Berechnung Kindesunterhalt - Selbstbehalt

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    • Berechnung Kindesunterhalt - Selbstbehalt

      Hallo,

      meine Frau und ich sind seit ein paar Monaten getrennt und können uns im Augenblick nicht auf den Kindesunterhalt einigen, unsere Kinder sind 8 und 12 Jahre alt.

      Laut Düsseldorfer Tabelle 2021 beträgt der KU für beide Kids zusammen 863 €.
      Daneben gibt es noch etwas Mehrbedarf: Hälftige Hortkosten (40 €), einen kleinen Konsumkredit den wir uns teilen (je 50 €/ Monat), eine Versicherung = 126 €
      Zusammen müsste ich also an meine Frau im Monat 989 € bezahlen. Trennungsunterhalt für meine Frau fällt unserer Einschätzung nach nicht an...

      Mein monatliches Netto beträgt 2650 Euro (nicht aufs Jahr berechnet, also Weihnachtsgeld ist da noch nicht drin). Meine Miete 950 € warm. Ich hätte dann noch 711 € im Monat für mich zur Verfügung. Abzüglich meiner Fixkosten (200 €) für PKW, Telefon, Internet, etc. bleiben mir dann noch ca. 511 €, wobei ich im Monat ca. 80 € für Benzin rechnen muss. Also dann noch 451 € zum Leben zur Verfügung.

      Meine Frau verdient ca. 1700 netto im Monat.

      Meine Fragen dazu:

      1. Der Selbstbehalt für Erwerbstätige beträgt 1060 € - davon kann ich München natürlich niemand eine Wohnung bezahlen und leben. Ich habe gelesen, dass in dem Selbstbehalt ein Mietanteil von 430 € (warm) enthalten sein soll. Kann ich also meinen Selbstbehalt anpassen (Differenz meiner tatsächlichen Miete zum enthaltenen Mietanteil), also um 520 € erhöhen? Dann läge mein Selbstbehalt bei 1680 €, oder?

      2. Ich habe nach der Trennung einen Nebenjob (450 € im Monat) angenommen um das alles irgendwie stemmen zu können. Kann/Muß dieser nun in die Unterhaltsberechnung mit einfließen?

      3. Macht es Sinn, eine Unterhaltsberechnung bei einem RA durchführen zu lassen? Wisst ihr was sowas kostet? Ich habe den Eindruck, ich stochere ziemlich im Nebel. Ich lese immer wieder von Berechnungen durch das JA - macht das Sinn? Ich stelle mir vor, dass die das aus verschiedenen Gründen weniger Individuell berechnen...

      Vielen Dank erstmal für Unterstützung!
    • Hallo sneibu
      Erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum. Für die Berechnung des Einkommen gilt erstmal, der Netto Lohn mal 12 + Weihnachtsgeld + Steuererstattung ( oder minus bei Nachzahlung) diese Summe dann wieder durch 12 geteilt, dann hast Du das genaue Monats Netto. Jetzt wird Dein Einkommen bereinigt und zwar um die Kosten für Arbeit ( gefahrenen KM + Gewerkschaftsbeiträge, Kosten für Arbeitskleidung, wenn getragen, und deren Reinigung), Die Berechnung für die Fahrtkosten ist so. Die ersten dreißig gefahrenen KM X 0,30 € x 2 ( für die Rückfahrt) und die restlichen KM x 020 € x 2. Diese Summe ist von Deinem Netto abzuziehen genauso wie die monatlichen Gewerkschaftsbeiträge und die Kosten für Arbeitskleidung. Telefon und Internet ist irrelevant. Ich übernehme jetzt mal einfach mal als Kosten für Arbeit die Angegebenen 200 € , da wären wären wir dann bei 2450 €, dann noch die 50 € für den Kredit die Abgezogen werden können, da dieser schon während der Ehe schon bestand. So bleiben 2400 € . Wegen der Miete kann soweit ich weiß , der Selbstbehalt maßvoll erhöht werden. Ich nehme jetzt einmal 200€ an ( weiß es aber nicht genau) Der Selbstbehalt für Dich liegt aktuell bei 1160 € + die angenommenen 200 €€ mehr für die Miete, ist Dein Selbstbehalt bei 1360 €. Vielleicht stellst Du mal genaue Zahlen hier ein, damit wir Dir hier bei der Berechnung etwas besser helfen können. Wie gesagt die Zahlen waren jetzt bis auf den Selbstbehalt reine Annahme. Zu der Mietgeschichte können Dir hier andere vielleicht noch besser helfen. Die Einkommenstufe nach der zu zahlen ist, steht immer erst nach der Bereinigung des Einkommen fest.

      LG Hugoleser
    • Hallo @sneibu,
      hinzufügend zu @Hugoleser (und der Vollständigkeit halber):
      Das dem Kindesunterhalt zu Grunde gelegte Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils (UET) beinhaltet nicht nur Nettoentgelte und Gratifikationen (z.B. Weihnachtsgeld, Bonunszahlungen).
      Da gehören (soweit vorhanden) eben auch Gewinne aus Vermögen oder Mieteinnahmen.
      Nach meiner Meinung ist der 450,- €-Job in der Unterhaltsberrechnung mit zu includieren...(ich pers. würde den aber wohl nicht mit angeben...- das hängt aberauch etwas von den Umständen ab: weiß die KM davon, oder nicht und wäre die bereit darauf zu verzichten)

      Ansonsten finde ich Deinen Berrechnungs-)Ansatz, dein Einkommen herzunehmen und alle Fixkosten (einschließlich KU) abzuziehen und dann zu sagen (schreiben ;) )

      sneibu schrieb:

      ... [...] (habe) dann noch 451 € zum Leben zur Verfügung.
      schon ziemlich befremdlich.
      Nimmt man den Nebenjob mit dazu, verblieben Dir - wohlgemerkt nach Abzug aller Fixkosten) ja sogar deutlich mehr als die 451 (nämlich 901,-€)
      Aber das nur am Rande.

      Wegen des Abzuges von berufsbedingten Aufwendungen, solltest du in den zuständigen unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG nachlesen.
      Je nach Arbeitsweg usw. kann es sinnvoll sein, die 5%-Pauschale in Betracht zu ziehen (abe nicht alle OLG lassen das zu).

      Edith:
      wie sieht es mit der Steuerklasse aus, hast Du die Stkl 3? Bitte beachte (unbedingt), dass die Berechnung des Unterhaltes nach Stkl 4 (bzw 1) erfolgt.

      Noch ein Edith:
      Aus meiner Sicht ist es wenig bis gar nicht sinnvoll, einen RA ins Boot zu holen. Der kostet nur unnötig (viel) Geld für etwas, was man durchaus auch selbst berechnen kann.
      Wie schon von @Hugoleser angedeutet: wenn Du ein paar relevante Zahlen über Deine Einkommenssituation offenlegen willst wird es hier den Einen oder Anderen geben, der da drüberschaut und drüberrechnet.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Moin,

      für eine konkrete Berechnung bedarf es tatsächlich einiger Angaben mehr; grundsätzlich würde ich das Pferd aber nicht von hinten aufzäumen:
      Zunächst solltest Du Dein bereinigtes Einkommen sauber ermitteln (so wie Hugoleser beschrieben), dabei aber bitte die jeweiligen Leitlinien Deines OLG berücksichtigen. Sofern der Mindestunterhalt sichergestellt ist, ist aus meiner Sicht das Nebeneinkommen nicht voll anzurechnen (nach Billigkeitsgrundsätzen könnte sich hier die Hälfte eignen, anderenfalls könntest Du ja auch ohne Probleme den Nebenjob einfach aufgeben). Mit diesem Einkommen schaust Du in die Düsseldorfer tabelle und liest die jeweiligen Zahlbeträge ab (da fraglich ist, ob noch Trennungsunterhalt gefordert wird, wäre auch eine Abgruppierung um eine Stufe denkbar). Anhand des jeweiligen Bedarfkontrollbetrages kannst Du ablesen, dass es ggf. einer (sicherlich strittigen) Erhöhung des Selbstbedarfes nicht bedarf; wenn es "nur" noch um den mindestunterhalt ginge, wäre das eh eine ganz schwierige Diskussion.

      Ob man einen Anwalt einschalten sollte? Kann man, muss man nicht. Man sollte nur wissen, dass ein Anwalt ein Parteienvertreter (wie auch das Jugendamt) ist, der in der Regel nicht ausgleichend berechnet, sondern zum Vorteil seiner Partei. Wenn beide Seiten sich anwaltlich vertreten lassen, endet es häufig vor Gericht, wo Anwälte übrigens am meisten verdienen.
    • Die Berechnung von @Hugoleser liest sich - zumindest zu Anfang - etwas komisch

      Hugoleser schrieb:

      Für die Berechnung des Einkommen gilt erstmal, der Netto Lohn mal 12
      Fett: das erschließt sich mir nicht ganz. Warum Nettolohn mal 12?
      Es dürfte defacto keinen Arbeitnehmer (Beamte wohl ebenso)geben, der jeden Monat gleich viel verdient und als Nettolohn ausgezahlt bekommt.
      Und wenn das nicht der Fall sein sollte (also jeden Monat unterschiedlicher Lohn ausgezahlt wird), welchen Nettolohn (von welchem Monat ;) ) multipliziere ich dann mit 12 ?(

      Der - aus meiner Sicht - sinnvollere Ansatz ist (in Anlehnung an meine Entgeltabrechnungen) den jeweils auf seinen Entgeltabrechnungen ausgewiesenen Nettolohn der letzten 12 Monate zusammenzuaddieren und dann diese Summe /12 zu teilen und schon hat man den Durchschnittsnettolohn der letzten 12 Monate :thumbsup:
      PS: Im Regelfall sind Weihnachtsgelder und anderweitige Bonuszahlungen auf den Entgeltabrechnungen mit includiert und werden so automatisch in die Berechnung mit einbezogen bzw. erfasst.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Kakadu
      Ich habe mich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Natürlich habe ich Deine Berechnungsart ( jeweils der monatliche Nettolohn) gemeint. Anderseits gibt es auch Menschen ( nicht nur Beamte) die einen pauschalen monatlichen Festlohn( Brutto) haben, so das sich am monatlichen Netto nicht viel ändert. :D :D :D :D

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      auch bei Beamten ändert sich regelmäßig, mindestens 2x im Jahr das monatliche Nettoeinkommen.

      Einmal im Januar wird nach der Steuertabelle des Vorjahres das Netto errechnet, im Februar kommt dann die Korrektur für Januar mit neuer Steuertabelle einschließlich Nachberechnung für den Vormonat.
      Und ab März gibt es dann die für das lfd. Jahr nach aktueller Steuertabelle gleichbleibende Auszahlung der Nettobezüge.

      (Änderungen der Besoldungstabellen analog tariflicher Veränderungen/Erhöhungen wie bei den Angestellten im ÖD ausgenommen)

      Gruß, fras12
    • fras12 schrieb:

      Einmal im Januar wird nach der Steuertabelle des Vorjahres das Netto errechnet, im Februar kommt dann die Korrektur für Januar mit neuer Steuertabelle einschließlich Nachberechnung für den Vormonat.
      Und ab März gibt es dann die für das lfd. Jahr nach aktueller Steuertabelle gleichbleibende Auszahlung der Nettobezüge.
      Hallo fras,

      das kannst Du aber so pauschal gar nicht in den Raum stellen - Beamtenbesoldung ist Ländersache (Landesbeamte) bzw. Bundessache (Bundesbeamte). Bei manchen ist die Sonderzahlung weggefallen und wenn es wieder eine Nullrunde gab/gibt, ändert sich auch nichts...
      Lustig wird es, wenn Rechtsanwälte nicht verstehen (wollen?) dass Beamte für 12 Monate nicht 12 Gehaltsnachweise haben (müssen)...

      und nun noch ein herzlich willkommen auch von mir @sneibu,

      die anderen haben Dir schon wunderbare Antworten gegeben.
      Ich habe noch ein paar Fragen:
      in welchen Punkten könnt Ihr Euch konkret nicht einigen? Habt ihr einander alle Einnahmen und Ausgaben offen gelegt?
      Nach meiner Erfahrung (ich habe mich mit meinem Ex auch ohne Inanspruchnahme von RA oder JA in vielen Dingen geeinigt - für die Scheidung brauchten wir aber nun mal einen RA), entsteht oftmals Streit, wenn man Befürchtungen hat, übervorteilt zu werden.
      Gibt es schriftliche Vereinbarungen zu den Mehrkosten, dem Kredit und der Versicherung?
      Sonst wird es schwer, wenn man doch irgendwann mal in - nicht allein lösbare - Konflikte gerät.
      Wir haben damals eine Aufstellung der Einnahmen (von beiden) und der Ausgaben gemacht und haben dann eine Unterhaltsvereinbarung aufgesetzt, die unseren persönlichen Bedürfnissen besser entsprach als eine, die JA oder RA hätte ausarbeiten können/wollen.

      Wenn ihr noch einigermaßen gut auskommt, ist dieser Weg ratsamer als sich starr an irgendwelche Zahlen zu klammern, die keinerlei individuelle Gegebenheiten berücksichtigen.

      Wenn Du zum JA gehst, dürfen die Dich nicht beraten. Geht Deine Noch-Ehefrau zum JA werden die Dich entlastende Gegebenheiten nicht berücksichtigen, sondern versuchen, den maximal möglichen Betrag herbei zu rechnen.
      Meist wirkt das eskalierend, weshalb ich grundsätzlich vom JA abrate.

      Nachtrag - aus dieser Pressemitteilung (Link hinterlegt) - bitte nachlesen


      Veränderungen des Kindesunterhalts im Rahmen der Düsseldorfer Tabelle(DTB) lassen sich ohne juristisches Gezerre und Gezeter regeln, wenn beide Seiten gesprächsbereit sind, grundlegende rechtliche Strukturen kennen und beherzigen sowie gegenseitige Empathie aufbringen.

      ...

      Zuerst sollten sich unterhaltsberechtigte und unterhaltsverpflichtete Elternteile gegenseitig informieren und eine „individuell angemessene“ Unterhaltshöhe vereinbaren.


      Gruß Tanja
    • Erstmal vielen Dank für die vielen und vor allem kurzfristigen Anregungen und Informationen von euch!

      @TanjaW9: Nein, schriftliche Vereinbarung haben wir keine, wäre aber eine gute Idee. Bislang haben wir tatsächlich die Geschichte Pi mal Daumen berechnet ohne etwas schriftlich zu fixieren...leider schaffen wir es allerdings im Moment nicht, an einen Tisch zu sitzen, da ist noch zu viel Pfeffer drin. Evtl. brächte ja eine Mediation etwas...

      Mein Netto in 2021 wird voraussichtlich so aussehen: 32248 € (Monatslöhne inclusive Weihnachtszuwendung) : 12 = 2854 € pro Monat. (Bereinigt mit 5% wären das dann wohl 2711,30 €.

      Von meinem AG erhalte ich eine Jahreskarte für den Öffentlichen Nahverkehr - das schließt dann wohl eine Berücksichtigung von Fahrkosten zur Arbeit aus?! (Ich erhalte 43,70 € im Monat, wovon ich eine Fahrkarte bezahle. Diesen Posten habe ich im Netto noch nicht einberechnet, weil ich die Karte eigentlich nicht brauche und jederzeit wieder kündigen kann - kann auch mit dem Rad zur Arbeit fahren :-))

      Kredit:
      Während des Studiums meiner Frau haben wir einen Studentenkredit bei der KfW aufgenommen, um unseren Lebensunterhalt mit abzudecken, weil mein Einkommen alleine nicht reichte. Die monatliche Rückzahlung beträgt 100 €. Meine Frau bezahlt diesen Kredit im Augenblick zurück, und ich überweise zusätzlich zum Kindesunterhalt 50 €.
      Meine Frage dazu: Der Kredit mindert ja eigentlich mein Einkommen - muss der also vorher vom Netto abgezogen werden? (wäre wichtig zu wissen, weil dann eine andere Einkommensstufe lauf Düsseldorfer Tabelle greift, siehe bereinigtes Einkommen oben).

      Mehrbedarf:
      Der Kleine geht noch in den Hort. Dieser kostet 80 € im Monat. Ich überweise also zusätzlich 40 € im Monat hälftige Hortkosten.

      Dann noch zusätzlich 40 € für Versicherungen für die Kinder (Vermögensbildung, Gesundheit) und eine Haftpflichtversicherung.

      Also gesamt 129 € zusätzlich zum Unterhalt für die Kinder.

      Meinen Nebenjob habe ich erstmal deshalb nicht berücksichtigt, weil ich
      1. nicht weiß, wie lange der bestehen wird
      2. ich denke, dass ich doch als Vollzeitarbeitender irgendwie den Unterhalt und evtl. Mehrkosten von meinem "regulären" Lohn bestreiten können sollte
      3. es sich, wie ich heute gelesen habe, um eine unzumutbare Erwerbstätigkeit handelt, die, wenn überhaupt, nur beim Ehegattenunterhalt in eine Berechnung mit einbezogen wird (oder falls der Mindestunterhalt für die Kinder gefährdet wäre). Ich hoffe mal, dass ich das richtig gelesen und interpretiert habe. Ist natürlich auch immer eine Einzelfallentscheidung...


      Ich würde es mal so rechnen, nach dem Wissen von euch und etwas Recherche:

      2894 € Monatseinkommen, bereinigt 2711 €, davon dann noch den Kredit mit 50 € abgezogen (zu meinen Gunsten berechnet wegen der nächsten Unterhaltsstufe)
      = bereinigtes Einkommen von 2661 €
      Das entspräche einem Kindesunterhalt von 863 € (497 + 581 - hälftiges Kindergeld 215) (Kinder sind 8 und 12 Jahre alt)

      Gesamtzahlung inclusive des Mehraufwands bzw. der Mehrkosten: 992 €

      Mir verbleiben theoretisch: 2894 - 992 - 950 (Miete) = 952 € im Monat

      Kann das so in etwas stimmen oder sind da Denkfehler drin?

      Ehrlich gesagt ist mir hier im Verlauf deutlich geworden, dass es Summasummarum gar nicht so schlecht aussieht. Das ist ja auch schon mal was wert.

      Noch eine Frage zum Ehegattenunterhalt:
      Meine Frau hat wahrscheinlich aufgrund ihres Einkommens keinen Unterhaltsanspruch. Was bedeutet das in Bezug auf die Düsseldorfer Tabelle - muss ich dann von zwei Unterhaltsberechtigten ausgehen, oder geht man trotzdem eine Stufe runter, weil es theoretisch drei Unterhaltsberechtigte sind?

      Danke nochmal für die vielen Infos und die Hilfe!
    • Hallo,

      sneibu schrieb:

      Von meinem AG erhalte ich eine Jahreskarte für den Öffentlichen Nahverkehr - das schließt dann wohl eine Berücksichtigung von Fahrkosten zur Arbeit aus?! (Ich erhalte 43,70 € im Monat, wovon ich eine Fahrkarte bezahle. Diesen Posten habe ich im Netto noch nicht einberechnet, weil ich die Karte eigentlich nicht brauche und jederzeit wieder kündigen kann - kann auch mit dem Rad zur Arbeit fahren :-))
      Die Monatskarte könnte als "Geldwerter Vorteil" beim Einkommen Beücksichtigung finden.
      Unabhängig davon ist die Berücksichtigung von Fahrkosten in der 5%-Pauschale includiert, ganz gleich, ob Du zur Arbeit läufst, mit (dem geliehenen) Fahrad oder dem geleasten Porsche zur Arbeit fahren würdest (setze Dich in diesem Zusammmenhang mal mit den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG auseinander- zuständig ist das OLG, in dessen "Dunstkreis" die Kinder wohnen)
      .
      Und hier:

      sneibu schrieb:

      Keine Altersvorsorge
      solltest Du noch mal in Dich gehen. (Zusätzliche) Altervorsorge ist wichtig.
      Im Zusammenhang mit dem Kindesunterhalt schlägst Du 2 Fliegen mit einer Klappe: Du sorgst für Dein Alter vor und reduzierst gleichzeitig Dein unterhaltsrelevantes (bereinigtes) Einkommen
      Ein Blick in die DDT und auf Dein (zu reduzierendes) unterhaltsbereinigtem Einkommen verrät Dir, wieviel Du in die Altersvorsorge investieren müsstest, um in der DDT zB. ein Gruppe tiefer eingruppiert werden zu können.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo sneibu

      sneibu schrieb:

      Nein, schriftliche Vereinbarung haben wir keine, wäre aber eine gute Idee. Bislang haben wir tatsächlich die Geschichte Pi mal Daumen berechnet ohne etwas schriftlich zu fixieren...leider schaffen wir es allerdings im Moment nicht, an einen Tisch zu sitzen, da ist noch zu viel Pfeffer drin. Evtl. brächte ja eine Mediation etwas...
      Ja, gerade weil es sonst sicher im späteren Verlauf noch zu Steitigkeiten kommen wird.
      Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, die ggf. die Mediation übernimmt?
      Ansonsten wäre hier ein Anwalt empfehlenswert, der auch im Familienrecht tätig ist und sich mit der Berechnung des Unterhalts auskennt.
      Haben wir damals nicht gebraucht und so auch noch mal Geld gespart. Die Scheidung ist schon teuer genug; auch, wenn man sie mit nur einem Anwalt macht...

      sneibu schrieb:

      Von meinem AG erhalte ich eine Jahreskarte für den Öffentlichen Nahverkehr - das schließt dann wohl eine Berücksichtigung von Fahrkosten zur Arbeit aus?! (Ich erhalte 43,70 € im Monat, wovon ich eine Fahrkarte bezahle. Diesen Posten habe ich im Netto noch nicht einberechnet, weil ich die Karte eigentlich nicht brauche und jederzeit wieder kündigen kann - kann auch mit dem Rad zur Arbeit fahren :-))
      Zum Ansatz als Einkommen hat Dir Kakadu schon was gesagt - schau mal in die Leitlinien des Wohnortes Deiner Kinder, manche OLG gestatten mitunter einen Abzug der Fahrtkosten neben den pauschalen 5% für berufsbedingte Ausgaben.
      Wenn es das erste Jahr ist, wo Du diesen Zuschauss bekommst, musst Du auch daran denken, dass die Steuererstattung niedriger ausfallen könnte - Zuschüsse des AG mindern ja den Abzugsbetrag an Werbungskosten.

      sneibu schrieb:

      Während des Studiums meiner Frau haben wir einen Studentenkredit bei der KfW aufgenommen, um unseren Lebensunterhalt mit abzudecken, weil mein Einkommen alleine nicht reichte. Die monatliche Rückzahlung beträgt 100 €. Meine Frau bezahlt diesen Kredit im Augenblick zurück, und ich überweise zusätzlich zum Kindesunterhalt 50 €.
      Meine Frage dazu: Der Kredit mindert ja eigentlich mein Einkommen - muss der also vorher vom Netto abgezogen werden? (wäre wichtig zu wissen, weil dann eine andere Einkommensstufe lauf Düsseldorfer Tabelle greift, siehe bereinigtes Einkommen oben).
      Hier solltest Du vorher unbedingt eine schriftliche Vereinbarung mit der Noch-Ehefrau treffen - wenn Du weiter Deinen Anzahl zahlst, ziehst Du ihn vom Netto ab welches der Kindesunterhaltsberechnung unterworfen wird.

      sneibu schrieb:

      Mehrbedarf:
      Der Kleine geht noch in den Hort. Dieser kostet 80 € im Monat. Ich überweise also zusätzlich 40 € im Monat hälftige Hortkosten.
      Finde ich unglücklich gewählt: dass Du Dich zu 50% beteiligst, ist okay (der Mehrbedarf für Kinder wird nach der Quote beider Elternteile bestimmt - bei Dir muss vom Einkommen dann noch der Regelunterhalt abgezogen werden...)
      Du kannst mit der Noch-Frau die schriftliche Vereinbarung treffen, dass Du die 40 Euro direkt an die Zahlstelle überweist - wenn die Kinder (auch) bei Dir gemeldet sind, kannst Du versuchen, die Betreuungskosten (Deinen Anteil) bei der Steuer geltend zu machen. Kann sein, dass es Dir verweigert wird (weil die melderechtliche Angelegenheit nicht ausreicht für "Haushaltszugehörigkeit" im Sinne des § 10 Nr. 5 EStG) - Versuch macht klug...

      sneibu schrieb:

      Dann noch zusätzlich 40 € für Versicherungen für die Kinder (Vermögensbildung, Gesundheit) und eine Haftpflichtversicherung.
      Das würde ich auf keinen Fall zusätzlich überweisen.
      Solche Dinge wären aus dem Regelunterhalt (vom Betreuenden) aufzubringen; es sei denn (für die Gesundheit), die Kinder sind nicht in der kostenlosen gesetzlichen Familienversicherung mitversichert.
      Vielleicht bekommst Du ja auch hier die schriftliche Zusage der Mutter, dass Du diese Dinge noch vom Netto abziehen kannst; ansonsten sollstest Du - bewor es durch "Gewohnheit" zur Anerkenntnis der Kostentragung neben dem Kindesunterhalt (=gewöhnliche Übung oder wie das heißt...) kommt, dieses nicht mehr übernehmen.

      Gruß Tanja