Unterhalt nach Trennung

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    • Unterhalt nach Trennung

      Hallo Zusammen,

      meine Frau und ich werden uns Trennen. Wir leben aktuell noch zusammen, verstehen uns also gut. Es soll eine Trennung im Guten werden.
      Wir haben zwei wundervolle Kinder (5 und 3 Jahre alt). Ich war immer Hauptverdiener mit einem 35h Job, meine Frau arbeitet 40%.

      Wir wollen die Ganze Unterhaltssache ohne Jugendamt oder Anwalt umsetzten. Keiner von uns beiden möchte dem anderen etwas böses und wir wollen beide danach ein normales Leben haben. Klar wird der Finanzielle Einschnitt da sein, aber es soll wie gesagt, keine Streitereien geben.

      Des weiteren wollen wir unsere Kinder beide gleich viel sehen und betreuen. Sprich wir streben das 50:50 Wechselmodel (Wirklich 50:50)
      im Wochenwechsel an, sodass jeder den Alltag mit den Kindern hat, als auch was vom Wochenende.

      Jetzt wollte ich mich mal hier an euch wenden. Es gibt ja im Netz diverse Unterhaltsrechner, aber da kommt gefühlt bei jedem was anderes raus.

      Unsere Finanzielle Situation ist aktuell diese:

      Ich verdiene bei meinem 35h Job aktuell in Steuerklasse 3 - 3150€ Netto
      Meine Frau möchte erst mal auf 60% aufstocken, was bei Steuerklasse 5 - 1050€ Netto wären.

      Das Kindergeld würde zu 100% an meine Frau gehen.

      Es gibt keine sonstigen Einkommen oder irgendeinen Wohnvorteil. Ein Kredit muss auch nicht abgezahlt werden.

      Laut einem Rechner aus dem Netz müsste ich ca. 300€ Unterhalt bezahlen, wenn meine Frau das volle Kindergeld bekommt.

      Uns geht es wie gesagt in erster Linie darum, dass wir einen Richtwert haben. Wir sind beide bereit, dem anderen entgegen zu kommen,
      falls es meiner Frau nicht reichen sollte, oder es mir zu wenig wird.

      Und wie schaut es mit Trennungsunterhalt aus, muss dieser bei einer 50:50 Regel auch Voll bezahlt werden?

      Wir würden uns über eine Antwort freuen.

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Raytastic ()

    • hallo,

      rein theoretisch wäre trennungsunterhalt fällig.
      Aber, da ihr euch ja so einigen wollt und anscheinend auch könnt, muss dieser nicht gefordert und nicht gezahlt werden. Wobei das nur gilt, solange keine staatlichen Stellen, wie beispielsweise das Wohngeldamt involviert sind.

      ihr könnt in diesem Jahr noch die Steuerklasse 3/5 wählen, bei einer Trennung in 2021. bei eine, Wechsel in Steuerklasse 4/4 hättest du heute schon weniger netto und sie mehr. Habt ihr das einmal durchgerechnet?

      Auf jeden Fall wünsche ich euch, dass ihr eine freundschaftliche Trennung hinbekommt und die Kinder und ihr das wechselmodell gut mit leben füllt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ja mit den Steuerklassen haben wir auch schon gerechnet. Dort noch eine Zwischenfrage. Wenn wir beide Kinder die selbe Zeit betreuen, dann müsste es doch möglich sein,
      dass wir nach der Scheidung beide Steurklasse zwei bekommen oder? Wenn wir einen Haupt- und Nebenwohnsitz anmelden? Oder jeder meldet ein Kind auf seinen Wohnsitz an?

      Bezüglich des Trennungsunterhaltes.
      Wird der Kindesunterhalt in irgendeiner Form auf für den Trennungsunterhalt berücksichtigt?
      Weil wenn wir im Netz den Trennungsunterhalt ausrechnen lassen, wird nur das Netto erfragt. So müsste ich 850 € Trennungsunterhalt bezahlen.

      Dann hätte meine Frau Ihren Lohn 1050€ + 850€ Trennungsunterhalt + 300€ Kindesunterhalt + 440€ Kindergeld. Das wären dann 2640€.
      Und ich hätte "nur" 2000€ zur verfügung, obwohl ich die selben Finanziellen Aufwände habe und ja auch die Kinder die selbe Zeit lang habe. Das wäre ja rein gesetzlich absolut unfair.

      Evtl. sollten wir uns doch zusammen einen Beratungstermin bei einem Anwalt machen, damit wir wie gesagt einen Richtwert haben.

      Und danke für dein Zusprechen. Ich hoffe auch, dass wir das alles ohne streit und vorallem zum Wohle der Kinder hin bekommen.
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Raytastic,

      ich möchte erst mal nur ein paar Ideen zum Kindesunterhalt einbringen
      1. Ab dem der Trennung folgenden Jahr könnt ihr nicht mehr Steuerklasse 3/5 wählen. Ihr könnt jeweils ein Kind bei euch melden und für das eine Kind dann jeweils das Kindergeld und den Alleinerziehenden-FB beantragen. Im Wechselmodell geht vieles, wenn es einvernehmlich geregelt ist.
      Dann könnte ihr für jedes Kind ein Konto (Kinderkonto) anlegen, auf das jeder von Euch pro Monat das jeweilig bezogene Kindergeld und einen bestimmten Betrag pro Kind einzahlt.
      Wenn Deine Noch-Ehefrau ca 1/3 Netto im Vergleich zu Dir hat, würde ich vorschlagen, dass Du 3/4 und Deine Frau 1/4 einzahlt. Also in etwa 150 Du, 50 Deine Frau. Je Kind.
      Und von diesen Beträgen werden dann festen bzw. größeren Ausgaben wie Hort/Kitakosten, Kleidung geleistet.
      Habt ihr schon jetzt höhere Kosten für ein oder beide Kinder, solltet ihr den Einzahlbetrag entsprechend erhöhen.
      Haltet Eure diesbezügliche Vereinbarung schriftlich fest.
      Mein Ex und ich haben das auch getan und wir brauchten ab und zu diese schriftliche Niederlegung für Behörden.

      Zum Trennungsunterhalt kann Dir vielleicht jemand anderes was sagen. Wenn Deine Frau keinen braucht/will muss man das gar nicht extra thematisieren.

      Gruß Tanja

      Edit: da war ich wohl zu langsam...
      Ich würde eher zu einer Mediation bei einem Familienrechtsanwalt raten. Gemeinsamer Termin sonst wird schwer.
    • Hallo Tanja,

      ich danke dir erst mal für deine Antwort.
      Ja wir werden uns da auf alle fälle noch einige Gedanken machen müssen, was die ganzen Ausgaben für die Kinder betrifft und wie wir das Managen.
      Der Tipp mit dem Konto finde ich schon mal sehr gut.

      Noch zum Punkt mit der Schriftlichen Vereinbarung. Ihr habt quasi schriftlich vereinbart, wer was auf das Konto bezahlt oder?
      Und für was für Behörden wird sowas benötigt?

      Grüße
    • Hallo Raytastic,

      wir haben praktisch einen Vertrag aufgesetzt und darin schriftlich festgehalten, dass wir die Kinder (Name) im Wechselmodell betreuen und uns deswegen auf folgende Unterhaltszahlung geeinigt haben .... (Betrag in Euro).
      Man kann auch noch die Kontoverbindung aufnehmen. Wichtig ist nachher eher die tatsächliche Durchführung, also das Vorhandensein von Nachweisen über die Zahlung (Kontobelege).
      Das wollte bei uns nämlich die Stelle für die Berechnung der Kitakosten sehen (wenn ein Kind beim anderen Elternteil gemeldet ist). Das kann bei Euch aber natürlich ganz anders sein.
      Dennoch habe ich mit irgendeinem Amt (das ist echt schon zu lange her, ich weiß nicht mehr, welches es war) die Diskussion gehabt, dass ja Kindesunterhalt auf einer Festlegung von JA oder Gericht beruhen müsse (Blödsinn)...

      Auch, als sich das mit dem Wechselmodell änderte, haben wir das alles ohne Anwalt und JA geregelt. Das spart bei allen Beteiligten Nerven und Geld.
      Wir haben uns dabei aber immer an der Düsseldorfer Tabelle und dem Mindestunterhalt orientiert (das erspart auch aufwendige Berechnungen). Beim Wechselmodell muss man auch daran denken, dass ja praktisch die Hälfte des Barunterhaltes (vom zusammengerechneten Einkommen der Eltern) geschuldet ist und nicht der gesamte Tabellenbetrag.

      Möglicherweise will auch die Wohngeldstelle etwas sehen, wenn man dieses beantragen muss.
      Bei allen bezogenen Sozialleistungen gelten ja abweichende Elternregelungen, die im Endeffekt einen (Teil)Verzicht auf Kindesunterhalt bedeuten/regeln, nicht.
      Beim Wechselmodell gibt es aber auch immer noch Unsicherheiten in vielen Behörden...

      Gruß Tanja