Bereinigtes netto mit Geschäftswagen, Arbeitszimmer, Kinder aus aktuller Beziehung

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    • Bereinigtes netto mit Geschäftswagen, Arbeitszimmer, Kinder aus aktuller Beziehung

      Hallo,

      ich habe ein paar Fragen zur Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens.

      Kind 1: aus 1. Ehe: 15 Jahre (Titel vom JA liegt vor).

      Kinder aus aktueller Beziehung:
      Kind 2: 3 Jahre
      Kind 3: 1 Jahr
      Partnerin in Elternzeit (Elterngeld EUR 1.000,00)

      Ich habe einen Geschäftswagen, dieser wird lt. Gehaltsabrechnung mit 1% versteuert (Text Abrechnung: "PKW-Nutzung 1%") und ganz am Ende werden noch zusätzlich EUR 75 PKW-Nutzung (Verrechnung bei Netto Be-/Abzüge) .
      Mein Geschätswagen wird mit EUR 407,60 versteuert. Er zieht von seinem errechnten Netto die 407,60 ab und rechnet 495 dazu (Lt. Ihm liegt der Listenpreis bei 49.500). Aber das sei nur Gutwillen, eigentlich wäre die Ersparnis viel höher und eigentlich mehr anzusetzen.

      ich bin im Außendienst tätig und habe ein Arbeitszimmer (vom Finanzamt in der Steuer berücksichtigt, vom Jugendamt nicht). Seit der leztzen Berechnung auch keine 5% Pauschale mehr.

      Aufgrund von Provisionen habe ich ein schwankendes Einkommen.

      Das Jugendamt will auch meine Partnerin nicht als Unterhaltsberechtigt (wegen der Herabstufung in der DDT) anerkennen, da Sie "Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann". Fakt it ja aber, dass sie deutlich weniger Einkommen als zu der Zeit vor unserem ersten gemeinsamen Kind (Kind 2) hat. Darf ihr Elterngeld eigentlich um die 300 Euro bereinigt werden? dann wäre Sie deutlich unter dem Einkommenssatzder lt. den Leitliniern ausreichen soll. Sie hat zwischenzeitlich auf Elterngeld plus gewechselt und wird somit anerkannt. Es würde mich dennoch interessieren. Ich hab noch eine kleine Hoffnung, dass zu viel gezahlter Unterhalt verrechnet wird.

      Kind 3 kam im Juli 2019 auf die Welt, der Beistand für Kind 1 legte zur Unterhaltsberechnung die Monate Sept.18-Aug.19 zugrunde.
      Ist das richtig, oder muss es immer ein Kalenderjahr sein?

      Für den Abzug der Vorsorgeaufwendungen nimmt er das Brutto aus 2018 (deutlich niedriger als in dem Zeitraums 56.000 vs. 64.000).
      in den Leitlinien steht Steuererstattung des Vorjahres, aber das kann doch nicht in Ordnung sein).
      Außerdem kommt die Steuererstattung überwiegend von den hohen Werbungskosten, welche er für die Einkommensbereinigung nicht anerkennt........ Darf er das so machen?
      Wie ist es, wenn in der nächsten Steuererklärung noch die Erstattung aufgrund der Kita-Gebühren dazu kommt. Darf er die zum Einkommen rechnen? oder wie wird das rausgerechnet?

      Dürfen die Kita-Gebühren zur Einkommensbereinigung herangezogen werden? Meine Partnerin geht noch nicht arbeiten, hat ja aber auch Termine mit Kind 3.

      Als ich den Titel unterschrieben habe habe ich dem JA-Mitarbeiter gesagt, dass mein Einkommen gerade wieder sehr viel niedriger ist Unterhalt dann wieder herabgsetzt werden muss. er meinte damals, dass dies kein Problem sei, und bei geänderten Einkünften auf Antrag neu berechnt wird. Zwischenzeitlich "streiten" wir uns seit 1,5 Jahren und er berechnet immer irgendeinen nicht nachvollziehbaren Mist.
      Jetzt hat er mir endlich seine Berechnung geschickt, er nimmt wenn es Nachberechnungen zu den einzlnen Monaten gegben hat immer nur die höhere Zahl (Macht netto in Summe eine Differenz von 1.500 EUR).
      Der JA-Mitarbeiter muss doch eigentlich zumindest rechtlich beraten und mir nicht erzählen, dass es keimn Problem ist den Titel zu ändern, oder? Ich habe die Befürchtung, dass es nur mit Änderungsklage geht. Ich vermute mal, dass das dann von den Kosten her sich nicht lohnt.

      Ich war in der Vergangenheit schon bei Anwälten, aber ich war nie zufrieden. Daher hoffe ich hier auf qualifiziete Antworten.
      Wenn ich alle 2 Jahre einen Anwalt bezahlen muss und den ganzen Ärger habe, dann lohnt sich das ganze nicht.

      Ich liebe Kind 1 und tue alles für Sie, regelmäßiger Umgang (Fr.-Mo.), zwischendurch mal noch, Hälfte der Ferien, monatliche Sparrate, dreistelliges Taschengeld für Schulausflug zum Shoppen, mal schuhe etc.
      Aber ihre Mutter gibt das Geld nicht für Sie aus. Sie wünscht sich Kleidung zu Geb./Weihnachten etc..

      Vielen Dank schon mal fürs Lesen und ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.


      Liebe Grüße Tilo
    • hallo,

      der Sachbearbeiter vom Jugendamt berät für das Kind und nicht aus Sicht der Eltern.

      ja, die privatnutzung des Firmenwagens erhöht dein netto. Das ist leider so. Man geht davon aus, dass du dadurch Aufwendungen einsparst, weil du diesen Wagen nutzen kannst. Allerdings würde sich nicht jeder beispielsweise einen 7er bmw als Privatauto zulegen, wenn er ihn selbst zahlen müsste.

      was die steuererstattung angeht, die kann natürlich nur zu dem Teil angerechnet werden, für die die Aufwendungen auch akzeptiert werden. Ein schönes Beispiel sind zus. Krankheitskosten. Werden die bei der Berechnung des Unterhalts nicht berücksichtigt, dann sind diese erstattungen auch bei der steuerrückzahlung nicht als Einkommen für die Berechnung des Unterhaltes zu berücksichtigen.

      du hast momentan 4 Unterhaltspflichtige: um 1. rang die 3 minderjährigen Kinder und im 3. Rang deine Ehefrau. Also sollte bei der Berechnung um zwei Stufen in der Düsseldorfer Tabelle abgestuft werden, allerdings nicht unter den mindestunterhalt.

      bei der letzten Berechnung 2019 war das dritte Kind noch nicht geboren, oder?
      ja, es müssen nur 12 Monate sein bei der Auskunft, nicht zwingend ein Kalenderjahr.

      dass du den Titel einfach abändern lassen kannst, wenn sich die Verhältnisse ändern, stimmt nur, wenn die Mutter des Kindes dem zustimmt. Ansonsten muss dies gerichtlich geändert werden.

      in welchem oberlandesgerichtsbezirk wohnt das. Minderjährige Kind? Schau mal da in die Leitlinien, welche Abzüge etc. Anerkannt werden.

      ja, ich kann dich verstehen, dass die ganze anwaltssache nervig ist und man eigentlich nur seine Ruhe haben will. Ich habe das auch lange gedacht. Bis zu dem Zeitpunkt, wo ich die Faxen satt hatte und einen unterhaltsstreit bis zum Ende ausgefochten habe. Damals lebten die Kids bei ihrem Vater und er wollte mich mit allen Mitteln unter den selbstbehalt drücken, obwohl er deutlich mehr verdient hat als ich. Die Richterin hat ihm da aber schnell deshalb gezogen. Und seitdem war endlich Ruhe, auch als ein Kind wieder zu mir gezogen ist. Finanziell hat sich dieses Verfahren nicht gelohnt, aber es war endlich Ruhe.

      ja, es ist nervig, wenn das Geld nicht so wie gewünscht beim Kind ankommt. Aber es hat ja Kleidung, Hygieneartikel, schulischen, Zimmer, Essen etc. Die separate geht hoffentlich auf ein Konto auf das die Mutter keinen Zugriff hat. Allerdings ist der Ansatz der Mutter vielleicht nicht ganz verkehrt. Meine Freundin hat mir gerade gestern erzählt, dass ihre volljährige Tochter ihr erklärt hat, was ihr rechtlich geldlich zusteht, wenn sie studiert und dass sie dann auch sofort ausziehen. Wird. Dieses Kind hat im Prinzip alles bekommen was sie haben wollte. Zuletzt ein Auto zum Führerschein. Und alles wird von Mama und Papa finanziert. Das Kind bekommt monatlich sein Kindergeld zur freien Verfügung. Ich habe meiner freundln erklärt, dass sie dann doch einfach erst einmal die fixen Kosten für iPhone, handyvertrag, fitness und den Sprit fürs Auto vom Kind zahlen lassen sollten. Evtl. Tritt dann wieder etwas Realismus ein.


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin Tilo,

      Beistände sind parteiisch, wie auch Anwälte. Beim Bedarf des Kindes wird sehr oft "nach oben" gerechnet, bei der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen auch. Das gilt es nun zu erkennen und klarzustellen.

      Aufgrund des häufigen Umgangs mit deinem ältesten Kind vermute ich dessen Wohnsitz in deiner Nähe. Vermutlich lebt ihr beide im gleichen OLG-Bezirk oder im angrenzenden. Zuständig wäre dann ein OLG in Süddeutschland. Die 6 OLGe haben dort gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien (siehe z.B. Link in meiner Signatur), die in den Anmerkungen von der Düsseldorfer Tabelle und auch anderen OLGe abweichen. Ich halte die SüdL für die schlechtesten im ganzen Bundesgebiet, weil sie am geringsten detailliert genug sind. Wenn der Wohnsitz deiner Tochter doch außerhalb der SüdL liegt, nenne uns bitte das zuständige OLG.

      Bei den Steuererstattungen liegst du völlig richtig. Mehrere andere OLGe haben das auch in ihren Leitlinien stehen, z.B. Frankfurt:

      Steuererstattungen sind grundsätzlich im Kalenderjahr der tatsächlichen Leistung zu berücksichtigen. Steuervorteile, die auf unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigenden Aufwendungen beruhen, bleiben in der Regel außer Betracht. Vgl. BGH FamRZ 2005, 1159 ff. und 1817 ff.
      Das ist BGH-Rechtsprechung, also anzuwenden! Wo steht das in den SüdL? Nirgends! Argumentiere mit der BGH-Rechtsprechung gegenüber dem Beistand, der wird dann nachgeben.

      Welchen Grund nennt der Beistand für den Verzicht auf die 5%-Pauschale bei den berufsbedingten Aufwendungen? Hast du konkrete Kosten angegeben?

      Auf die Herabstufung aufgrund mehrerer Unterhaltsverpflichtungen komme ich noch zurück. @Mods: Wäre das nicht auch mal ein separates Thema im Forum wert? Könnte dann oben angepinnt werden.
    • Tilo schrieb:

      Als ich den Titel unterschrieben habe habe ich dem JA-Mitarbeiter gesagt, dass mein Einkommen gerade wieder sehr viel niedriger ist Unterhalt dann wieder herabgsetzt werden muss. er meinte damals, dass dies kein Problem sei, und bei geänderten Einkünften auf Antrag neu berechnt wird. Zwischenzeitlich "streiten" wir uns seit 1,5 Jahren und er berechnet immer irgendeinen nicht nachvollziehbaren Mist.
      Tja, man kann sich auf sie verlassen... :evil:

      Tilo schrieb:

      Der JA-Mitarbeiter muss doch eigentlich zumindest rechtlich beraten und mir nicht erzählen, dass es keimn Problem ist den Titel zu ändern, oder? Ich habe die Befürchtung, dass es nur mit Änderungsklage geht. Ich vermute mal, dass das dann von den Kosten her sich nicht lohnt.
      Du hast als Unterhaltspflichtiger keinen Anspruch auf Beratung durch den Beistand.


      Wenn du Pech hast, wirst du den aktuell titulierten Unterhaltsbetrag nicht reduziert bekommen, weil du die damalige Berechnung durch Beurkundung der Unterhaltshöhe quasi anerkannt hast. Irgendjemand muss nun erstmal anhand tatsächlicher Zahlen ganz genau rechnen. Hier im Forum geht das schon allein deshalb nicht, weil du so gut wie keinerlei Zahlen genannt hast.
    • Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe noch ein paar Fragen, aber keine Ahnung wie man hier richtig zitiert.....

      Clint schrieb:



      Aufgrund des häufigen Umgangs mit deinem ältesten Kind vermute ich dessen Wohnsitz in deiner Nähe. Vermutlich lebt ihr beide im gleichen OLG-Bezirk oder im angrenzenden. Zuständig wäre dann ein OLG in Süddeutschland. Die 6 OLGe haben dort gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien (siehe z.B. Link in meiner Signatur), die in den Anmerkungen von der Düsseldorfer Tabelle und auch anderen OLGe abweichen. Ich halte die SüdL für die schlechtesten im ganzen Bundesgebiet, weil sie am geringsten detailliert genug sind. Wenn der Wohnsitz deiner Tochter doch außerhalb der SüdL liegt, nenne uns bitte das zuständige OLG.


      Ja, es sind die SüdL. Meine Tochter wohnt zum Glück nur 12km entfernt.




      Bei den Steuererstattungen liegst du völlig richtig. Mehrere andere OLGe haben das auch in ihren Leitlinien stehen, z.B. Frankfurt:

      Steuererstattungen sind grundsätzlich im Kalenderjahr der tatsächlichen Leistung zu berücksichtigen. Steuervorteile, die auf unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigenden Aufwendungen beruhen, bleiben in der Regel außer Betracht. Vgl. BGH FamRZ 2005, 1159 ff. und 1817 ff.
      Das ist BGH-Rechtsprechung, also anzuwenden! Wo steht das in den SüdL? Nirgends! Argumentiere mit der BGH-Rechtsprechung gegenüber dem Beistand, der wird dann nachgeben.

      Bedeutet das dann, dass die Steuererstattung eigntlich gar nicht zu berücksichtigen ist? Lt. meinem Steuerbescheid wird mein zu versteuerndes Einkommen um:
      Werbungskosten
      Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen
      Sonderausgaben-Pauschbetrag
      bereinigt. dann geben noch 23 Euro Handwerkerleistungen ab.
      Hat ja meiner Meinung nach nichts mit dem Unterhalt für meine Tochter zu tun, oder lige ich da falsch?

      Welche Erstattungen gibt es denn die unterhaltsrechtlich relevant sind?


      Welchen Grund nennt der Beistand für den Verzicht auf die 5%-Pauschale bei den berufsbedingten Aufwendungen? Hast du konkrete Kosten angegeben?


      Er nennt keinen Grund. Er hat die selbe Aufstellung bekommen wie das Finanzamt, und hat dies einfach ignoriert. Er zieht jetzt aber den Privatanteil für meinen Firmenwagen ab (monatl. ca. 75 Euro, denkt sich aber dafür die Höhe der 1%-Versteuerung aus. In seinen alten Berechnungen hat er den zusätzlichen Abzug für die Privatnutzung nicht abgezogen, dafür aber 5% berufsbedingte Aufwendungen. Das Finanzamt hat pro Monat 380 Euro anerkannt (großes Büro, Lagerplatz, PKW-Stellplatz, Reinigung Berufsbekleidung). Wenn er da nicht alles anerkennen würde hätte ich ja Verständnis, aber ein Unterschied von über 300 Euro pro Monat ist miner Meinung nach nicht in Ordnung.


      Auf die Herabstufung aufgrund mehrerer Unterhaltsverpflichtungen komme ich noch zurück. @Mods: Wäre das nicht auch mal ein separates Thema im Forum wert? Könnte dann oben angepinnt werden.
      Inzwischen hat er meine Partnerin ja anerkannt (nachdem das Elterngeld reduziert wurde bzw. wegfällt, dennoch interessiert mich, ob von Ihrem Elterngeld 300 Euro abgezogen werden dürfen um generell festzustellen ob sie unterhaltsberechtigt ist. (Bei der Berechnung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen hatte ich das so aus den Leitlinien verstanden).
      Ich habe irgendwo diesen Text hier gelesen:Danach gelten insbesondere die Prüfungs- und Belehrungspflichten gem. §§ 17 ff. BeurkG. Relevant sind dabei vor allem die Pflichten aus § 17 BeurkG, wonach das Jugendamt bei der Beurkundung den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben soll, sowie darauf achten soll, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden.Ein Verstoß dagegen kann eine Haftung gem. § 839 BGB begründen.

      Falls da etwas bekannt ist mit Urteilen oder so wäre das natürlich auch nicht schlecht ;)

      Gibt es Erfahrungen zu den anerkannten Vorsorgeaufwendungen bei schwankendem Einkommen und Berechnung nicht auf das Kalenderjahr? Das sind auch nochml über 26 Euro pro Monat.

      Vielen lieben Dank nochmal

      Grüße Tilo
    • Clint schrieb:

      Tilo schrieb:

      Als ich den Titel unterschrieben habe habe ich dem JA-Mitarbeiter gesagt, dass mein Einkommen gerade wieder sehr viel niedriger ist Unterhalt dann wieder herabgsetzt werden muss. er meinte damals, dass dies kein Problem sei, und bei geänderten Einkünften auf Antrag neu berechnt wird. Zwischenzeitlich "streiten" wir uns seit 1,5 Jahren und er berechnet immer irgendeinen nicht nachvollziehbaren Mist.
      Tja, man kann sich auf sie verlassen... :evil:

      Tilo schrieb:

      Der JA-Mitarbeiter muss doch eigentlich zumindest rechtlich beraten und mir nicht erzählen, dass es keimn Problem ist den Titel zu ändern, oder? Ich habe die Befürchtung, dass es nur mit Änderungsklage geht. Ich vermute mal, dass das dann von den Kosten her sich nicht lohnt.
      Du hast als Unterhaltspflichtiger keinen Anspruch auf Beratung durch den Beistand.

      Wenn du Pech hast, wirst du den aktuell titulierten Unterhaltsbetrag nicht reduziert bekommen, weil du die damalige Berechnung durch Beurkundung der Unterhaltshöhe quasi anerkannt hast. Irgendjemand muss nun erstmal anhand tatsächlicher Zahlen ganz genau rechnen. Hier im Forum geht das schon allein deshalb nicht, weil du so gut wie keinerlei Zahlen genannt hast.
      Vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte auch nicht die Absicht, dass es jemand berechnet, sondern wollte grundsätzlich wissen wie es in den einzelnen Punkten aussieht.

      Auf Grund dieses Textes, den ich glesen habe gehe ich davon aus, dass der Beistand hinsictlich der Rechtsfolgen eben doch beraten muss.
      "Danach gelten insbesondere die Prüfungs- und Belehrungspflichten gem. §§ 17 ff. BeurkG. Relevant sind dabei vor allem die Pflichten aus § 17 BeurkG, wonach das Jugendamt bei der Beurkundung den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben soll, sowie darauf achten soll, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden.Ein Verstoß dagegen kann eine Haftung gem. § 839 BGB begründen."

      Daher auch mein kleiner Funke Hoffnung, dass ich evtl. etwas zurückbekomme.

      Liebe Grüße Tilo
    • AnnaSophie schrieb:

      hallo,

      der Sachbearbeiter vom Jugendamt berät für das Kind und nicht aus Sicht der Eltern.

      ja, die privatnutzung des Firmenwagens erhöht dein netto. Das ist leider so. Man geht davon aus, dass du dadurch Aufwendungen einsparst, weil du diesen Wagen nutzen kannst. Allerdings würde sich nicht jeder beispielsweise einen 7er bmw als Privatauto zulegen, wenn er ihn selbst zahlen müsste.

      was die steuererstattung angeht, die kann natürlich nur zu dem Teil angerechnet werden, für die die Aufwendungen auch akzeptiert werden. Ein schönes Beispiel sind zus. Krankheitskosten. Werden die bei der Berechnung des Unterhalts nicht berücksichtigt, dann sind diese erstattungen auch bei der steuerrückzahlung nicht als Einkommen für die Berechnung des Unterhaltes zu berücksichtigen.

      du hast momentan 4 Unterhaltspflichtige: um 1. rang die 3 minderjährigen Kinder und im 3. Rang deine Ehefrau. Also sollte bei der Berechnung um zwei Stufen in der Düsseldorfer Tabelle abgestuft werden, allerdings nicht unter den mindestunterhalt.

      bei der letzten Berechnung 2019 war das dritte Kind noch nicht geboren, oder?
      ja, es müssen nur 12 Monate sein bei der Auskunft, nicht zwingend ein Kalenderjahr.

      dass du den Titel einfach abändern lassen kannst, wenn sich die Verhältnisse ändern, stimmt nur, wenn die Mutter des Kindes dem zustimmt. Ansonsten muss dies gerichtlich geändert werden.

      in welchem oberlandesgerichtsbezirk wohnt das. Minderjährige Kind? Schau mal da in die Leitlinien, welche Abzüge etc. Anerkannt werden.

      ja, ich kann dich verstehen, dass die ganze anwaltssache nervig ist und man eigentlich nur seine Ruhe haben will. Ich habe das auch lange gedacht. Bis zu dem Zeitpunkt, wo ich die Faxen satt hatte und einen unterhaltsstreit bis zum Ende ausgefochten habe. Damals lebten die Kids bei ihrem Vater und er wollte mich mit allen Mitteln unter den selbstbehalt drücken, obwohl er deutlich mehr verdient hat als ich. Die Richterin hat ihm da aber schnell deshalb gezogen. Und seitdem war endlich Ruhe, auch als ein Kind wieder zu mir gezogen ist. Finanziell hat sich dieses Verfahren nicht gelohnt, aber es war endlich Ruhe.

      ja, es ist nervig, wenn das Geld nicht so wie gewünscht beim Kind ankommt. Aber es hat ja Kleidung, Hygieneartikel, schulischen, Zimmer, Essen etc. Die separate geht hoffentlich auf ein Konto auf das die Mutter keinen Zugriff hat. Allerdings ist der Ansatz der Mutter vielleicht nicht ganz verkehrt. Meine Freundin hat mir gerade gestern erzählt, dass ihre volljährige Tochter ihr erklärt hat, was ihr rechtlich geldlich zusteht, wenn sie studiert und dass sie dann auch sofort ausziehen. Wird. Dieses Kind hat im Prinzip alles bekommen was sie haben wollte. Zuletzt ein Auto zum Führerschein. Und alles wird von Mama und Papa finanziert. Das Kind bekommt monatlich sein Kindergeld zur freien Verfügung. Ich habe meiner freundln erklärt, dass sie dann doch einfach erst einmal die fixen Kosten für iPhone, handyvertrag, fitness und den Sprit fürs Auto vom Kind zahlen lassen sollten. Evtl. Tritt dann wieder etwas Realismus ein.


      Sophie
      Hallo Sophie,

      vielen Dank für deine Antwort.

      Es geht nicht darum, dass mein Geschäftswagen das Einkommen erhöht, sondern um welchen Betrag. Er setzt einen anderen Wert als das 1% gem. Gehaltsabrechnung an und behauptet dies sei 1% aus dem Listenpreis.

      Ich habe mir die Südeutschen Leitlinien (das sind die für unseren Wohnort) angesehen, aber meine Fragen werden da nicht (zumindest nicht für mich verständlich) beantwortet.

      Grüße Tilo
    • Moin,

      das Unterhaltsrecht gleicht nicht dem Steuerrecht, daraus resultieren viele Deine Nachfragen. Beim geldwerten Vorteil durch Nutzung eines Firmen-PKW gibt es (nach meiner Kenntnis) keine allgemeingültige Formel im Unterhaltsrecht, sondern es wird in der Regel mit Näherungswerte gearbeitet. Ein Näherungswert kann die 1%-Regel sein, es kann aber auch weniger sein (z.B. pauschale Anrechnung bei einem Mittelklassefahrzeug von 300,-).

      Wenn Du nachweisen kannst, dass die Belehrung fehlerhaft war, können daraus Schadenersatzansprüche erwachsen - das dürfte jedoch ein schwerer Weg werden. Welche Belehrung wurde denn nicht gegeben bzw. falsch gegeben? Wenn ich es richtig gelesen habe, hat der Urkundsbeante auf Abänderungsmöglichkeiten hingewiesen (auch über die Abänderung bei Uneinigkeit?).
    • Moin.

      Clausutis schrieb:

      Wenn Du nachweisen kannst, dass die Belehrung fehlerhaft war, können daraus Schadenersatzansprüche erwachsen - das dürfte jedoch ein schwerer Weg werden.
      Wir wissen doch, wie diese Fälle ablaufen. Beistand nimmt eine parteiische Unterhaltsberechnung vor, die - gelinde ausgedrückt - zu einem sehr großzügigen Ergebnis für das Kind führt. Gleichzeitig fordert Beistand dazu auf, im Jugendamt ein Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsklausel zu unterzeichnen/beurkunden zu lassen. Schließlich hat das Kind darauf einen Anspruch. Die Urkundsperson im Jugendamt ist oft auch selbst als Beistand in anderen Fällen tätig. Die Urkundsperson hat also während der gesamten Belehrung und Beurkundung auch die Gedanken eines Beistands im Koppe. Sie muss "nur" belehren, aber keine unterhaltsrechtliche Beratung vornehmen. Die erfolgte Belehrung lässt sie sich in der Urkunde vom Gegenüber bestätigen! Wie also soll man fehlerhafte Belehrungen Jahre später beweisen? Also wissen wir auch, dass Schadensersatzklagen aufgrund schlechter oder falscher Belehrung (fast) aussichtslos sind.
    • Moin Tilo,

      wenn der Beistand deine Partnerin nun als unterhaltsberechtigte Person mitzählt und dich zwei Einkommensstufen aufgrund insgesamt 4 Berechtigter herabstuft, solltest du froh sein und nicht mehr in der (dieser) Sache herumrühren. Es ist nämlich nicht so wie viele glauben, dass bei 3 Personen immer um eine Stufe, bei 4 Personen immer um zwei Stufen (usw.) herabgestuft wird. Bspw. hat das OLG Oldenburg (11 UF 55/12) bei 3 Personen mal gar nicht gestuft, der BGH (XII ZB 661/12) hat das in einem anderen Fall auch gebilligt (Herauf- und Herabstufungen liegen im tatrichterlichen Ermessen, sagt er) und der BGH (XII ZR 14/06) hat festgestellt, dass die ab 1. Januar 2008 auf der Grundlage des neuen Unterhaltsrechts geltende Düsseldorfer Tabelle höhere Einkommensschritte enthält und dass deshalb künftig regelmäßig eine Herauf- oder Herabstufung um eine Einkommensstufe ausreichend sein dürfte!

      Aber es gibt auch immer noch großzügige OLGe wie das Folgende, was dich bestimmt besonders freuen wird.

      OLG Karlsruhe, 27.08.2015 - 2 UF 69/15 schrieb:

      Für den zukünftigen Unterhalt ab September 2015 ist von einem Einkommen des Antragsgegners von monatlich 3.049,27 EUR und von (einschließlich des Sohnes T.) vier Unterhaltsberechtigten auszugehen. Der Antragsgegner ist daher aufgrund einer Herabstufung um zwei Einkommensgruppen zu Unterhalt statt nach der Einkommensgruppe 5 nach der Einkommensgruppe 3 entsprechend 110 % des Mindestunterhalts (derzeit 484,00 EUR) verpflichtet.

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