18 Jahre-Unterhalt-Brandenburger Ausbildungsförderung-Gymnasium

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    • Clausutis schrieb:

      @matti2:
      An den Arbeutgeber herantreten und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Rahmen der Beratung sind m.M.n. nicht möglich.

      Ok.. stimmt, du hast Recht, das hatte ich jetzt falsch in Erinnerung. Die Mitarbeiterin sagte, sie würde es androhen. Du hast recht..

      Wenn er sich also weiterhin quer stellt, müsste ich zum Anwalt, dessen Rechnung er dann bezahlen dürfte, wenn ich richtig informiert bin.
    • matti2 schrieb:




      • Nun fordert Vater Einkommens-und Vermögensnachweise von Kind+Mutter (an Kind adressiert) mit einer Frist, die aber wegen ihrer zu kurzen Zeitspanne nicht eingehalten werden konnte.

      Clausutis schrieb:

      @TanjaW9:
      Ich würde, wie erwähnt, alles übers JA regeln und dort hat der Vater bisher, wenn ich es richtig sehe, noch nicht nach Zeugnissen gefragt.

      matti2 schrieb:

      TanjaW9 schrieb:

      @Clausutis, der Vater ist nicht verpflichtet, Unterlagen direkt beim JA anzufordern.
      ...
      Der Vater soll auch garkeine Unterlagen anfordern, er wurde aufgefordert, selber welche einzureichen.
      mein großes Kind würde jetzt sagen: ich hol mal schnell das Popcorn...
    • Clausutis schrieb:

      @matti2:
      Auch das Androhen wäre vom JA unschön, weil kompetenzüberschreitend.

      Die Kostenfrage für einen RA, den Dein Sohn mandatieren müsste, ist nicht so leicht zu beantworten. Da jedoch ein Titel in der Welt ist, das Jobcenter übergegangene Ansprüche geltrnd machen wird, würde ich dazu nicht raten.
      Ok. Und übergegangene Ansprüche heisst dann also, dass das Jobcenter die Sache mit Sicherheit regeln wird.. ok. Das ist gut.

      Und wie ist das, wenn in dem Titel nur eine Summe beziffert ist, die nur die Hälfte des Mindestsatzes für 18 Jährige beträgt? Können wir die hochsetzen lassen bzw. das Jugendamt?
    • Hallo @Clausutis

      Clausutis schrieb:

      Das Zeugnis sagt für die Zukunft noch weniger aus als eine Schulbescheinigung.
      Doch. Es zeigt - zumindest halbjährlich - dass das Kind die Schule besucht.Und das ist schon doppelt so oft, als die Schulbescheinigung...
      Und glaube mir, ich weiß hier, wovon ich schreibe...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Clausutis schrieb:

      @TanjaW9:
      Mit keiner Silbe habe ich behauptet, der Vater dürfe nicht an den Sohn schreiben. Ob das bei erklärter Vertretung durch das JA sinnvoll ist, lasse ich mal unkommentiert.

      Wenn ich einen RA mandatiere und mein Gegenüber (ohne RA) nicht dem, sondern nur mir antwortet, reagiert mein RA etwas ungehalten... ;)
      Dass Dein RA da ungehalten reagiert, kann ja sein.
      Und dann? Droht er dann auch mit Konsequenzen? Und wenn ja, mit welchen?

      Out of topic: Ich finde es auch nicht schön, vom Jugendamt Post zu bekommen, obwohl die weder zuständig, noch bevollmächtigt sind und wenn die dann noch rechtlichen Blödsinn schreiben, kann ich auch ungehalten sein....so what (oder wozu) - es hat keine Konsequenzen.

      In topic:
      Achso, ich vergaß noch: im geschilderten Fall soll ja der Vater angeblich eine Kopie seiner an das Kind gerichteten Aufforderung ans JA geschickt haben....also weiß das JA Bescheid.
      So ähnlich würde ich warscheinlich vorgehen.
      Muss ich aber Gottlob für meine Kinder nicht...
    • Clausutis schrieb:

      @Kakadu59:
      Ein Zeugnis ist ein Nachweis der Vergangenheit, eine Schulbescheinigung ist ein Blick in die Zukunft; natürlich ist ein Schulabbruch jederzeit möglich (unabhängig von Zeugnis oder Bescheinigung).
      ein Zeugnis ist ein Leistungsnachweis.
      Insbesondere in einer Gesamtschau von mehreren Zeugnissen ergibt sich Fähigkeit und Leistungswillen - irgendein Punkt fällt mir gerade nicht mehr ein (Interessen?)

      Bei einer Titelabänderung müsste ggf. noch berücksichtigt werden, dass es noch Geschwister gibt...gell Clausutis?
    • Kakadu59 schrieb:

      Hallo @Clausutis

      Clausutis schrieb:

      Das Zeugnis sagt für die Zukunft noch weniger aus als eine Schulbescheinigung.
      Doch. Es zeigt - zumindest halbjährlich - dass das Kind die Schule besucht.Und das ist schon doppelt so oft, als die Schulbescheinigung...Und glaube mir, ich weiß hier, wovon ich schreibe...
      Eine Schulbescheinigung kann man jeden Monat holen. Ein Zeugnis nicht. Das zeigt nur, dass man in der Vergangenheit wohl in der Schule war.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von matti2 ()

    • @TanjaW9:
      Zum Themenstart steht nur, dass dem JA die Nachweise von vollj. Kind und Mutter vorliegen, nichts von einer Kopie des Schreibens des Vaters an den Sohn - aber vielleicht habe ich das in der Folge auch nur überlesen.

      Konsequenzen durch meinen RA? Die größte Gefahr könnte darin bestehen, zu leugnen, dass der Brief tatsächlich angekommen ist. Es gibt eine Menge an fiesen Tricks... ;)

      Dass ein Zeugnis ein Leistungsnachweis ist, habe ich nicht bestritten. Die Diskussion zwischen Kakadu und mir ging um eine Zukunftsprognose des Besuchs; mehr nicht.

      In welche Richtung eine Abänderung gehen könnte, habe ich bewusst nicht beurteilt (u.a. wegen weiterer Kinder, keiner weiteren Infos etc.).
    • @Tanja

      "...obwohl die weder zuständig, noch bevollmächtigt sind und wenn die dann noch rechtlichen Blödsinn schreiben, kann ich auch ungehalten sein....so what (oder wozu) - es hat keine Konsequenzen. .."


      Doch, sie sind zuständig und bevollmächtigt.

      Doch, es hat Konsequenzen, nämlich die, dass wir dann tätig werden, wenn die Kompetenzen des JA´s enden. Das JA versucht es im Guten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von matti2 ()

    • @Tanja

      "...Insbesondere in einer Gesamtschau von mehreren Zeugnissen ergibt sich Fähigkeit und Leistungswillen .."


      Und bei einer Schulbescheinigung nicht? Was ist das für eine Logik..

      Fähigkeit und Leistungswillen sind überhaupt erst Vorraussetzung für den Besuch dieser Schule. Und damit ein Beleg. Es handelt sich hier nicht um eine Realschule, wo jeder Schüler hin muss, egal welche Noten er hat, sondern um ein Gymnasium, wo man nur mit einem bestimmten Notendurchschnitt sowohl aufgenommen als auch fortlaufend bestehen bleiben kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von matti2 ()

    • Hallo @Clausutis,

      Clausutis schrieb:

      Ein Zeugnis ist ein Nachweis der Vergangenheit, eine Schulbescheinigung ist ein Blick in die Zukunft; natürlich ist ein Schulabbruch jederzeit möglich (unabhängig von Zeugnis oder Bescheinigung).
      Langsam verstehen wir uns...
      Ich habe die Geschichte genauso durch mit (über 7 Monaten) Unterhaltszahlungen in dem Glauben, dass meine Tochter zur Schule geht :cursing:
      Die Schulbescheinung stammte seinerzeit aus dem Monat März und Ende Oktober habe ich erfahren, dass meine Tochter die Schule geschmissen hat...
      Ein Anruf bei der Schule ergab dann, dassie bereits im Mai des Jahres von der Schule abgängig war....
      Soviel zur Sinnhaftigkeit einer Schulbescheinigung, gepaart mit einem Kind (und/ oder einer KM) welche(s) keinen Kontakt zum KV wollte...

      Außerdem:

      matti2 schrieb:

      Kind ist 18 Jahre [...]
      Kind bevollmächtigte Mutter schriftlich (dem Jugendamt vorliegend) alle zur Klärung nötigen Schritte einzuleiten, um die Sache zu klären.
      Mutter wandte sich ans Jugendamt.

      Clausutis schrieb:

      Tanja, der Sohn lässt sich vom JA vertreten, dann ist die Korrespondenz auch übers JA zu führen (vergleichbar mit einem beauftragten RA).
      lässt sich der Sohn zunächst von seiner Muterr vertreten und die geht dann - in großer Sorge um das Wohl(befinden) des Kindes-zum JA...

      Und:

      matti2 schrieb:

      Eine Schulbescheinigung kann man, wenns sein muss, jeden Monat holen. [...]
      @ matti2: Jetzt mach Dich nicht lächerlich. Spätestens nach 3 Monaten fragen die in der Schule, ob Du sie nicht mehr alle hast....
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Clausutis schrieb:

      @TanjaW9:
      Zum Themenstart steht nur, dass dem JA die Nachweise von vollj. Kind und Mutter vorliegen, nichts von einer Kopie des Schreibens des Vaters an den Sohn - aber vielleicht habe ich das in der Folge auch nur überlesen.

      Konsequenzen durch meinen RA? Die größte Gefahr könnte darin bestehen, zu leugnen, dass der Brief tatsächlich angekommen ist. Es gibt eine Menge an fiesen Tricks... ;)
      Hast Du, siehe unten (ist auch wirklich nicht leicht durch die Spaghetti-Programmierung der Beiträge durchzusteigen).

      Gegen das Leugnen hat der liebe Gott die Videokamera erfunden.
      Oder den Gerichtsvollzieher. Letzteres wäre mir auf Dauer zu teuer. Übrigens kann auch ein RA selbst fiese Tricks anwenden, dazu muss man nicht mal die Vollmacht missachten (auf der meiner Meinung nach um Zustellung an den RA GEBETEN wird).


      matti2 schrieb:

      Soso. Und Kind und Mutter etwa nicht? Mutter und Kind haben die Belege bereits abgegeben und das Jugendamt um Übersendung sowie gleichzeitige Aufforderung zur Auskunfterteilung des Vaters gebeten. Der Vater wurde unsererseits schon einmal davor aufgefordert, entsprechende Unterlagen darzulegen, er verweigerte es aber. Mit welchem Recht? Und darum habe ich das Jugendamt eingeschaltet.


      Ansprechtpartner Jugendamt... Kind hat eine Vollmacht erteilt, das bedeutet, dass sich Vater mit der Mutter und dem Jugendamt auseinandersetzen soll. Es hat seine Gründe, warum Kind das so gemacht hat und steht hier nicht zur Diskussion. Vater kann sich ja auch einen Beistand/Unterstützung holen. Leider gab es schon beim Kinderbonus Streit, da sich Vater stillschweigend zuviel vom Kinderbonus einbehalten hat, ohne Rücksprache mit uns oder Bescheidsagen. Dieses wollte er auch nach mehrfacher Aufforderung nicht zurückzahlen und fing an zu streiten. Letztendlich musste er es aber, weil es nicht rechtens war. Und dann fingen die Streitigkeiten richtig an. Den Brief, der an Kind adressiert war, hat er selbst auch in Kopie zum Jugendamt geschickt, also selbst den Kontakt dort auch aufgenommen.
      wird bestimmt schwer für die Mutti, Unterhalt geltend zu machen, wenn die Ansprüche übergeleitet sind.
      Geht für Unterhaltsvorschuss auch nicht so einfach....
    • hallo Matti,

      wenn es euch zu peinlich ist, dass das Jobcenter die Klassenfahrt zahlt, dann ist euch nicht mehr zu helfen. Denn dazu gibt es diese Gesetze und Verordnungen und Möglichkeiten.

      was den Taschenrechner angeht, da hätte ich dann bei der elternversammlung süffisant die Frage gestellt, warum es ein Taschenrechner sein muss, der den Gegenwert eines Handys oder günstigen Tablets hat. Und wegen einer Funktion,ich glaube da wäre ich ganz schnell dabei gewesen die Schulleitung zu fragen wie sie auf das schmale Brett kommen. Und hätte vermutlich den Vorschlag gemacht, dass die Schule die Taschenrechner beschafft und sie gegen eine Leihgebühr an die Schüler ausleiht.
      soweit ich weiß haben meine Kids Taschenrechner gehabt, die unter 100 e gekostet haben, vermutlich eher so 40 e.
      Manchmal muss nämlich nur ein Elternteil was sagen und dann trauen sich die anderen auch.

      Was den Taschenrechner angeht, vermutlich hat der Mathelehrer diesen im mathestudium genutzt und keine Lust sich mit anderen zu beschäftigen, um den Kids ggf. Bei der Bedienung helfen zu können.

      und ich finde es völlig in Ordnung, dass der Vater an den Sohn herantritt.

      Ich habe damals den Kids meine Unterlagen gegeben, damit sie diese ihrem Vater weitergeben können. Und auch eine geschtätzte Berechnung vorgenommen. Auch die hat der Vater bekommen. Und dann habe ich gesagt, wenn sie mehr von mir wollen oder der Vater weniger als nach der Berechnung zahlen will, dann müssen sie mir die Unterlagen vom Vater geben. Hast du noch von der letzten Auskunft vom Vater die Unterlagen von ihm?

      Tu dir und eurem Junior einen Gefallen. Er muss sich damit auseinandersetzen. Gib ihm das wissen was du hast, aber er soll zumindest immer mitgehen. Nach dem Abi kannst du ihm auch nicht mehr in allen Lebenslagen die Hand halten. Er muss das klären. Und ich würde auch nicht besonders freundlich reagieren, wenn meine Kids sich hinter ihrem Papa versteckt hätten. Da hätte ich auch das Kind direkt angeschrieben.

      Junior soll es als Chance sehen zu seinem Vater eine Beziehung aufzubauen, egal was in der Vergangenheit war. Auch das gehört zum erwachsen werden dazu.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • matti2 schrieb:

      @Tanja

      "...Insbesondere in einer Gesamtschau von mehreren Zeugnissen ergibt sich Fähigkeit und Leistungswillen .."


      Und bei einer Schulbescheinigung nicht? Was ist das für eine Logik..

      Fähigkeit und Leistungswillen sind überhaupt erst Vorraussetzung für den Besuch dieser Schule. Und damit ein Beleg.
      wie zumindest ich der nach meinem Beitrag

      TanjaW9 schrieb:

      Logisch denken heißt dann offensichtlich: man nimmt sich von den gegebenen Antworten die, die einem persönlich am besten passen und biegt sich dann alles hin.
      folgenden Antwort

      matti2 schrieb:

      ;)
      Ja ich mach das so, dass ich erstmal die Antworten mit mehr Interesse verfolge, die meinen Interessen entsprechen. Was soll man sonst auch tun, wenn 2 das Gegenteilige sagen, man weiß ja noch nicht, was richtig ist. Logischerweise hofft man auf die "guten" Antworten, wo sollte sonst der Kämpfergeist herkommen. ;)
      weiß,
      sind Deine Argumente dermaßen weit von Logik entfernt...

      @Kakadu59 das mit der Schulbescheinigung ist vorgeschoben.
      Kind und Mutti wollen einfach nicht. Punkt.

      @AnnaSophie
      Du glaubst nicht, was Helikoptereltern alles können...inzwischen richten die Unis schon Sprechstunden für Eltern ein. Und da sitzen dann nicht die Eltern vom gerade mal 16jährigen Hochintelligenten...
    • Kakadu59 schrieb:

      matti2 schrieb:

      Eine Schulbescheinigung kann man, wenns sein muss, jeden Monat holen. [...]
      @ matti2: Jetzt mach Dich nicht lächerlich. Spätestens nach 3 Monaten fragen die in der Schule, ob Du sie nicht mehr alle hast....
      Ahja und ein Zeugnis (aus der VERGANGENheit) bezeugt natürlich, dass Kind weiterhin zur Schule geht. Na sicher doch.

      Ein Zeugnis kannst du mit 100%iger Sicherheit NICHT außerplanmäßig holen, außer 2x im Jahr zur Zeugnisausgabe. Eine Schulbescheinigung KANN man weit öfter holen, das ist Fakt. Punkt.

      Vater kann natürlich auch einen Privatdetektiv auf eigene Kosten engagieren, das steht ihm frei. Wird nur rausgeschmissenes Geld sein aber jedem das Seine.