noch eine Frage bitte :
mein Noch Ehemann hat eine eidesstattliche. Versicherung zum Vermögeb abgegeben. Der offizielle Text heißt ja „ ... so erstellt, wie er in der Lage war“. Ein Zahlendreher oder „Vertun“beim Addieren... wird mgw keine Konsequenzen haben. Was denkt ihr aber zu falschen, vorgelegten Kaufverträgen, wo es eine Kopie eines weiteren, mit anderen Summen gibt ( von dem er nicht ahnt, dass man ihn hat... Das ist doch Vorsatz -?! Ebenso wie Guthaben auf dem Girokonto als Passiva anzuführen .... usw - zumal es ein Mangee ist, der den Unterschied kennen sollte.
Was kennt ihr zum Strafmaß grundsätzlich . Mein Anwalt sagt, es kommt auf den Richter an ....
Danke
mein Noch Ehemann hat eine eidesstattliche. Versicherung zum Vermögeb abgegeben. Der offizielle Text heißt ja „ ... so erstellt, wie er in der Lage war“. Ein Zahlendreher oder „Vertun“beim Addieren... wird mgw keine Konsequenzen haben. Was denkt ihr aber zu falschen, vorgelegten Kaufverträgen, wo es eine Kopie eines weiteren, mit anderen Summen gibt ( von dem er nicht ahnt, dass man ihn hat... Das ist doch Vorsatz -?! Ebenso wie Guthaben auf dem Girokonto als Passiva anzuführen .... usw - zumal es ein Mangee ist, der den Unterschied kennen sollte.
Was kennt ihr zum Strafmaß grundsätzlich . Mein Anwalt sagt, es kommt auf den Richter an ....
Danke