- Hallo zusammen,
es ist leider dringend, ich (Mutter) habe Fragen zum Thema siehe oben.
Situation:
Kind ist 18 Jahre (hat kleinen Bruder, 3.Klasse), geht aufs Gymnasium und bezieht Kindergeld + Förderung nach BbgAföG (ACHTUNG: = Brandenburger Ausbildungsförderung, die gibt es nur in Brandenburg). Kind wohnt bei Mutter und bezog bis zum 18. Lebensjahr Unterhalt vom Vater. Mutter bezieht ALG2. Kind auch anteilig, da Kind ab 18 Jahren durch verminderten Unterhalt anteilig im ALG2-Bezug drin.
Kind bevollmächtigte Mutter schriftlich (dem Jugendamt vorliegend) alle zur Klärung nötigen Schritte einzuleiten, um die Sache zu klären. Mutter wandte sich ans Jugendamt.
Nun fordert Vater Einkommens-und Vermögensnachweise von Kind+Mutter (an Kind adressiert) mit einer Frist, die aber wegen ihrer zu kurzen Zeitspanne nicht eingehalten werden konnte. Ausserdem weigert sich Vater nach Aufforderung durch Jugendamt, ebenfalls Einkommens-und Vermögensnachweise offen zu legen. Dadurch ist eine Neuberechnung des Unterhalts durch Jugendamt nicht möglich. Die Einkommensunterlagen von Kind+Mutter liegen dem Jugendamt jedoch bereits vor. Kind+Mutter sind dringend auf den Unterhalt jetzt im Dezember( und fortlaufend) angewiesen, da Unterhalt bereits auf ALG2 angerechnet, ALG2 also gekürzt wurde.
Ein Titel wegen Unterhaltszahlungen besteht, Mutter muss aber nochmal beim Jugendamt nachfragen, was genau da draufsteht, da in ihren Unterlagen irgendwie die Hälfte des Titels fehlt.
FRAGE1: Was genau kann hier in diesem Fall alles vom Unterhalt durch den Vater abgezogen/angerechnet werden?
FRAGE2: Was kann die Mutter tun, sollte der Dezember-Unterhalt garnicht oder gemindert (auf welcher Grundlage?) nicht zum gewohnten Termin kommen?
Da Kind+Mutter im ALG2-Bezug sind, zählt jeder Cent. Das Jugendamt kommt nicht so schnell hinterher und wollte den Vater unter Androhung der Lohnpfändung auffordern, seine Einkommens-und Vermögensunterlagen einzureichen, um Unterhalt neu berechnen zu können. Es ist nicht bekannt, ob dies schon geschehen ist, da die Mitarbeiterin auf Schulung ist.
FRAGE3: Wie lange dauert das jetzt alles noch? Was kann Mutter tun, um die Sache voranzubringen?
FRAGE4: Ist Förderung nach BbgAföG auf ALG2 anzurechnen? BbgAföG ist keine Leistung zum Bestreiten des Lebensunterhalt sondern dient anderen Zwecken.
FRAGE5: Muss das Jobcenter den eventuell vom Vater einbehaltenen Unterhalt sofort aufstocken (noch im Dezember), wenn Vater nicht zahlt (da Kind+Mutter sonst weniger als das Existenzminimum haben)? - FRAGE6: MUSS Kind dem Vater ein Schulzeugnis vorlegen oder reicht eine Schulbescheinigung von der Schule, dass das Kind dort Schüler ist und vorraussichtlich noch bis xy dort zur Schule geht? Das Kind ist im Abi-Jahr (was der Vater eigentlich auch weiß, genauso wie er weiß, dass die Mutter ALG2 bezieht).
- Vielen lieben Dank an alle Antworten, es eilt sehr.
Lg
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