Hallo,
folgender Sachverhalt:
Frau A ist geschieden (sie hat 2 Kinder die bei ihr leben)
Mann B ist ebenfalls geschieden (er hat 2 Kinder die bei der Mutter leben - kommen zum Umgang zu Vater).
Frau A und Mann B ziehen zusammen und erwerben eine gemeinsame Immobilie.
Die 2 Kinder von Frau A wohnen mit in der neuen gemeinsamen Immobilie. Die Kinder von Mann B kommen zum Umgang.
Frau A und Mann B wohnen somit unverheiratet zusammen in einer gemeinsamen Immobilie (Im Notar 50/50 eingetragen).
Das Eigenkapital das von Frau A und Mann B in die gemeinsame Immobilie eingebracht wurde ist unterschiedlich groß.
Wie ist der Sachverhalt:
1) Wenn Sich Frau A und Mann B wieder trennen und die gemeinsame Immobilie wieder verkauft werden muss. Wie wird dann der Wert der Immobilie aufgeteilt?
2) Wenn Frau A oder Mann B stirbt? Wer erbt welchen Anteil der gemeinsamen Immobilie? Was sollte im Vorhinein vereinbart werden?
Freuen uns auf jede Rückmeldung zu den beiden Fragen.
Vielen Dank
golfesel
folgender Sachverhalt:
Frau A ist geschieden (sie hat 2 Kinder die bei ihr leben)
Mann B ist ebenfalls geschieden (er hat 2 Kinder die bei der Mutter leben - kommen zum Umgang zu Vater).
Frau A und Mann B ziehen zusammen und erwerben eine gemeinsame Immobilie.
Die 2 Kinder von Frau A wohnen mit in der neuen gemeinsamen Immobilie. Die Kinder von Mann B kommen zum Umgang.
Frau A und Mann B wohnen somit unverheiratet zusammen in einer gemeinsamen Immobilie (Im Notar 50/50 eingetragen).
Das Eigenkapital das von Frau A und Mann B in die gemeinsame Immobilie eingebracht wurde ist unterschiedlich groß.
Wie ist der Sachverhalt:
1) Wenn Sich Frau A und Mann B wieder trennen und die gemeinsame Immobilie wieder verkauft werden muss. Wie wird dann der Wert der Immobilie aufgeteilt?
2) Wenn Frau A oder Mann B stirbt? Wer erbt welchen Anteil der gemeinsamen Immobilie? Was sollte im Vorhinein vereinbart werden?
Freuen uns auf jede Rückmeldung zu den beiden Fragen.
Vielen Dank
golfesel