Eigenbedarf verharrt weiter auf zu niedrigem Niveau

    This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our Cookie Policy.

    • Eigenbedarf verharrt weiter auf zu niedrigem Niveau

      Hallo,

      ich zahle Unterhalt für 3 Kinder (14J./10J./6J.)


      Mit der erneuten, für meine Situation signifikanten Erhöhung des Unterhaltes ab 01.01.2021 laufe ich auf die Grenze des notwendigen Eigenbedarfs zu. Dieser wurde seit Jahren nicht angepasst und verharrt auf einem unrealistischen und nicht tragbaren Niveau.
      Als Vater gehört es für mich dazu, mit den Kindern regelmäßige Unternehmungen zu tätigen und natürlich auch Geschenke zu Anlässen wie Geburtstage, Weihnachten, Ostern etc. zu machen.
      Wenn man komplett „ausgemolken“ wird, fällt es schwer diese in meinen Augen für beide Seiten wichtigen Sachen noch zu realisieren.


      Wie soll man ordentlich für seine Kinder aufkommen können, wenn einem selbst nicht genügend Geld zum Leben zur Verfügung steht? Hier sollte sich die Politik mal ernsthafte Gedanken machen. Den Kindern wäre in vielen Fällen mehr geholfen, wenn dem unterhaltspflichtigen Elternteil mehr Geld zur Verfügung stehen würde. Aus meiner eigenen Erfahrung kommen diese Erhöhungen nicht 1:1 bei den Kindern an und machen es mir im Gegenzug noch schwerer, für meine Kinder da zu sein.
    • Hallo,

      tronny wrote:

      Dieser wurde seit Jahren nicht angepasst und verharrt auf einem unrealistischen und nicht tragbaren Niveau.
      das stimmt so nicht ganz. Der Selbstbehalt wurde 2020 erhöht:

      Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder bis 21 Jahren (Unterhaltspflichtiger erwerbstätig)1.160 (1.080)



      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum tronny,

      wie edy bereits schrieb, wurde der Selbstbehalt in 2020 endlich nach 5 Jahren etwas angehoben.
      Und hier liest die Politik nicht mit.
      Wenn Du etwas erreichen möchtest, kannst Du den ISUV, der sich ja für die Interessen der Betroffenen einsetzt und unsere Sorgen und Nöte an die Politik heranträgt, unterstützen.
      Durch eine Mitgliedschaft oder auch eine Spende.

      Gruß Tanja
    • "..Den Kindern wäre in vielen Fällen mehr geholfen, wenn dem unterhaltspflichtigen Elternteil mehr Geld zur Verfügung stehen würde. .."

      Hallo tronny,


      Kann deine Situation verstehen aber denke, der Staat mag sich da nicht ins eigne Fleisch schneiden, denn wenn ein Vater weniger Unterhalt durch höheren Selbstbehalt zahlt, wird in vielen Fällen der Staat die Differenz übernehmen müssen, da der Bedarf der Kinder/Jugendlichen ebenso gestiegen ist.

      Ausserdem haben ja nicht alle Väter mit ihren Kindern Umgang, sodaß zumindest diese Kinder von mehr Selbstbehalt nichts hätten.

      Das ist das Gleiche wie mit dem Kinderbonus. Väter durften sich die Hälfte davon nehmen, obwohl so einige Väter überhaupt keinen Umgang mit ihren Kindern haben und auch überhaupt keinen Cent Mehrausgaben hatten. Diese Kinder hatten da nichts von.

      Lg matti

      The post was edited 2 times, last by matti2 ().

    • Hallo matti2
      Das Problem an den niedrigen Selbstbehalten der Unterhaltspflichtigen ( meist Väter) ist folgendes. Diese kommen durch die Erhöhungen der Unterhaltssätze zumeist unter den Selbstbehalt und auch deren Kosten steigen, so das diese dann gegebenenfalls ergänzendes ALG II beantragen müssen und das nächste Problem dabei, was viele nicht sehen, ist, das die meisten ( nicht alle) Mütter selber ALG II beziehen und dadurch das ein BG mit dem Kind besteht, dieses dann durch den dann überstehenden Anteil( der über das eigenen Sozialgeld zur Verfügung stehende Betrag) das Geld auf den Bedarf der Mutter angerechnet wird. Somit haben wir dann doppelt das staatliche Prinzip, rechte Tasche, linke Tasche und die Ungerechtigkeit das der Unterhalt zahlende Elternteil den Ex Partner indirekt weiter unterhält, obwohl er dafür gar nicht mehr zuständig ist.

      LG Hugoleser
    • Hallo Hugoleser,

      ok, weniger als der Selbstbehalt sollte natürlich nicht sein, für niemanden, das ist dann vom Gesetzgeber sehr schlecht gemacht. Und die Anrechnung bei der Mutter ebenso. Leider gibt es solche "doppelten Rechnungen" ja öfter, z.b. bei den Renten, die werden zu Arbeitszeiten schon versteuert und später soll nochmal abgezogen werden, absolut nicht hinnehmbar.

      Lg matti2
    • Hallo matti
      Das vieles vom Gesetzgeber gut gemeint :D aber schlecht gemacht ist, diese Erfahrung haben wir hier leider schon alle gemacht. Mit den Renten hast Du völlig recht, was viele vergessen. Ich weiß nicht mehr bis wann wurden die Rentenbeiträge vom versteuerten Netto abgezogen und erst seit der Äehra Schröder wurde es umgeändert das die Beiträge vom Bruttolohn abgezogen werden. Daher fallen viele in die sogenannte Doppelbesteuerung. Das ist genauso wie auf einmal volle Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung von den Lebensversicherungen und Betriebsrenten einkassiert werden.

      LG Hugoleser
    • Hallo Hugoleser :D

      Ja da hast du recht, das ist leider ein total verzwicktes Ding.

      Leider kann man dem auch schlecht beikommen.

      Es ist wie mit dem Mindestlohn, der auch auf viel zu niedrigem Niveau bleibt, trotz mehrfachen Anpassungen aber wem sagt man das, soetwas will Politik weder hören noch sehen. Oder das Kindergeld, das wurde letztlich um 2 (zwei!) Euro im Monat erhöht.

      Man kann letztendlich wohl nur auf einen Regierungswechsel hoffen und schauen, was dann passiert.

      @tronny - kannst du irgendwo einen Härtefall geltend machen? Es muss doch sicher gestellt sein, dass ein williger Vater seine Kinder sehen kann.

      Lg matti
    • Hallo zusammen,

      matti2 wrote:

      Kann deine Situation verstehen aber denke, der Staat mag sich da nicht ins eigne Fleisch schneiden, denn wenn ein Vater weniger Unterhalt durch höheren Selbstbehalt zahlt, wird in vielen Fällen der Staat die Differenz übernehmen müssen, da der Bedarf der Kinder/Jugendlichen ebenso gestiegen ist.
      Kann dieser Argumentation nicht folgen, das Kind hat ja auch einen zweiten Elternteil. Die Zeiten, in denen Frauen zu Hause saßen und darauf achteten, dass das Ofenfeuer nicht erlischt, sind vorbei.

      matti2 wrote:

      ei den Renten, die werden zu Arbeitszeiten schon versteuert und später soll nochmal abgezogen werden, absolut nicht hinnehmbar.
      Nein, heute so nicht mehr richtig. Gesetzliche und private Altervorsorgeaufwendungen werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Eine Versteuerung findet nachgelagert in der Auszahlungsphase statt, was für die meisten Bürger durchaus positiv ist.

      matti2 wrote:

      Ausserdem haben ja nicht alle Väter mit ihren Kindern Umgang, sodaß zumindest diese Kinder von mehr Selbstbehalt nichts hätten.
      Aber vielleicht haben die Väter weitere Kinder, die bei ihnen leben, die dann was davon hätten? Oder sie können einfach selbst über Sozialhilfeniveau leben.

      matti2 wrote:

      Das ist das Gleiche wie mit dem Kinderbonus. Väter durften sich die Hälfte davon nehmen, obwohl so einige Väter überhaupt keinen Umgang mit ihren Kindern haben und auch überhaupt keinen Cent Mehrausgaben hatten. Diese Kinder hatten da nichts von.
      Arbeitslose Mütter, die ihr Kind nicht in die Betreuung schicken, hatten auch keine Mehrbelastung. Es kann halt nicht immer alles fair sein. Aber viele Väter sind in Kurzarbeit und müssen trotzdem voll weiter zahlen. Also ist es durchaus sinnvoll, dass der Kinderbonus geteilt wird.

      Insgesamt ist der Selbstbehalt ein Witz. Bei mir im Ort wird bei ALG-II Bezug eine Kaltmiete von 491 EUR als für eine Person angemessen anerkannt. Dazu kommen noch Nebenkosten. Bei mir im Ort würde ich also sagen, dass sich der Job für einen Unterhaltspflichtigen Elternteil, der vom Selbstbehalt lebt, nicht lohnt.

      Meine Partnerin wird die Erhöhung der DDT nicht an den Vater weitergeben. Der hat ein Kind, das bei ihm lebt und dem es finanziell wesentlich schlechter geht als uns. Dort ist das Geld also besser aufgehoben. Jeder Unterhaltsempfänger kann auch immer selbst entscheiden wie er vorgeht.
    • Lieber TE,

      das führt dazu, dass in unserem Fall dann eben deutlich weniger Umgänge stattfinden und auch bescheidenere Geschenke gemacht werden müssen.
      Traurig, aber wahr.

      Die Ex ist neu verheiratet, bezieht Kinderzuschlag für drei Kinder, weil der neue Mann Geringverdiener ist und Wohngeld - arbeitet natürlich nicht, weil bei drei Kindern alle Ü6 geht das natüüüüürlich nicht.
      Als Mann muss man wirklich sehr naiv sein, heutzutage Kinder in die Welt zu setzen, weil Frauen machen können, was sie wollen.
      Am Ende wird dann indirekt vorgeworfen, man müsse sich für bescheidene Geschenke schämen, weil das Kind von anderen sehr viel höherpreisige Geschenke bekommt.

      Ein Bekannter von uns wurde auch im August von der Kindesmutter verlassen ohne jegliche Begründung und ist nun auch im Club der Zahlväter.

      Ich bin selbst eine Frau und mich packt der blanke Hass auf mein Geschlecht wenn ich sehe, was die heiligen Mütter sich so erdreisten.

      Geld regiert die Welt - aber ohne geht es leider nicht.
    • Hallo einfachfrei
      da kann ich mal sagen willkommen im Club. Ich habe bis jetzt seit 12 Jahren durch meinen Partner das unfreiwillige( lach) Vergnügen genau dieses Verhalten der heiligen Mütter ( wobei keine Regel ohne Ausnahme ) wie man so schön sagt live mitbekommen. Ich kann die Väter voll verstehen wenn diese Verzweifelt und wütend über das Verhalten der Mütter die Ihre Kinder als Rache - und Geldbeschaffungsmittel ansehen. Die bedenken gar nicht was sie in den Seelen der Kinder und auch der Väter zerstören. Ebenso finde ich es eine Schande für Deutschland wie die Väter vom Staat, Justiz und Jugendämtern behandelt werden. Alleine die Selbstbehalte für Menschen in den Unteren Lohngruppen sind schon ein Skandal.

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      hier:

      MaxMustermann wrote:

      Jeder Unterhaltsempfänger kann auch immer selbst entscheiden wie er vorgeht
      sehe ich eines der Grundprobleme - zumindest bei niedrigen Einkommensgefüge, wo es bis an den Selbstbehalt geht (und ggf. drunter):
      Spätestens wenn der BET oder Unterhaltsempfänger selbst auf "sein Recht" pocht und die DDT mit Ihren Leitlinien herangezogen wird ist der Zug nach einer einvernehmlichen und fairen Lösung abgefahren.
      Da nutzt es auch nichts, wenn der BET - der die Lawine mit der dem Unterhalt gemäß DDT losgetreten hat- im Nachgang noch arbeitet.
      Ein weiteres Problem (dem sich der UET so gar nicht entziehen kann) ist, wenn die BET mit Kind Hilfen aus den Sozialtöpfen bezieht (-> H4)
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Kakadu
      Ja Du völlig Recht mit den Grundproblemen, gerade wenn der BET im ALG II Bezug ist. Da wird dann so gerechnet, das Kind hat als Beispiel einen Anspruch auf 308 € in der Regelbedarfstufe 5 und einen Anspruch auf KDU in Höhe von 110 € . Damit beträgt der Bedarf des Kindes 418 € , auf diesen wird das volle Kindergeld angerechnet, verbleiben als Bedarf 214 € , der BET zahlt aber nach Abzug des halben Kindergeldes 395 € Unterhalt, somit tritt eine Überzahlung bezüglich des verbleibenden Bedarfes in Höhe von 181 € ein, der dann wieder auf den Bedarf des BET angerechnet wird.

      LG Hugoleser
    • Hallo in die Runde und an unsere Mitleser,

      matti2 wrote:

      Das ist das Gleiche wie mit dem Kinderbonus. Väter durften sich die Hälfte davon nehmen, obwohl so einige Väter überhaupt keinen Umgang mit ihren Kindern haben und auch überhaupt keinen Cent Mehrausgaben hatten. Diese Kinder hatten da nichts von.
      Ich kann diese möglicherweise Falschbehauptung auf keinen Fall so stehen lassen.
      Die Zitierte hat in einem anderen Forum im Oktober kund getan, dass ihr Sohn bereits 18 ist.
      Insofern steht der Kinderbonus mitnichten den Elternteilen zur Hälfte zu.
      Da ein Kind ab 18 (mit wenigen Ausnahmen) keinen Betreuungsbedarf mehr hat (und das schon gar nichts mit irgendwelchen Umgang zu tun hat) und auch das Kindergeld voll auf den Bedarf angerechnet wird, ist der Kinderbonus i.H.v. 200 Euro, wird das Kind im Laufe des Monats September 18, selbstverständlich voll auf den Bedarf des Kindes anzurechnen.
      Wird es erst im Oktober 18, werden die 100 angerechnet.

      Gruß Tanja

      @einfachfrei: das sind wir ihrer Drei... ;)