Berechnung Kindesunterhalt - Mindestunterhalt

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    • Berechnung Kindesunterhalt - Mindestunterhalt

      Guten Morgen,
      vielleicht kann mir hier jemand helfen, da ich mich überhaupt nicht auskenne.
      Ich habe 2 Kinder, 12 und 15 Jahre für die ich Unterhalt zahlen muss. Derzeit zahle ich für beide Kinder 600 €.
      Die Mutter möchte jedoch den Mindestunterhalt für beide Kinder. Kann sie diesen fordern? Bin ich verpflichtet diesen zu zahlen.
      Ich verdiene 2250 €/netto im Monat.
      um das bereinigte Einkommen zu berechnen, ziehe ich hiervon meine priv. Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung und Unfallversicherung in Höhe von mtl. 275 € ab.
      Hinzu kommen Fahrtkosten in Höhe von 350 € monatlich sowie ein Kredit, den ich zur Hälfte zurückzahle, die monatliche Rate beträgt 75 €.
      Somit habe ich ein bereinigtes Einkommen von 1550 € abzüglich Selbstbehalt 1160 € muss ich dann nur 390 € für beide Kinder zahlen.
      Dies ist der Kindsmutter zu wenig und sie möchte, dass ich den Mindestunerhalt zahle, wie kann ich dagegen vorgehen?
      Muss ich mich dann auch noch an Kosten für kieferorthopädische Behandlung und Kauf einer Brille beteiligen, ich zahle ja bereits 600 € also 200 € mehr Unterhalt als ich eigentlich zahlen müsste.

      Sascha
    • Guten Morgen Moorhuhn
      Erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum. Der Unterhalt für jedes Kind beträgt nach Abzug des halben Kindergeldes pro Kind 424 € in der ersten Stufe DDT. Du verdienst unbereinigt 2250 € . Zu den Fahrtkosten ist zu fragen wieviel KM Du zur Arbeit hast. Aber ich nehme jetzt einfach mal die von Dir angegebenen 350 €, da bist Du genau in der ersten Stufe DDT. Das heißt die Rechnung ist so. 900 € - 848 € = 1076 € Rest für Dich. Also noch nicht einmal Dein Selbstbehalt von 1160 € ist gewahrt, geschweige denn das noch irgendwie Geld übrig ist für den halben Kredit oder Kosten Kieferorthopädie, oder Brille( Brille gibt es aber für Kinder soweit ich weiß bis 16 oder 17 Jahre kostenlos), noch für Deine BU oder LV oder Unfallversicherung . Vielleicht stellst Du mal genauere Zahlen ein damit wir Dir hier etwas genauer helfen können. Wenn Du nämlich die Kosten für Deine Versicherungen noch abziehst kommen wir in den Bereich einer Mangelfallberechnung für die Kinder und ich glaube nicht das da dann die Beiträge anerkannt werden.

      LG Hugoleser
    • Hallo Hugoleser,

      Danke für deine Antwort.
      Das heißt die Rechnung ist so. 900 € - 848 € = 1076 € Rest für Dich
      Das verstehe ich nicht? was sind die 900 €

      Ich bin fest angestellter Arbeiter und habe eine Jahresbruttolohn von 42.000 € inkl. Weihnachtsgeld etc.
      42.000/12 =3500 € brutto im Monat
      Steuerklasse 1, Kinderfreibetrag 1,0 = 2250 € netto

      Fahrtstrecke einfach 35 km
      hier habe ich die ersten 30km mit 0,30 € und die restlichen 5 km mit 0,20€ gerechnet =10€ einfach mal 2 = 20 €/Tag
      20 € x 210 Arbeitstage = 4200 €/12 Monate = 350 € /Monat

      Berufsunfähigkeitsversicherung 190 € mtl
      Lebensversicherung 57 € mtl
      Unfallversicherung 28 € mtl

      Heißt, ich muss defintiv für jedes Kind 424 € Unterhalt zahlen?
      Muss ich dann zu wenig gezahlten Unterhalt nachzahlen?

      Leitlinien gelten von Süddeutschland, da OLG Bamberg aber daraus werde ich nicht schlau.

      LG Moorhuhn

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Moorhuhn ()

    • Hallo Moorhuhn
      Sorry für die 900, da hat meine Tastatur die 1 gefressen. Dir bleiben nach Abzug der Fahrtkosten vom Netto, also nach Bereinigung, 1900 €, dadurch kommst Du in die Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle. Die sagt das Du pro Kind in dem von Dir genannten Alter einen Unterhalt in Höhe von 424 € nach Abzug des halben Kindergeldes zahlen musst. Also zusammen 848 € und dadurch kommst Du unter Deinen Selbstbehalt von 1160 €. Somit bleibt für andere Ausgaben schlicht und einfach kein Geld übrig. Wenn Deine Ex den Unterhalt tituliert hat, dann musst Du nachzahlen. Deine Berechnung der Fahrtkosten ist korrekt. Das Problem ist die Berufsunfähigkeitsversicherung von 190 €, ich glaube nicht das Du die zur Bereinigung des Netto anerkannt bekommst, da Du mit den Beiträgen dafür und den Beiträgen für die LV und U V wenn diese anerkannt werden sollten, noch mehr in eine Mangelfallberechnung kommst. Und glaub mir bevor irgendwie die Kinder weniger als den Mindestunterhalt bekommen, wird man Dir nahelegen auf die Versicherungen zu verzichten oder einen Nebenjob anzunehmen. Ja die 424 € pro Kind sind der Mindesunterhalt der gezahlt werden muss pro Kind, es sei denn Du kannst Dich mit Deiner EX ohne Jugendamt oder Gericht auf weniger einigen. Normalerweise hast Du nicht mal mehr das Geld um Deine hälfte des Kredites zu bedienen.

      LG Hugoleser
    • Hallo Hugoleser,
      danke für die ausführliche Erklärung. Also die Fahrtkosten kann ich in voller Höhe so pauschal ansetzen oder muss ich das irgendwie nachweisen? Da ich irgendwo maximal 150 € gelesen habe. Und bei der Einkommensteuererklärung kann ich diese dann nochmal ansetzen?
      Heißt meine Ex hat ihren Lohn plus 848 € Unterhalt von mir, also insgesamt gut 2500€ und kann dann auch noch Mehrbedarf oder Sonderbedarf geltend machen?
      Da es bisher noch keine Lehgeräte an den Schulen gibt, liegt bei ihr in nächster Zeit noch die Anschaffung eines Laptops für das Homeschooling an, muss dafür dann wieder zahlen?
      Welche Kosten kann ich im Gegenzug von ihr verlangen, wenn ich die Kinder am Wochenende hätte? ich kann es mir ja gar nicht leisten, die Kinder am Wochenenden zu nehmen, die Lebensmittel kosten für die beiden ja auch noch einmal ordentlich. Kann sie den Unterhalt einfach titutlieren lassen oder muss ich da irgendwie zustimmen oder kann ich mich dagegen weigern? ich will keinesfalls so viel Unterhalt zahlen, da ich dann ja nicht mehr in Urlaub gehen kann.
      Man kann mir nahelegen einen Nebenjob anzunehmen, aber muss ich das machen, wenn ich dazu keine Lust habe?
      Gruß, Moorhuhn.
    • Moin.

      Hugoleser schrieb:

      Der Unterhalt für jedes Kind beträgt nach Abzug des halben Kindergeldes pro Kind 424 € in der ersten Stufe DDT.
      Sind das wieder Angaben aus der ominösen Unterhaltstabelle in Salzgitter? ;) In Düsseldorfer Tabelle, SüdL, Leitlinien des OLG Braunschweig usw. kann man die Zahlbeträge ganz einfach ablesen. Mindestunterhalt ab 2021 jeweils 418,50 € für ein Kind in der 3. Altersstufe.

      Moorhuhn schrieb:

      Also die Fahrtkosten kann ich in voller Höhe so pauschal ansetzen oder muss ich das irgendwie nachweisen? Da ich irgendwo maximal 150 € gelesen habe.
      Da hast du schon den richtigen Riecher. Kann sein, dass dir nur die Kosten für den ÖPNV angerechnet werden. Wieviel wären das? Du bist beweispflichtig für die Unzumutbarkeit der Benutzung des ÖPNV. Kann auch sein, dass dir nur die 5%-Pauschale gewährt wird. Oder sogar ein Umzug zugemutet wird.

      Moorhuhn schrieb:

      Und bei der Einkommensteuererklärung kann ich diese dann nochmal ansetzen?
      Das ist Steuerrecht, also was ganz anderes.

      Moorhuhn schrieb:

      Man kann mir nahelegen einen Nebenjob anzunehmen, aber muss ich das machen, wenn ich dazu keine Lust habe?
      Nö, musst du nicht. Zwangsarbeit gibts nicht. Aber man kann dir fiktive Einkünfte anrechnen.


      Zu den Kosten für die einzelnen Versicherungen wird es sicherlich noch Diskussionsbeiträge geben. Wann sind denn die Verträge abgeschlossen worden?

      Der Kredit, ist der für das Auto?
    • Hallo Clint,

      danke für die Antwort.

      Okay dann sind es pro Kind 10€ weniger im Monat.
      Heißt dass ich die 839 € Mindestunterhalt auf alle Fälle zahlen muss? Ich zahle jetzt schon 600 € und will keinesweg einen Cent mehr bezahlen, da ich für mich auch noch Geld benötige.

      Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Lebensversicherung wurden 2001, vor der Ehe bereits abgeschlossen. Die Unfallversicherung letztes Jahr neu.

      Mit dem ÖPNV komme ich gar nicht zu der Firma, bzw. wäre ich da extrem lange unterwegs und müsste trotzdem mit dem Auto zum nächsten Bahnhof fahren. Einfache Fahrt mit der Bahn wären 12 €.
      Wenn ich aber nicht den Mindestunterhalt aufgrund obiger Berechnung zahle, wie oft wird dann nachgefragt, ob ich einen Nebenkob angenommen habe?
      Umziehen will ich keineswegs da ich im gewohnten Umfeld bleiben will, da ich hier schon immer lebe.

      Meine Ex will zudem, dass ich regelmäßig die beiden Kinder zu mir nehme, welche Kosten kann ich hierfür abziehen, wenn ich sie wirklich mal an einem Wochenende nehme?
      Der Kredit ist nicht für Auto.

      Gruß, Moorhuhn
    • Hallo Clint
      Laut Düsseldorfer Tabelle Stand 01-01.2021 beträgt der Unterhalt in der ersten Tabellen Stufe ohne Abzug des halben Kindergeldes. In der Altersgruppe von Moorhuhn seiner Kinder 12 - 17 Jahre , 528 €. Macht also abzüglich halbes Kindergeld ( 104 €) 424 € pro Kind.

      LG Hugoleser
    • Moorhuhn schrieb:

      Heißt dass ich die 839 € Mindestunterhalt auf alle Fälle zahlen muss? Ich zahle jetzt schon 600 € und will keinesweg einen Cent mehr bezahlen, da ich für mich auch noch Geld benötige.
      Wenn die Mutter es ernst meint mit dem Mindestunterhalt, wird sie sich wohl bald an das Jugendamt wenden. Von dort wirst du Post bekommen mit einem Fragebogen zu deinen finanziellen Verhältnissen. Oder hast du schon ordnungsgemäße Auskunft (§ 1605 I BGB) an die Mutter erteilt? Und irgendwann erhältst du dann die Berechnung (Forderung). Siehe dazu den Thread Ermittlungsbogen JA

      Ich gehe davon aus, dass das Jugendamt den Mindestunterhalt fordern und dich unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung über zusätzliche Einkommensmöglichkeiten durch einen Nebenjob hinweisen wird.

      Rein vorsorglich habe ich noch die Frage nach den finanziellen Verhältnissen der Mutter, da sie bei entsprechend hohem Einkommen anteilig am Barunterhalt beteiligt werden könnte.
    • Hallo,

      Hugoleser schrieb:

      Macht also abzüglich halbes Kindergeld ( 104 €)
      @Hugoleser (jedes Jahr das selbe? ;) ) : Bitte informiere Dich über die aktuellen Zahlen - ich hatte ganz sicher im Dezember den Link hier im Forum auf die erhöhten Kindergeldzahlungen ab 1.1.21 gesetzt.

      Moorhuhn schrieb:

      Inwieweit kann sie da am Barunterhalt beteiligt werden?
      Gar nicht. Die Mutter hat nicht deutlich mehr Einkommen als Du.

      @Clint, der TO schrieb das:

      Moorhuhn schrieb:

      Heißt meine Ex hat ihren Lohn plus 848 € Unterhalt von mir, also insgesamt gut 2500€
      = um die 1652 (und noch hat die Mutter ja gar nicht die 848 für die Kinder).
      Der TO sollte auch noch darauf hingewiesen werden, dass die Steuererklärung abzugeben ist und die Steuererstattung zum unterhaltsrelevanten Einkommen hinzuzurechnen ist.

      Gruß Tanja
    • Guten Morgen!

      Sollte die Mutter zum Jugendamt gehen, und ich mehr Zahlen müssen, Was ich nicht hoffe, kann das dann auch nachgefordert werden?
      Welche Konsequenzen können noch aus mich zukommen?
      Die Steuererklärung 2019 hat sie letztes Jahr gemacht und die Erstattung hälftig geteilt. Eigentlich steht mir da doch mehr zu, da ich immer der Hauptverdiener war mit 2500€ - 2600€, da hatte sie nur 1100€.
      Sie verdient seit diesem Jahr mehr, ca. 1900€ Netto.
      muss ich für das Trennungsjahr = 2020 die Steuererklärung wieder mit ihr zusammen machen? Sehe ich nämlich nicht ein, da sie ja während des Jahres einfach die Steuerklasse von 3/5 auf 4/4 geändert hat und ich dadurch ja um die 300 € weniger im Monat hatte.

      Gruß Moorhuhn
    • hallo,

      wenn sie dir für die Konstellation 3/5, wobei du die 3 hattest die Hälfte der steuererstattung überwiesen hat., war das nett von ihr. Sie hat nämlich mit der 5 mehr Steuern gezahlt und dadurch auch einen Anspruch auf den vermutlich höheren Teil der steuererstattung.

      und ja, die Steuererklärungen im trennungsjahr müssen zusammen gemacht werden, nennt sich Solidarität.

      gibt es einen unterhaltstitel, den du unterschrieben hast? Wenn ja, auf welche Höhe? Wenn nein, hat dich die Mutter aufgefordert den korrekten Unterhalt zu zahlen? Hast du ein Schreiben vom Jugendamt bekommen den Unterhalt in der korrekten Höhe zu zahlen?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Genau umgekehrt, Moorhuhn hatte ja gesagt, dass er der Hauptverdiener war. Von daher steht ihm da noch mehr zu.
      Und @Moorhuhn: ja, die Veranlagung im Trennungsjahr muss gemeinsam sein. Ist für dich ja wiederum von Vorteil, weil du mehr Geld zurück bekommst. Ausgleichspflichtig müsstest du dann nicht mehr sein, da deine Ex durch 4/4 keinen steuerlichen Nachteil erlitten hat. Und nicht wieder 50/50 machen, denn wer mehr Steuern zahlt bekommt mehr zurück. Zudem ist deine Steuererstattung dann auf dein unterhaltsrelevantes Einkommen aufzuschlagen (inwiefern das für den zurückliegenden Fall auf die Zukunft projiziert wird weiß ich leider nicht).

      Kosten für die Verpflegung der Kinder, wenn sie bei dir sind kannst du leider nicht nehmen, aus diesem Grunde achten viele Betreuende darauf, dass sie mindestens 50% der Betreuungszeit haben. Für dich gilt: 49% Betreuungszeit = 100% Barunterhaltspflicht. Sei froh, dass du deine Kinder überhaupt noch bei dir haben kannst (das ist jetzt ehrlich und nicht sarkastisch gemeint, viele Väter würden was weiß ich dafür geben, ihre Kinder sehen zu dürfen).

      Kauf Laptop, Brille, Kiefernorthopäde sind bzw. können Mehrbedarf sein, ja, der kommt dann oben drauf und wird i.d.R. ratierlich verteilt (Kiefernorthopäde möglicherweise nicht, denn da bekommt man den Eigenanteil nach Abschluss i.d.R. zurück).

      Da es bei dir anscheinend auf eine Mangelfallberechnung hinausläuft, würde ich tatsächlich die Berechnung vom Jugendamt abwarten. Als ISUV Mitglied dann mal einen Beratungsschein holen und vom Anwalt gegenchecken lassen.
      Meine Rechnung wäre:

      Netto: 2.250,-
      berufsbedingte Aufwendungen (-5%) : -112,50
      Versicherungen: -275,-
      Kredit: -75,-
      Steuererstattung: ??
      sonstigen Einkünfte (Zinsen, Vermietung): ??

      1.787,-

      Stufe 1: 837,- Zahlbetrag

      1.787,- minus 837,- = 950,- = Mangelfall, fraglich, wieviel kam noch aus der Steuererstattung hinzu.
    • Moin,

      um das kurz klrzustellen: Beim Mindestunterhalt geht es um das Existenzminimum Deiner Kinder. Dieses Existenzminimum meinst Du nicht zahlen zu können, weil Du auch noch mla "Urlaub machen willst", lieber Altersvorsorge betreibst bzw. teure Versicherungen bedienst, Kredite abzahlst (schon mal mit dem Gläubiger mit dem Hinweis auf die Pfändungsfreigrenzen über die Tolgung verhandelt?) usw.?

      Sorry, am Mindestunterhalt dürfte bei Deiner wirtschaftlichen Lage und entsprechender Prioritätensetzung kein Weg vorbei gehen (wie schon erwähnt, ansonsten auf Grundlage fiktiver Einkünfte, weil man von Dir ggf. erwarten kann, einen Nebenjob auszuübern - auch wenn Du das nicht willst). Für die Vergangenheit wirst Du die Differenz zahlen müssen, wenn Du rechtswirksam zur Auskunft über Deine wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zwecke der Unterhaltsberechnung aufgefordert wurdest (ab dem Monat der Zustellung dieses Ersuchens).

      Für Mehr- bzw. Sonderbedarf sehe ich jedoch angesichts der Lage keinen Raum.
    • @Maccie
      Beider Lohnsteuererklärung wird geschaut wer wieviel Lohnsteuer gezahlt hat. Und bei Steuerklasse 3 zahlst du deutlich weniger und in 5 deutlich mehr. Bei einem brutto von 3000 zahlt man mit Steuerklasse 3 144€ Lohnsteuer und mit 5 744€.
      Man bekommt nur das wieder was man gezahlt hat.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      Maccie schrieb:

      stimmt, aber lt. TE hatte sie nur 30% des Familieneinkommens in 2019. Möglicherweise ist 50/50 da fast passig.
      ich verstehe (noch) nicht, was das mit der Höhe der Steuererstattung und der Auskehrung der Hälfte zu tun hat.

      @Clint so kompliziert würde ich es gar nicht machen.
      "Normalerweise" kann man für die Erstattung das Verhältnis der entrichteten Steuerbeträge je Ehegatte zur Gesamtsteuer als Aufteilungsmaßstab nehmen.

      Da der TO schrieb, er habe 42.000 brutto im Jahr ist bei Steuerklasse III lt. Brutto-Netto-Rechner rund 3260 Euro (Steuer, Kirchensteuer, Soli) fällig - wenn man das auf die monatliche Werte umrechnet und die Sozialversicherungsabgaben noch abzieht, kommt man auf ungefähr das Netto, was der TO für Steuerklasse III angab.
      Bei der KM wird es schon komplizierter, da wir hier ja nur das "ungefähre" Netto in 2020 kennen.
      Ich habe daher aus Vereinfachungsgründen (und nach etwas "rumgespiele") 1.900 monatlich als Bruttowert angesetzt. Macht bei einem jährlichen Brutto von 22.800 ca. 5110 (Steuer, Kirchensteuer, Soli) in Steuerklassse V.
      Macht einen Gesamtbetrag (3260+5110) von 8370. Von diesen hat die Ehefrau geleistet: 61,08 % (5110*100/8380) und der Ehemann 38,95 (3260*100/8370).

      Ich bin da ganz bei Sophie: das war sehr nett von der KM, dass sie Halbe/Halbe gemacht hat, obwohl offensichtlich nicht mal der Mindestunterhalt gezahlt wird/wurde.

      Und damit noch mal die Relation aufgezeigt ist:
      Bei Steuerklasse I (oder IV) fallen bei 42.000 brutto ca. 7150 (Steuer, Kirchensteuer, Soli)
      Für 22.800 brutto fallen in Steuerklasse I (oder IV) an: ca. 1890 (Steuer, Kirchensteuer, Soli)

      Ich habe den Brutto-Netto-Rechner natürlich nur mit fiktiven Zahlen gefüttern und bei den Ehegatten immer nur die Steuerklasse und die Bruttobeträge angepasst und selbstverständlich kann ich auch eigene Rechenfehler übersehen haben.

      Zusammenfassend kann ich sagen, dass man sich als Ehemalige ganz schnell in einen immer teurer werdenden Streit verstrickt, wenn man anfängt, dem anderen etwas zu missgönnen, was sich mit einigem Abstand noch nicht mal als unfair ansehen lässt.
      Aus eigener Erfahrung kann ich nur empfehlen, gerade in den ersten Zeiten nach der Trennung lieber etwas großzügiger zu sein und sich bei ggf. nicht auszuräumenden Missständen unabhängige Beratung (Mediation) zu leisten.

      Dann kann man nach ein paar 'Dürrejahren' auch wieder in den Urlaub fahren :rolleyes:

      Gruß Tanja