Moin,
ich muss matti2 hier beistehen, die Antworten gehen mitunter weit über die eigentliche Fragestellung hinaus, sind mitunter anmaßend und gehen zum Teil weit übers Ziel hinaus. Die Sachlichkeit geht hier schon arg verloren, wenn es derart persönlich wird.
Halten wir doch einfach fest:
Das Jugendamt wird im Rahmen der Beratung für den Sohn tätig, insofern sollte die Kommunikation auch über diese Stelle laufen, d.h. der Sohn weist gegenüber dem JA seine Bedürftigkeit nach (ob nun anhand der Schulbescheinigung oder der Zeugnisse, darüber lässt sich streiten: Ich würde im ersten Schritt nur die Schulbescheinigung übersenden) und genehmigt dem JA die Weiterleitung der Dokumente an seinen Vater. Der Vater wird / wurde bereits vom JA zur Auskunft aufgefordert und erfüllt seine Verpflichtung hoffentlich. Dann berechnet das JA den Unterhalt und beide Seiten können damit entweder konform gehen, oder aber nicht. Wenn es keine Einigung mit Hilfe des JA gibt, muss halt der gerichtliche Klärungsweg (mit RA) gesucht werden. Punkt.
Parallel dazu sollte ein gut arbeitendes Jobcenter die übergegangenen Ansprüche selbst prüfen und den Vater zur Auskunft auffordern bzw. den Unterhalt berechnen. Das ist im Ergebnis misslich, weil der Vater sich gegenüber zwei Stellen erklären muss und ggf zwei Ergebnisse unterm Strich stehen, aber dann ist das so. Sofern das Jobcenter derzeit zu viel Unterhalt anrechnet, muss das die Bedarfsgemeinsachft (Sohn und Mutter) mit dem Jobcenter klären (Zuflussprinzip, ggf. Widerspruch einlegen).
Der Sohn muss sich ausdrüclich nicht selbst an den Vater, der sich scheinbar bisher nie um sein Kind gekümmert hat, wenden - dafür hat der Gesetzgeber Möglichkeiten wie die Beratungs über das JA geschaffen. Auch muss sich die Mutter hier nicht erklären, weshalb sie nicht / nicht vollschichtig arbeitet - das könnte der Vater, wenn er denn will, in einem eigenen Verfahren durchfechten (familienrechtlicher Ausgleichsanspruch). Sich hier (insbsondere ohne Kenntnisse der persönlichen Umstände) zur moralischen Instanz aufzuspielen, ist aus meiner Sicht völlig deplaziert.
Ich persönlich ziehe meinen Hut vor Elternteilen, die ihre Kinder alleine aufziehen, wenn sich der andere Elternteil nicht um die Kinder kümmert (hiermit meine ich natürlich nicht die Alleinerziehenden, die die Betreuung des Kindes durch das andere Elternteil verhindern).
ich muss matti2 hier beistehen, die Antworten gehen mitunter weit über die eigentliche Fragestellung hinaus, sind mitunter anmaßend und gehen zum Teil weit übers Ziel hinaus. Die Sachlichkeit geht hier schon arg verloren, wenn es derart persönlich wird.
Halten wir doch einfach fest:
Das Jugendamt wird im Rahmen der Beratung für den Sohn tätig, insofern sollte die Kommunikation auch über diese Stelle laufen, d.h. der Sohn weist gegenüber dem JA seine Bedürftigkeit nach (ob nun anhand der Schulbescheinigung oder der Zeugnisse, darüber lässt sich streiten: Ich würde im ersten Schritt nur die Schulbescheinigung übersenden) und genehmigt dem JA die Weiterleitung der Dokumente an seinen Vater. Der Vater wird / wurde bereits vom JA zur Auskunft aufgefordert und erfüllt seine Verpflichtung hoffentlich. Dann berechnet das JA den Unterhalt und beide Seiten können damit entweder konform gehen, oder aber nicht. Wenn es keine Einigung mit Hilfe des JA gibt, muss halt der gerichtliche Klärungsweg (mit RA) gesucht werden. Punkt.
Parallel dazu sollte ein gut arbeitendes Jobcenter die übergegangenen Ansprüche selbst prüfen und den Vater zur Auskunft auffordern bzw. den Unterhalt berechnen. Das ist im Ergebnis misslich, weil der Vater sich gegenüber zwei Stellen erklären muss und ggf zwei Ergebnisse unterm Strich stehen, aber dann ist das so. Sofern das Jobcenter derzeit zu viel Unterhalt anrechnet, muss das die Bedarfsgemeinsachft (Sohn und Mutter) mit dem Jobcenter klären (Zuflussprinzip, ggf. Widerspruch einlegen).
Der Sohn muss sich ausdrüclich nicht selbst an den Vater, der sich scheinbar bisher nie um sein Kind gekümmert hat, wenden - dafür hat der Gesetzgeber Möglichkeiten wie die Beratungs über das JA geschaffen. Auch muss sich die Mutter hier nicht erklären, weshalb sie nicht / nicht vollschichtig arbeitet - das könnte der Vater, wenn er denn will, in einem eigenen Verfahren durchfechten (familienrechtlicher Ausgleichsanspruch). Sich hier (insbsondere ohne Kenntnisse der persönlichen Umstände) zur moralischen Instanz aufzuspielen, ist aus meiner Sicht völlig deplaziert.
Ich persönlich ziehe meinen Hut vor Elternteilen, die ihre Kinder alleine aufziehen, wenn sich der andere Elternteil nicht um die Kinder kümmert (hiermit meine ich natürlich nicht die Alleinerziehenden, die die Betreuung des Kindes durch das andere Elternteil verhindern).