Unterhalt berechnen

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    • Unterhalt berechnen

      Hallo,

      vielleicht kann mich jemand aufklären. Ich habe im Dezember ein neuen Job angefangen. davor war ich wegen Krankheit 1 Jahr zu Hause und hab unter meinem selbstbehalt gelebt. Jetzt will ich wieder Unterhalt zahlen, weiß aber nicht wie ich das berechnen soll. Ich weiß, daß das Jugendamt die Berechnung von den letzten 12 Monaten macht. Der Auskunftsbogen kam bereits Ende November, da hatte ich ja noch kein Geschäftsverhältnis. So hatte ich den Brief auch zurück geschickt. Ich hab jetzt selber berechnet, von dem Gehalt die Abzüge für mein bereinigtes Einkommen. Zahl ich jetzt den Betrag so lange wie ich ein neuen Auskunftsbogen bekomm? Was passiert, wenn ich zu wenig oder zu viel bezahle?
    • Hallo Soldi,
      hast du künftig ein etwa gleichbleibendes Einkommen?
      Hast du Probezeit?
      Erhält die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss?
      Falls du aufgrund deines Einkommens und nach deiner (laienhaften) Berechnung wenigstens den Mindestunterhalt oder einen Teilbetrag zahlen musst empfehle ich, das Jugendamt zu informieren. Wenn Unterhaltsvorschuss gezahlt wird verringerst du mit Zahlung von Unterhalt deine auflaufenden Schulden.
      Die Berechnung wird anhand deines künftigen Einkommens vorgenommen.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Soldi,

      dann wird es eine "Mangelfallberechnung", weil du nicht den vollen Mindestunterhalt bezahlen kannst.
      Wegen der Probezeit empfehle ich, (zunächst) keine Titulierung - das ist die bekannte Jugendamtsurkunde - vornehmen zu lassen.
      Nach 6 Monaten weißt du wegen der Arbeitsstelle, ob du übernommen wirst.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo @TanjaW9

      das hatte ich ja abgeschickt. Darauf kam doch das Schreiben, dass ich mich um ein Job kümmern soll. Das tat ich ja, hatte 3 Tage nachdem ich den Bogen abgeschickt hatte den neuen Job angefangen. Hab dann der Dame vom Jugendamt geschrieben, daß ich wieder arbeite und der Unterhaltspflicht nachkommen werde. Seitdem kam nix mehr vom Amt
    • Soldi,
      dann sind 364,50 € zu zahlen (Höherstufung um eine Einkommensgruppe, wenn du nur einer Person zur Unterhaltszahlung verpflichtet bist).
      Die von dir angeführten Kosten wird das Jugendamt - außer der 5% berufsbedingter Aufwendungen - vermutlich nicht berücksichtigen.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • soldi2k schrieb:

      netto 1700€ - 160€ Fahrtkosten - 105€ lebensversicherung - 5% die irgendwie immer abgezogen werden . hoffe das ist so richtig.
      Moin Soldi,

      auch für dich der Hinweis: Immer Leitlinien des zuständigen OLG beachten (siehe meine Signatur), insbesondere was die Bereinigung des Einkommens (z.B. berufsbedingte Aufwendungen) betrifft!

      Ich kenne übrigens kein OLG, das Fahrtkosten zusätzlich zur 5%-Pauschale berücksichtigt. Auch OLG Rostock und OLG Frankfurt nicht. 8)

      Und die 5%-Pauschale gibts auch nicht überall.