Unterhalt, Wechselmodell, erhöhter Selbstbehalt

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Unterhalt, Wechselmodell, erhöhter Selbstbehalt

      Hallo,

      ich habe mehrere Fragen und finde im Netz und hier ganz unterschiedliche Aussagen.


      Vielleicht gibt es hier Betroffene mit ähnlichen Problemen?!

      Ich war nach der Trennung erst unterhaltsfähig, dann hatte ich eine Bauch OP mit längerer AU und konnte den Unterhalt vom Krankengeld nicht mehr zahlen. Ich habe zwei Kinder: 14 und 10 Jahre.

      Ich bin damals mit meiner Frau zur Unterhaltsvorschusskasse und für den 10 Jährigen Sohn wurde Unterhaltsvorschuss gezahlt. Für die Tochter 14 bekommt meine Frau wohl Leistungen vom Jobcenter. Sie hat nur einen Minijob.

      Jetzt fordert die Vorschusskasse zurück.
      Seit 5/2020 lebt mein Sohn im Wechselmodell bei mir. Ich bin seit 1/2021 wieder Berufstätig und verdiene nicht mehr genug um für meine Tochter Unterhalt zu zahlen. Auch weil ich einen Job mache der mit dem Wechselmodell zu vereinbaren ist.

      Habe ich evtl. die Möglichkeit einen höheren Selbstbehalt beim Jugendamt durchzubekommen?! Weil mein Sohn im Wechselmodell bei mir lebt?!

      Versteht mich nicht falsch, ich weiß, das die Allgemeinheit jetzt irgendwie für meine Kinder aufgekommen ist, aber ich war in dreizehn Jahren Ehe immer voll berufstätig, habe Steuern gezahlt, wie ich es jetzt auch wieder mache.

      Ich lese immer wieder, daß Unterhaltsvorschuss nicht zurück gefordert wird wenn Mann nicht leistungsfähig war.

      Bei mir schon. Ich würde auch gerne zahlen, aber vom jetzigen Lohn bleibt mir nichts mehr. Fahrtkosten, Miete, mein Sohn.

      Ich habe auch immer vermehrt Umgang zu meinem Sohn gehabt. Hatte ihn manche Monate mehr als meine Frau. Und sie hat trotzdem Vorschuss bekommen. Ist das rechtens? Wer hätte das dem Jugendamt mitteilen müssen?! Sie?!

      Ich weiß alles viele Fragen. Aber ich bin echt verzweifelt. Habe Monatelang miese Zahlen gemacht. (Krankengeld) und sehe jetzt keine Verbesserung obwohl ich Vollzeit arbeite und jede zweite Woche meinen Junge hier habe.

      Beste Grüße
      Vielleicht kennt jemand diese Situation

      danke vorab
      Björn
    • Hallo Geckoaner,,
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      In aller Kürze das für dich offenbar das Wichtigste: Zwar wird mehr oder weniger regelmäßig vom Jugendamt geprüft, ob du unter Berücksichtigung deines Einkommens und der durch dich zu erfüllenden Unterhaltspflichten zur Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses in der Lage bist ("leistungsfähig"); Vorrang hat aber immer der laufende Unterhalt.
      Da du nach deiner Schilderung diesen auch zur Zeit unter Beachtung deines Selbstbehalts (1160 €) nicht in voller Höhe zahlen kannst muss die Rückzahlung des Vorschusses "zurückstehen".

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo und auch von mir ein herzliches Willkommen im Forum Geckoaner,

      ergänzend zu Villas Beitrag möchte ich noch anmerken, dass auf eine generelle Rückzahlung des Vorschusses selten verzichtet wird. Wenn man eine Zeit lang nicht leistungsfähig ist, laufen die Beträge, die die UV-Kasse vorgestreckt hat, einfach auf und summieren sich zu einer erheblichen Summe.
      Leider denken die meisten Betroffenen, dass sich das Problem erledigt hat, wenn sich die UV-Kasse eine Zeit lang nicht meldet.

      Gibt es denn einen Titel, den Du hättest bedienen müssen und wann hat Dir die UV-Kasse angezeigt, dass sowohl der Unterhaltsanspruch, als auch der Auskunftsanspruch auf die übergeht/übergegangen ist?

      Dass Dein Sohn inzwischen bei Dir lebt, hat keine Auswirkungen auf den Unterhalt gegenüber Deiner Tochter. Du bist - da die Tochter noch minderjährig ist - weiterhin gesteigert erwerbspflichtig.
      Die Mutter Deines Sohnes ist dies eigentlich auch - unabhängig davon, dass der Sohn im Wechselmodell lebt.
      Leistest Du denn inzwischen auch Unterhalt für die Tochter wieder?
      Hast Du Nachweise (z.B. Wohnsitzanmeldung oder andere Schriftstücke) die belegen, dass Dein Sohn sich seit Mai 2020 im Wechselmodell befindet? Das hätte der UV-Kasse mitgeteilt werden müssen, die KM hätte keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss gehabt. Wenn Du jedoch nicht nachweisen kannst, dass das Wechselmodell tatsächlich gelebt wird, wird die UV-Kasse vermutlich die Leistungen auch weiterhin von Dir zurückfordern.
      Kannst Du es nachweisen, wird sie den Bescheid aufheben und die Leistungen von der KM zurückfordern.
      Da Du bisher auch noch keine Zahlen genannt hat, kann auch niemand beurteilen, ob Du nicht doch in der Lage wärst, Deiner Unterhaltsverpflichtung (für beide Kinder) nachzukommen (warum fordert sonst die UV-Stelle jetzt den Unterhalt nach?).
      Mich wundert auch, dass sich das Amt, welches Leistungen für Deine Tochter übernimmt, noch nicht bei Dir gemeldet hat. Schau bitte diesbezüglich auch noch mal in Deine Unterlagen - nicht dass an dieser Stelle dann noch das nächste Problem auf Dich zu kommt.

      Gruß Tanja
    • Hi,

      also geht die Unterhaltspflicht ggü. dem Jobcenter vor? Bevor ich Unterhaltsvorschuss zurück zahlen kann?

      Nehmen wir mal an das Amt fordert Unterhalt?
      Bzw. ich teile mein zukünftiges Einkommen demnächst mit. Zahle dann Unterhalt für meine Tochter und könnte dann einen Alleinerziehenden Mehrbedarf und hälftigen Bedarf für meinen Sohn bekommen?!
      Das muss doch dann auf den Selbstbehalt von mir drauf kommen. Alles andere wäre in meinen Augen ungerecht...


      Das ist doch alles ein Irrsinn.

      Und Meine Ex wird nie mehr arbeiten gehen, und der Unterhalt kommt nie bei den Kindern an, sondern Sie macht sich schöne Wochenenden/Urlaub mit dem neuen Partner, wenn ich die Kids habe. Nicht falsch verstehen. Ich gönne Ihr viel.
      Aber meinen Kindern erstmal mehr...
      Ich habe schon vollen Unterhalt bezahlt und habe das alles miterleben dürfen.


      Gruß Björn
    • Hallo Geckoaner,

      Du hast 2 Kindern und bist diesen nun mal mindestens zum Mindestunterhalt verpflichtet, hast Ihnen gegenüber bis zum 18. Lebensjahr bzw. unter Umständen bis zum 21. Lebensjahr eine gesteigerte Erwerbspflicht. Das heißt, dass Du sozusagen "Dein letztes Hemd" mit Ihnen teilen musst.

      Die Forderung von keinem Amt geht vor. Beide Ämter (Jugendamt mit Unterhaltsvorschusskasse und Arge oder woher Deine Tochter die Leistung bekommt) haben einen Anspruch auf Leistung/Erstattung der übernommen Unterhaltspflicht.
      Wie Du eingangs bemerktest, müssten sonst wir - die Steuerzahler - auch Deine Unterhaltspflichten (neben unseren möglicherweise eigenen bestehenden) mit übernehmen.

      Wenn Du der Meinung bist, Du könntest neben dem laufenden Unterhalt für die Kinder keine Rückstände tilgen, musst Du dies den Ämtern -auf Anfrage bzw. wenn die die Rückstände geltend machen - nunmal ausführlich belegen.

      Und Deine Ex kann sich - so denn das überhaupt so passiert, wie Du meinst - nicht ewig vom Kindesunterhalt finanzieren (lassen) - denn irgendwann sind die Kids volljährig und selbst erwerbspflichtig.

      Mir ist bewusst, dass Du im Moment keine Perspektive aus der aktuellen angespannten finanziellen Situaton siehst. Ich kann Dir jedoch aus eigener Erfahrung sagen, dass man eben doch irgendwann wieder sein eigenes Geld für seine alleinigen Wünsche hat.

      Ich habe keine Ahnung, was Du mit dem Alleinerziehenden-FB und "hälftigen Bedarf" für Deinen Sohn meinst. Der Alleinerziehenden-FB kann nur von einem Elternteil beansprucht werden. Und ist nur steuerlicher Natur, d.h. Du hast dann ggf. mehr Netto, welches Du dann zur Tilgung der Unterhaltsrückstände einsetzen kannst/musst.
      Beim hälftigen Bedarf - wie meinst Du das? Im Wechselmodell, so es denn nachweislich durchgeführt wird, kann der mehr verdienende Elternteil vom anderen - nach Quote der Einkommen der Eltern - einen Teil des (hälftigen) Bedarfes fordern. Da die KM aber nicht arbeitet, wird sie ohnehin unter dem Selbstbehalt liegen. Du wärst dann also wieder der mit dem höheren Einkommen und der so anteiligen Unterhaltspflicht. Oder hab ich Dich falsch verstanden?

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      das Ich Unterhaltspflichtig bin ist mir klar.

      Ich habe auch schon mal vollen Unterhalt zahlen können.
      Ich bin selbst zur Unterhaltsvorschusskasse und habe dafür gesorgt, daß es den Kindern gut geht.
      Nur mal so am Rande, ich bin krank geworden, daß kann jedem passieren.
      Ich bin meiner Umgangspflicht immer nachgekommen, obwohl ich manchmal nicht wusste wie. Wohne nur 3 Straßen weiter.

      Ich meine nur, daß mein Sohn bei mir doch auch einen Bedarf hat. Wechselmodell!!
      Meine Frau hat einen Alleinerziehenden Mehrbedarf beim Jobcenter.
      Ich nicht?! Ist nicht so fair oder?!

      Ich bin auch Steuerzahler?! Also komme ich ja irgendwie doch selber für den Unterhalt meiner Kinder auf oder?!
      Und das in Steuerklasse 1. Nicht in 2?
      Wir könnten doch auch ein Kind bei mir melden oder? Dann habe ich die Klasse 2 und könnte mehr Unterhalt zahlen.

      Ich finde das meine Frau in einen Wattebausch gesteckt wird! Die Alleinerziehende.
      Sie war und ist nicht Alleinerziehend. Und wird es nie sein. Ich werde immer für meine Kinder da sein. Aber nur immer aufs Geld reduziert zu werden ist arm...und macht wütend. Sorry.

      Beste Grüße
    • Hallo Geckoaner,

      Du kannst theoretisch machen, was Du willst.
      Auch alles ungerecht finden.
      Ich finde auch vieles im deutschen Familienrecht ungerecht. Es heißt aber nun mal nicht FamilienGeRecht, sondern Familienrecht.

      Sicher kannst Du - mit Zustimmung der Mutter - auch den Sohn bei Dir anmelden und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen. Du hast dann ja auch mehr Netto, welches unterhaltsrechtlich relevant wird. Ggf. erhöht sich dann auch der laufende Unterhalt.

      Zu den emotionalen Äußerungen in Bezug auf Deine Frau brauch ich wohl nichts mehr sagen.
      Für die Anwendung des UhVorschG und anderer Sozialvorschriften über den Übergang von Unterhaltsansprüchen spielt Dein/mein/unser Gerechtigkeitsempfinden keinerlei Rolle.

      Gruß Tanja
    • Das sind Tatsachen. Ja da werde ich auch mal emotional. Und das darf Mann auch.

      Aber Gesetze sind doch da um Deutschland gerechter zu machen.

      Aber Trennungsfamilien wird das Leben zerstört. Und alle reden von Reformen und Arbeitsgruppen....
      Nichts passiert....

      Läuft! Rückwärts und bergab. Aber läuft...


      Ich dachte ich bekomme hier Tips und Tricks um das Leben mit diesem Gesetz einfacher zu machen.

      Stattdessen kommt wieder: Zahl Unterhalt und halt den Mund. Die Gesetze sind halt so.

      Danke dafür
    • Hallo Geckoaner,

      es empfiehlt sich ja, gerade bei emotionalen Themen, erstmal eine Nacht über die Angelegenheit zu schlafen, gell?

      Geckoaner schrieb:

      Das sind Tatsachen. Ja da werde ich auch mal emotional. Und das darf Mann auch.
      Warum musst Du bei Tatsachen emotional werden? Ich glaube, Du verwechselt Fakten mit Wertungen/Meinungen.
      Und natürlich darf Mann (oder man) emotional werden. Frau aber auch und deswegen:

      Triggerwarnung: Frau wird emotional (das ist die gern genommene Begründung für das Verlassen der sachlichen Diskussion)

      Geckoaner schrieb:

      Aber Gesetze sind doch da um Deutschland gerechter zu machen.
      Da war ich dann wohl schon in der Schule krank als das so besprochen wurde.
      Ich hab (deswegen?) noch mal ein wenig in Wikipedia zum Thema Gesetz nachgeschaut (Link hinterlegt).
      Auch als ich den dort weiter verlinkten Seiten folgte, fand ich nirgendwo etwas zum Thema Gerechtigkeit.
      Seis drum, ich habe bereits weiter oben geschrieben, dass ich auch vieles im Familienrecht als ungerecht empfinde. Dennoch bin ich nicht der Meinung, dass Gesetze dazu da sind, Deutschland gerechter zu machen - allein diese Debatte würde weit weit ab von Deinem gefühlten Zurückgesetzt-werden führen.

      Geckoaner schrieb:

      Aber Trennungsfamilien wird das Leben zerstört. Und alle reden von Reformen und Arbeitsgruppen....
      Nichts passiert....
      Ja, man kann die Ursache für "die Zerstörung" im Außen suchen - genauso gut könnte man sie in der (Ursprungs)familie selbst suchen.
      In dem Verständnis des Paares, in der Teilung ihrer Aufgaben, in der Sicherstellung des finanziellen Existenzminimums durch das Paar (bzw. hier ja speziell die Eltern) usw. usf.
      Das aber willst Du sicherlich alles gar nicht hören, denn dann müsstest Du Dich damit auseinandersetzen, warum es denn ehemalige (Eltern)Paare gibt, die ihre Dinge ohne staatliche Hilfe, ohne staatlichen Eingriff geregelt bekommen - und ja, ich weiß aus leidiger Erfahrung mit der Ex meines Mannes, dass es reicht, wenn einer nicht will...
      Seis auch da drum, ich komme nun zu dem Punkt:

      Geckoaner schrieb:

      Ich dachte ich bekomme hier Tips und Tricks um das Leben mit diesem Gesetz einfacher zu machen.
      Naja, vielleicht bist Du dafür im falschen Forum unterwegs.
      Ich gebe hier keine Tipps, wie man die Inanspruchnahme der UV-Kasse verhindern kann. Nur, wie man erreicht, dass die sachgerecht ermitteln.
      Nochmal zu Deiner (nicht haltbaren) Aussage, dass Du ja durch Deine Steuern nun wieder Unterhalt für Deine Kinder leistest - ich zahle (auch) Steuern, vielleicht sogar mehr als Du. Ich leiste Bar- und Naturalunterhalt (der ja durch entsprechende monetäre Aufwendungen erst möglich ist) für mehr als 1 Kind - wen (und vor allen Dingen was konkret) finanziere ich denn nun durch meine Steuern?
      Das war übrigens eine rhetorische Frage, was heißt, dass ich darauf keine Antwort erwarte.

      Geckoaner schrieb:

      Versteht mich nicht falsch, ich weiß, das die Allgemeinheit jetzt irgendwie für meine Kinder aufgekommen ist,
      Und nun wünscht Du, dass die Allgemeinheit auf die Rückzahlung ihrer Leistungen verzichtet.
      Dann mal einen Schwank aus meiner Jugend: als ich in Elternzeit war, reichte mein Einkommen selbstverständlich nicht für den Unterhalt meiner anderen Kinder und meinen eigenen - ich habe einfach von meinem Dispo gelebt und diesen nach Wiederaufnahme meiner Arbeit schön abgestottert - meine Kinder mussten deswegen nichts entbehren - außer vielleicht eine stets entspannte Mutter...)
      Wenn es Konsumgüter zu finanzieren gilt, sind viele bereit, einen Kredit aufzunehmen und den dann später (in Raten) mit Zinsen zurück zu zahlen.
      Für die Übernahme des Unterhaltes für die Kinder sind das wenige - dabei gibt es den Kredit (von der UV-Kasse) sogar zinslos...

      Als Letztes möchte ich noch sagen (das war es dann für mich in diesem Thema):
      Wenn Du tatsächlich nach Abzug der Miete und der Fahrtkosten nicht genug Geld für Dein Existenzminimum und das (anteilige) Deines Sohnes hast, dann ist entweder das Wechselmodell nicht länger haltbar oder aber Du beantragst entsprechende staatliche Leistungen (wie Wohngeld oder ergänzende Sozialhilfe) - dafür darfst Du aber auch deine gesamten finanziellen Verhältnisse (Einkommen und Vermögen) offen legen.
      Sicherlich könntest Du auch bei der UV-Kasse eine (weitere) Stundung oder eine Ratenzahlung beantragen - unter Darlegung, warum Dir eine Rückzahlung derzeit nicht bzw. nur in Raten möglich ist.

      Vielleicht antwortet Dir hier ja noch einer der anderen Forenmitglieder.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,
      ich teile uneingeschränkt deine Auffassung.
      Hellhörig werde ich (auch) bei derartigen Diskussionen, wenn jemand von "Gerechtigkeit" schreibt oder spricht.
      Dieses Wort wird immer subjektiv benutzt; "gerecht" wird also immer mit den Augen des Betrachters (Betroffenen) gesehen und bewertet.
      Ein für beide Seiten befriedigendes Ergebnis kommt dabei nicht heraus (soweit ich das bei dieser und ähnlichen Diskussionen in diesem Forum festgestellt habe).

      Grüße und einen schönen Sonntag

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hi Tanja,
      du schreibst selbst, daß du bei Geldsorgen eine angespannte Mutter warst.

      So ist das halt auch bei mir. Ich kann dann schlecht schlafen und bin ebenfalls nicht entspannt...

      Ich musste neu anfangen. Mir eine kleine Wohnung einrichten, ein Kinderzimmer usw.,
      die Trennung kostete alles Ersparte.

      Die Mutter der Kinder kriegt von überall Unterstützung.
      Ich will nicht jammern, ich schaffe das schon.

      Will nur damit sagen, daß es nicht sein kann, daß ich manchmal nicht wusste wovon ich den vermehrten Umgang mit den Kids pflegen sollte. Ich fahre dreimal die Woche mit Meinem Sohn zum Fußball. Habe ihn manche Monate mehr gehabt als die Mutter...
      musste Anziehsachen kaufen weil Mama nichts mitgegeben hat, bzw. mir sagte er hätte seine Tasche selber packen müssen.

      Unglaublich wie Menschen sich verändern. Egal ich werde emotional und unentspannt.

      Danke für die Konversation...

      kommen auch wieder bessere Zeiten kennst Du ja.


      Beste Grüße
      Björn
    • Villa schrieb:

      Hallo Tanja,
      ich teile uneingeschränkt deine Auffassung.
      Hellhörig werde ich (auch) bei derartigen Diskussionen, wenn jemand von "Gerechtigkeit" schreibt oder spricht.
      Dieses Wort wird immer subjektiv benutzt; "gerecht" wird also immer mit den Augen des Betrachters (Betroffenen) gesehen und bewertet.
      Ein für beide Seiten befriedigendes Ergebnis kommt dabei nicht heraus (soweit ich das bei dieser und ähnlichen Diskussionen in diesem Forum festgestellt habe).

      Grüße und einen schönen Sonntag

      Villa
      warum wirst Du hellhörig ‍♂️

      Vor dem Gesetz! Artikel 3 Grundgesetz.

      Sind alle gleich zu behandeln.
      Warum muss ich als Mann für ein Wechselmodell kämpfen?

      ja ich weiß, die Kinder gehören zur Mutter...

      Da ist ein Mann der weiterhin Papa bleiben möchte und ihm wird es so schwer gemacht.

      Was haben die Kinder davon?! Nichts.

      Angespannte Mütter und Väter.
      Selbst geschrieben Tanja...
    • Hallo Gecko,

      Geckoaner schrieb:

      du schreibst selbst, daß du bei Geldsorgen eine angespannte Mutter warst.
      nein, das habe ich nicht geschrieben.
      Der Umkehrschluss aus "nicht stets entspannt sein" (in der Elternzeit) ist nicht "ständig angespannt sein", sondern differenziert: durch ein Neugeborenes ohnehin unter Stress sein und zusätzliche (Geld)Sorgen nicht wie sonst dem eigenen Charakter entsprechend behandeln können - ich hatte aber keine Geldsorgen, da ich (wie ich schrieb), meine (sparsamen) Bedürfnisse durch den Dispo decken konnte.

      Bitte leg mir nicht Aussagen in den Mund, die ich (so) nicht getroffen habe.

      Ansonsten greifst Du mit Villa die falsche Person an.
      Der ISUV (der das Forum und die notwendigen Mittel hier zur Verfügung stellt) setzt sich seit vielen Jahren für das Wechselmodell ein. Es steht auch jedem Elternteil frei, sich in seiner Freizeit politisch und/oder ehrenamtlich zu engagieren und damit indirekt Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen.

      Wenn Du Mitglied im ISUV bist/wärest, würde Dir das sicher schon bekannt sein. Da auch in den Mitgliederzeitschriften regelmäßig über die Gespräche, Sitzungen usw. an denen der ISUV zur Etablierung des Wechselmodells, aber auch zur Reform des Unterhaltsrechts entsprechend teilnimmt und vorträgt, berichtet wird.

      Sicher gibt es noch viel zu ändern. Mit der Nummer, der Vater ist immer der Arme, kannst Du bei mir aber nicht landen. Oder wie mal eine Mitarbeiterin des Jugendamtes (in meinem Beisein) sinngemäß zu meinem Mann sagte: sie haben sich die (Ex)Frau als Mutter ihrer Kinder ausgesucht, nun müssen sie auch mit deren Charakter vorlieb nehmen.

      Gerechtigkeitsempfinden ist ja wohl subjektiv.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      ich greife übrigens niemanden an und lege niemanden was in den Mund.
      Ich frage nur warum Sie hellhörig wird.


      Und ja auch ich lebe aus meinem eigenen Dispo. Der Unterhaltsvorschuss ist auch nur ein Kredit, den ich zurückzahlen muss.

      Also unterstellt Ihr mir nicht, nicht mein letztes Hemd zu geben oder zu wollen.

      unfassbar echt...jaja Charakter

      Gruß Björn
    • Moin Geckoaner,

      in all der Emotionalität geht vieles unter, so z.B. die Frage danach, ob die Unterhaltsansprüche tituliert sind? Wenn sie nicht tituliert sind, müsstest Du der Unterhaltsvorschusskasse lediglich nachweisen, dass Du im entsprechenden zeitraum nicht leistungsfähig gewesen bist (Krankengeldbezug? Dann bitte aber auch auf den geringeren Selbstbehalt achten). Vielleicht resuziert sich dadurch die Forderung bzw. lässt sich sogar die ganz aus der Welt schaffen.

      Wenn Du derzeit noch nicht mal den laufenden Unterhalt bedienen kannst, wird das mit der Beitreibung von Rückständen nahezu unmöglich (Pfändungsfreigrenzen, laufender Unterhalt hat Vorrang).

      Die Debatte, weshalb die Mutter der Kinder einen Alleinerziehendenbedarf erhält, ist unnötig: Natürlich bekommt sie als Alleinerziehende (zumindest eines Kindes) diesen. Deine Kritik am Wechselmodell (also z.B. im Steuerrecht) ist nachvollziehbar, aber das Wechselmodell ist (für den Gesetgeber) noch relativ "neu", weshalb noch vieles in den Kinderschuhen steckt. Das ist (leider) der Lauf der Dinge, Gesetzgebung reagiert sehr schwerfällig auf gesellschaftliche Änderungen.
    • Clausutis schrieb:

      Wenn Du derzeit noch nicht mal den laufenden Unterhalt bedienen kannst, wird das mit der Beitreibung von Rückständen nahezu unmöglich (Pfändungsfreigrenzen, laufender Unterhalt hat Vorrang).
      Wenn (für die Tochter) kein Unterhalt gezahlt wird, kann (für sie) auch kein pfändungsfreier Betrag belassen werden.

      Nur, um nicht irgendwelche Hoffnungen zu wecken: Der (alte) Unterhalt, den die UV-Stelle übernommen hat, ist - sofern Anspruchsübergang ordentlich mitgeteilt wurde - nicht etwa verjährt oder verwirkt.
      Nicht titulierter Unterhalt unterliegt der gewöhnlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren und diese kann durch Maßnahmen der UV-Stelle unterbrochen werden.
      Verwirkung könnte theoretisch schneller passieren, wird aber praktisch selten vorkommen.

      Aber zumindest kann die UV-Stelle sich die Zahlen anschauen, die der TO ja mitteilen muss, wenn er sich auf Leistungsunfähigkeit berufen will.
      Und falls sich auch jemand fragt, warum es nur für den Sohn Unterhaltsvorschuss gab: die Tochter war da scheinbar schon über 12 und die Mutter hat nicht mindestens 600 Euro eigenes Einkommen.
    • Hallo Tanja,

      was sind das immer für Anspielungen?

      Auf Leistungsunfähigkeit berufen will

      Ich muss...bzw. musste. Was soll ich machen?! Viel verdienen und zahlen? Aber meinem Sohn das Wechselmodell nicht mehr ermöglichen? So wäre es dir Recht nicht war.

      Hattest Du ja weiter oben auch schon kommuniziert...
      , dann ist entweder das Wechselmodell nicht länger haltbar...

      Und das Du mehr Steuern wie ich zahlst oder jemals gezahlt hast glaube ich Dir niemals.
      Jetzt hast deine Antwort auf deine rhetorische Frage.

      Sollen wir mal einen Stuhlkreis machen und schön reflektieren wie es in der Ursprungsfamilie so lief.

      Unglaublich ‍♂️


      Danke für deine Antwort Clausutis.

      Gruß Björn
    • @Geckoaner: Tanja lebt auch ein WM und will dir sicher nicht böses. Es handelt sich eher um eine verwaltungsrechtliche Phrase.

      Im Übrigen: ein WM ist halt nicht einfach, weil man die Hälfte der Zeit mit vielem alleine ist. Und aus eigener Erfahrung (mit 3 WM-Kindern und einem Residenzkind, das ich auch mind. 50% mit betreue): man muss sich halt zum Teil aufgeben.

      Wäre es dir nicht möglich deine berufliche Tätigkeit aufzustocken oder einen Nebenjob aufzunehmen?

      Als Tipp: ich habe letztens mit jemanden geredet, der zwei Kinder im WM hatte. Da haben beide Elternteile LStKl. II gehabt, weil jeder mit einem Kind als alleinerziehend galt. Ggf. geht das tatsächlich (auch wenn ich das etwas seltsam halte).
    • Geckoaner schrieb:

      was sind das immer für Anspielungen?

      Auf Leistungsunfähigkeit berufen will
      Hast Du Probleme :rolleyes:
      Punkt 1.5.2 der UVG-RL(2016):
      "Die Beweislast für die Leistungsunfähigkeit trägt der familienferneElternteil."

      Geckoaner schrieb:

      Ich muss...bzw. musste. Was soll ich machen?! Viel verdienen und zahlen? Aber meinem Sohn das Wechselmodell nicht mehr ermöglichen? So wäre es dir Recht nicht war.
      Jaja, klar.
      Andere können im Wechselmodell auch Vollzeit arbeiten und ihre Unterhaltspflichten erfüllen.
      Was Du persönlich machst oder nicht, ist mir tatsächlich egal.

      Geckoaner schrieb:

      Und das Du mehr Steuern wie ich zahlst oder jemals gezahlt hast glaube ich Dir niemals.
      Ich bin mir (nun) sogar sicher.
      Zumindest bin ich in der Lage mit meinem Einkommen die Unterhaltsbedürfnisse meiner Kinder zu erfüllen und das setzt sogar beim "Nur"-Mindestunterhalt ein gewisses Brutto voraus. Du kannst für Deine Tochter (ausweislich des 1. Beitrages) keinen Unterhalt zahlen.
      Aber auch egal, ob oder was Du mir glaubst.

      Geckoaner schrieb:

      Sollen wir mal einen Stuhlkreis machen und schön reflektieren wie es in der Ursprungsfamilie so lief.
      Ach nein, mich interessiert es nicht, wie es in Deiner Ursprungsfamilie so lief.

      @Max Mustermann so wie Villa es sagte - obwohl: das Hauptwohnsitzanmeldung vorliegen muss, kann eigentlich nicht Voraussetzung sein. Die Elternteile dürfen nur nicht mit einer anderen erwachsenen Person (für die sie keinen Anspruch auf Kindergeld hätten, das große Geschwister ginge also) gemeinsam im Haushalt leben.
      Da gab es voriges Jahr (?) auch wieder ein interessantes Urteil - wobei ich es ja schon grenzwertig finde, dass bei dem Freibetrag offenbar die Altersbeschränkung weggefallen ist (wo sind denn Elternteile von Volljährigen noch "erziehend"? )

      Gruß Tanja