Berechnung Kindesunterhalt / Sonderzahlung

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    • Berechnung Kindesunterhalt / Sonderzahlung

      Hallo liebe Community,

      nach Aufforderung des Jugendamtes habe ich meine Einkommensverhältnisseoffen gelegt und daraufhin eine Berechnung erhalten, die ich nichtnachvollziehen kann.

      Dazu folgende Fragen:

      - ich habe im vorgelegten Zeitraum eine Tantieme bezogen, die aus demAbteilungsgewinn berechnet wird und nur im Erfolgsfall gezahlt wird, oftmals inder Vergangenheit nicht. Die Sonderzahlung wurde vom JA zu 100% als Nettogehaltberücksichtigt. Ist das korrekt?

      - Ich fahre einen Dienstwagen mit Fahrtenbuch und hatte bisher einen hohenAnteil an Dienstfahrten und deshalb in den übergebene an das JA Unterlageneinen geringen geldwerten Vorteil. Da die Dienstfahrten wegen Corona fastvollständig ausfallen und somit der Privatanteil steigt, werde ich bei derAbrechnung einen drastische Nachzahlung bekommen und in Zukunft einen weitaushöheren geldwerten Vorteil zu versteuern haben. Hat das Auswirkungen auf dieKU-Berechnung und macht es Sinn, das JA darauf hinzuweisen?

      - In dem Schreiben des JA werde ich aufgefordert, den KU zu titulieren. MeinSohn wird dieses Jahr 18. Kann das JA auf einem unbefristeten Titel bestehen?Kann man irgendwie um die Titulierung herumkommen, schließlich habe ich immerpünktlich gezahlt.

      Vielen Dank für Eure Antworten.
      Glauben ist nicht Wissen, Wissen nicht verstehen...
    • Hallo KlarUnklar,

      ich denke hier im Forum wurde schon viel über die Forderung des Jugendamtes geschrieben, einen unbefristeten Titel vorzulegen. Und es werden sicher noch fundierte Tips und Zitate (aus Urteilen etc.) folgen.

      Wohnst Du im gleichen Einzugsgebiet wie deine Kinder, musst du zum gleichen Jugendamt gehen?

      Bei mir war es durch schon erfolgten Umzug in einen andere Region nicht möglich, mir nicht zuzumuten. Also bin ich zum örtlichen Jugendamt und habe dort den Titel erstellen lassen.

      Die Sachbearbeiterin war also nicht direkt beteiligt, nur mit der Titulierung beauftragt und hat meine angebotene Befristung bis zum 18. Lebensjahr in den Titel aufgenommen.

      Die Kindesmutter hat es seinerzeit so akzeptiert. Auch ich habe regelmäßig meinen Unterhalt für das Kind gezahlt.


      Viele Grüße, fras12
    • Moin KlarUnklar,

      kurz von mir:

      1. Grundsätzlich ist das prägende Einkommen eines Jahres zu berücksichtigen. Wenn Du nachweisen kannst, dass diese Tantiemen nicht jährlich gezahlt werden, können diese Zahlungen auch auf einen längeren Zeitraum angerechnet werden (abhängig davon, wie häufig diese Zahlungen erfolgen). Hierzu müsstest Du natürlich entsprechend vortragen und dies glaubhaft belegen.

      2. Auch beim Dienstwagen läge es an Dir, dies anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Wenn sich die Prognose aus dem Einkommen des letzten Jahres bereits jetzt nachweislich im nächsten Jahr ändern wird, kann man dies anzeigen. Ein geldwerter Vorteil wird dennoch auch weiterhin anzurechnen sein, weil der geldwerte Vorteil sich daraus berechnet, dass Du private Vorteile durch die Nutzung eines PKW hast, den Du Dir (ohne Dienstwagen) privat anschaffen müsstest, um diese Vorteile zu haben. Wenn sich Dein steuerrelevantes Einkommen jedoch aufgrund der von Dir geschilderten Umstände (absehbar) ändert, würde ich dies anzeigen.

      3. Ja, das Kind ein grundsätzlich einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel. Wenn es jedoch isher die ganzen Jahre auch gut ohne Titel lief, kann man natürlich mit der Mutter in Kontakt treten, ob das auch ohne Titel weiterlaufen könne.

      @fras12:
      Es darf grundsätzlich nicht der Beistand beurkunden, der mit der Vertretung des Kindes beauftragt ist (die Urkundsperson muss unparteiisch beurkunden und rechtlich die Grundsätze aufklären). Im Grunde muss jeder Urkundsbeamte das beurkunden, was derjenige möchte, der vor ihm sitzt (sofern es nicht rechts- bzw. sittenwidrig ist); er muss jedoch auch darüber aufklären, welche Folgen eine Beurkundung hat, die nicht im Sinne des geforderten Umfangs erfolgen.
    • Hallo KlarUnklar,

      Deine anderen Fragen wurden ja schon ausführlich beantwortet.
      Was den Titel anbelangt, würde ich das von mehreren Dingen abhängig machen:
      1. wann (Nachtrag: genau) wird das Kind 18?
      2. Hast Du Kontakt zum Kind?
      3. Kennst Du die (Einkommens- und Vermögens)Verhältnisse von Mutter und Kind für die Zeit ab dem 18 Lebensjahr (da ja dann auch die Mutter barunterhaltspflichtig wird)?

      Dass das Kind Anspruch auf einen (unbefristeten) Titel hat, sollte inzwischen unstrittig sein.
      Ich würde dennoch nichts beurkunden lassen, was in 3-7 Monaten (willkürlich gewählte Zahl) sowieso wieder abgeändert werden müsste - dann würde ich gleich die Änderung ab 18 mit titulieren lassen.
      Ansonsten hast Du ab 18 die Ar...karte, dass Du Abänderung veranlassen musst und erfahrungsgemäß bei zerrüttetem Verhältnis der Titel nicht freiwillig rausgerückt wird.

      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen und ein frohes (coronafreies) "Neues Jahr" in die Runde,

      Clausutis schrieb:

      Es darf grundsätzlich nicht der Beistand beurkunden, der mit der Vertretung des Kindes beauftragt ist (die Urkundsperson muss unparteiisch beurkunden und rechtlich die Grundsätze aufklären).
      Da habe ich - in einem JA im ländlichen Umfeld des Frankfurter Westens - (mehrmals) anders erleben dürfen.
      Derjenige MA (hier MA 1)des betroffenen JA, der für mich zuständig war, hat zunächst die Rahmenbedingungen des Titels mit mir erörtert und schriftlich fixiert.

      Um den erstellten Titel zu beurkunden wurde ich in den Wartebereich verwiesen und besagter MA 1 hat dann den erstellten Titel in einem Nachbarzimmer(?) bei einem befähigten (ausgewiesenen) (??) anderen MA (hier MA 2) den "Rohtitel" beurkunden lassen.
      Heißt: nach einer unbestimmten Wartezeit wurde ich vom MA 1 wieder ins Zimmer geholt und durfte dort den beurkundeten Titel (mit Unterschrift und Siegel) in Empfang nehmen.
      Die eigentliche "Beurkundungsperson" (MA 2) habe ich so nie(!) kennengelernt. Ich habe lediglich meine für mich gedachten Ausfertigungen von MA 1 erhalten.

      Ansonsten sehe ich es wie @TanjaW9.
      Das wichtigste Kriterium ist zunächst, wann wird das Kind 18. Wenn das zeitnah ist, kann man etwas Zeit schinden, ggf sogar erste Vorbereitungen für den Unterhalt ab 18 treffen und hier die Weichen stellen.
      Bleibt also die Frage, wann das Kind 18 wird.

      @KlarUnklar,

      KlarUnklar schrieb:

      nach Aufforderung des Jugendamtes habe ich meine Einkommensverhältnisse offen gelegt und daraufhin eine Berechnung erhalten, die ich nicht nachvollziehen kann.
      Ist das die erste Aufforderung (sprich Einkommensoffenlegung) durch das JA, oder gab es schon eine/ mehrere zurückliegende?
      Wenn es schon eine frühere Einkommensoffenlegung gab, bleibt die Frage, wann hier die letzte Aufforderung erfolgte (-> 2-Jahresfrist).
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • KlarUnklar schrieb:

      Kann das JA auf einem unbefristeten Titel bestehen?Kann man irgendwie um die Titulierung herumkommen, schließlich habe ich immerpünktlich gezahlt.
      Moin,

      also bei der langjährigen Vorgeschichte hier im Forum kann ich kaum glauben, dass noch kein Titel existiert. Bitte mal prüfen. Möchte das JA evtl. einen höheren Betrag tituliert haben?
    • Clint schrieb:

      also bei der langjährigen Vorgeschichte hier im Forum kann ich kaum glauben, dass noch kein Titel existiert. Bitte mal prüfen. Möchte das JA evtl. einen höheren Betrag tituliert haben?
      Hallo Clint,

      da liest man einmal nicht die alten Beiträge und schon läuft man mangels Wissen um diesen oder
      diesen Beitrag
      mit den Aussagen:

      KlarUnklar schrieb:

      Der KU ist tituliert und wenn ich 2 Wochen nicht zahle wird mein Gehalt ohne Vorwarnung gepfändet. Da schneide ich mir ins eigene Fleisch.

      KlarUnklar schrieb:

      laut Beschluss vom FamG bin ich verpflichtet zusätzlich zum KU Mehrbedarf in Höhe von monatlich 92€ für die Hortbetreuung meines 9 jährigen Sohnes an die Ex zu zahlen.
      in die falsche Richtung.
      Es sei denn, @KlarUnklar hat (was ich mir nicht vorstellen kann) die damalige Titulierung irgendwann herausgegeben bekommen und/oder das Gericht hat einen Beschluss über Mehrbedarf erlassen, ohne dass KU (noch) tituliert war (auch das glaube ich nicht).

      Dann gilt aber noch mehr: es kommt auf den Zeitpunkt der Volljährigkeit des Sohnes an. Ein Abänderungsverfahren kurz vor Volljährigkeit begonnen, birgt ja auch einige rechtliche Besonderheiten in sich, wenn dann Volljährigkeit eintritt...

      So lange der TO nichts weiter sagt, ist das wohl fischen im Trüben...

      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen,

      TanjaW9 schrieb:

      Hallo Clint,

      da liest man einmal nicht die alten Beiträge und schon läuft man mangels Wissen [...] in die falsche Richtung
      Andererseits... :sleeping:
      wäre es Sache von @KlarUnklar gewesen bereits im Eingangsbeitrag hier für Klarheit zu sorgen... bzw. zeitnah auf die hier bereits angesprochene Problematik zu reagieren.

      Davon ausgehend, dass immer noch (bzw. bereits) ein Titel existiert, könnte man (vermutend) davon ausgehen, dass es bei der "Neutitulierung(?)" hier "nur" um die in Frage gestellte Erhöhung geht.
      Bereits die nicht ganz faire (volle) Anrechnung einer nicht regelmäßig gezahlten Tantieme wäre ja ein guter Ansatz, die Angelegenheit mit "aufwändigem Schriftverkehr" in die Länge zu ziehen.
      Die aktuelle Coronasituation und die eigene Arbeitssituation lassen u.U. auch kein zeitnahes pers. Engament (zB. pers. Erscheinen im Amt) zu ;)
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Hallo zusammen,

      erstmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

      Mittlerweile habe ich mit dem erstaunlich aufgeschlossenen Beistand gesprochen und mir ist einiges klarer geworden.

      Wie so oft im Familienrecht, ist vieles nicht so ganz klar oder unlogisch. Die Berücksichtigung der Tantieme ist wohl Ermessenssache.

      Die Pflicht zur Titulierung des Unterhalts ist klar, macht aber überhaupt keinen Sinn, wenn in 5 Monaten die Volljährigkeit ansteht und der KU ohnehin neu berechnet werden muss. Da die Mutter sehr destruktiv und konflitktfreudig ist, wird der Weg bis zu einer Vereinbarung vermutlich ein Freudenfest für div. Anwälte. Ich werde befristet titulieren und hoffen, dass sich in den 5 Monaten nicht mehr allzuviel tut.

      Dass nach vielen Jahren ohne jede Rückfrage nach meinem Einkommen jetzt kurz vor der Volljährigkeit diese Sache losgetreten wird, kann nur so verstanden werden, dass die Mutter unseren Sohn (der den Kontakt mit mir ablehnt - PAS ) in diese Konflikte einbinden will, damit er seinen feindliche Einstellung zu mir auch behält, wenn er nicht mehr zuhause wohnt.

      Beste Grüße
      Glauben ist nicht Wissen, Wissen nicht verstehen...
    • Hallo,
      den Ansatz:

      TanjaW9 schrieb:

      Warum forderst Du nicht bereits jetzt die Mutter auf, ihr Einkommen offen zu legen?
      von @TanjaW9 in #11 würde ich auch so verfolgen (ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und auch den Sohn mit einbinden)

      Heißt im Klartext:
      Beide - sowohl Sohn als auch KM - jeweils in einem GETRENNTEN Anschreiben (Brief) freundlich auf die kommende sich verändernde Situation hinweisen und um die jeweiligen Informationen bitten.
      Darauf achten (und das auch so ausformulieren), dass relevante Infos beleghaft zu erfolgen haben.
      Gruß Kakadu59
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