Unterhalt, Wechselmodell, erhöhter Selbstbehalt

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    • Tanja schrieb:

      Ich bin mir (nun) sogar sicher.
      Zumindest bin ich in der Lage mit meinem Einkommen die Unterhaltsbedürfnisse meiner Kinder zu erfüllen und das setzt sogar beim "Nur"-Mindestunterhalt ein gewisses Brutto voraus. Du kannst für Deine Tochter (ausweislich des 1. Beitrages) keinen Unterhalt zahlen.
      Aber auch egal, ob oder was Du mir glaubst.
      Unterhaltsbedürfnisse, wie süß.

      Bedürfnisse sind nicht immer mit Geld zu stillen. Besonders nicht die von Kindern...

      Tanja schrieb:


      Hast Du Probleme [img]https://forum.isuv.de/wcf/images/smilies/rolleyes.png[/img]
      Punkt 1.5.2 der UVG-RL(2016):
      "Die Beweislast für die Leistungsunfähigkeit trägt der familienferneElternteil."

      Ich bin nicht Familienfern...

      Ursprungsfamilie :/ mein Wort des Jahres 2021.

      Danke dafür :!:
    • Geckoaner, Du suchst Dir die falschen Adressaten für Deinen Frust:
      Nicht diejenigen, die Dich auf gängige Rechtsbegriffe, Definitionen und geltendes Recht hinweisen, solltest Du Dir rauspicken, wenn Du im Grunde mit den geltenden Gesetzen Dein Problem hast. Du hast hier (trotz teilweise schödrigem Tonfall) wichtige Ratschläge bekommen.
    • Clausutis, ich habe keinen Frust, und picke mir auch niemanden raus.

      Ich lasse mich nur nicht in eine Ecke stellen mit Zahlungsunfähigen/-unwilligen Vätern.

      Tanja weiß nämlich nicht was ich auch weiterhin nach der Trennung in meine Kinder gerne investiert habe.

      Diese Doppelbelastung für mich war und ist nicht einfach. Wechselmodell mit einem Lernbehinderten Kind ist schwierig.

      Und diesen Unterton auch in geschriebenen verstehe ich schon...
    • Moin,

      ich empfehle mal ausnahmsweise ein Buch:

      Sarah Bosetti: "Ich hab nichts gegen Frauen, Du Schl****" (gibt es auch als Hörbuch)

      @Clausutis, was ist "schödrig"?
      Ich kenn Schröder (von den Peanuts) und schnoddrig.
      Und vielleicht solltest Du den TO noch darauf hinweisen, dass während eines Wechselmodells keiner einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat. ;)
      Und dass die UV-Kasse bis zur Meldung davon ausgeht, dass der andere Elternteil, der nicht den Unterhaltsvorschuss bezieht, als familienferner Elternteil gilt. ^^

      Geckoaner schrieb:

      Die Mutter der Kinder kriegt von überall Unterstützung.
      Ich will nicht jammern, ich schaffe das schon.
      nein nein, kein Frust...

      Ich bin mir sicher, der TO wird uns hinsichtlich seiner Bemühungen, die Angelegenheit mit der UV-Kasse zu regeln, auf dem Laufenden halt - schon um seinen Erfolg zu teilen. So wie er auch Nachfragen beantwortet hat. 8)

      Gruß Tanja
    • Hi Tanja,

      ich habe absolut nichts gegen Frauen.

      Frauen sind wunderbare ;) Wesen ...

      siehste?! Wieder in eine Ecke gestellt.

      Was für Nachfragen meinst Du?
      So ganz privat möchte ich in diesem Forum auch nicht werden, dafür kennen wir uns zu wenig...

      trotzdem Dankeschön für manch wertvollen Rat.

      Gruß Björn
    • @Tanja:
      Ich meinte tatsächlich "schnödrig", eine umgangssprachliche (grammatikalisch natürlich falsche) Abwandlung von "schnöde". :)

      Hinsichtlich der Rückforderung:
      Ich war bisher davon ausgegangen, dass es ihm um Rückstände aus der Zeit "Trennung bis 04/2020" ginge. Wenn ich irre, ist Dein Hinweis natürlich richtig: Unterhaltsvorschussberechtigung lag (spätestens) mit Beginn des WM ab 05/2020 nicht mehr vor.
    • Hallo,

      so richtig klar ist mir gar nicht, was der TO will, außer:

      Geckoaner schrieb:

      Ich dachte ich bekomme hier Tips und Tricks um das Leben mit diesem Gesetz einfacher zu machen.
      (Nach)Fragen wurden nicht beantwortet.

      Deswegen kann man sich nur an dem lang hangeln, was hier an Brosamen großzügig ins Thema geschmissen wurde:

      Geckoaner schrieb:


      Ich war nach der Trennung erst unterhaltsfähig, dann hatte ich eine Bauch OP mit längerer AU und konnte den Unterhalt vom Krankengeld nicht mehr zahlen. Ich habe zwei Kinder: 14 und 10 Jahre.

      Ich bin damals mit meiner Frau zur Unterhaltsvorschusskasse und für den 10 Jährigen Sohn wurde Unterhaltsvorschuss gezahlt. Für die Tochter 14 bekommt meine Frau wohl Leistungen vom Jobcenter. Sie hat nur einen Minijob.

      Jetzt fordert die Vorschusskasse zurück.

      Seit 5/2020 lebt mein Sohn im Wechselmodell bei mir. Ich bin seit 1/2021 wieder Berufstätig und verdiene nicht mehr genug um für meine Tochter Unterhalt zu zahlen. Auch weil ich einen Job mache der mit dem Wechselmodell zu vereinbaren ist.
      ...

      Ich lese immer wieder, daß Unterhaltsvorschuss nicht zurück gefordert wird wenn Mann nicht leistungsfähig war.

      Bei mir schon. Ich würde auch gerne zahlen, aber vom jetzigen Lohn bleibt mir nichts mehr. Fahrtkosten, Miete, mein Sohn.

      Ich habe auch immer
      vermehrt Umgang zu meinem Sohn gehabt. Hatte ihn manche Monate mehr als meine Frau. Und sie hat trotzdem Vorschuss bekommen. Ist das rechtens? Wer hätte das dem Jugendamt mitteilen müssen?! Sie?!
      Ich habe das Zitat eingekürzt und dafür wichtige (?) Aussagen bunt hervorgehoben.

      Noch was, da hab ich nicht so viel Ahnung von: nach den 6 Wochen Entgeltfortzahlung in unveränderter Höhe (vom Arbeitgeber) zahlt doch die Krankenkasse bis zu 90% vom Netto (bzw. 70% vom Brutto) für über ein Jahr weiter? Darauf fallen doch in dem Moment keine Steuern an sondern "nur" die Arbeitgeberanteile für Sozialversicherung?
      Wie warscheinlich ist denn, dass man - unter Beachtung des niedrigeren Selbstbehaltes gar nicht mehr leistungsfähig ist, wenn man vorher (wenigstens) den Mindestunterhalt sicher stellen konnte?

      Gruß Tanja
    • Jetzt zitier ich schon mich selbst

      TanjaW9 schrieb:

      (Nach)Fragen wurden nicht beantwortet.
      Stufe zwei - Gegenfragen...

      Geckoaner schrieb:

      Kriegst du Mindestunterhalt?
      Ich geb Dir mal 'nen Tipp: ich konnte hellsehen und habe diese Frage schon in diesem Thema beantwortet, bevor Du sie gestellt hast.
      Und noch ein Tipp: das Wort "Mindest" ist in dieser meiner Antwort nicht enthalten - aber Du bist ja clever, Du wirst den Beitrag schon finden.