18 Jahre-Unterhalt-Brandenburger Ausbildungsförderung-Gymnasium

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    • hallo,

      das heißt, dass der Unterhaltspflichtige Elternteil nicht mindestens nach der ersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle zahlen kann.
      Dann gibt es einen geringeren Anteil.
      Das ist aber anscheinend bei euch nicht der Fall.
      Das kannst du aber amunterhaltstitel ablesen. Wenn dort steht nach Stiefeln 1 oder auch höher, ist der Vater kein Mangelfall.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • matti2 schrieb:

      Und was will der Vater machen, wenn ihm die Noten nicht passen? Das Kind zwingen, die Schule abzubrechen? Den Unterhalt streichen? Soll das Kind dann mehr Bafög beantragen, wenn es z.b. schon studiert? Oder gleich alles schmeißen und ALg2 beantragen? Wird der Staat sich freuen. Kann mir garnicht vorstellen, dass der sich ins eigne Fleisch schneidet..
      Und welche Noten denn genehm sind und welche nicht, muss ja dann auch irgendwo geregelt sein.
      Und weil Du darüber bestimmst, entscheidest Du, auf was der Unterhaltspflichtige Anspruch hat...
      Und das Urteil scheinst Du ja auch schon zu kennen...
    • Ich bestimme garnichts, genauso wenig, wie ich "einfach irgendwas behaupte". Ich denke u.a. nur logisch und kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Staat sich selber Knüppel zwischen die Beine wirft, wenn es darum geht, dass ein Jugendlicher einen ordentlichen Lebensweg bestreiten will, um UNabhängig vom Staat seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
      WENN der Vater Anspruch auf ein Zeugnis hat, bekommt er es auch aber auch nur dann und das sehe ich noch nicht, siehe Ausführungen von Hugoleser (u.a. ..) und Auskunft vom RA.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von matti2 ()

    • ;)
      Ja ich mach das so, dass ich erstmal die Antworten mit mehr Interesse verfolge, die meinen Interessen entsprechen. Was soll man sonst auch tun, wenn 2 das Gegenteilige sagen, man weiß ja noch nicht, was richtig ist. Logischerweise hofft man auf die "guten" Antworten, wo sollte sonst der Kämpfergeist herkommen. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von matti2 ()

    • AnnaSophie schrieb:

      hallo,

      das heißt, dass der Unterhaltspflichtige Elternteil nicht mindestens nach der ersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle zahlen kann.
      Dann gibt es einen geringeren Anteil.
      Das ist aber anscheinend bei euch nicht der Fall.
      Das kannst du aber amunterhaltstitel ablesen. Wenn dort steht nach Stiefeln 1 oder auch höher, ist der Vater kein Mangelfall.

      sophie
      Achso ok danke, ja das stimmt, der Vater ist/war erste Stufe, allerdings will er jetzt kein Einkommen offen legen.
      Wir werden sehen.
      Lg matti
    • Auf dem Zeugnis würde ich nicht so rumreiten. Das spielt eigentlich keine große Rolle. Wenn er es sehen will schick es ihm zu, da fällt niemandem ein Zacken aus der Krone und du zeigst guten Willen.

      Wie läuft es denn mit deiner Arbeitssuche?
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo Euklid,

      Matti 2 ist nicht das unterhaltsfordernde Kind sondern die vom Kind bevollmächtigte Mutter.
      Würde mein Kind mir mit so einer Vollmacht ankommen, würde ich die vermutlich nicht anerkennen (abgesehen davon, dass meine Kinder eher nicht auf solche Ideen kommen).

      Ich habe auch erhebliche Zweifel, dass die vom Land gezahlten BAföG Beträge nicht auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen sind.
      Der Unterhalt nach 1610 umfasst auch die Kosten der (Berufs)Ausbildung.
      Und nur weil dieser BAföG Anspruch nicht auf andere Sozialleistungen anzurechnen ist, heißt das nicht automatisch, dass das nicht den Unterhaltsbedarf mindert (Der Kinderbonus wird auch auf bestimmte Sozialleistungen nicht angerechnet, wohl aber auf den Unterhaltsbedarf). Ich wäre da eher bei Sophie - versuchen, rauszubekommen, wie die Gerichte in Brandenburg das einschätzen...

      Warum die Themenstarterin so auf dem Zeugnis rumreitet? Emotionalbesetzt.
      Die Frage, welche Schlüsse der Unterhaltspflichtige daraus ziehen könnte, ist für die Erfüllung des Anspruches sowas von Banane.
      Da könnte ja auch jeder den Auskunftsanspruch über Einkommen und Vermögen verweigern wenn er Angst hätte, was daraus für Schlüsse gezogen werden.

      Mir sind die "logischen" Argumente der TO langsam zu blöde.
      Ich stelle hier die Verlinkungen zu ISUV-Veröffentlichungen ein (die sind von den Isuv-Anwälten redigiert/veröffentlicht), benenne eine entsprechende Kommentarfundstelle und sogar, dass mein Anwalt das auch so sah, aber die TO verweist auf Hugoleser (der dazu gar nichts geschrieben hat - oder mir ist es durchgerutscht).

      Na die TO wird den Kampf gegen den Vater schon führen, unter dem Deckmantel, er habe angefangen...
      Bitteschön - des Menschen Wille ist sein Himmelreich...

      Gruß Tanja

      Btw. Matti Deine Art erinnert mich an die "PippiLangstrumpf" in meinem Bekanntenkreis. Die macht sich die Welt auch wie sie ihr gefällt...
      Und ja, diese Art geht mir auf den Keks - "schmollen" werd ich deswegen sicher nicht (ich bin nicht als Prinzessin sozialisiert)
    • Ich finde diesen Thread hier wieder mal sehr interessant. Es gibt einen Erwachsenen (18 Jahre alt), der Unterhalt begehrt. Die Mutter, die eigentlich auch barunterhaltspflichtig ist, will nun den Unterhalt für das Kind reinholen und sorgt sich aufopferungsvoll ums Kind. Mutter inszeniert sich und das Kind als Opfer.

      Meine Lebensrealität ist folgende: beide Elternteile sollten zum Lebensunterhalt des Kindes beitragen. Die Behauptung, dass Tanja so lebensunerfahren sei, finde ich substanzlos. Es wurde nicht vorgetragen, warum die Mutter im ALG-II Bezug ist. Ist Brandenburg so anders als NRW? Hier geht man zum Jobcenter und kriegt sofort mehrere Angebote. Amazon sucht ständig Fahrer, Reinigungskräfte werden auch gesucht. Meine Partnerin arbeitet in der Ausländerbehörde. Selbst die Leute, die ein A2-Sprachniveu haben und erst kurz hier sind, finden einen Job.

      Stattdessen wird der Vater angegriffen, dass er ein zweites Kind in die Welt gesetzt hat. Ich vermute aber mal, dass der Vater bald für beide Kinder zum Lebensunterhalt beitragen wird, die Mutter im ALG-II-Bezug tut dies nicht. Wäre ich in dieser Situation, ich würde dem anderen Elternteil danken, dass er das gemeinsame Kind ALLEIN materiell versorgt, weil ich meinen Pflichten nicht nachkomme.

      Zum Kind: das Kind will erwachsen sein, ist aber nicht selbst in der Lage mit dem Vater zu kommunizieren? Das Kind will kein Zeugnis rausgeben, aber Lohnabrechnungen und Steuerunterlagen des Vaters haben? Wenn es um mein Kind gehen würde, ich wüsste schon die Worte, die ich für so ein Verhalten finden würde. "Unreif" und "kindisch" wären da noch die freundlichen. Könnte aber an der Erziehung der Mutter liegen, die gerne den unangenehmen Themen mit "steht hier nicht zur Diskussion" begegnet.

      Zum Thema Ausbildungsförderung stimme ich Tanja auch zu: Das Kind hat einen festen Bedarf auf den die meisten Einkünfte angerechnet werden. Es bleiben nur Dinge anrechnungsfrei, die wegfallen können, wie freiwillige Zuwendungen Dritter. Der Unterhalt dürfte also sinken, wenn der Vater nicht deutlich mehr Einkommen haben sollte.
    • hallo Max,

      bei der Ausbildungsförderung diesem Brandenburger schülerbafög steht klar geschrieben, dass dies für Dinge der Schule zu verwenden ist und nicht für den Lebensunterhalt.
      deswegen würde ich davon ausgehen, dass sofern das Jobcenter dieses Geld nicht als Einkommen anrechnet, dies auch nicht beim Unterhalt berücksichtigt werden sollte.
      Das Geld soll nämlich dafür sorgen, dass alles, was für die Schule benötigt wird, davon gekauft werden kann. Beispielsweise würde mir da ein Laptop einfallen oder als Zuschuss für Bücher etc. Damit das Kind bessere Voraussetzungen hat und man keine extrakosten hat für Schule und deswegen Kind aus nicht begütertem Elternhaus auch Abi machen können.

      dieses Geld gibt es in Brandenburg schon lange und ich halte es für eine gute Investition in die Zukunft von Kindern, die es nicht ganz einfach haben.

      was aber Zeugnis etc. Angeht, da bin ich ganz bei dir.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:

      deswegen würde ich davon ausgehen, dass sofern das Jobcenter dieses Geld nicht als Einkommen anrechnet, dies auch nicht beim Unterhalt berücksichtigt werden sollte.
      Das Geld soll nämlich dafür sorgen, dass alles, was für die Schule benötigt wird, davon gekauft werden kann. Beispielsweise würde mir da ein Laptop einfallen oder als Zuschuss für Bücher etc
      Hallo Sophie,

      nach 1610 BGB umfasst der gesetzliche Kindesunterhalt auch alles, was zur Ausbildung benötigt wird. Wenn also Kosten für einen Laptop entstehen (dafür muss man dann aber auch erst mal eine Weile sparen), dann sind die Kosten auch als Unterhaltsbedarf nach 1610 zu berücksichtigen. Ansonsten sehe ich es - bis zu einer Aussage, ob ein Gericht in Brandenburg diese Bafög-Art nicht als vom 1610 mit umfasst - weiterhin als anzurechnende Einkünfte.

      Leider ist da der Viefhues nicht so klar:


      BGB-Juris Kommentar zu 1602 schrieb:

      37 BAföG-Leistungen, die das Kind tatsächlich bezieht, sind unterhaltsrechtliches Einkommen und mindern dessen Bedürftigkeit, soweit sie als Regelleistungen bezogen werden
      Gruß Tanja
    • "..will nun den Unterhalt für das Kind reinholen und sorgt sich aufopferungsvoll ums Kind. Mutter inszeniert sich und das Kind als Opfer..."

      @Tanja und MaxMustermann, ihr beide seit wohl irgendwie vorgeschädigt.
      Ich inszeniere garnichts, es ist FAKT, dass wir uns um den Unterhalt kümmern müssen, da er nicht kommt oder sollen wir ihn einfach wegfallen lassen? So viel zum Thema "emotionalbesetzt". Ich hab ja wenigstens noch einen Grund dazu im Gegensatz zu euch. Ihr greift hier fremde Leute an, obwohl ihr deren Situation garnicht kennt bzw. nur einen Mini-Teil daraus und werft ihnen vor, dass sie die Gesetze nutzen. Tanja wie war das noch mit "einfach mal was behaupten"? Du sollst doch nicht immer von dir auf andere schließen. Denn du liegst völlig falsch mit deinen ganzen Behauptungen siehe "Würde mein Kind mir mit sowas kommen, würde ich...usw.." und einige andere Behauptungen aber bieg dir die Welt ruhig so zurecht, wie sie dir gefällt..

      "..Es wurde nicht vorgetragen, warum die Mutter im ALG-II Bezug ist..."
      Das werd ich ganz sicher hier auch nicht mehr tun, die Gegenreaktionen kann man sich an 3 Fingern abzählen.

      "..Ist Brandenburg so anders als NRW?.."
      In mehreren Regionen empfindlich anders, noch nicht gewusst? So viel zur Lebenserfahrung.

      ".. Stattdessen wird der Vater angegriffen, ..", "...dass der Vater bald für beide Kinder zum Lebensunterhalt beitragen wird, .."
      Och, jetzt inszenierst DU den VATER als armes Opfer?

      "..Wäre ich in dieser Situation, ich würde dem anderen Elternteil danken, dass er das gemeinsame Kind ALLEIN materiell versorgt,.."
      Ja na sicher doch, bei all den Problemen, die wir schon wegen nicht stattgefundener Unterhaltszahlungen hatten, wo man von einen Tag auf den anderen ohne Unterhalt dasteht und KV es auch wie immer nicht für nötig hält, einfach mal Bescheid zu sagen, sodass man die Möglichkeit hat, sich und das Kind anders zu versorgen.
      Und mal davon ab, vielleicht sollte der KV auch mal der Mutter danken, dass sie ALLEIN das Kind versorgt, sich Tag und Nacht kümmert, zum Arzt fährt, kocht, dem Kind alle Liebe entgegenbringt, die so ein Würmchen (und auch große Kinder) brauchen, damit es sich geliebt fühlt, es tröstet, dem Kind ein schönes zu Hause bietet, es zu Freunden fährt, sich um Geburtstage, Weihnachten kümmert, ihm beisteht usw., (und zu guter Letzt sich noch was ausdenken muss, damit es nicht so weh tut, dass Papa keine Lust auf ihn hat) damit sein Kind in Geborgenheit aufwachsen kann und es ihm an nichts fehlt! Deine Sichtweise ist da wohl etwas einseitig aber das wundert mich garnicht bei den anmaßenden unterstellenden Äusserungen. Wenn euch solche Anfragen nerven, dann "geht" doch in andere Themen, es zwingt euch hier keiner.

      "..das Kind will erwachsen sein, ist aber nicht selbst in der Lage mit dem Vater zu kommunizieren? .."
      Du verdrehst wiedermal die Tatsachen aber das kennt man ja von Rechtsverdrehern. Der VATER ist nicht in der Lage, mit dem Kind zu kommunizieren. Das Kind ist schon genug gedemütigt, dass sein eigener Vater es nicht sehen will/wollte und soll jetzt also zu diesem Fremden gehen und um Geld bitten, mal eben einfach so. Es ist doch verständlich, dass so etwas unangenhem ist. Ich bin stolz auf mein Kind (das garnicht weiß, wie das Geld zusammenkommt bzw. was Vater und Mutter tun oder nicht tun, weil ich es da weitgehendst rausgehalten hab), dass es ihm unangenehm ist, das zeigt nämlich, dass es Emotionen hat und ein Mensch ist. Und ich finde es unmöglich, dass der VATER dem Kind seit 18 Jahren sowas zumutet. Aber woher sollen so lebensunerfahrene Menschen das wissen. Wenns nach euch ginge, müsste man sich wohl noch entschuldigen, dass man sich um den Unterhalt kümmert, dann beschwert euch doch beim Gesetzgeber, wenn euch das nicht passt. Kinder in die Welt setzen geht aber dann sich einfach nicht kümmern, findet ihr wohl in Ordnung, schämt euch. Man könnte meinen, ihr kennt die Situation nur allzu gut..

      @Tanja

      "..Die Frage, welche Schlüsse der Unterhaltspflichtige daraus ziehen könnte, ist für die Erfüllung des Anspruches sowas von Banane..."
      Nein ist es nicht, wenn der KV z.b. aufgrund angeblich schlechter Noten die Unterhaltszahlung einstellt, deshalb hatte ich gefragt, was der Vater dann machen will/kann aber da du das nicht verstanden, sondern persönlich genommen hast, folgt die nächste sinnfreie Behauptung;

      "..Da könnte ja auch jeder den Auskunftsanspruch über Einkommen und Vermögen verweigern wenn er Angst hätte, was daraus für Schlüsse gezogen werden. .."
      Das entspringt aber nur wieder deiner eigenen merkwürdigen Logik, ich hab das nie behauptet oder in Betracht gezogen.

      "...aber die TO verweist auf Hugoleser (der dazu gar nichts geschrieben hat - oder mir ist es durchgerutscht)..."
      Ja, du hast es wohl in der Rage übersehen, lies nochmal nach oder lass es eben bleiben. Kein Unterschied.

      "..Na die TO wird den Kampf gegen den Vater schon führen, unter dem Deckmantel, er habe angefangen..."
      Und noch so eine unwahre Behauptung (mit Behauptungen hast du´s ja was, dabei wirfst du doch anderen vor, stets etwas einfach mal so zu behaupten...). Der Umkehrschluss deiner sinnfreien Bemerkung ist, ich hätte Streit angefangen und das weißt du natürlich ganz genau, denn du kennst uns ja und warst dabei. Ich habe kein Geld unberechtigterweise einbehalten (und wie immer nicht Bescheid gesagt) und nur aus Frust, weil ich es zurückzahlen muss, meinem Kind die derzeitige Situation zugemutet. Ich habe nicht den Kontakt zum eigenen Kind verweigert.

      Wie gesagt, wenn euch solche Themen nerven, dann sucht euch doch andere. Aber vielleicht fehlt euch ja dann das Streiten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 11 mal editiert, zuletzt von matti2 ()

    • AnnaSophie schrieb:

      hallo Max,

      "...Das Geld soll nämlich dafür sorgen, dass alles, was für die Schule benötigt wird, davon gekauft werden kann. Beispielsweise würde mir da ein Laptop einfallen oder als Zuschuss für Bücher etc. Damit das Kind bessere Voraussetzungen hat und man keine extrakosten hat für Schule und deswegen Kind aus nicht begütertem Elternhaus auch Abi machen können.


      dieses Geld gibt es in Brandenburg schon lange und ich halte es für eine gute Investition in die Zukunft von Kindern, die es nicht ganz einfach haben.."
      Ja, das hatte ich auch so in Erinnerung, war mir aber aufgrund gegenteiliger Aussagen nicht mehr sicher.
      Letztens haben wir einen Taschenrechner für 220,- gekauft. Nur mal so... als Größenordnung.. Für solche Dinge z.b. soll das BbgAföG sein. Und Laptop usw. usw.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von matti2 ()

    • MaxMustermann schrieb:

      @AnnaSophie: Und was ist mit Kindern, die diese Förderung nicht bekommen, sonst aber in einer vergleichbaren Situation? Womit bezahlen die ihren Laptop und ihre Schulsachen? Schulsachen sind doch auch Lebensunterhalt.

      Und insb. im konkreten Fall: glaubst du, dass das Geld tatsächlich so eingesetzt wird?
      Das ist lächerlich (und anmaßend). Und geht dich nichts an, DICH ganz gewiss nicht. Du scheinst ein total frustrierter Mensch zu sein und lässt es an anderen aus. Und womit andere Kinder sowas bezahlen (nun tut man auf Gerechtigkeit), ist nicht meine Sorge, ich hab das Gesetz nicht gemacht, entschuldige vielmals, dass ich es trotzdem nutze. Wenn dir das BbgAföG-Gesetz nicht passt, dann beschwer dich beim Gesetzgeber und greif keine fremden Leute an.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von matti2 ()

    • hallo Matti,

      ssoar.info/ssoar/bitstream/han…von_Schuler-BAfoG_auf.pdf

      hier steht, dass das Brandenburger schülerbafög zweckgebunden für Ausbildungszwecke sein soll und es deswegen nicht auf die Regelleistungen von hartz4 angerechnet wird weil im Regelstudienzeit für hartz4 kein Satz für Ausbildungszwecke vorgesehen ist.
      Aber, dass heißt nicht, dass es nicht beim Unterhalt anzurechnen ist.

      wie ist das beim regulären schülerbafög?

      Bekommt ihr nicht auch diesen Satz von 100 € pro Schuljahr pro Kind bei Hartz4?

      An deiner Stelle würde ich dein Kind auffordern, mit dir zusammen, einen Brief an den Vater zu schreiben, ihm die gewünschten Unterlagen zukommen zu lassen. Also Zeugnis, schulbescheinigung sowie die Unterlagen über das schülerbafög Brandenburg und der Bitte um ein persönliches Treffen.
      Dann kann euer Kind dem Vater zeigen, was es machen will und welche Zukunftspläne es hat und dass es den Vater einbinden möchte.

      deiner Aussage nach hat der Vater bislang Unterhalt nach Stufe 1 gezahlt. Da kann es gut sein, dass da nicht mehr an Geld fließen wird. Eher sogar weniger, da das gesamte Kindergeld angerechnet wird ab Volljährigkeit.
      Und, wenn der Vater bedingt durch Corona Kurzarbeit hat oder ggf. Gar keine Arbeit ehr, kann es sein, dass er Probleme hat den Unterhalt aufzubringen. In diesem Fall könnte er nach 6 Monaten eine abänderungsklage beginnen, um den Titel anpassen zu lassen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • matti2 schrieb:

      Ich inszeniere garnichts, es ist FAKT, dass wir uns um den Unterhalt kümmern müssen, da er nicht kommt oder sollen wir ihn einfach wegfallen lassen? So viel zum Thema "emotionalbesetzt"
      Es ist FAKT, dass der Unterhalt ab Volljährigkeit durch BEIDE Elternteile sichergestellt werden muss.

      matti2 schrieb:

      Das werd ich ganz sicher hier auch nicht mehr tun, die Gegenreaktionen kann man sich an 3 Fingern abzählen.
      War klar

      matti2 schrieb:

      In mehreren Regionen empfindlich anders, noch nicht gewusst? So viel zur Lebenserfahrung.
      Wenn ich nach Jobs in Brandenburg google, finde ich echt viele freie Stellen. Was ist an denen falsch?

      matti2 schrieb:

      Och, jetzt inszenierst DU den VATER als armes Opfer?
      Ja, der tut mir tatsächlich Leid. Denn er muss komplett alleine für das erwachsene Kind aufkommen, weil die Mutter ihren Pflichten eben nicht nachkommt. Ich danke ihm tatsächlich, dass er arbeiten geht, sodass ich als Steuerzahler das Kind nicht versorgen muss. Dass er wahrscheinlich angepisst ist, weil die Mutter sich auf Leistungsunfähigkeit beruft, etwas, was man Vätern mit Minderjährigen Kindern eigentlich nicht durchgehen lässt, kann ich verstehen. Bisher macht er nur von seinen Rechten Gebrauch. Und mal ehrlich: als Unterhaltsschuldner hat man kaum Rechte. Guck mal in die USA. Da lachen die dich aus, wenn du als Mutter Unterhalt für ein 18 Jahre alten Menschen haben willst und fragen dich, ob du noch alle Latten am Zaun hast. Da erwartet man, dass Erwachsene sich selbst versorgen.

      matti2 schrieb:

      Und mal davon ab, vielleicht sollte der KV auch mal der Mutter danken, dass sie ALLEIN das Kind versorgt, sich Tag und Nacht kümmert, zum Arzt fährt, kocht, dem Kind alle Liebe entgegenbringt, die so ein Würmchen (und auch große Kinder) brauchen, damit es sich geliebt fühlt, die Tränen trocknet, dem Kind ein schönes zu Hause bietet, es zu Freunden fährt, sich Geburtstage, Weihnachten kümmert, ihm beisteht, wenn es nötig ist usw. usw., damit sein Kind in Geborgenheit aufwachsen kann und es ihm an nichts fehlt! Deine Sichtweise ist da wohl etwas einseitig aber das wundert mich garnicht bei den Äusserungen, du bist anmaßend, Tanja auch. Wenn euch solche Anfragen nerven, dann "geht" doch in andere Themen, es zwingt euch hier keiner.
      Vielleicht ist es an dir vorbei gegangen, auch ich habe Kinder. Und alles das, was du beschreibst, tue ich auch, nur dass ich noch nebenbei selbst das Geld reinhole, um meine Kinder versorgen zu können. Ich bin da nicht auf meine Ex angewiesen, um Weihnachtsgeschenke bezahlen zu können. Von daher: Dankbarkeit, dass ein Elternteil sich um seine Kinder kümmert erwarten, aber die Unterhaltsleistungen als von Gott gegebene Realität ansehen...


      matti2 schrieb:

      Du verdrehst wiedermal die Tatsachen aber das kennt man ja von Rechtsverdrehern.
      Ich bin kein Jurist. Wenn du es genau wissen willst, ich bin Mathematiker. Präzise Aussagen liegen mir am Herzen.

      matti2 schrieb:

      Der VATER ist nicht in der Lage, mit dem Kind zu kommunizieren, das Kind ist schon genug gedemütigt, dass sein eigener Vater sich nicht kümmert und soll jetzt also zu diesem Fremden gehen und um Geld bitte, mal eben einfach so. Es ist doch verständlich, dass so etwas unangenhem ist. Ich bin stolz auf mein Kind, dass es Skrupel hat und ihm das unangenehm ist, das zeigt nämlich, dass es Emotionen hat und ein Mensch ist.
      Ist das Kind persönlich auf den Vater zugegangen und hat gesagt: "Lass uns mal reden?" Bezweifle ich. Und ja, wenn es Geld haben will als ERWACHSENER, dann muss es das tun, ja. Würde ich von meiner Stieftochter auch erwarten und die hat wirklich 0 Kontakt zum Vater. Und selbst wenn es unangenehm ist, manchmal sind Gespräche unangenehm. Bereitet auf den Job vor, da ist auch nicht alles heititeiti.

      matti2 schrieb:

      Aber woher sollen so lebensunerfahrene Menschen das wissen. Wenns nach euch ginge, müsste man sich wohl noch entschuldigen, dass man sich um den Unterhalt kümmert, dann beschwert euch doch beim Gesetzgeber, wenn euch das nicht passt.
      Der Gesetzgeber sagt ganz klar, dass ab 18 der ERWACHSENE selbst dafür verantwortlich ist, nicht das JA und schon gar nicht die Ex. Ist auch menschlich nachvollziehbar, dass irgendwann Schluss sein muss mit der Ex kommunizieren zu müssen.

      matti2 schrieb:

      Kinder in die Welt setzen geht aber dann sich einfach nicht kümmern, findet ihr wohl in Ordnung, schämt euch. Man könnte meinen, ihr kennt die Situation nur allzu gut..
      Ich glaube, dass jemand, der Kinder in die Welt setzt, um sich dann vom Steuerzahler ernähren lassen zu müssen, mit seiner Kritik etwas vorsichtiger sein sollte. Ich habe heute 4 Kinder in die Schule/KiTa/Kindergarten gefahren. Arbeiten geht auch noch irgendwie. Also back bitte etwas kleinere Brötchen.
    • matti2 schrieb:

      Ja, das hatte ich auch so in Erinnerung, war mir aber aufgrund gegenteiliger Aussagen nicht mehr sicher.
      Letztens mussten wir einen Taschenrechner für 220,- kaufen. Nur mal so... als Größenordnung.. Für solche Dinge z.b. soll das BbgAföG sein.
      Interessant. 220 für einen Taschenrechner? In welcher Währung, wenn ich fragen darf. Mein Raspberry Pi hat 60 EUR gekostet und damit programmiere ich dir so ziemlich alles. Ein normaler graphischer Taschenrechner ist neu schon für unter 100 EUR zu haben, gebraucht unter 50.
    • matti2 schrieb:

      "..Die Frage, welche Schlüsse der Unterhaltspflichtige daraus ziehen könnte, ist für die Erfüllung des Anspruches sowas von Banane..."
      Nein ist es nicht, wenn der KV z.b. aufgrund angeblich schlechter Noten die Unterhaltszahlung einstellt,
      Es ist Banane. Wenn Dir das (aufgrund welcher Umstände auch immer) nicht begreiflich ist, ist mir das auch gleich.
      Fakt ist, dass ein Auskunftsanspruch nicht verweigert werden kann mit dem Hinweis: aber wenn der Empfänger damit.... machen würde.

      matti2 schrieb:

      "...aber die TO verweist auf Hugoleser (der dazu gar nichts geschrieben hat - oder mir ist es durchgerutscht)..."
      Ja, du hast es wohl in der Rage übersehen, lies nochmal nach oder lass es eben bleiben. Kein Unterschied.
      Ich bin mir ziemlich sicher, dass Hugoleser nichts zum Zeugnisanspruch geschrieben hat. Über die Brücke wolltest Du ja nicht gehen - vielleicht gehst Du nochmals still die Beiträge durch und siehst, wer hier tatsächlich allein Deine Ansicht, dass dem Vater (vorerst) ein Anspruch auf Zeugnisherausgabe nicht zusteht, befeuert hat.

      Auf Deinen restlichen Blödsinn gehe ich nicht weiter ein.
      Ich habe eine Meinung über Leute wie Dich; da reicht mir schlicht das von Dir hier dargestellte und Deine Reaktionen. Und nein, ich schäme mich nicht.
    • @matti2:
      "Deine Sichtweise ist da wohl etwas einseitig aber das wundert mich garnicht bei den anmaßenden unterstellenden Äusserungen. Wenn euch solche Anfragen nerven, dann "geht" doch in andere Themen, es zwingt euch hier keiner."


      Entschuldigung, DU bist hier her gekommen, um Antworten zu erhalten und hast diese auch schon reichlich erhalten.

      Dein Ton stößt allgemein unangenehm auf, das solltest du gemerkt haben.

      Es ist doch so:

      WIR (als Gemeinschaft) zahlen für dich und deinen Sohn.

      Da kannst du dir keine Anspruchshaltung erlauben!

      Wir erwarten keine Dankbarkeit, aber respektvolles Verhalten.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.