Berechnung Kindesunterhalt - Mindestunterhalt

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    • Hallo Tanja,

      ich sagte ja möglicherweise. Was die Steuerprogression angeht, habe ich nicht so genau gerechnet. Wenn das zu versteuernde Einkommen zu Grunde gelegt wird, müsste man ja auch rechnen, welche Abzüge jeder bei sich hat. Ob sich ein Steuerberater lohnt? Fraglich ist ja auch, wieviel zurück kam. Wenn die Erstattung 200,- waren dann sprechen wir hier über geringere Beträge.

      Vollkommen recht gebe ich Dir bei Deinen Schlussworten. Wenn aus der Großzügigkeit allerdings auf der anderen Seite Gewohnheit abgeleitet wird und Unverschämtheit folgt, dann läuft es zwangsweise auf teuer werdenden Streit raus, die leidliche Erfahrung haben einige machen müssen.

      Gruß

      Maccie
    • Danke für eure Antworten, ich hab die letzten Jahre wenig Steuer gezahlt, da ich bis Mitte 2020 die Steuerklasse 3 hatte. 2019 hab ich mehr Kirchensteuer zurück bekommen als ich gezahlt habe.
      2019 hatte meine Frau mit Klasse 5 ca. 900 € netto
      die Steuererstattung betrug insgesamt 550€, dieses habe ich mir sofort nach Erhalt auf mein Konto überwiesen und wurde von meiner Frau darauf hingewiesen, dass sie den hälftigen Anteil, der ihr zustehen würde von den mtl. Tilgungsraten des Hauses abzieht und das hat sie auch gemacht.
      Mitte 2020 hat sie dann die Steuerklassen ändern lassen, heißt dann ja eigentlich dass sie für die Hälfte des Jahres wieder den höheren Anteil an steuern gezahlt hat.
      mit Steuerklasse 5 hatte sie 1100 € netto (2000 brutto) und dann mit 4 ca. 1400€ netto
      jetzt arbeitet sie anscheinend nochmal mehr stunden und müsste grob überschlagen 1900€ netto haben.
      Die Raten der Kieferorthopädie die es nach Abschluss zurück gibt, zahlt meine Frau alleine.
      Das andere sind wohl andere Klammern und Bögen und sie sagte, dass es dem 2. Kind genauso zusteht diese Behandlung zu bekommen wie das 1. Kind. An diesen Kosten soll ich mich hälftig beteiligen.
      Sie hat mich jetzt aufgefordert, ihr meine letzten 12 Lohnabrechnungen sowie die Lohnsteuerbescheinigung 2020 zukommen zu lassen und sie hat mich gebeten bis der korrekte Betrag errechnet wurde, den Mindestunterhalt zu zahlen, ich habe aber wie immer nur 600€ überwiesen.
      Kann sie eigentlich noch weitere Kosten verlangen, wenn ich die Kinder nicht nehme? Dann spare ich mir da ja zusätzliche Kosten und sie hat es bisher ja auch alleine geschafft.

      Gruß, Sascha
    • Maccie schrieb:

      ollkommen recht gebe ich Dir bei Deinen Schlussworten. Wenn aus der Großzügigkeit allerdings auf der anderen Seite Gewohnheit abgeleitet wird und Unverschämtheit folgt, dann läuft es zwangsweise auf teuer werdenden Streit raus, die leidliche Erfahrung haben einige machen müssen.
      Hallo Maccie,

      das kann durchaus sein - je nachdem, wie die Ehemaligen gestrickt sind.
      Ich für meine Teil habe gern Verträge aufgesetzt, zumindest schriftliche Vereinbarungen. Und ich habe die Zahnspange des großen Kindes einfach allein gezahlt.
      Wenn beide wollen, geht vieles - ohne Jugendamt, Anwalt, Gericht (von dem Geld kann man dann eben irgendwann verreisen).

      @Moorhuhn
      die Mutter kann trotzdem den normalen (Mindest)Unterhalt und ggf. - wenn noch was "übrig bleibt" - auch den Mehrbedarf fordern, auch wenn Du die Kinder nicht mehr nehmen würdest.
      Das fände ich übrigens absolut unangebracht.
      Was einen Mehrbedarf angeht, solltest Du sie auffordern, ihre Einkommensnachweise ebenso offen zu legen, da Mehr- und Sonderbedarf von den Eltern gemeinsam - nach ihrer Quote - zu tragen ist.
      Kosten, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden, weil es kostengünstigere Lösungen gibt (sogenannte Wahlleistungen) kannst Du ablehnen. Selbst wenn das 1. Kind diese Dinge noch - in bestehender Ehe - bekommen hat, leitet das (aufgrund geänderter finanzieller Voraussetzungen) nicht zwingend ein Recht des 2. Kindes auf ebensolche Wahlleistungen ab.

      Auf die letzten 12 Gehaltsnachweise hat sie ein Anrecht, auf die Lohnsteuerbescheinigung 2020 nicht.

      Gruß Tanja
    • Hallo @Moorhuhn,

      Moorhuhn schrieb:

      Was ist, wenn ich irh die Gehaltsnachweise nicht alle gebe?
      Reicht doch eigentlich die Lohnsteuerbescheinigung von 2020, das steht doch alles drauf.
      dann bleibt Deiner Ex der Rechtsweg - mit allen (unangenehmen) Folgen für Dich...dann hast Du nicht nur den Mindestunterhalt an der Backe, sondern auch einen unbefristeten Unterhaltstitel...(letzteres würde ich(!) angesichts der Pflicht zum Mindestuntehalt versuchen zu vermeiden ;) )
      Falls die KM nicht nur das JA (-> Beistandsschaft) bemüht, sondern direkt einen Anwalt, könnte eine Stufenklage die Folge sein. Landet es dann vor Gericht wird es richtig teuer....-und hier endet die Fahrt auf jeden Fall in einem (unbefristeten) Unterhaltstitel oder analog Gerichtsbeschluß ...
      Zum Rest:
      Deine EX, oder das JA, oder ein beaufragter Anwalt haben das Recht auf Vorlage der Einkommensbelege der letzten 12 Monate (bei nicht selbstständiger Arbeit), darüber hinaus bist Du verpflichtet eine "in sich geschlossene und vollständige(!)" Auskunft über Deine Einkommenssituation der letzten 12 Monate beleghaft offenzulegen.
      Dazu gehören Deine Lohnbescheinigungen, eventuelle Steuererklärungen nebst Bescheide, Einkommen aus Vermögen (zB. Zinsen, Dividenden usw.) sowie Einkommen aus Vermietung und Verpachtung (usw.).
      Je nach Einkommenszusammensetzung werden (u.U.?) nicht alle Einkommensarten auf/ in der Steuererklärung erfasst.

      Was Dein Verhalten bezüglich Deiner Kinder in diesem Zusammenhang betrifft finde ich unterste Schublade... :cursing:
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo,

      Moorhuhn schrieb:

      Clint schrieb:

      Moorhuhn schrieb:

      zahlt alleine die Tilgungsraten des Hauses ab
      Die Hütte gehört euch gemeinsam?
      Sie ist Eigentümerin, wir haben die Finanzierung zusammen abgeschlossen.
      Du verstrickst Dich wiederholt in Widersprüche.
      Wenn ihr "die Hütte" allein gehört, wozu wurde dann der Kredit aufgenommen (der mir ohnehin mit 75 Euro "hälftige Rate" nicht für eine Hausfinanzierung aufgenommen scheint). Und warum musst Du ihn dann weiter mit tilgen, wenn Du doch gar nicht mehr in "der Hütte" wohnst.
      Wenn Du die Dinge nicht ordentlich und vollständig darstellst, kann Dir auch niemand ordentliche Antworten geben, auf denen man aufbauen könnte

      Moorhuhn schrieb:

      TanjaW9 schrieb:

      Auf die letzten 12 Gehaltsnachweise hat sie ein Anrecht, auf die Lohnsteuerbescheinigung 2020 nicht.
      Was ist, wenn ich irh die Gehaltsnachweise nicht alle gebe?Reicht doch eigentlich die Lohnsteuerbescheinigung von 2020, das steht doch alles drauf.
      Wenn Du ihr nicht alle Gehaltsnachweise gibst
      a) konstruierst Du entweder etwas oder
      b) verhälst Dich infantil (und bockig) oder
      c) versuchst Du etwas zu verbergen/vertuschen.
      Sie hat ein Recht darauf aus 1605 BGB und lt. Kommentar zum 1605 BGB reicht eine Jahresbescheinigung eben gerade nicht, weil man dieser nicht entnehmen kann, ob man als Unterhaltspflichtiger gegenüber Minderjährigen seiner gesteigerten Erwerbspflicht nachgekommen ist.

      Moorhuhn schrieb:

      @Maccie und @Clausutis bitte nicht falsch verstehen, ich will mich von KM halt nicht ausnehmen lassen. Sie bekommt doch schon genügend Geld von mir.
      Ich konnte bisher die Kinder nicht nehmen, sie hatte es mehrmals angesprochen, dass wir das Umgangsrecht regeln müssen, aber hat meine Antworten, dass ich derzeit nicht kann akzepteirt.
      Da gibt es nichts falsch zu verstehen!
      Von einem "Ausnehmen" zu sprechen, weil die Kindsmutter den Mindestunterhalt fordert, den Du angeblich nicht in der Lage bist, zu zahlen - weswegen sie sich (durch Anforderung Deiner letzten 12 Gehaltsnachweise) selbst davon überzeugen will - zeugt in meinen Augen von einer selbstsüchtigen und egoistischen Grundeinstellung.
      Dass Du das Umgangsrecht im Moment nicht wahrnehmen "kannst" hat sicherlich andere Gründe als die, dass die Mutter den Mindestunterhalt möchte.
      Wenn Dir Deine Kinder nicht vollkommen (sch...)egal sind, solltest Du für letzteres professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
      Es ist verständlich und keine Schande, dass eine Trennung einen aus der Bahn wirft. Eine Schande wäre es, sich nicht wieder aufzurappeln und es an denen auszulassen, die sich am wenigsten wehren können.

      Wenn ich mit meiner Einschätzung falsch liege und Du einfach nur ein Ar... bist, tut es mir leid für Deine Kinder

      *kopfschüttelnd* Tanja
    • hallo,

      du bist den Kindern gegenüber gesteigert erwerbspflichtig.
      Im Zweifelsfall wird ein Gericht Deinen selbstbehalt kürzen bzw. Dir einen fiktiven Job anrechnen.

      bist du aber am selbstbehalt bzw. Darunter ist kein Raum mehr für Zahnspangen, Mehrbedarf etc.

      evtl. Kannst du Wohngeld beantragen oder aufstockendes hartz4 ggf. Auch nur für die Umgangstönen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Die Mutter kennt ihn und seine finanziellen Verhältnisse. An ihrer Stelle würde ich mir den ganzen Heckmeck versuchen zu ersparen. Er würde Gelegenheit zur kostenfreien Titulierung des Mindestunterhalts beim Jugendamt oder Amtsgericht bekommen. Bei Verweigerung startet das vereinfachte Verfahren.
    • TanjaW9 schrieb:

      Du verstrickst Dich wiederholt in Widersprüche.
      Wenn ihr "die Hütte" allein gehört, wozu wurde dann der Kredit aufgenommen (der mir ohnehin mit 75 Euro "hälftige Rate" nicht für eine Hausfinanzierung aufgenommen scheint). Und warum musst Du ihn dann weiter mit tilgen, wenn Du doch gar nicht mehr in "der Hütte" wohnst.
      Die Hausfinanzierung mit 500€ zahlt sie. Die 75€ ist ein Konsumkredit. Sie zahlt hier den gleichen Anteil. Also grob gesagt, nimmt sie den Unterhalt von 600 € um die Hütte zu finanzieren.
      DAs Grundstück gehört ihr wir haben damals das alte Haus komplett entkernt und wieder aufgebaut, dafür musste ein Kredit aufgenommen werdn.

      Clint schrieb:

      Die Mutter kennt ihn und seine finanziellen Verhältnisse. An ihrer Stelle würde ich mir den ganzen Heckmeck versuchen zu ersparen. Er würde Gelegenheit zur kostenfreien Titulierung des Mindestunterhalts beim Jugendamt oder Amtsgericht bekommen. Bei Verweigerung startet das vereinfachte Verfahren.
      Also wenn sie zum Jugendamt geht, kann ich machen was ich will und muss zahlen und alles offen legen.
    • hallo,

      wieso meinst du, dass die Mutter den kindesunterhalt nimmt um den hauskredit zumzahle, wenn sie selbst nach deinen angaben1900 netto hat?
      der von dir gezahlte Unterhalt wird mit Sicherheit für die Kids verwandt, oder haben die nichts zu essen, keine Kleidung, kein Zimmer?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moorhuhn schrieb:

      Also wenn sie zum Jugendamt geht, kann ich machen was ich will und muss zahlen und alles offen legen.
      Ich weiß nicht, ob Du so simpel gestrickt bist oder es einfach nicht verstehen willst:
      Du hast nach 1605 BGB der Mutter Auskunft über Dein Einkommen und Vermögen zu erteilen (nicht erst dem Jugendamt oder einem von ihr beauftragten Rechtsanwalt). Deine (Noch)Frau nimmt ja scheinbar auf Deine Belange schon seit längerem zu viel Rücksicht.
      Ich an Ihrer Stelle würde langsam andere Seiten aufziehen: Kakadu hat es im Beitrag Nr. 33 bereits geschrieben...

      Tanja