Hallo,
ich habe ein paar Fragen zur Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens.
Kind 1: aus 1. Ehe: 15 Jahre (Titel vom JA liegt vor).
Kinder aus aktueller Beziehung:
Kind 2: 3 Jahre
Kind 3: 1 Jahr
Partnerin in Elternzeit (Elterngeld EUR 1.000,00)
Ich habe einen Geschäftswagen, dieser wird lt. Gehaltsabrechnung mit 1% versteuert (Text Abrechnung: "PKW-Nutzung 1%") und ganz am Ende werden noch zusätzlich EUR 75 PKW-Nutzung (Verrechnung bei Netto Be-/Abzüge) .
Mein Geschätswagen wird mit EUR 407,60 versteuert. Er zieht von seinem errechnten Netto die 407,60 ab und rechnet 495 dazu (Lt. Ihm liegt der Listenpreis bei 49.500). Aber das sei nur Gutwillen, eigentlich wäre die Ersparnis viel höher und eigentlich mehr anzusetzen.
ich bin im Außendienst tätig und habe ein Arbeitszimmer (vom Finanzamt in der Steuer berücksichtigt, vom Jugendamt nicht). Seit der leztzen Berechnung auch keine 5% Pauschale mehr.
Aufgrund von Provisionen habe ich ein schwankendes Einkommen.
Das Jugendamt will auch meine Partnerin nicht als Unterhaltsberechtigt (wegen der Herabstufung in der DDT) anerkennen, da Sie "Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann". Fakt it ja aber, dass sie deutlich weniger Einkommen als zu der Zeit vor unserem ersten gemeinsamen Kind (Kind 2) hat. Darf ihr Elterngeld eigentlich um die 300 Euro bereinigt werden? dann wäre Sie deutlich unter dem Einkommenssatzder lt. den Leitliniern ausreichen soll. Sie hat zwischenzeitlich auf Elterngeld plus gewechselt und wird somit anerkannt. Es würde mich dennoch interessieren. Ich hab noch eine kleine Hoffnung, dass zu viel gezahlter Unterhalt verrechnet wird.
Kind 3 kam im Juli 2019 auf die Welt, der Beistand für Kind 1 legte zur Unterhaltsberechnung die Monate Sept.18-Aug.19 zugrunde.
Ist das richtig, oder muss es immer ein Kalenderjahr sein?
Für den Abzug der Vorsorgeaufwendungen nimmt er das Brutto aus 2018 (deutlich niedriger als in dem Zeitraums 56.000 vs. 64.000).
in den Leitlinien steht Steuererstattung des Vorjahres, aber das kann doch nicht in Ordnung sein).
Außerdem kommt die Steuererstattung überwiegend von den hohen Werbungskosten, welche er für die Einkommensbereinigung nicht anerkennt........ Darf er das so machen?
Wie ist es, wenn in der nächsten Steuererklärung noch die Erstattung aufgrund der Kita-Gebühren dazu kommt. Darf er die zum Einkommen rechnen? oder wie wird das rausgerechnet?
Dürfen die Kita-Gebühren zur Einkommensbereinigung herangezogen werden? Meine Partnerin geht noch nicht arbeiten, hat ja aber auch Termine mit Kind 3.
Als ich den Titel unterschrieben habe habe ich dem JA-Mitarbeiter gesagt, dass mein Einkommen gerade wieder sehr viel niedriger ist Unterhalt dann wieder herabgsetzt werden muss. er meinte damals, dass dies kein Problem sei, und bei geänderten Einkünften auf Antrag neu berechnt wird. Zwischenzeitlich "streiten" wir uns seit 1,5 Jahren und er berechnet immer irgendeinen nicht nachvollziehbaren Mist.
Jetzt hat er mir endlich seine Berechnung geschickt, er nimmt wenn es Nachberechnungen zu den einzlnen Monaten gegben hat immer nur die höhere Zahl (Macht netto in Summe eine Differenz von 1.500 EUR).
Der JA-Mitarbeiter muss doch eigentlich zumindest rechtlich beraten und mir nicht erzählen, dass es keimn Problem ist den Titel zu ändern, oder? Ich habe die Befürchtung, dass es nur mit Änderungsklage geht. Ich vermute mal, dass das dann von den Kosten her sich nicht lohnt.
Ich war in der Vergangenheit schon bei Anwälten, aber ich war nie zufrieden. Daher hoffe ich hier auf qualifiziete Antworten.
Wenn ich alle 2 Jahre einen Anwalt bezahlen muss und den ganzen Ärger habe, dann lohnt sich das ganze nicht.
Ich liebe Kind 1 und tue alles für Sie, regelmäßiger Umgang (Fr.-Mo.), zwischendurch mal noch, Hälfte der Ferien, monatliche Sparrate, dreistelliges Taschengeld für Schulausflug zum Shoppen, mal schuhe etc.
Aber ihre Mutter gibt das Geld nicht für Sie aus. Sie wünscht sich Kleidung zu Geb./Weihnachten etc..
Vielen Dank schon mal fürs Lesen und ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Liebe Grüße Tilo
ich habe ein paar Fragen zur Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens.
Kind 1: aus 1. Ehe: 15 Jahre (Titel vom JA liegt vor).
Kinder aus aktueller Beziehung:
Kind 2: 3 Jahre
Kind 3: 1 Jahr
Partnerin in Elternzeit (Elterngeld EUR 1.000,00)
Ich habe einen Geschäftswagen, dieser wird lt. Gehaltsabrechnung mit 1% versteuert (Text Abrechnung: "PKW-Nutzung 1%") und ganz am Ende werden noch zusätzlich EUR 75 PKW-Nutzung (Verrechnung bei Netto Be-/Abzüge) .
Mein Geschätswagen wird mit EUR 407,60 versteuert. Er zieht von seinem errechnten Netto die 407,60 ab und rechnet 495 dazu (Lt. Ihm liegt der Listenpreis bei 49.500). Aber das sei nur Gutwillen, eigentlich wäre die Ersparnis viel höher und eigentlich mehr anzusetzen.
ich bin im Außendienst tätig und habe ein Arbeitszimmer (vom Finanzamt in der Steuer berücksichtigt, vom Jugendamt nicht). Seit der leztzen Berechnung auch keine 5% Pauschale mehr.
Aufgrund von Provisionen habe ich ein schwankendes Einkommen.
Das Jugendamt will auch meine Partnerin nicht als Unterhaltsberechtigt (wegen der Herabstufung in der DDT) anerkennen, da Sie "Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann". Fakt it ja aber, dass sie deutlich weniger Einkommen als zu der Zeit vor unserem ersten gemeinsamen Kind (Kind 2) hat. Darf ihr Elterngeld eigentlich um die 300 Euro bereinigt werden? dann wäre Sie deutlich unter dem Einkommenssatzder lt. den Leitliniern ausreichen soll. Sie hat zwischenzeitlich auf Elterngeld plus gewechselt und wird somit anerkannt. Es würde mich dennoch interessieren. Ich hab noch eine kleine Hoffnung, dass zu viel gezahlter Unterhalt verrechnet wird.
Kind 3 kam im Juli 2019 auf die Welt, der Beistand für Kind 1 legte zur Unterhaltsberechnung die Monate Sept.18-Aug.19 zugrunde.
Ist das richtig, oder muss es immer ein Kalenderjahr sein?
Für den Abzug der Vorsorgeaufwendungen nimmt er das Brutto aus 2018 (deutlich niedriger als in dem Zeitraums 56.000 vs. 64.000).
in den Leitlinien steht Steuererstattung des Vorjahres, aber das kann doch nicht in Ordnung sein).
Außerdem kommt die Steuererstattung überwiegend von den hohen Werbungskosten, welche er für die Einkommensbereinigung nicht anerkennt........ Darf er das so machen?
Wie ist es, wenn in der nächsten Steuererklärung noch die Erstattung aufgrund der Kita-Gebühren dazu kommt. Darf er die zum Einkommen rechnen? oder wie wird das rausgerechnet?
Dürfen die Kita-Gebühren zur Einkommensbereinigung herangezogen werden? Meine Partnerin geht noch nicht arbeiten, hat ja aber auch Termine mit Kind 3.
Als ich den Titel unterschrieben habe habe ich dem JA-Mitarbeiter gesagt, dass mein Einkommen gerade wieder sehr viel niedriger ist Unterhalt dann wieder herabgsetzt werden muss. er meinte damals, dass dies kein Problem sei, und bei geänderten Einkünften auf Antrag neu berechnt wird. Zwischenzeitlich "streiten" wir uns seit 1,5 Jahren und er berechnet immer irgendeinen nicht nachvollziehbaren Mist.
Jetzt hat er mir endlich seine Berechnung geschickt, er nimmt wenn es Nachberechnungen zu den einzlnen Monaten gegben hat immer nur die höhere Zahl (Macht netto in Summe eine Differenz von 1.500 EUR).
Der JA-Mitarbeiter muss doch eigentlich zumindest rechtlich beraten und mir nicht erzählen, dass es keimn Problem ist den Titel zu ändern, oder? Ich habe die Befürchtung, dass es nur mit Änderungsklage geht. Ich vermute mal, dass das dann von den Kosten her sich nicht lohnt.
Ich war in der Vergangenheit schon bei Anwälten, aber ich war nie zufrieden. Daher hoffe ich hier auf qualifiziete Antworten.
Wenn ich alle 2 Jahre einen Anwalt bezahlen muss und den ganzen Ärger habe, dann lohnt sich das ganze nicht.
Ich liebe Kind 1 und tue alles für Sie, regelmäßiger Umgang (Fr.-Mo.), zwischendurch mal noch, Hälfte der Ferien, monatliche Sparrate, dreistelliges Taschengeld für Schulausflug zum Shoppen, mal schuhe etc.
Aber ihre Mutter gibt das Geld nicht für Sie aus. Sie wünscht sich Kleidung zu Geb./Weihnachten etc..
Vielen Dank schon mal fürs Lesen und ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Liebe Grüße Tilo