Kakadu59 schrieb:
Zuständiges OLG ist übrigens immer das, welches sich im Dunstkreis des Wohnsitzes der Kinder befindet.
siehe meine Meinung: Unterhaltsberechnung
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Kakadu59 schrieb:
Zuständiges OLG ist übrigens immer das, welches sich im Dunstkreis des Wohnsitzes der Kinder befindet.
Kakadu59 schrieb:
Auch wenn OT, aber
Ein besonderes Problem sehe ich immer in dem Anrecht des Kindes auf einen unbefristeten Titel.
ISUV schrieb:
... ... ...
Es ist daher zu empfehlen, bei Jugendamtsurkunden oder auch bei notariellen Urkunden eine Beschränkung auf die Minderjährigkeit festzuschreiben, in der Hoffnung, dass das minderjährige Kind/andere Elternteil sich damit zufrieden gibt. Aufgrund der bedauerlicherweise tatsächlich bestehenden als fast gesichert anzusehenden Rechtsprechung sollte man jedoch bei Verlangen nach einem unbefristeten Titel dem auch nachkommen, da die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Klärung auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des OLG Bamberg und der anderen Gerichte als gering einzuschätzen sind. Das ändert jedoch nichts an der hier geäußerten Kritik an dieser Rechtsprechung. Auch zeigt die Zulassung der Rechtsbeschwerde zum BGH durch das OLG Bamberg, dass auch das OLG erkannt hat, dass dies höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde und hat wohl auch die Möglichkeit gesehen, dass diese Rechtsfrage durch den BGH auch anders entschieden werden könnte.
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