18 Jahre-Unterhalt-Brandenburger Ausbildungsförderung-Gymnasium

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    • AnnaSophie schrieb:

      hallo Matti,

      wenn es euch zu peinlich ist, dass das Jobcenter die Klassenfahrt zahlt, dann ist euch nicht mehr zu helfen. Denn dazu gibt es diese Gesetze und Verordnungen und Möglichkeiten.

      was den Taschenrechner angeht, da hätte ich dann bei der elternversammlung süffisant die Frage gestellt, warum es ein Taschenrechner sein muss, der den Gegenwert eines Handys oder günstigen Tablets hat. Und wegen einer Funktion,ich glaube da wäre ich ganz schnell dabei gewesen die Schulleitung zu fragen wie sie auf das schmale Brett kommen. Und hätte vermutlich den Vorschlag gemacht, dass die Schule die Taschenrechner beschafft und sie gegen eine Leihgebühr an die Schüler ausleiht.
      soweit ich weiß haben meine Kids Taschenrechner gehabt, die unter 100 e gekostet haben, vermutlich eher so 40 e.
      Manchmal muss nämlich nur ein Elternteil was sagen und dann trauen sich die anderen auch.

      Was den Taschenrechner angeht, vermutlich hat der Mathelehrer diesen im mathestudium genutzt und keine Lust sich mit anderen zu beschäftigen, um den Kids ggf. Bei der Bedienung helfen zu können.

      und ich finde es völlig in Ordnung, dass der Vater an den Sohn herantritt.

      Ich habe damals den Kids meine Unterlagen gegeben, damit sie diese ihrem Vater weitergeben können. Und auch eine geschtätzte Berechnung vorgenommen. Auch die hat der Vater bekommen. Und dann habe ich gesagt, wenn sie mehr von mir wollen oder der Vater weniger als nach der Berechnung zahlen will, dann müssen sie mir die Unterlagen vom Vater geben. Hast du noch von der letzten Auskunft vom Vater die Unterlagen von ihm?

      Tu dir und eurem Junior einen Gefallen. Er muss sich damit auseinandersetzen. Gib ihm das wissen was du hast, aber er soll zumindest immer mitgehen. Nach dem Abi kannst du ihm auch nicht mehr in allen Lebenslagen die Hand halten. Er muss das klären. Und ich würde auch nicht besonders freundlich reagieren, wenn meine Kids sich hinter ihrem Papa versteckt hätten. Da hätte ich auch das Kind direkt angeschrieben.

      Junior soll es als Chance sehen zu seinem Vater eine Beziehung aufzubauen, egal was in der Vergangenheit war. Auch das gehört zum erwachsen werden dazu.

      sophie

      Hallo Sophie,


      ja ich weiß ja, dass es dumm ist aber ich wollte meinem Kind da keine Steine in den Weg legen oder unangenehm auffallen. Du weißt ja vielleicht, wie Lehrer manchmal sein können. Es gibt so viele unfähige Pädagogen an Schulen, da wird ja mittlerweile aufgrund des Lehrermangels jeder Hans & Frantz genommen, manche haben nichtmal selbst Kinder aber bilden sich ein, zu wissen, wie Jugendliche sind oder zu sein haben und wie man sie am besten "händelt". Ich meine, gerade in diesem Alter finde ich Erfahrungen mit Kindern extrem wichtig, weil die Erfahrungen eben auch ein gewisses Wissen &Souveränität wiederspiegeln. Hat man das nicht, finde ich das geradezu kontraproduktiv, jedenfalls wenn man so an die Sache rangeht, wie scheinbar nicht wenige Lehrer das tun. Was man da manchmal zu hören bekommt oder auch schon selbst erlebt hat, soll man garnicht glauben. Das war schon an der Grundschule so, wobei wir da aber nicht selbst betroffen waren, sondern Mitschüler. Ich wusste bis dahin nicht, dass Lehrer so sein können, da fiel mir die rosarote Brille dann ab.


      Dass der Vater ans Kind herantritt.... da hab ich auch erstmal kein Problem mit, nur muss der Vater akzeptieren, dass das Kind bei der Vorgeschichte nun keinen Kontakt will. Was psychologisch gesehen auch gut so ist. Wieso sollte das Kind jemandem hinterherlaufen, der nichts von ihm will, das ist ungesund. Der Gesetzgeber hat hier bis zu einem gewissen Punkt andere Möglichkeiten geschaffen und die nutzen wir. Der Vater hat ja auch andere Möglichkeiten genutzt, als er das Kind nicht sehen wollte und das war vom Gesetzgeber her auch legitim (sprich kein Vater kann gezwungen werden, Umgang mit seinem Kind zu haben), wenngleich moralisch nicht in Ordnung. Kind will sich ausserdem genügend auf das Abi konzentrieren, die Vorprüfungen laufen bereits, da hat man wirklich andere Sachen im Kopf als so einen Mist. Wieso sollte ich gerade jetzt alles meinem Kind überlassen und es damit zusätzlich belasten, wenn es auch andere Wege gibt. Nach dem Abi kann es gerne alles machen und tun und sich kümmern, was nötig ist, da werde ich mich zurückziehen und froh sein, meine Ruhe zu haben aber jetzt ist etwas anderes wichtiger.


      "..Hast du noch von der letzten Auskunft vom Vater die Unterlagen von ihm?.."

      Was meinst du, die Auskunft ans Jugendamt? Weil die als Beistand ja schon früher immer einspringen mussten, hatten die das immer gemacht. Ich weiß nicht, welche Unterlagen die genau haben bzw. welche du jetzt meinst. Letztes Einkommen? Ja denk ich, müssten die haben.

      Lg

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von matti2 ()

    • Halo @matti2

      matti2 schrieb:

      @Kakadu59

      "...lässt sich der Sohn zunächst von seiner Muterr vertreten und die geht dann .. zum JA...!
      Falsch. Wie kommst du darauf? In der Vollmacht stehen beide drin.
      Wie ich darauf komme? Guckst Du(nochmal):

      matti2 schrieb:

      Kind ist 18 Jahre [...]

      (1.) Kind bevollmächtigte Mutter schriftlich (dem Jugendamt vorliegend) alle zur Klärung nötigen Schritte einzuleiten, um die Sache zu klären.
      (2.) Mutter wandte sich ans Jugendamt.
      Von Dir im Eingangsfaden so hinterlassen und von mir bereits in #75 zitiert
      Das ist es was Du für alle Mitleser und-schreiber an Informationen in der Sache hinterlassen hast. Ich kann da - zunächst nichts Falsches erkennen...
      Fett: Beide? Wer sind Beide?

      PS: rot/ fett von mir nachträglich eingefügt.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • @Sophie


      muss mich korrigieren..


      "..Was meinst du, die Auskunft ans Jugendamt? Weil die als Beistand ja schon früher immer einspringen mussten, hatten die das immer gemacht. Ich weiß nicht, welche Unterlagen die genau haben bzw. welche du jetzt meinst. Letztes Einkommen? Ja denk ich, müssten die haben."


      Wie ich beim Telefonat mit JA rausfand, ist der bestehende Titel (der laut JA-Mitarbeiter nicht befristet ist) in 2011 letztmalig abgeändert worden. Sollte das etwa heißen, dass letztmalig in 2011 eine Einkommensprüfung stattfand? Das will ich doch nicht hoffen! Was, wenn sich zwischenzeitlich das Einkommen vom Vater erhöht hat (von vermindert gehe ich nicht aus, da er sonst schon viel früher was beanstandet hätte) und die letzten Zahlungen zu wenig waren?

      Kann man das rückwirkend geltend machen?

      Lg matti
    • Tu was du nicht lassen kannst, hoffe, deine eignen schiebst du auch.


      Ich bleib dabei, dass du die Nachricht, auf die sich deine Antwort "NEIN

      1613(1) BGB" bezog, offensichtlich falsch verstanden hast.


      "WENN 2011 die letzte Prüfung war. Mal sehen"... heisst, WENN es überhaupt seit 2011 keine weitere Prüfung gab, was ja nicht zwangsläufig so sein muss. Es kann ja auch gut sein, DASS es weitere Prüfungen gab und sich einfach nur nix geändert hat.


      So wie Clausutis ganz richtig angemerkt, ergo verstanden hat. :)
    • Ach, Tanja, natürlich nicht (womit ich diese rhetorische Frage mal beantworte). Ein Zeugnis kann lediglich ebenso wenig eine Zukunftsprognose sein wie eine Schulbescheinigung.

      Aber, generell:
      Ein Vater, der sich (laut Schilderung) das ganze Leben des Kindes nicht für seinen Sohn interessiert hat, interessiert das Zeugnis doch nur, um Anhaltspunkte zu gewinnen, aus der Unterhaltspflicht zu entschwinden; insofern mangelnden Fleiß, mangelnde Zielstrebigkeit nachweisen will. Bei einem Schüler, der die allgemeine Schulpflicht beendet hat, (laut Schilderung) noch nie sitzen geblieben ist und aufs Abi zugeht, ein nahezu unmöglicher Ansatz (selbst wenn die Noten bescheiden wären). Insofern ist die Zeugnisanforderung nur ein taktisches Spielchen und keine wirklich entscheidende Baustelle.
    • Hallo mattie,

      Alle die hier schreiben machen das weil sie es möchten.
      Jeder hat seinen eigenen schreibstil. Auch du.

      Bitte unterlasse Angriffe auf die schreiber.
      Die Moderatoren des Forums haben die Möglichkeit dich evtl. Auch nur zeitweise zu sperren.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • @clausitus
      Wir haben die Aussage von mattie, dass der vater sich nie gekümmert hat. Egal jetzt warum das so war.

      Junior sollte meiner Meinung nach versuchen Kontakt aufzunehmen. Wenn das nichts wird, ok. Aber vielleicht wartet der vater ja da drauf und das würde die sache deeskalieren.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin,

      ich finde diese "Verknüpfung" von Kontakt und Unterhalt immer sehr, sehr schwierig, weshalb ich diese Diskussion in einer sachlichen Unterhaltsdiskussion nicht zielführend finde.

      Aber, wenn der Vater nach 18 Jahren Interesse haben sollte, würde ich ihm (und nicht dem Sohn) die Kontaktaufnahme raten. Ein Kind, das ohne Vater aufwachsen musste, hat auch so schon genug zu verarbeiten (da wir jedoch aufgrund der Schilderungen alle nicht wissen, weshalb es keinen Kontakt gab, sind diese Ansätze allesamt ein Schuss ins Blaue).
    • Moin,

      genau, Clausutis, wir wissen nicht, warum es keinen Kontakt gab.
      Ich für meinen Teil schließe aus der Art des Auftretens der TO auf gewisse Gegebenheiten.
      Von bestimmten Persönlichkeitsstrukturen wird gern immer alles so hingebogen, dass es in ihr Schwarz-Weiß-Bild passt.
      Eigene Anteile werden geleugnet. Andere Sichtweisen werden umgedeutet.
      Auch gut daran erkennbar, was die TO aus einem Nein unter Benennung der Gesetzesgrundlage macht.
      Auch das ständige Abändern von Beiträgen, nachdem es schon Antworten darauf gab, ist für mich ein Zeichen für eine bestimmte Problematik.

      In einem gebe ich Dir recht - der 18 Jährige muss nicht nur die Problematik der (warum auch immer vorhandenen) Vaterentbehrung abarbeiten....der hat noch ganz andere Dinge zu wuppen, die er vermutlich ohne professionelle Hilfe schwerlich schaffen mag. Da wundert es nicht, wenn er sich (im Moment) lieber weiter hinter Mamis Rockzipfel versteckt und das Abitur vorschiebt.

      Übrigens meine Kinder werden/wurden früh an geldliche Angelegenheiten herangeführt, Taschengeld soll ja (auch lt. JA) schon frühzeitig gezahlt werden und Kinder haben ein Anrecht darauf, auch von ihren Eltern diesbezüglich lebenstauglich gebildet zu werden.
      Ich habe mir die Methode von Kirstin Wulf ("Dann geh doch zur Bank..." ) zu Nutze gemacht. Denn wenn meine Kinder schon mitreden wollen, wofür wir mein erarbeitetes Geld ausgeben, dann erst, wenn sie mit "ihrem Geld" gut umgehen können.

      Um eine Zukunftsprognose ging es mir nicht, sondern um das Recht auf Leistungsnachweise. Dies ist auch gerichtlich schon so entschieden (wie Du vermutlich weißt) - leider aber auch nicht bei alle JA-Mitarbeitern präsent.
      Wenn mir das einer verweigern wollen würde, würde ich das auch rausklagen.
      Und nein, nicht extra, wenn sowieso ein Unterhaltsverfahren anhängig ist/gemacht wird.
    • Moin.

      matti2 schrieb:

      Kind ist 18 Jahre

      matti2 schrieb:

      Kind bevollmächtigte Mutter schriftlich (dem Jugendamt vorliegend) alle zur Klärung nötigen Schritte einzuleiten, um die Sache zu klären. Mutter wandte sich ans Jugendamt.

      matti2 schrieb:

      wir wussten erstmal garnicht, was wer wann jetzt tun darf oder tun muss und dass es überhaupt andere Regln beim Unterhalt gibt, wenn Kind 18 ist, darauf hätte uns auch unser Beistand/Jugendamt seinerzeit vorbereiten können, um einen nahtlosen Übergang der Unterhaltszahlungen sicher zustellen. Hat es aber nicht.

      matti2 schrieb:

      Wie ich beim Telefonat mit JA rausfand, ist der bestehende Titel (der laut JA-Mitarbeiter nicht befristet ist) in 2011 letztmalig abgeändert worden. Sollte das etwa heißen, dass letztmalig in 2011 eine Einkommensprüfung stattfand?

      Das reicht mir schon.

      Alle in den letzten Jahren in diesem Forum diskutierten Fälle mit Jugendamtsbeteiligung sind voll in die Hose gegangen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es in diesem Fall auch so sein. Man wird wieder ein Gericht damit belästigen müssen. Dass das Jugendamt mal wieder jahrelang grottenschlechte Arbeit geleistet hat, zeigt sich schon daran, dass die Kindesmutter nicht einmal weiß, was in den letzten 9 (!)Jahren der Beistandschaft geschehen ist. Es scheint auch kein "Abschiedsbrief" des Beistands zu existieren, wie eigentlich üblich nach Beendigung der Beistandschaft durch Eintritt der Volljährigkeit. Spätestens darin hätte auch auf die weitere Vorgehensweise hinsichtlich Volljährigenunterhalt hingewiesen werden können (müssen?).


      Clausutis schrieb:

      Aber, generell:
      Ein Vater, der sich (laut Schilderung) das ganze Leben des Kindes nicht für seinen Sohn interessiert hat, interessiert das Zeugnis doch nur, um Anhaltspunkte zu gewinnen, aus der Unterhaltspflicht zu entschwinden; ...

      Clausutis schrieb:

      Ich würde, wie erwähnt, alles übers JA regeln und dort hat der Vater bisher, wenn ich es richtig sehe, noch nicht nach Zeugnissen gefragt. Wenn der Sohn anhand smeiner Schulbescheinigung seine allgemeine Schilausbildung nachweist, reicht das zunächst aus. Wenn der Vater dann gegenüber dem JA Zeugnisse anfordert, kann man sich gerne mit der Anforderung (ggf mit Begründung) rumschlagen - zwingend sehe ich das im ersten Schritt nicht.
      Genau das zähle ich zu den ganz schrägen Machenschaften, die immer wieder mit zum Desaster bei Unterhaltsangelegenheiten mit Jugendamtsbeteiligung führen. Das ohnehin schon schlechte Verhältnis zwischen volljährigem Kind und anderem Elternteil wird auf Dauer zerstört.

      Clausutis schrieb:

      Ich würde, wie erwähnt, alles übers JA regeln ...
      Jugendämter sind zwar gesetzlich befugt, ich empfehle dennoch, in diesem Fall vollständig darauf zu verzichten. Weiterer Schaden wird dadurch vermieden.
    • matti2 schrieb:

      Sollte das etwa heißen, dass letztmalig in 2011 eine Einkommensprüfung stattfand? Das will ich doch nicht hoffen!

      Datenschutz während der Beistandschaft, Themengutachten TG-1008 schrieb:

      Unabhängig von einem Anspruch des Elternteils nach § 810 BGB wird dessen Stellung als
      gesetzlicher Vertreter des Kindes letztlich idR dazu führen, dass das bestehende Ermessen
      hinsichtlich der Übermittlung von Daten nur dann fehlerfrei ausgeübt wird, wenn der Beistand
      dem antragstellenden Elternteil in angemessenen Zeitabständen Zwischennachrichten gibt
      und die eigene Tätigkeit mit dem beantragenden Elternteil rückkoppelt (DIJuF-Rechtsgutachten
      JAmt 2001, 183, 184; JAmt 2001, 346). Nur so ist es dem Elternteil als gesetzlichem Vertreter
      des Kindes möglich, sich einer sachgerechten Interessenwahrnehmung durch den Beistand zu
      vergewissern (Oberloskamp/Kunkel 2010, § 19 Rn 16, § 16 Rn 64), sich über den Stand der
      Unterhaltsbeitreibung zu informieren und ggf die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen
      zu prüfen. In diesem Sinne ist auch ein Übersenden von Kopien von Schreiben des Beistands an
      den Unterhaltspflichtigen an den antragsstellenden Elternteil Praxis vieler Fachkräfte.
    • Moin Clint,

      die Kritik an der mangelnden Information während der Beistandschaft ist berechtigt, insbesondere auch die Kritik an dem offenbar fehlenden Abschlussschreiben. Mögliche Gründe aufzuführen, weshalb dies unterblieben ist, wäre hier wohl nicht zielführend und wollen viele auch gar nicht erst lesen. ;)

      Ob es jedoch erst einem JA bedarf, um das (nicht bestehende) Verhältnis zwischen Vater und Sohn zu zerstören, bezweifel ich mal ganz stark. Dazu haben die Beteiligten in 18 Jahren schon genug selbst beigetragen. Ob die inhaltliche Arbeit des Beistandes schlecht war (mit Ausnahme der Informationsweitergabe), können wir anhand der Schilderungen auch nicht beurteilen.

      Wenn Du dem Volljährigen schon nicht zum JA raten willst, wer soll ihn sonst rechtlich beraten? Ein (kostenpflichtiger) Anwalt? Die Mutter? Der Vater?