Hallo,
folgender Sachverhalt:
Frau A ist geschieden (sie hat 2 Kinder die bei ihr leben)
Mann B ist ebenfalls geschieden (er hat 2 Kinder die bei der Mutter leben - kommen zum Umgang zu Vater).
Frau A und Mann B ziehen zusammen und erwerben eine gemeinsame Immobilie.
Die 2 Kinder von Frau A wohnen mit in der neuen gemeinsamen Immobilie. Die Kinder von Mann B kommen zum Umgang.
Beim Notarvertrag sind Frau A und Mann B jeweils zu 50% eingetragen. Oder auch ein anderer Faktor.
Die Kinder von Frau A werden nun 18 Jahre alt und und der Unterhalt muss neu berechnet werden nach Düsseldorfer Tabelle. (zwischen Frau A und ihren ex-Mann)
Inwiefern spielt hier der Wohnwert eine Rolle?
Insbesondere für Frau A die mit ihren beiden Kindern und Mann B in der gemeinsamen Immobilie wohnen und Frau A und Mann B jeweils z.b. mit 50% eingetragen sind.
Wie berechnet sich in diesem Beispiel das Einkommen von Frau A (insbesondere der Wohnwert) der dann zum Einkommen dazugrechnet wird um den Unterhalt für die Kinder > 18 Jahre zu ermitteln?
Vielen Dank für jede Rückmeldung.
Danke!
golfesel
folgender Sachverhalt:
Frau A ist geschieden (sie hat 2 Kinder die bei ihr leben)
Mann B ist ebenfalls geschieden (er hat 2 Kinder die bei der Mutter leben - kommen zum Umgang zu Vater).
Frau A und Mann B ziehen zusammen und erwerben eine gemeinsame Immobilie.
Die 2 Kinder von Frau A wohnen mit in der neuen gemeinsamen Immobilie. Die Kinder von Mann B kommen zum Umgang.
Beim Notarvertrag sind Frau A und Mann B jeweils zu 50% eingetragen. Oder auch ein anderer Faktor.
Die Kinder von Frau A werden nun 18 Jahre alt und und der Unterhalt muss neu berechnet werden nach Düsseldorfer Tabelle. (zwischen Frau A und ihren ex-Mann)
Inwiefern spielt hier der Wohnwert eine Rolle?
Insbesondere für Frau A die mit ihren beiden Kindern und Mann B in der gemeinsamen Immobilie wohnen und Frau A und Mann B jeweils z.b. mit 50% eingetragen sind.
Wie berechnet sich in diesem Beispiel das Einkommen von Frau A (insbesondere der Wohnwert) der dann zum Einkommen dazugrechnet wird um den Unterhalt für die Kinder > 18 Jahre zu ermitteln?
Vielen Dank für jede Rückmeldung.
Danke!
golfesel