Muss mein Vater sein Gehalt offenlegen?

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    • Muss mein Vater sein Gehalt offenlegen?

      Hallo, Ich bin heute auf diese Seite gestoßen und habe mich direkt angemeldet. Ich hoffe ihr hättet ein paar gute Ratschläge für mich. :)

      mein Name ist Ronja, 21 und Ich lebe bei meiner Mutter und meinem Stiefvater. Ich habe Asperger (Pflegegrad 2) und kam einfach nicht mehr mit der Schule klar (Depressionen) und bin dann auf eine Fernschule umgestiegen. Letztes Jahr habe Ich meinen Hauptschulabschluss gemacht, jetzt lerne Ich für den Realschulabschluss 2022. Meine Eltern haben sich sehr früh getrennt und Ich und meine Schwester standen immer zwischen den Stühlen. Mittlerweile will sie keinen Kontakt mehr zu unserem Vater, aber sie wollte eine Unterhaltserhöhung ( Ich glaube auf 1000 Euro ) und sie und meine Mutter gingen zum Anwalt, damit er sein Gehalt offenlegt. Ich kenne die Details nicht, aber sie haben vor Gericht verloren.
      Meine Mutter ist der beste Mensch den Ich kenne, also denkt bitte nicht schlecht von ihr, wenn es so aussieht, als wäre sie nur auf das Geld aus:

      Meine Mutter hat immer alles offizielle für mich geregelt ( Sozialer Dienst, Jugendamt, Krankenkasse usw.) und ich habe mich früher nie besonders dafür interessiert, aber Ich merke Ich muss anfangen mich selbst darum zu kümmern, wenn Ich später mal alleine wohnen möchte. Also mein Vater hat aufgrund der Düsseldorfer Tabelle den Beitrag erhöht und nun will meine Mutter wissen, wieviel er verdient, um es abzugleichen. Das Geld geht auf ihr Konto, aber sie hat mir mehrfach angeboten, Ich es kriege und dann Miete zahle, aber das wahr mir immer zu groß.

      Ich habe keine Ahnung von den gesetzlichen Vorlagen und hätte ein paar Dinge gerne geklärt, damit Ich mir über alles im klaren sein kann.

      1. Ich allein entscheide, ob Ich rechtliche Schritte gegen meinen Vater gehen will und nicht meine Mutter, dh. sie kann nicht sagen, dass Ich mich gegen rechtliche Schritte über ihren Kop hinweg entschieden habe, wenn das alleine bei mir liegt.
      2. Wegen Corona hat er weniger verdient, also kann der Betrag theoretisch stimmen
      3. Aufgrund meines Pflegegrades 2 ( Mir wäre natürlich am liebsten gar keiner, ist auch das Ziel) würde mir noch mehr Geld zustehen
      4. Ist es normal, dass ein Elternteil sich weigert, das Gehalt offenzulegen, denn es nicht zu tun würde ja darauf hindeuten, dass die Person nicht genug bezahlt
      5. Da Ich über 18 bin, müsste auch meine Mutter Unterhalt zahlen, aber Ich weiß nicht ob sie das in meinem Fall müsste oder macht.

      Sie war heute sehr aufgeregt und Ich hoffe einfach, das alles zu klären, bevor es noch weiter eskaliert.
      Ich würde mich sehr über Antworten freuen und mich im voraus bedanken.
      Ronja

      Der Grund, warum mein Vater sein Gehalt nicht offenlegt, liegt glaube Ich daran, dass meine Mutter & Stiefvater das ebenfalls nicht tun, aber Ich werde ihn nochmal fragen, denn es kann ihm ja nichts ausmachen, wenn alles korrekt ist. Ich hoffe der Post ist nicht zu lang gewesen. <3
    • hallo Ronja,

      schön, dass du dich hier angemeldet hast.

      du bist volljährig, deswegen muss deine Mutter ihr Einkommen genau so offen legen wie dein Vater.
      Und du hast beiden Eltern gegenüber einen auskunftsanspruch, deswegen solltest du dich auch selbst kümmern. Und ja, das ist unabhängig davon, dass du noch bei deiner Mutter lebst.

      wann hattest du das letzte mal persönlichen Kontakt zu deinem Vater?

      bezüglich der unterhaltsforderung deiner Schwester. 1000€ ist schon ein hoher Betrag. Ist deine Schwester auch volljährig?

      ich finde es gut, dass du jetzt auf dem Weg zu. Realschulabschluss bist.

      Vielleicht hilft es, wenn du nicht mehr über deine Mutter mit deinem Vater korrespondierst, sondern ihm selbst schreibst, ihn. Um Auskunft bittest, gerne mit einem persönlichen Treffen verbunden und ihm die gehaltsunterlagen deiner Mutter in Kopie beifügst,

      so schwer das ist, es ist so, dass das zum erwachsen werden dazu gehört.und an deiner Stelle solltest du deine n Vater bitten dir deine Unterhalt auf dein Konto zu überweisen, Und dann muss deine Mutter sagen, was sie für Kost und Logis haben möchte. Und davon das komplette Kindergeld und ihren Unterhaltsanteil, der dir von ihrer seite zusteht abziehen.

      und um genau berechnen zu können, wer ,dir wieviel zahlen muss brauchst du das Einkommen deiner Mutter.


      du hast noch den Mehrbedarf wegen Pflegegrad angesprochene. Welche erhöhten Aufwendungen entstehen denn durch deinen pflegegrad?

      Sophie



      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum auch von mir Roni,

      Sophie hat Dir schon hilfreiche Tipps gegeben.
      Mir ist noch eingefallen, dass Du ja Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB haben könntest. Diese Leistungen sind im Unterhaltsrecht auch zu beanspruchen und dann anrechenbar auf den Bedarf (der ja in Deinem Fall sicherlich höher ist, als in der Düsseldorfer Tabelle angegeben).
      Leider bist Du mit 21 schon zu alt für die Beratung des Jugendamtes nach 18 SGB VIII. Aber das Sozialamt müsste Dich sicherlich beraten.
      Lass Dir mal von Deiner Mutter die Dinge erklären oder sogar zum Amt begleiten.
      Vielleicht findest Du noch weitere Infos auf der Seite des Bundesverbandes zur Förderung von Menschen mit Autismus (Link) (es gibt wohl eine Broschüre "Rechte von Menschen mit Autismus).
      Gegen Deinen Willen kann Deine Mutter nicht einfach (höhere) Geldbeträge von Deinem Vater verlangen.
      Ich versuche mal zu den einzelnen Punkten etwas zu sagen:

      1. Ja, Du entscheidest, ob Du gegen Deinen Vater vorgehst. Willst Du mehr Unterhalt (weil Deine Mutter es will), musst Du aber auf seine Aufforderung hin, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Deiner Mutter offenbaren und ggf. auch nachweisen. Deine Mutter kann allein gar nichts; ich denke, das weiß sie auch.
      2. kann ich nicht beurteilen (wie auch kein anderer hier), da Du einerseits schriebst, dass Dein Vater den Unterhalt sogar erhöht hat, andererseits aber wegen Corona weniger verdient haben könnte
      3. mehr Unterhalt wegen des höheren Pflegegrades? Eher nicht, da das Pflegegeld ja die Mehraufwendungen abdeckt.
      4. ob das normal ist, möchte ich nicht beurteilen. Findest denn Du es normal, dass Deine Mutter (siehe Dein letzter Absatz) im Gegenzug (oder vorher?) Deinem Vater die Einkommensoffenlegung verweigert?
      Nach meiner Erfahrung stellen sich meist die bis zur Volljährigkeit die Kinder Betreuenden eher quer.
      5. Richtig, Deine Mutter ist ab Deinem 18. Lebensjahr auch barunterhaltspflichtig. Der Unterhalt bestimmt sich (grob vereinfacht erklärt) nach dem zusammengerechnetem Einkommen Deiner Eltern. Der (normale) Bedarf wird dann in der Düsseldorfer Tabelle abgelesen und die Quote, nach der der jeweilige Elternteil haftet wird dann (nach Abzug des Selbstbehaltes des jeweiligen Elternteiles) bestimmt.

      Falls wir was vergessen haben oder etwas noch unklar ist, frag ruhig nach.

      Gruß Tanja
    • Moin Ronja,

      jedes unterhaltsberechtigte Kind hat eigene Auskunftsansprüche gemäß § 1605 BGB. Bei minderjährigen Geschwistern wird Auskunft meist für alle zusammen verlangt und erteilt.

      Da sich eure Eltern schon früh getrennt haben, nehme ich mal stark an, dass dein Vater in all den Jahren schon mehrfach Auskunft erteilt hat. Er dürfte das Prozedere genau kennen. Dass ein Anwalt nun mit einer Auskunftsklage deiner Schwester vor Gericht scheitert, will schon was heißen. Auch bei beidseitiger Barunterhaltspflicht (Mutter und Vater haften anteilig) kann dein Vater seine Auskunftsverpflichtung nicht von den Auskünften deiner Mutter und/oder des Stiefvaters abhängig machen. Als Grund des Scheiterns vermute ich:

      § 1605 (II) BGB schrieb:

      Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

      Ist dir bekannt, wann dein Vater zuletzt ordnungsgemäße Auskunft für deine Unterhaltsansprüche bzw. für die deiner Schwester erteilt hat?

      Um die Haftungsanteile bei beidseitiger Barunterhaltspflicht ermitteln zu können, muss das Kind von beiden Elternteilen Auskunft verlangen und spätestens bei Geltendmachung der Haftungsanteile dem jeweils anderen vorlegen. Direkte Auskunftsansprüche gegeneinander haben die Eltern nur im Ausnahmefall.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Hallo Clint,

      niemand hier (warscheinlich nicht mal Roni),
      aber:

      Roni*** schrieb:

      aber sie wollte eine Unterhaltserhöhung ( Ich glaube auf 1000 Euro ) und sie und meine Mutter gingen zum Anwalt, damit er sein Gehalt offenlegt. Ich kenne die Details nicht, aber sie haben vor Gericht verloren.
      Erster Schritt: Bedürftigkeit nachweisen/darlegen (1602 BGB). Zweiter Schritt: Auskunft (1605 BGB).
      Wenn Kind schon z.B. nicht in Ausbildung - > keine Bedürftigkeit.
      In VKH-Verfahren kann das schon heißen: keine Vorlage einer Schul- oder Ausbildungsbescheinigung -> Ablehnung VKH fürs Kind.

      Gruß Tanja
    • Moin Clint,

      würde ich nicht sagen.
      Wenn Kind und Mutter gemeinsam beim Anwalt waren, hätte der Anwalt - so denn die Mutter selbst leistungsfähig ist/war - einen von beiden wegschicken müssen ;)
      Deswegen sollte Roni auch nicht den Anwalt der Schwester/Mutter mandatieren, wenn sie sich denn irgendwann doch dazu entschließt, gerichtlich gegen den Vater vorzugehen (wozu ich erstmal nicht rate!).
      Außerdem sind manche Anwälte eskalierend unterwegs (immerhin verdienen die am Streit der Beteiligten gut - bei einem geforderten Unterhalt von 1000/Monat 8o ist der Streitwert ja fix bei mehrenen tausenden Euros).
      Des Weiteren sollte der Anwalt natürlich immer nur das anhängig machen, was der Mandant wünscht - wenn der Mandant nicht gut beraten wird, löst das ggf. nicht/schwer geltend zu machende Schadensersatzansprüche gegen den Anwalt aus...
      Aber wir versteigen uns hier in Spekulationen...die führen nur nicht weiter.
      Deswegen würde ich vorschlagen, wir schauen, was Roni noch an Fragen an uns hat oder zu unseren Antworten selbst anmerkt.

      Gruß Tanja
    • Hallo,
      Da @Roni*** volljährig ist läuft - zumindest aus rechtlicher Sicht - jeder Versuch der KM, den KV zu irgendwelchen (Einkommens-)Auskünften zu "zwingen" (zunächst) ins Leere; andersherum ist es nat. genauso...

      Sind die KM und der Stiefvater miteinander verheiratet?
      Wenn ja, könnte hier (u.U.) der Grund darin liegen, dass die KM die Einkommenssituation nicht offenlegen will - wenn es zB. eine gemeinsame Steuererklärung gibt - und der Stiefvater (zB.) nicht möchte, dass der biolog. Vater
      die Einkünfte des Stiefvaters aus der Steuererklärung/ -bescheid herausliest....
      Edith: grundsätzlich hätte aber der KV eh keinen Auskunftsanspruch gegenüber dem Stiefvater...

      Ansonsten:
      Tatsächlich wäre hier zuallererst @Roni*** gefordert - sowohl vom KV als auch von der KM - eine Offenlegung der Einkommenssituation zu erbitten (einzufordern).
      Dies verbunden mit der vordergründigen Darlegung Ihrer eigenen Bedürftigkeit.
      Ein pers. Gespräch mit dem KV wäre - wie von @Roni*** bereits selbst vorgeschlagen - aus meiner Sicht ein guter Weg....
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Kakadu59 schrieb:

      Da @Roni*** volljährig ist läuft - zumindest aus rechtlicher Sicht - jeder Versuch der KM, den KV zu irgendwelchen (Einkommens-)Auskünften zu "zwingen" (zunächst) ins Leere; andersherum ist es nat. genauso...

      Kakadu59 schrieb:

      Wenn ja, könnte hier (u.U.) der Grund darin liegen, dass die KM die Einkommenssituation nicht offenlegen will - wenn es zB. eine gemeinsame Steuererklärung gibt - und der Stiefvater (zB.) nicht möchte, dass der biolog. Vater
      die Einkünfte des Stiefvaters aus der Steuererklärung/ -bescheid herausliest....
      Edith: grundsätzlich hätte aber der KV eh keinen Auskunftsanspruch gegenüber dem Stiefvater...
      Hallo,

      ich habe gerade wenig Zeit, aber:

      erstes Zitat: nein, so stimmt das nicht. Einige OLG gestehen den Elternteilen untereinander nach 1605 i.V.m. 242 BGB sehr wohl ein Auskunftsrecht zu.

      zweites Zitat: sind die Mutter und der Stiefvater miteinander verheiratet, kann der KV sehr wohl (unter den Umständen, dass die KM selbst nicht als leistungsfähig zu betrachten ist) Auskünfte über das Einkommen des neuen Ehegatten verlangen; auch dieses Thema hatten wir hier im Forum schon ein oder zwei mal am Wickel.

      Gruß Tanja
    • Als erstes danke für die vielen Antworten, Ich habe mich sehr gefreut. <3

      Also meine Schwester ist 25 und hat in Glasgow ihren Bachelor in Cello gemacht. Sie hat sich aufgrund von Corona gegen ihren Studienplatz (Master) entschieden, von dem her hat sich der Unterhalt bei ihr aktuell erledigt.
      Ich habe seit gut einem Jahr wieder regelmäßigen Kontakt zu meinem Vater und bin damit auch sehr glücklich. Er war persönlich nicht immer für uns da, und das werde ich ihm immer nachtragen, aber das heißt ja nicht, dass ich ihn aus meinem Leben verbannen muss. Meine Mutter reagiert bei seiner Erwähnung immer sehr allergisch und die Situation zuhause ist gerade etwas angespannt, da ich nicht alle ihre Ansichten ihm bezüglich teile.
      Ich will einfach nur, dass sich die Lage wieder entspannt.

      Also meine Mutter arbeitet nicht, engagiert sich aber gerne ehrenamtlich, mein Stiefvater hat vor kurzem seinen Job verloren, hat aber schon ein paar gute Aussichten.

      Ich glaube mein Unterhalt liegt bei 500 Euro, was meiner Meinung nach genug ist.
      Danke an Tanja für den Link, ich werde das alles mal durchschauen.

      Ronja
    • Hallo Kakadu59,
      ich finde es sehr gut, wenn du der/dem Themenstarter/in fundierte und hilfreiche Antworten zu deren/dessen Fragestellung gibst.
      Ich meine aber, dass "Grundsatzdiskussionen" besser im "Plausch" aufgehoben sind, denn sie führen zu weit von den gestellten Fragen weg und, zumindest mein Eindruck, es sind nicht wenige Mitleser/innen hier im Forum mit derart weitreichenden Beiträgen überfordert.
      Nichts für ungut, aber dafür wurde u. a. der "Plausch" von den "Erfindern" eingeführt.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen