Gruß Tanja