Berechnung Kindesunterhalt - Mindestunterhalt

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Ganz ehrlich, Deine Ex scheint Dir bisher sehr entgegen gekommen zu sein (Forderung weit unterhalb Mindestunterhalt, Umgang wird ihrerseits versucht). Du scheinst hingegen nur auf den eigenen Vorteil bedacht zu sein, während Du Deine eigenen Verpflichtungen gerne wegdrücken würdest.

      Überdenke doch erstmal Deine eigenen Positionen ehe Du hier etwas gegen Deine Ex "durchsetzen" willst.
    • Sollte sie aber die Einzelveranlagung machen bekommt sie ja eine Summe X zurück, da sie für ein halbes Jahr die Steuerklasse 5 hatte. und ich muss für diesen Zeitraum mit einer hohen Nachzahlung rechnen.
      Also müsste sie mir ja die Hälfte ihrer Erstattung geben und die Hälfte meiner Nachzahlung tragen.
    • Hallo Sophie,

      die Noch-Ehefrau wird hoffentlich so schlau sein, an Ihren Ex keine Unterlagen und erst recht nichts mit ihrer Unterschrift rauszugeben.
      Ich wäre mir auch nicht sicher, dass ein Gericht die Noch-Ehefrau bei dem unsozialen und gegen die Grundsätze der familiären Solidarität verstoßenden Verhalten des TO mittels Verpflichtungsurteil zur ehelichen Solidarität anhalten würde.
      Der TO ist derjenige mit dem deutlich höheren Einkommen und er kommt auch seiner Pflicht zum (Mindest)Unterhalt der gemeinsamen Kinder nicht nach.

      Die Ehefrau hat rechtzeitig dafür gesorgt, dass sie nicht mehr an der Wahl der Steuerklasse 5/3 festgehalten werden kann. Insofern müsste der TO sie verklagen.
      Die Chupze traue ich dem TO zu. Allerdings wird vermutlich Anwaltspflicht bestehen und es geht vors Familiengericht - da kann dann die Ex auch gleich den Kindesunterhalt (natürlich in einem separaten und kostenpflichtigen Verfahren) geltend machen.

      Gruß Tanja
    • mich interessiert schon, wie die Lage hier ist. Meine Ex zb hat keine Unterschrift auf dem von mir erstellen Mantelbogen geleistet. Stattdessen einen eigenen Bogen eingereicht und dort getrennte Veranlagung angekreuzt. Wenn das so durchgeht, muss ich statt einer Steuererstattung eine hohe Nachzahlung leisten.

      Steht wahrscheinlich der nächste Prozess an. Frage mich allerdings, Warum ihr Anwalt ihr zur getrennten Veranlagung geraten hat.