Suche guten Anwalt für Unterhaltsrecht in Münster

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    • Suche guten Anwalt für Unterhaltsrecht in Münster

      Hallo zusammen,

      mein Kind hat einen Bafög-Bescheid bekommen, bei dem nur ein sehr geringes Bafög bezahlt wird. Es will einen Antrag auf Vorausleistung stellen, ich habe die Absicht, dann die Forderung des Bafög-Amts an mich anzufechten, mit dem Ziel, dass das Bafög vollständig vom Amt bezahlt wird. Mein Kind weiß das und ist auch damit einverstanden und sich der Konsequenzen bewusst (mehr Geld, das zurückgezahlt werden muss). Hierfür suche ich nun einen guten Anwalt in Münster, denn alleine traue ich mir das nicht zu und möchte auch vorher klären, ob da überhaupt Aussicht auf Erfolg besteht.
      Ich habe schon die Forumssuche bemüht, aber nichts zu einem guten Anwalt in Münster gefunden. Bewertungen in Internetportalen traue ich nicht so sehr, da diese je einfach eingekauft werden können. Gibt es vielleicht hier jemanden, der mir einen Tipp geben kann?

      Viele Grüße
      gipsy
    • Hallo Gipsy,

      ich kann Dir keinen guten Anwalt empfehlen.
      So wie ich auch sonst dazu rate, zuerst zu versuchen, die Angelegenheiten ohne anwaltlichen Beistand zu regeln.
      Wenn Dein Kind mit all dem einverstanden ist, warum legt es nicht gegen den ja scheinbar unrichtigen BAföG-Bescheid Rechtsmittel ein?
      Warum möchtest Du Dein Kind der Gefahr aussetzen, dass die Vorausleistungen ggf. später von ihm zurück gefordert werden?

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      Danke für deine Antwort. Natürlich wird Widerspruch eingelegt, aber letztendlich wird es ja darauf hinauslaufen, dass es neu berechnet wird, und das Kind dennoch kein volles Bafög bekommt. Das ist aber das Ziel und das wird auch vom Kind unterstützt. Wir sind uns einig, dass Zweifel daran besteht ob ich noch unterhaltspflichtig bin. Die Vorausleistung wird es nur beantragen, wenn auch Aussicht darauf besteht, dass ich aus der Unterhaltspflicht entlassen werde.
      Mir ist nicht klar, warum die Vorausleistungen vom Kind zurückgefordert werden sollten. Soweit ich weiß wird doch der Unterhaltsanspruch an das Amt abgegeben und das Bafög-Amt fordert den Unterhalt dann von mir ein. Dem werde ich widersprechen und ggf. klagen. Bekomme ich recht, muss das Bafög-Amt doch sowieso an das Kind zahlen. Bin ich nicht erfolgreich, bin ich doch sowieso für die Rückzahlung zuständig und nicht das Kind. Oder habe ich da einen Denkfehler?

      Der Anwalt soll im Grunde meine Unterhaltpflicht einschätzen und ob wir mit dem Vorgehen Aussicht auf Erfolg haben. Wenn das von vornherein zum Scheitern verurteilt ist, würde das Kind den Weg mit der Vorausleistung gar nicht erst gehen.

      Viele Grüße

      gipsy
    • Hallo Gipsy,

      gipsy-7 schrieb:

      Die Vorausleistung wird es nur beantragen, wenn auch Aussicht darauf besteht, dass ich aus der Unterhaltspflicht entlassen werde.
      ich glaube, ich verstehe.
      Du könntest hier ja etwas konkreter werden. Habt ihr Zweifel, weil Deine Tochter spät die Studienrichtung gewechselt hat oder ist es das Zweitstudium? Oder ist die "Entlassung" eher im Bereich der Nichtanrechnung aller Einkünfte/des Vermögens zu finden?

      gipsy-7 schrieb:

      Mir ist nicht klar, warum die Vorausleistungen vom Kind zurückgefordert werden sollten. Soweit ich weiß wird doch der Unterhaltsanspruch an das Amt abgegeben und das Bafög-Amt fordert den Unterhalt dann von mir ein. Dem werde ich widersprechen und ggf. klagen. Bekomme ich recht, muss das Bafög-Amt doch sowieso an das Kind zahlen. Bin ich nicht erfolgreich, bin ich doch sowieso für die Rückzahlung zuständig und nicht das Kind. Oder habe ich da einen Denkfehler?
      Mh, so fit bin ich in BaFöG ehrlich gesagt nicht. Aber wenn man "Rückforderung Vorausleistung BaFög" in die Suchmaschine eingibt, kommt unter anderem von

      www.bafoeg-aktuell.de schrieb:

      Rückzahlung der Vorausleistung
      Staatsdarlehen
      Liegt der gesetzliche Regelfall vor, wird Ausbildungsförderung in Form der Vorausleistung zur Hälfte als Zuschuss, zur anderen Hälfte als Darlehen gewährt. Wie in den sonstigen Fällen der BAföG-Förderung ist der Darlehensanteil der Vorausleistungen dann nach Studienende an das Bundesverwaltungsamt zurückzuzahlen.
      Leisten die Eltern einen bestimmten Unterhaltsbeitrag an den Auszubildenden, kommt es in anteiliger Höhe dieses Betrages zu einer entsprechenden Minderung der Darlehenslast.
      Erfolgt keinerlei Unterhaltsleistung durch die Eltern, unterliegt der komplette Darlehensanteil der Rückzahlungspflicht.
      Verzinsliches Bankdarlehen
      Ist die Vorausleistung in Form eines verzinslichen Bankdarlehens erbracht worden, kommt es zu keinem Übergang des Unterhaltsanspruchs (§ 37 Abs.1 S.3 BAföG).
      Der Auszubildende hat in diesem Fall die Ausbildungsförderung in voller Höhe zurückzahlen. Es besteht für ihn dann allerdings die Möglichkeit, seinerseits im Wege der Unterhaltsklage Rückgriff bei seinen unterhaltspflichtigen Eltern zu nehmen.
      Wenn das stimmt, kommt es wohl darauf an...

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      viel genauer kann ich nicht werden, das habe ich versprochen. Es ist auf jeden Fall so, dass ein einfache Widerspruch nicht zum gewünschten Ergebnis führt.

      Was die Vorauszahlung angeht: Für mich macht es keinen Unterschied. Wenn es darauf hinausliefe, dass ich doch unterhaltspflichtig bin und die Vorauszahlung zurückgezahlt werden müsste, würde ich natürlich dafür gerade stehen, ob ich es dann dem Amt zahle oder meinem Kind, damit es selbst an das Amt zurückzahlen kann. Das ist ja hoffentlich auch nur eine theoretische Möglichkeit.
      Idealerweise sagt der Anwalt: Gute Chance (und ich bin tatsächlich nicht unterhaltspflichtig) oder: Schlechte Chance (dann würde es gar nicht erst zu Vorauszahlungen kommen). Der blödeste Fall wäre, wenn der Anwalt die Chancen als mittelmäßig einstuft.

      Viele Grüße

      gipsy
    • Hallo Gipsy,
      deinen Wunsch, dir einen "guten" Anwalt in Münster zu empfehlen, wird dir niemand erfüllen können bzw. wollen. Würden wir dies tun, heißt es sehr schnell, ISUV sei ein "Mandantenbeschaffungsforum" für Anwälte.
      Einige rechtliche Hinweise hast du bereits erhalten.
      Weitere (professionelle) rechtliche Hilfe erhalten ISUV-Mitglieder, wenn sie dies wünschen. Informationen zur Mitgliedschaft findest du auf dieser Homepage.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen