hallo,
ich hab da eine frage. ich habe vom Jugendamt mal wieder ein Fragebogen zwecks Ermittlung vom Unterhalt bekommen. Die KM hat 2019 neu geheiratet. Nun steht in dem Bogen der alte Nachname vom Kind. Ist das alles soweit in Ordnung oder hat sie eventuell dem JA nicht die heirat mitgeteilt?
zusätzlich hab ich noch eine Frage zwecks UVG. Ich habe bis März immer ein Teil vom Unterhalt bezahlt obwohl ich dann unter meinem selbstbehalt lag. seit September 2019 bin ich schwer erkrankt gewesen, die Genesung hat bis September 2020 gedauert. So lange war ich auch krank geschrieben. Deswegen konnte ich auch keinen Unterhalt mehr zahlen. weswegen ich auch meine Arbeitsstelle aufgegeben habe. Nun werde ich eventuell bald eine neue Tätigkeit ausüben wo ich auch etwas besser verdiene. Muss ich den Unterhaltsvorschuss für die vergangenen Jahre zurück zahlen?
ich bedanke mich vorab für die Hilfe und Antworten.
ich hab da eine frage. ich habe vom Jugendamt mal wieder ein Fragebogen zwecks Ermittlung vom Unterhalt bekommen. Die KM hat 2019 neu geheiratet. Nun steht in dem Bogen der alte Nachname vom Kind. Ist das alles soweit in Ordnung oder hat sie eventuell dem JA nicht die heirat mitgeteilt?
zusätzlich hab ich noch eine Frage zwecks UVG. Ich habe bis März immer ein Teil vom Unterhalt bezahlt obwohl ich dann unter meinem selbstbehalt lag. seit September 2019 bin ich schwer erkrankt gewesen, die Genesung hat bis September 2020 gedauert. So lange war ich auch krank geschrieben. Deswegen konnte ich auch keinen Unterhalt mehr zahlen. weswegen ich auch meine Arbeitsstelle aufgegeben habe. Nun werde ich eventuell bald eine neue Tätigkeit ausüben wo ich auch etwas besser verdiene. Muss ich den Unterhaltsvorschuss für die vergangenen Jahre zurück zahlen?
ich bedanke mich vorab für die Hilfe und Antworten.