Eidesstattliche Versicherung

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  • Eidesstattliche Versicherung

    noch eine Frage bitte :

    mein Noch Ehemann hat eine eidesstattliche. Versicherung zum Vermögeb abgegeben. Der offizielle Text heißt ja „ ... so erstellt, wie er in der Lage war“. Ein Zahlendreher oder „Vertun“beim Addieren... wird mgw keine Konsequenzen haben. Was denkt ihr aber zu falschen, vorgelegten Kaufverträgen, wo es eine Kopie eines weiteren, mit anderen Summen gibt ( von dem er nicht ahnt, dass man ihn hat... Das ist doch Vorsatz -?! Ebenso wie Guthaben auf dem Girokonto als Passiva anzuführen .... usw - zumal es ein Mangee ist, der den Unterschied kennen sollte.

    Was kennt ihr zum Strafmaß grundsätzlich . Mein Anwalt sagt, es kommt auf den Richter an ....
    Danke
  • Hallo trinny,
    ganz ehrlich? Was interessiert dich das Strafmaß? Wesentlich ist zunächst, die von ihm verschwiegenen Vermögenswerte nachzuweisen. Falls Belege, Urkunden usw. tatsächlich manipuliert wurden ist es möglich, dass der Richter ein Verfahren von Amts wegen einleitet (oder auch nicht). Unabhängig davon kann auch dein Anwalt Anzeige erstatten.

    Gruß

    Villa
    Leben und leben lassen
  • Villa schrieb:

    Hallo trinny,
    ganz ehrlich? Was interessiert dich das Strafmaß? Wesentlich ist zunächst, die von ihm verschwiegenen Vermögenswerte nachzuweisen. Falls Belege, Urkunden usw. tatsächlich manipuliert wurden ist es möglich, dass der Richter ein Verfahren von Amts wegen einleitet (oder auch nicht). Unabhängig davon kann auch dein Anwalt Anzeige erstatten.

    Gruß

    Villa
    Hallo Villa,

    danke. Ich hätte mich eigentlich über eine Antwort zum Strafmaß und nicht über eine Beurteilung oder Gegenfrage gefreut. Mich interessiert es, eure Erfahrungen. Warum, ist nicht wirklich wichtig.
    Und, ob es als Vorsatz gilt

    trinny
  • Hallo trinny,
    mit den Antworten in einem Forum auf eine gestellte Frage muss man leben.
    Wenn dein Anwalt dir kein Strafmaß nennen kann, wie können es dann Außenstehende, wenn sie nur deine dürftigen Informationen haben!?
    Diese Frage wird dir (erst recht) im Forum keiner beantworten können.

    Gruß

    Villa
    Leben und leben lassen
  • Villa schrieb:

    Hallo trinny,
    mit den Antworten in einem Forum auf eine gestellte Frage muss man leben.
    Wenn dein Anwalt dir kein Strafmaß nennen kann, wie können es dann Außenstehende, wenn sie nur deine dürftigen Informationen haben!?
    Diese Frage wird dir (erst recht) im Forum keiner beantworten können.

    Gruß

    Villa
    Mit Antworten kann ich leben, wenn es welche wären.

    Ich hatte auch nicht mit Details um die Beurteilung eines speziellen Falls gefragt , sondern „.... was kennt ihr zum Strafmaß grundsätzlich“

    Bleiben Sie gesund
    Trinny
  • trinny schrieb:

    Mit Antworten kann ich leben, wenn es welche wären.
    Ich hatte auch nicht mit Details um die Beurteilung eines speziellen Falls gefragt , sondern „.... was kennt ihr zum Strafmaß grundsätzlich“

    Bleiben Sie gesund
    Trinny
    Hallo Trinny,

    ich war gestern schon drauf und dran, ähnlich wie Villa zu antworten.
    Nun weiß ich, dass es keinen Zweck gehabt hätte.
    Für mich erstaunlich ist, dass Du hier Fragen stellst und die Antworten danach bewertest, ob sie Dir als solche passen (oder erscheinen).
    Wenn Dir die Antworten, die hier gegeben werden, nicht reichen oder gefallen, stell doch Deine Fragen bitte in entsprechenden (Straf)Rechtsforen.
    Wir sind hier hauptsächlich familienrechtlich unterwegs und geben unsere Erfahrungen und erarbeitetes Wissen eigentlich gern und kostenlos (in unserer Freizeit) weiter.

    Ich schließe überaus selten Themen. Bei diesem - insbesondere aufgrund Deines "Ton" gegenüber Villa - ziehe ich es in Betracht und werde es vermutlich dann auch nach Deiner nächsten Antwort tun.


    Vielen Dank für die "Gesund-bleib-Wünsche". Das wünschen wir Dir auch.


    Gruß Tanja
  • Hallo trinny,
    für mich nicht verwunderlich: Auch ich habe - wohl ähnlich wie Tanja - die Vermutung, dass dein Anwalt dir eine Antwort gegeben hat, mit der du unzufrieden bist. Nun soll es das Forum "richten".
    Bitte sehr: § 263 StGB (Betrug): "...wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Der Versuch ist strafbar.(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren..."
    Alles klar?

    Gruß

    Villa
    Leben und leben lassen
  • Schade, dass es so fehl und negativ interpretiert wird. Weder habe ich mich „ im Ton „ vergriffen, noch „unerwünschte Antworten“ bekommen, eigentlich keine. Ich hatte lediglich nach Erfahrungen gefragt.

    Wieder was gelernt
    Schließen Sie das Thema gerne , hier scheint wirklich nicht der richtige Ort zu sein für Fragen zu Erfahrungen bei Zugewinnfragen .

    Trinny
  • hallo,

    vermutlich hat hier niemand Erfahrung mit eidesstattlichen Versicherungen in Bezug auf Zugewinn.
    Zumal hier niemand weiß was gefordert wurde und was genau dazu abgeben wurde.
    und wir sind alles nur Laien und können in bestimmten Bereichen auch nur mutmaßen.

    Sophie
    Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!