Unterhaltsbedürfnisse, wie süß.Tanja schrieb:
Ich bin mir (nun) sogar sicher.
Zumindest bin ich in der Lage mit meinem Einkommen die Unterhaltsbedürfnisse meiner Kinder zu erfüllen und das setzt sogar beim "Nur"-Mindestunterhalt ein gewisses Brutto voraus. Du kannst für Deine Tochter (ausweislich des 1. Beitrages) keinen Unterhalt zahlen.
Aber auch egal, ob oder was Du mir glaubst.
Bedürfnisse sind nicht immer mit Geld zu stillen. Besonders nicht die von Kindern...
Hast Du Probleme [img]https://forum.isuv.de/wcf/images/smilies/rolleyes.png[/img]Tanja schrieb:
Punkt 1.5.2 der UVG-RL(2016):
"Die Beweislast für die Leistungsunfähigkeit trägt der familienferneElternteil."
Ich bin nicht Familienfern...
Ursprungsfamilie mein Wort des Jahres 2021.
Danke dafür