18 Jahre-Unterhalt-Brandenburger Ausbildungsförderung-Gymnasium

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    • Hallo Clint,

      wissen nicht, vermuten schon. Die haben sicher ein internes Arbeitspapier, in denen mitgeteilt wurde, was sie dürfen und was nicht (Haftungsrecht! - Der Anwalt haftet bei Falschberatung, das JA würde auch haften!)

      Ich finde es befremdlich, dass sich das JA mit der Vollmacht des Sohnes an die Mutter zufrieden gibt und dann der Mutter an Stelle des Sohnes Beratungsleistung und Unterstützung angedeihen lässt.
      Ich glaube eigentlich, die Leistungen sind personengebunden. Wäre ja genauso bescheut , würde der volljährige Sohn betreutes Wohnen beantragen und die Mutter würde dann die Leistung in Anspruch nehmen.
      Wird aber sicher nicht gern gehört von den Elternteilen, die sich auf diesem Weg die fortgesetzte Macht über Kind und anderem Elternteilesunterhalt sichern...

      Wenn mich der Vater fragen würde, was er dagegen tun kann, würde ich ihm raten, irgendjemandem aus dem Freundes- oder Verwandtenkreist ebenfalls eine Vollmacht auszustellen, der dann seine Belange gegenüber dem JA vertritt.

      Btw. ich habe auch eine Vollmacht meines Mannes :rolleyes: :D

      Gruß Tanja
    • @Clint:
      Das ist eine nahezu endlose Debatte, die der Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt hat. Einige Jugendämter interpretieren den § 18 SGB VIII sehr zurückhaltend (wie hier München), die überwiegende Mehrheit der Jugendämter weitaus offensiver. Hiezu gibt es diverse Themengutachten. "Beratungs und Unterstützung" ist nicht eindeutig definiert, leider.

      @Tanja:
      Der Punkt der Vollmacht irritiert mich auch. Sohnemann kann das JA beauftragen; eine Vollmacht für die Mutter, die dann das JA beauftragt finde ich rechtlich arg konstruiert.

      @Euklid:
      Die Überlastung ist einer der Gründe, womit man die ausgebliebenden Informationen begründen könnte.
    • Clausutis schrieb:

      eine Vollmacht für die Mutter, die dann das JA beauftragt finde ich rechtlich arg konstruiert.
      boa,
      hast Du die Beiträge gelesen?
      Auch Kakadu (Beitrag Nr. 83) wies darauf hin, dass die Mutter (die seit Samstag hier nicht mehr gesehen ward, vielleicht "stürmt" sie ja jetzt gleich wieder ins Thema) schrieb, dass der Sohn ihr die Vollmacht erteilte, mit der sie zum JA ist und das JA nun beauftragt hat...

      Bis dahin konnte ich ja davon ausgehen, dass nur mir das so vorkam...
    • Tanja, ich bin ganz bei Dir. Vielleicht liest sich mein Beitrag missverständlich:
      Ich meinte mit "konstruiert" nicht, dass hier im Forum etwas konstruiert wird, sondern dass das JA, welches sich mit so einer Vollmacht beauftragen lässt, sich da etwas arg konstruiert hat, um überhaupt tätig werden zu können.
    • Clausutis schrieb:

      Wenn Du dem Volljährigen schon nicht zum JA raten willst, wer soll ihn sonst rechtlich beraten? Ein (kostenpflichtiger) Anwalt? Die Mutter? Der Vater?
      Ganz einfach:

      Landkreis Sigmaringen schrieb:

      Die Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt sollte vorrangig in Anspruch genommen werden (z.B. vor Einschaltung eines Anwalts). Ein Antrag auf Beratungshilfe, das heißt auf Ersatz der Beratungsgebühr, kann erst mit der Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Jugendamtes bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts-/Familiengerichts (Sigmaringen oder Bad Saulgau je nach Wohnort) gestellt werden.
      Das JA muss ja in einer zweizeiligen Bestätigung nicht ganz so direkt eingestehen, dass es mit solchen Fällen überfordert ist. :D
    • Clausutis schrieb:

      Tanja, ich bin ganz bei Dir. Vielleicht liest sich mein Beitrag missverständlich:
      Ich meinte mit "konstruiert" nicht, dass hier im Forum etwas konstruiert wird, sondern dass das JA, welches sich mit so einer Vollmacht beauftragen lässt, sich da etwas arg konstruiert hat, um überhaupt tätig werden zu können.
      Ja, da hab ich Dich wohl missverstanden.
      Wenn ich auch nur ansatzweise Recht habe mit meiner Einschätzung der "personellen Gegebenheiten" in einem meiner vorherigen Beiträge, wird die Mutter das JA durch ihre "Art" schon "überzeugt" haben...

      @Clint wenn es anwaltliche Beratung werden soll beim Kinde, wird aber auch nicht deeskaliert. Das ist Dir bewusst, oder?
      LGrüße Tanja
    • @Clint:
      Jenseits des (ob nun berechtigten oder unberechtigten JA-Bashing) ist es doch so, dass ein junger Volljähriger in der Regel rechtliche Beratung beim Thema Unterhalt braucht. Vater und Mutter sind aufgrund der eigenen Betroffenheit eher nicht geeignet, weshalb Dritte ins Spiel kommen. Da hat der Gesetzgeber den § 18 SGB VIII ins Spiel gebracht und, wenn auch das nicht reicht (z.B. in einer erforderlichen gerichtlichen Streitigkeit) die Beratungskostenhilfe (bzw. später VKH).

      Tatsächlich sehe ich (ja, ich gehörte auch mal diesem Verein an) das JA eher in der Rolle als ein beauftragter RA, der meist erst dann gut kassiert, wenn es ins gerichtliche Verfahren geht.
    • Clausutis schrieb:

      Tatsächlich sehe ich (ja, ich gehörte auch mal diesem Verein an) das JA eher in der Rolle als ein beauftragter RA,
      Ja, wenn denn das JA auch ganz offen diese Rolle so propagieren würde.
      (Und Du wunderst Dich ernsthaft, dass meist die Eltern, die die Unterhalts"deppen" geben dürfen, nichts Positives am Jugendamt sehen?)

      Aufgabe des Jugendamtes ist es aber (so haben wir das schriftlich), für die Kinder und Jugendlichen und deren Familien (!) gute Bedingungen zu schaffen. Nur drehen wir uns ja wieder im Kreis, wenn wir dieses Thema nun auch noch hier abhandeln.

      Zu der "guten" TO sei noch anzumerken, dass sie in sage und schreibe 4 weiteren Foren ihr Anliegen (weiter Unterhalt vom Vater ihres Sohnes, am besten noch aus dessen behauptetem Vermögen - schließlich lebt der ja mit einer neuen Partnerin zusammen und dem Beschützen des 18 Jährigen vor dem bösen Jobcenter - der Junge soll zur Berufsberatung, aber Mutti will auch das nicht) kund tut und zur Diskussion stellt.
      Grundsätzlich ist es gut und richtig, sich umfassend zu informieren. Allerdings:
      Wenn ihr eine Antwort nicht passt, macht sie halt (in einem anderen Forum) einen Beitrag auf - oder reagiert so wie hier.
      Das Wort Demütigung muss ihr irgendwann mal jemand als Allheilmittel an die Hand gegeben haben. Das wird nicht nur vorgebracht für die Gefühle (des Sohnes) bei der Zeugnisvorlage vor einem Fremden... der 9 jährige Bruder des Volljährigen taucht nur in einem weiteren Beitrag auf (hat wenigstens dieses Kind den notwendigen Kontakt zum Vater?) und ganz oft spricht die TO von "wir".
      Meine Vorurteile sind nun betonhaft verfestigt.
    • Moin Clausutis.

      Clausutis schrieb:

      die Kritik an der mangelnden Information während der Beistandschaft ist berechtigt, insbesondere auch die Kritik an dem offenbar fehlenden Abschlussschreiben.
      Es gibt Jugendämter, die "Qualitätsstandards für Beistände" mit integrierter "Checkliste bei Beendigung der Beistandschaft (Volljährigkeit)" (siehe komplette Seite 15) ins Netz stellen. 8)

      Ich kann gar nicht glauben, dass @matti2 und auch ihr volljähriger Sohn keinerlei Informationen vom Jugendamt erhalten haben. =O

      Clausutis schrieb:

      Mögliche Gründe aufzuführen, weshalb dies unterblieben ist, wäre hier wohl nicht zielführend und wollen viele auch gar nicht erst lesen.
      Komm schon, ich möchte mögliche Gründe wissen (vermutlich auch einige andere User). Gerade von dir:

      Clausutis schrieb:

      (ja, ich gehörte auch mal diesem Verein an)
    • Hallo zusammen,

      ich verstehe die Diskussion rund um das Zeugnis nicht. Wenn ein Vater auf einem Zeugnis 300 unentschuldigte Fehlstunden finden würde, würde er sicher Fragen stellen, wie zielstrebig die Ausbildung verfolgt wird. Diese Info kriegt man nicht aus der Schulbescheinigung. Also sollte das Kind diese Information bereitstellen. Wie ich bereits bemerkte, will das Kind doch auch sensible Unterlagen des Vaters. Da sollte man auch den gleichen Maßstab bei sich selbst ansetzen.
    • Hallo Max,

      in Kenntnis der anderen Beiträge der TO in anderen Foren kann ich Dir sagen, dass die Mutter das Zeugnis nicht nur dem Vater vorenthält/vorenthalten möchte.
      Auch das Jobcenter (die Berufsberatung) soll davon nichts wissen. Die Mutter möchte dem Kinde "vielleicht subtile abfällige Bemerkungen wegen der Nicht-TOP-Zensuren" ersparen. Ebenso wie die "Demütigung" überhaupt zur Berufsberatung zu sollen.
      Sie hat schon ein ganz klares Bild vom weiteren Werdegang des Kindes; unter Studium geht da nichts.
      Da ist doch egal, ob das Kind die Interessen und Fähigkeiten mitbringt. :rolleyes:
      Der Vater (oder der Steuerzahler) hat zu zahlen und ansonsten nichts zu sagen und schon gar nichts zu fordern... :S
      Es geht aber insgesamt vermutlich nicht um ein Zeugnis, sondern eher darum, wie die KM maximalen Geldfluss zu ihren Gunsten unter Einbinden diverser staatlicher Stellen generiert (und den Vater des Kindes immer wieder in ihre Spielchen versucht reinzuziehen).

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      Clausutis schrieb:

      [...]ist es doch so, dass ein junger Volljähriger in der Regel rechtliche Beratung beim Thema Unterhalt braucht. Vater und Mutter sind aufgrund der eigenen Betroffenheit eher nicht geeignet,[...]
      Fett: Warum?
      Ein Volljähriger, welcher(zB.) in einem Elternhaus aufwächst, wo beide ET im Familienverbund und als gleichberechtigte ETvorhanden sind in der Regel wohl eher nicht.
      Obwohl ja auch hier(!) das Kind einen rechtlichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung hat/ hätte passiert das hier (eher) nicht.
      Man darf sich durchaus (nicht nur hypothetisch) fragen, warum nicht.

      Warum kann sich ein junger Volljähriger in der Situation wie hier im Faden dargelegt nicht (ohne den Regelfall des rechtlichen Beistandes in Form von JA und/ oder RA) mit seinen Eltern auseinandersetzen?

      Das (Haupt-)problem dürfte- aus meiner Sicht - (u.A.) sein, dass bei Kindern, welche ohne den anderen ET (hier gemeint UET) aufwachsen der "Rechtsanspruch" auf Bargeldzuwendungen - gemäß DDT - über die Zeit hochgradig manifestiert (UET = Zahlesel) wird.
      Unterstützung findet das Kind (bei Minderjährigkeit der BET- hier die KM) - in der Regel - von allen beteiligten Professionen (zB. JA, RA, Richter).
      Am Ende manifestiert sich der Anspruch auf's Geld dergestalt, dass selbst bei Barunterhaltspflicht beider ET nur einer (hier der KV) in Anspruch genommen wird/ werden soll - und das ohne irgendeine Gegenleistung (siehe Verweigerung von Zeugnissen o.Ä. Nachweisen) erbringen zu wollen.
      Das gipfelt dann in solchen Aussagen wie

      matti2 schrieb:

      Er sollte sich lieber nicht mit uns anlegen
      An dieser Stelle nochmals die Frage an Dich @matti2:
      Was ist Dein (eigener) Beitrag, Deinen (richtiger Euren Sohn) finanziell zu unterstützen?
      Oder korrekterweise (rechtskonformer) gefragt:
      Was gedenkst Du zu tun, Deiner "gesteigerterten Erwerbsobliegenheitspflicht" nachzukommen?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 () aus folgendem Grund: sinnbefreites gelöscht, Rechtschreibfehler korrigiert...

    • @Clint:
      Einer der Gründe, die Du erfragst, ist die personelle Ausstattung vieler / der meisten Jugendämter. Wenn ich mich recht entsinne, dürfte eine (von Fachgremien berechnete) Fallzahl von ca. 300 Fällen pro Sachbearbeiter angemessen sein - diese Fallzahl wird in der Beistandschaft fast nie eingehalten. Die Mitarbeiter haben insofern ein zu hohes Pensum zu fahren, weshalb einge Arbeitsschritte priorisiert werden müssen. Da fallen manche Dinge einfach dann unter den Teppich, wird nach Umgehungslösungen gesucht usw. Ist unschön, aber traurige Realität.

      @MaxMustermann:
      Ein 18jähriger Gymnasiast mit derartigen Fehltagen würde von der Schule geschmissen werden, da braucht es kein Zeugnis mehr.

      @Kakadu59:
      Das Rehct steht allen zu: Den Volljährigen, die noch bei ihren Eltern leben (uns insofern in der Regel kein Interesse an einer Auseinandersetzung haben, weil durch Kost und Logie alles bereits geregelt ist), ebenso, wie den Volljährigen, die auf (mind.) einen Elternteil verzichten mussten. Sollen Volljährige in den ungleichen Kampf gegen einen familienfernen Elternteil treten und keine Unterstützung erhalten? Nicht alle Elternteile wollen das beste für ihre Kinder. Ich finde es selbstverständlich, dass Volljährige unterstützt werden müssen, wenn sie es denn wollen bzw. benötigen - es ist schließlich keine Pflicht! Wir sollten nicht vergessen, dass es auch sehr, serh viele Kinder und Eltern gibt, die ohne externe Unterstützung Unterhaltsfragen klären können. Einige andere benötigen jedoch Hife und dieses Angebot sollte es auch geben.
    • Hallo @Clausutis @All,

      Clausutis schrieb:

      Das Rehct steht allen zu: Den Volljährigen, die noch bei ihren Eltern leben (uns insofern in der Regel kein Interesse an einer Auseinandersetzung haben, weil durch Kost und Logie alles bereits geregelt ist), ebenso, wie den Volljährigen, die auf (mind.) einen Elternteil verzichten mussten. Sollen Volljährige in den ungleichen Kampf gegen einen familienfernen Elternteil treten und keine Unterstützung erhalten? Nicht alle Elternteile wollen das beste für ihre Kinder. Ich finde es selbstverständlich, dass Volljährige unterstützt werden müssen, wenn sie es denn wollen bzw. benötigen - es ist schließlich keine Pflicht! Wir sollten nicht vergessen, dass es auch sehr, serh viele Kinder und Eltern gibt, die ohne externe Unterstützung Unterhaltsfragen klären können. Einige andere benötigen jedoch Hife und dieses Angebot sollte es auch geben.
      Du hattest eben (zunächst) nicht unterschieden, dass Jugendliche aus Familienverbänden das eben in der Rege NICHT brauchen, oder dass es "sehr viele Eltern gibt die eine externe Hilfe nicht benötigen... Der Sprachduktus " in der Regel" (Witz OT an: Ja in der Regel haben die Germanen rote Bärte Witz OT aus) impliziert zunächst gerade die umgekehrte Situation
      Wem das Recht zusteht war ja nicht die Frage Das hatte ich im übrigen ja auch schon in meinem Beitrag #114 zu Anfang eingeräumt.
      siehe hier:

      Die Frage war - basierend auf

      Clausutis schrieb:

      ist es doch so, dass ein junger Volljähriger in der Regel rechtliche Beratung beim Thema Unterhalt braucht. Vater und Mutter sind aufgrund der eigenen Betroffenheit eher nicht geeignet
      warum Du glaubst, dass ein junger Volljähriger das (in der Regel!) braucht.

      Bleibt/ Bliebe die Frage nach den Gründen...
      Wie schon angedeutet: ein volljähriger Jugendlicher könnte(!) sich ja auch ja auch an seinen Vater/ Mutter wenden und fragen wie es weiter geht- erst recht, wenn der ehemalige UET Ihn (u.U. sogar freundlich ;) ) aufklärt und auffordert ein paar Dinge über sich (und die KM) offenzulegen.
      Statdessen werden solche Schreiben (oft?) als frech, übergriffig und "dazu hat der kein Recht) abgetan und es wird andernorts Hilfe gesucht um weiter "die Kuh zu melken..."
      Die Frage, die sich mir stellt ist doch: woher kommt das Misstrauen, dass der nun Volljährige dem ehemaligen Zahlesel UET entgegenbringt?
      Woher kommt es, dass der Volljährige - wie von Dir für allgemeingültig erklärt - "in der Regel" rechtlichen Beistand braucht (und in der Regel auch einfordert)?
      Kann man seine (eventuellen) finanziellen) Bedürfnisse (in der Regel) nur mit rechtlichen Beistand durchsetzen?
      Oder gäbe es nicht auch die Möglichkeit, dem volljährigen Kind zu vermitteln, dass ein Gespräch mit dem in Anspruch zunehmenden ET auf Augenhöhe durchaus auch sinnvoll und zielführend sein könnte...(und bei Erfolglosigkeit immer noch der Rechtsweg beschritten werden könnte?
      Und woher kommt es, dass (zB.)das JA - in der Regel - eben nur den ehemaligen UET zur Zahlung von (weiterem) Barunterhalt auffordert und den volljährigen Jugendlichen nicht aufklärt, dass da auch noch der ehemalige BET mit im Boot ist? Hier erinnere ich Dich @Clausutis an Deine eigenen Worte

      Clausutis schrieb:

      Auch muss sich die Mutter hier (gemeint dem JA gegenüber; hinzugefügt @Kakadu59) nicht erklären, weshalb sie nicht / nicht vollschichtig arbeitet - das könnte der Vater, wenn er denn will, in einem eigenen Verfahren durchfechten (familienrechtlicher Ausgleichsanspruch).
      Das das JA dies (von Rechts wegen) vielleicht nicht müßte, das muß den betroffenen MA doch nicht (zwangsläufig) daran hindern es nicht vielleicht doch zu tun?
      Wieder einmal finde ich in solchen (Deinen) Beiträgen eher den früheren, aber immer noch in Dir schlummernden JA-MA wieder...
      Oder ist es gar so, dass Du @ Clausutis die alleinige Inanspruchnahme des ehmaligen UET zur weiteren (alleinigen) Barunterhaltspflicht auch privat und persönlich als absolut legitim empfindest?
      Tasächlich implizieren Deine Antworten in der Regel, dass da immer noch der JA-MA schlummert ;)

      Wieder einmal: auch hier generiert das JA (Gerichts-) Prozesse auf Kosten des allein in Anspruch genommenen ET (analog auch, wenn es unbefristete Unterhaltstitel einfordert!).
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • @Kakadu59:
      Da hast Du mich tatsächlich auf dem falschen Fuß erwischt. Mit "in der Regel" meinte ich nicht, dass "regelmäßig" junge Volljährige benötigen, sondern Volljährige in diesen Konstellationen (wie hier geschildert) "in der Regel" Hilfe benötigen. Das habe ich misslich ausgedrückt. Tatsächlich spielten mir dahingehend wohl meine Erfahrungswerte einen Streich, weil "in der Regel" nicht die Volljährigen vor mir saßen, die keine Hilfe brauchten. ;)

      Weshalb das Verhältnis zwischen jeweiligem Zahlesel UET und Volljährigem so schlecht ist, kann weder im hier diskutierten Fall begründet werden, noch ist das Aufgabe des mit der Beratung nach § 18 SGB VIII betrauten JA-Mitarbeiter (das sind auch keine Sozialpädagogen, sondern Mitarbeiter mit einer Verwaltungsausbildung). Diese Beziehungsfragen stellen sich schlicht nicht in der rechtlichen Frage des geschuldeten Unterhalts, auch wenn das moralisch vielleicht eine interessante Fragestellung sein könnte (vielleicht wird ja irgendwann eine Familienrechtsrefeorm diese Punkte verknüpfen? Ich glaube nicht.). Nach gegenwärtiger Rechtslage ist das schlicht nebensächlich, auch wenn das für einige Beteiligte hauptsächlich ist.

      Die Volljährigenberatung nach § 18 SGB VIII, wie ich sie kenne, verläuft so, dass beide Elternteile angeschrieben werden und beide Einkommensverhältnisse geprüft werden. Da beim Volljährigenunterhalt lediglich mit tatsächlichem und nicht mit fiktivem Einkommen gerechnet werden muss, ist im Rahmen der Beratung des Volljährigen der Hinweis auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines Elternteils obsolet. Diesen "Streit" dürften die Eltern im familienrechtlichen Ausgleichsanspruch gerne untereinander ausfechten, aber nicht auf dem Rücken des Volljährigen - das ist auch von der Rechtsprechung so gewollt.

      Natürlich schlummert in mir noch ein ehemaliger JA-Mitarbeiter und ich kenne die andere Seites des Schreibtisches, die hier wenig (bis gar nicht) vertreten ist. Auch wenig vertreten sind hier die zahlungspflichtigen Elternteile, die sich bewusst und aus freien Stücken nicht für ihre Kinder interessieren. Nicht alle zahlungspflichtigen Elternteile sind so engagiert wie viele User hier, wollen Kontakt zu ihren Kindern und scheitern nur daran, weil verhaltensauffällige betreuende Elternteile den Kontakt torpedieren. Auch das ist (leider) Teil der Realität.
    • Hallo,

      den Beitrag mit den Fehlstunden hab ich nun nicht zitiert, aber ich bin auch nicht bereit, über eine feste Zahl zu streiten und daran festzumachen, dass der Unterhaltspflichtige angeblich keinen berechtigten (!) Anspruch auf ein (oder eigentlich alle) Zeugnis(se) hat.
      Du kannst der TO ja gern glauben, dass sich der Vater nicht um das Kind gekümmert hat/kümmern wollte.
      Da ich solche (ähnlichen) Aussagen schon von Leuten gehört habe, die mindestens an einer "narzisstisch dominanten" Persönlichkeit leiden (ach, nein, nicht sie leiden darunter, sondern ihr Umfeld), weiß zumindest ich, dass nicht jeder Elternteil, der beim JA aufläuft und mit Tränen in den Augen eine tolle Storry zum Besten gibt, auch die Wahrheit berichtet...

      Clausutis schrieb:

      Weshalb das Verhältnis zwischen jeweiligem Zahlesel UET und Volljährigem so schlecht ist, kann weder im hier diskutierten Fall begründet werden, noch ist das Aufgabe des mit der Beratung nach § 18 SGB VIII betrauten JA-Mitarbeiter (das sind auch keine Sozialpädagogen, sondern Mitarbeiter mit einer Verwaltungsausbildung). Diese Beziehungsfragen stellen sich schlicht nicht in der rechtlichen Frage des geschuldeten Unterhalts, auch wenn das moralisch vielleicht eine interessante Fragestellung sein könnte (vielleicht wird ja irgendwann eine Familienrechtsrefeorm diese Punkte verknüpfen? Ich glaube nicht.). Nach gegenwärtiger Rechtslage ist das schlicht nebensächlich, auch wenn das für einige Beteiligte hauptsächlich ist.
      Klar, in einer so egomanischen Gesellschaft wie unserer muss ein JA-Mitarbeiter lieber mit dem Strom schwimmen (und angeblich Gesetze stur durchsetzen), als - wie es auch bei Gericht vielfach versucht wird - mittels Mediation, Güteverhandlungen oder anderen konfliktauflösenden oder zumindest kompromissfördernden Verfahren zu einer guten Form von bzw. in der Familie beizutragen und bei dem Kind nicht eine (meist überzogene) Anspruchshaltung weiter zu manifestieren.
      Die moralischen Fragen interessieren nämlich sehr wohl, die Familie wird ja nicht umsonst als Keimzelle des Staates angesehen. Und wenn die Moral in der Familie auf der Strecke bleibt...

      ach, was philosophiere ich hier nur wieder, es ist doch eh Hopfen und Malz verloren...

      Wir haben damals, Monate nach der Volljährigkeit des Kindes, Post von der UV-Stelle bekommen, in der "wir" (ich liebe es, so zu schreiben) aufgefordert wurden, den Unterhalt direkt an das volljährige Kind weiter zu zahlen...ohne, dass das Kind das JA bevollmächtigt hat, ohne dass das JA die rechtlichen Voraussetzungen geprüft hat und natürlich, ohne dass das JA auch dem anderen Elternteil eine solche Mitteilung schickte... (natürlich auch ohne Überprüfung der Einkommen beider Elternteile...)

      Clausutis schrieb:

      Die Volljährigenberatung nach § 18 SGB VIII, wie ich sie kenne, verläuft so, dass beide Elternteile angeschrieben werden und beide Einkommensverhältnisse geprüft werden. Da beim Volljährigenunterhalt lediglich mit tatsächlichem und nicht mit fiktivem Einkommen gerechnet werden muss, ist im Rahmen der Beratung des Volljährigen der Hinweis auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines Elternteils obsolet. Diesen "Streit" dürften die Eltern im familienrechtlichen Ausgleichsanspruch gerne untereinander ausfechten, aber nicht auf dem Rücken des Volljährigen - das ist auch von der Rechtsprechung so gewollt.
      Nun, wenn das JA seine Rolle als Anwalt ernst nähme, muss das JA auch die Kinder darauf hinweisen, dass auch der andere Elternteil einen Anspruch auf diverse Unterlagen hat. Sich dann hinzustellen und zu sagen: ja, das (vorher betreuende) Elternteil und das volljährige Kind wollen aber nicht, dass die Unterlagen rausgegeben werden, obwohl keiner der beiden ein Zurückhalterecht hat, grenzt für mich schon an schadensersatzpflichtiges Verhalten.
      Da kann man auch gleich selbst einen Antrag auf Auskunft bei Gericht stellen und im Stufenantrag Abänderung beantragen.
      Ich für meinen Fall würde nach der Erfahrung der letzten Jahre dem JA nichts mehr raus geben.

      Clausutis schrieb:

      und scheitern nur daran, weil verhaltensauffällige betreuende Elternteile den Kontakt torpedieren. Auch das ist (leider) Teil der Realität.
      Verhaltensauffällig ist nett formuliert.
      Ich glaube, dass viele Elternteile, die längerfristig nach einer Trennung keinen Kontakt mehr zu ihrem Kinder/ihren Kindern haben, das Pech mit so einem "verhaltensauffälligen" Elternteil und dementsprechend "gebrieftem" Kind hatten/haben...
      Das beobachte ich im Bekannten-/Freundeskreis und in der Familie.

      Gruß Tanja
    • @TanjaW9:
      Ich bin weit davon entfernt, der TO blind alles zu glauben, ich erlaube mir hierzu schlicht kein Urteil. Ich halte es auch nicht für angemessen, hier darüber zu spekulieren, weshalb das Verhätnis bescheiden ist bzw. kein Verhältnis besteht. Das kann (und wird) viele Gründe haben und hat in der Beurteilung der Unterhaltsfrage für mich keine Bedeutung, da es rechtlich nichts zur Klärung beiträgt.

      In einer idealen Welt, hätte das JA den gesetzlichen Rahmen und die personellen/finanziellen Reccourcen, um "mittels Mediation, Güteverhandlungen oder anderen konfliktauflösenden oder zumindest kompromissfördernden Verfahren zu einer guten Form von bzw. in der Familie beizutragen". Die Welt ist aber nicht ideal, die Gesetze und die Rechtsprechung schon gar nicht.

      Du hast von der Unterhaltsvorschusskasse ein solches Schreiben bekommen? Das wäre tatsächlich sehr merkwürdig. Wenn Du (kurz vor Ende) der BS oder als Abschlussschreiben aus der BS ein Schreiben bekommen hast, in dem Dir mitgeteilt wurde, was gegenwärtig noch tituliert ist (also über Volljährigkeit hinaus) und Du demnach laut Titel noch weiter schuldest, ist das zunächst nicht verkehrt. Ich würde eine solche Mitteilung jedoch damit verbinden, dass aufgrund der Volljährigkeit nunmehr einige Änderungen geprüft werden könnten, wozu die BS jedoch nciht mehr legitimiert ist.

      Die Weitergabe der Unterlagen, die das JA im Zuge der Prüfung nach § 18 SGB VIII erhält, ist in der Praxis ein nerviges Problem, weil das JA, sofern der andere Elternteilt hierzu nicht zustimmt, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht so ohne weiteres weitergeben darf, obwohl dieses Gegenseitigkeitsprinzip im BGB geregelt ist. Unterm Strich könnte die Beratung nach § 18 SGB VIII dann schon abgeschlossen sein, wenn ein Elternteil wegen Verletzung dieses Gegenseitigkeitsprinzips die Weitergabe der Unterlagen verweigert - der Volljährige muss dann den kostenpflichtigen Anwalt konsultieren. Der Datenschutz, den Du ja an anderer Stelle gerne kritisierst, erschwert dem JA hier massiv die Arbeit. ;)
    • Moin

      Clausutis schrieb:

      Ich bin weit davon entfernt, der TO blind alles zu glauben, ich erlaube mir hierzu schlicht kein Urteil. Ich halte es auch nicht für angemessen, hier darüber zu spekulieren, weshalb das Verhätnis bescheiden ist bzw. kein Verhältnis besteht. Das kann (und wird) viele Gründe haben und hat in der Beurteilung der Unterhaltsfrage für mich keine Bedeutung, da es rechtlich nichts zur Klärung beiträgt.
      für Dich nicht, für andere schon.
      Spätestens ab dem Zeitpunkt, wo die TO (und Du über die vermutete 'Neugier' des Kindesvaters hinsichtlich des Zeugnisses) den Umstand, dass es keinen Kontakt gab als Grund für die Verweigerung des Nachweises der Zielstreibigkeit, des Leistungswillen und der Fähigkeit vorschiebt, hat das Ausfluss auf den Unterhalt.
      Ich empfehle noch mal einen Blick in den Thread von Bücherwurm...

      Clausutis schrieb:

      In einer idealen Welt, hätte das JA den gesetzlichen Rahmen und die personellen/finanziellen Reccourcen, um "mittels Mediation, Güteverhandlungen oder anderen konfliktauflösenden oder zumindest kompromissfördernden Verfahren zu einer guten Form von bzw. in der Familie beizutragen". Die Welt ist aber nicht ideal, die Gesetze und die Rechtsprechung schon gar nicht.
      Es geht (mir) nicht um Ideale, sondern um die Aufgaben des JA (§1 SGB 8 ff) und deren Verständnis von der Erfüllung Ihrer Aufgaben.
      Die vorgeschobene Entschuldigung mit den Ressourcen lasse ich nicht gelten - die Gerichte haben nicht mehr und dennoch dürfen die den Sch... verhandeln, der unter Verwurstelung durchs JA entsteht.

      Clausutis schrieb:

      Du hast von der Unterhaltsvorschusskasse ein solches Schreiben bekommen? Das wäre tatsächlich sehr merkwürdig.
      Nein, "wir"! (das sagt man doch jetzt so, zumindest in diesem Thema, wenn man angibt, für jemand anderen tätig von jemand anderem bevollmächtigt zu sein, oder?) Ja. Ist eine der vielen Merkwürdigkeiten in diesem "unserem" Jugendamt.

      Clausutis schrieb:

      Die Weitergabe der Unterlagen, die das JA im Zuge der Prüfung nach § 18 SGB VIII erhält, ist in der Praxis ein nerviges Problem, weil das JA, sofern der andere Elternteilt hierzu nicht zustimmt, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht so ohne weiteres weitergeben darf, obwohl dieses Gegenseitigkeitsprinzip im BGB geregelt ist. Unterm Strich könnte die Beratung nach § 18 SGB VIII dann schon abgeschlossen sein, wenn ein Elternteil wegen Verletzung dieses Gegenseitigkeitsprinzips die Weitergabe der Unterlagen verweigert - der Volljährige muss dann den kostenpflichtigen Anwalt konsultieren. Der Datenschutz, den Du ja an anderer Stelle gerne kritisierst, erschwert dem JA hier massiv die Arbeit.
      Hahaha, lachhaft.
      Wenn Anwälte eingeschaltet werden müssen, kann sich auch keiner auf den Datenschutz (bei gesetzlich verbrieften Auskunftsrechten) berufen. Für mich sieht es da eher mal wieder so aus, als ob sich das JA es immer so hinbiege, wie es ihnen passt:
      Datensammeln, Herausgabe an den Kinderbesitzer, aber Akteneinsicht für den Unterhaltspflichtigen (nicht nur in Beistand- oder UV-Akten) um Himmels willen, da ist der Datenschutz vor.
      Ich kritisiere nicht den Datenschutz, sondern die Handhabung dessen durch das JA.

      Ach, lassen wir das - diese Diskussion mit Dir ist müßig, einmal JA-MA, immer JA-MA...