Clausutis schrieb:
@matti2:
An den Arbeutgeber herantreten und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Rahmen der Beratung sind m.M.n. nicht möglich.
Ok.. stimmt, du hast Recht, das hatte ich jetzt falsch in Erinnerung. Die Mitarbeiterin sagte, sie würde es androhen. Du hast recht..
Wenn er sich also weiterhin quer stellt, müsste ich zum Anwalt, dessen Rechnung er dann bezahlen dürfte, wenn ich richtig informiert bin.