Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand dazu was Erhellendes sagen.
Lohnt es sich im Familienrecht (speziell Familienstreitsachen) überhaupt, als Streithelfer zu einem Verfahren hinzuzutreten? Hat das schon jemand gemacht und war damit erfolgreich?
Insbesondere die Zweitfamilien stehen im Unterhaltsrecht ja nicht unter einem guten Stern.
Da in Streitsachen Anwaltspflicht besteht, müsste man ja wieder extra einen (zusätzlichen) Anwalt hinzuziehen oder darf man durch den gleichen Anwalt vertreten werden, der den vertritt, dem man als Streithelfer beitritt?
Fragen über Fragen - so recht schlau bin ich noch nicht aus dem im Internet dazu Gefundenem geworden...
Gruß Tanja
vielleicht kann mir hier jemand dazu was Erhellendes sagen.
Lohnt es sich im Familienrecht (speziell Familienstreitsachen) überhaupt, als Streithelfer zu einem Verfahren hinzuzutreten? Hat das schon jemand gemacht und war damit erfolgreich?
Insbesondere die Zweitfamilien stehen im Unterhaltsrecht ja nicht unter einem guten Stern.
Da in Streitsachen Anwaltspflicht besteht, müsste man ja wieder extra einen (zusätzlichen) Anwalt hinzuziehen oder darf man durch den gleichen Anwalt vertreten werden, der den vertritt, dem man als Streithelfer beitritt?
Fragen über Fragen - so recht schlau bin ich noch nicht aus dem im Internet dazu Gefundenem geworden...
Gruß Tanja