guten Tag,
wir ermitteln gerade den Zugewinn- mit viel Streitpotential. Nachdem mein Nochehemann trotz mehrfacher Nachfrage und Gerichtstermine div. Vermögen „vergessen „ hatte, musste er nun eidesstattliche Versicherung abgeben.
Mir war noch eine BUZ mit Investmentguthaben bekannt, die er vehement als reine „Risiko-Berufsunfähigkeit“ darstellt. Bei der Menge der Belege und Diskussionen ist es bisher durchgerutscht.
Nun stoße ich bei Durchsicht seiner Einkommensunterlagen wegen Unterhalt auf eine Versicherung (Beitrag gibt er als monatl. Kosten an), mit genau dieser Versicherung - viele Stellen sind geschwärzt. Sie ist eindeutig als Investment mit Fondguthaben ausgestellt. Unter dem geschwärzten steht „ Sie erhalten zum Ende der Laufzeit zugesichert heute das fett gedruckte Fondsguthaben, unabhängig, ob die Berufsunfähigkeut Eintritt. Im Falle der Berufsunfähigkeit haben Sie die Wahl, wie Sie über das Fondguthaben verfügen möchten : Einmalzahlungen oder verzinste Monatsraten“
Ich sehe das als Guthaben, was nicht klein ist, da über 20 Jahre mit hohen Beträgen eingezahlt wurde. Unabhängig von der eidesstattlichen, muss das doch im Zugewinn berücksichtigt werden .
Meine Anwältin ist in Urlaub, ich möchte schon einmal eine Einschätzung, im Netz finde ich nichts dazu.
Danke für Antworten
wir ermitteln gerade den Zugewinn- mit viel Streitpotential. Nachdem mein Nochehemann trotz mehrfacher Nachfrage und Gerichtstermine div. Vermögen „vergessen „ hatte, musste er nun eidesstattliche Versicherung abgeben.
Mir war noch eine BUZ mit Investmentguthaben bekannt, die er vehement als reine „Risiko-Berufsunfähigkeit“ darstellt. Bei der Menge der Belege und Diskussionen ist es bisher durchgerutscht.
Nun stoße ich bei Durchsicht seiner Einkommensunterlagen wegen Unterhalt auf eine Versicherung (Beitrag gibt er als monatl. Kosten an), mit genau dieser Versicherung - viele Stellen sind geschwärzt. Sie ist eindeutig als Investment mit Fondguthaben ausgestellt. Unter dem geschwärzten steht „ Sie erhalten zum Ende der Laufzeit zugesichert heute das fett gedruckte Fondsguthaben, unabhängig, ob die Berufsunfähigkeut Eintritt. Im Falle der Berufsunfähigkeit haben Sie die Wahl, wie Sie über das Fondguthaben verfügen möchten : Einmalzahlungen oder verzinste Monatsraten“
Ich sehe das als Guthaben, was nicht klein ist, da über 20 Jahre mit hohen Beträgen eingezahlt wurde. Unabhängig von der eidesstattlichen, muss das doch im Zugewinn berücksichtigt werden .
Meine Anwältin ist in Urlaub, ich möchte schon einmal eine Einschätzung, im Netz finde ich nichts dazu.
Danke für Antworten