Kakadu59 wrote:
Zuständiges OLG ist übrigens immer das, welches sich im Dunstkreis des Wohnsitzes der Kinder befindet.
siehe meine Meinung: Unterhaltsberechnung
LG, Clint
OLG Leitlinien
Zuständiges Gericht (§ 232 FamFG)
Düsseldorfer Tabelle
Leitlinien der OLGe Bei unterschiedlichen OLG-Bezirken hilft evtl. OLG Hamm, 1 WF 2/06
Zuständiges Gericht (§ 232 FamFG)
Düsseldorfer Tabelle
Leitlinien der OLGe Bei unterschiedlichen OLG-Bezirken hilft evtl. OLG Hamm, 1 WF 2/06