Ermittlungsbogen JA

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    • Ermittlungsbogen JA

      hallo,

      ich hab da eine frage. ich habe vom Jugendamt mal wieder ein Fragebogen zwecks Ermittlung vom Unterhalt bekommen. Die KM hat 2019 neu geheiratet. Nun steht in dem Bogen der alte Nachname vom Kind. Ist das alles soweit in Ordnung oder hat sie eventuell dem JA nicht die heirat mitgeteilt?

      zusätzlich hab ich noch eine Frage zwecks UVG. Ich habe bis März immer ein Teil vom Unterhalt bezahlt obwohl ich dann unter meinem selbstbehalt lag. seit September 2019 bin ich schwer erkrankt gewesen, die Genesung hat bis September 2020 gedauert. So lange war ich auch krank geschrieben. Deswegen konnte ich auch keinen Unterhalt mehr zahlen. weswegen ich auch meine Arbeitsstelle aufgegeben habe. Nun werde ich eventuell bald eine neue Tätigkeit ausüben wo ich auch etwas besser verdiene. Muss ich den Unterhaltsvorschuss für die vergangenen Jahre zurück zahlen?

      ich bedanke mich vorab für die Hilfe und Antworten.
    • Hallo,

      Bei Wieder-Heirat der Mutter muss sich der Nachname des Kindes nicht automatisch ändern.


      Der UVG wird i.d.R. zurückverlangt/ist zurück zu zahlen, wenn es dir in der entsprechenden Zeit möglich gewesen wäre, den Unterhalt zu zahlen, du aber nichts dafür unternommen hast.

      Die UVG-Zahlung wird bei Wieder-Heirat eingestellt.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum soldi2k,

      für die Zeit, für die Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde, kann das jeweilige Land Dich in Anspruch nehmen.
      Als erstes wäre daher zu klären, wann genau die Mutter geheiratet hat, da - wie Edy schon bemerkte - ab diesem Zeitpunkt kein Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss bestand.
      Ich halte sowieso grundsätzlich nichts von den diesbezüglichen Fragebögen und würde die auch nicht ausfüllen. Man ist lediglich verpflichtet, nach 1605 BGB sein Einkommen und Vermögen offen zu legen (tabellarische Aufstellung), wozu ggf. auch Wohneigentum gehört.

      Du schreibst, Du hättest bis März 2019 einen Teil des Unterhaltes (besteht ein Titel?) gezahlt, so dass also davon auszugehen ist, dass schon länger Rückstände auflaufen?
      Wenn Du stichhaltig nachweisen kannst (einfaches ärztliches Attest reicht nicht aus), dass Du durch die Erkrankung gehindert warst, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sollte die UV-Stelle auf die Rückforderung verzichten. Vermutlich wird sie dies nicht tun. Auch könnte die Aufgabe der Arbeitsstelle aus eigenen Stücken von der UV-Stelle als Verlertzung der unterhaltsrechtlichen Obliegenheiten angesehen werden.
      Ich an Deiner Stelle würde schauen, ob Unterhaltsvorschuss tatsächlich noch für Zeiten nach der Heirat der Ex gezahlt wurde und die UV-Stelle auf diesen Umstand hinweisen.
      Der (gleich gebliebene) Name des Kindes ist nicht zwingend ein Indiz für eine Nichtmeldung der Heirat - wenn es Deinen Nachnamen trägt, muss die Mutter Dich ja zumindest erst mal um Zustimmung zur Namensänderung bitten.
      Anschließend würde ich mir eine Aufstellung über die Rückstände zuschicken lassen und sukzessive diese durch Ratenzahlung (nach Abspreche mit der UV-Kasse) abbauen.
      Leistest Du denn inzwischen wieder laufenden Unterhalt in entsprechender Höhe oder laufen weiter Rückstände auf (wenn ein Titel exestiert, kann die Mutter auch daraus vollstrecken lassen)?

      Gruß Tanja
    • Hallo, danke für die Antworten. @TanjaW9 ich hab bis März 2020 gezahlt. Zu dem Titel kann ich nix sagen. genauer gesagt,Ich hab von solchen amtssachen keine Ahnung. Ich bekomm so alle 1-2 jahre diesen Bogen, den fülle ich aus und dann kommt irgendwann ein Schreiben was ich zu zahlen hätte. was anderes hatte ich nie bekommen.

      kurz zum thema krank. ich bin schon seit eh und je angestellter gewesen auch als ich krank war,(September 2019 bis September 2020.) . hatte zu ende September wegen Umzug gekündigt und fange jetzt im Dezember ein neuen job an.

      wir waren nie verheiratet, er trug immer den namen der mutter und hat 2019 bei ihrer heirat den Nachnahmen vom neuen mann angenommen.
    • Hallo Solid,

      ein Titel ist eine Urkunde, in der man entweder sich freiwillig verpflichtet hat (durch Erklärung vor dem Urkundsbesmten des JA oder einem selbst aufgesuchtem Notar), Unterhalt in bestimmter Höhe für jemanden zu leisten oder gerichtlich (durch Urteil oder Vergleich) dazu verpflichtet wurde.
      Es ist wichtig (für Dich) zu wissen, ob ein solcher Titel existiert, da er meist mit spätestens 18 abzuändern ist.

      Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Dich die Unterhaltsvorschusstelle angeschrieben hat.
      Es könnte sich aber auch um Beistandschaft handeln, dann ist die Heirat der Mutter ohne weitere Auswirkung auf Deine Verpflichtung (ist die eigentlich sowieso - nur weil die Mutter geheiratet hat, bist Du ja die Unterhaltsverpflichtung nicht los - lediglich bei Adoption erlischt neben dem Verwandtschaftsverhältnis naturgemäß auch die Verpflichtung zum Verwandtenunterhalt).

      Ohne genauere Angaben kann ich Dir deswegen nichts Besseres dazu sagen.

      Gruß Tanja
    • Hallo Soldi,

      wenn es Beistandschaft ist, musst Du wohl die Rückstände ausgleichen.
      Hast Du denn dem Amt zeitnah Deine Erkrankung mitgeteilt und nachgewiesen?
      An wen zahlst Du den Unterhalt regulär? Hat sich niemand bei Dir - beim Ausbleiben des Unterhalts - gemeldet?
      Wenn Du magst, kannst Du ja das Anforderung- Schreiben hier einstellen. Die persönlichen Daten der Beteiligten und die Bearbeiterangeben sind vorher auf jeden Fall zu schwärzen vor dem Hochladen.

      Gruß Tanja
    • Hallo @TanjaW9

      ich hab das Schreiben angefügt. Ich bekomme ca 1200€ netto, hab davon 175€ Unterhalt gezahlt. Ich hab immer das Geld auf Ihr Konto überwiesen. Während ich krank war, bekam ich knapp 900€ von der Krankenkasse, da war es mir nicht mehr möglich Unterhalt zu bezahlen.

      Grüße

      Soldi
      Dateien
    • Moin soldi2k,

      ohne zu wissen, ob ein Titel existiert (siehe Tanjas Ausführungen weiter oben), wird eine Hilfestellung zu möglichen Rückständen unmöglich.

      Hast Du mal eine Unterhaltsurkunde bei einem Urkundsbeamten / Notar unterschrieben?
      Gab es mal ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der geschuldeten Unterhaltshöhe?
    • Hallo @Clausutis

      also ich hab nie irgendeine Urkunde unterschrieben. Ich war weder beim Gericht und hab noch nie ein Notar gesehen oder irgendwas unterschrieben. bekomme wie gesagt alle 1-2 Jahre dieses Schreiben. Das fülle ich aus und dann kommt so ein Brief mit der Berechnung. Die einzige Urkunde die ich unterschreiben hatte, war die Vaterschaftsanerkennung bei der Geburt von meinem Kind.
    • Hallo @solid2K,
      Du schreibst, bis dato lediglich mit dem JA insofern Kontakt gehabt zu haben, als das die Dir den Einkommensfragebogen zugeschickt haben (den Du dann ausgefüllt hast).
      Wie kommt denn jetzt hier der Unterhaltsvorschuß bzw. das UVG ins Spiel?
      Woher stammt hier Dein Wissen (über eventuell gezahlten Vorschuß?)
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo @Kakadu59

      Ich hab noch die erste Seite mit angehangen. Ich komme darauf, weil die KM mir vor jahren erzählt hat das sie den UV bekommt und nach der Heirat jetzt nicht mehr. Wie gesagt, ich hab nicht viel Ahnung von dem Thema sorry. Ich hab mich zwar viel belesen in Foren aber so richtig schlau wurde ich nicht daraus.

      mfg Soldi
      Dateien
    • Mhhmm,
      wenn Du diese Ermittlunsbögen ausgefüllt hast, wie geht es dann weiter?
      Du solltest ja dann irgendwann ein Schreiben vom JA (Beistand) bekommen, wo die Beträge draufstehen, welche Du auf Grund der Berechnung zu zahlen hast, oder?
      Wie sehen die Schreiben aus?
      Mußt Du dann irgendwas unterschreiben und erneut zurücksenden?
      Gruß Kakadu59
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    • Dann bist Du tatsächlich fein raus.
      Was den Unterhaltsvorschuß angeht, würde ich in der Situation schön die Füße stillhalten und keine schlafenden Hunde wecken.
      Wenn die Unterhaltsvorschußkasse was will, wird die sich melden und dann muß man weitersehen...
      Gruß Kakadu59
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    • Hallo Soldi,

      nicht so schnell.
      Im Anschreiben steht, dass eine außergerichtliche Einigung nur erreicht werden kann, wenn Du bis zum 18.12. die geforderten Belege einreichst. Dazu musst Du auch eine Aufstellung Deiner Einkünfte der letzten 12 Monate machen; Steuererstattung nicht vergessen.

      Wenn die Mutter Unterhaltsvorschuss beantragt hatte, hätte Dir aber ein Überleitungsschreiben oder eine Rechtswahrungsanzeige zugehen müssen. Von der UV-Stelle.
      Ich gehe davon aus, dass dies nicht der Fall war, insofern brauchst Du da nichts weiter zu beachten.
      Wann hast Du denn das erste Schreiben des Beistandes bekommen?
      Ich bin sehr verwundert, dass der Unterhalt nicht tituliert ist.
      Hat der Beistand Dir diesen niedrigen Betrag schriftlich mitgeteilt gehabt?

      Ich werd noch nicht so wirklich ganz schlau aus Deinem Fall, sorry.

      Gruß Tanja
    • Hallo @TanjaW9,

      TanjaW9 schrieb:

      Ich bin sehr verwundert, dass der Unterhalt nicht tituliert ist.
      Diese Vewunderung - auch darüber, dass sich die Voschußkasse so gar nicht gemeldet hat (haben soll) ebenso.

      Tatsächlich habe ich genau deswegen, die Fragen so gestellt.

      Edith:
      @soldi2k,
      an wen bzw. auf wessen Konto überweist Du den Unterhalt?
      Gruß Kakadu59
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