Hallo zusammen,
ich benötige eure Einschätzung, vielen Dank schon mal im voraus.
Ich habe 2 Kinder die nicht bei mir leben, ich habe immer Unterhalt bezahlt. Den Unterhalt habe ich schon immer an das Jobcenter gezahlt da meine Exfrau nicht arbeiten möchte, kann, wie auch immer.
Die Jungs 8 und 14 bekommen dann ja auch Geld über die Mutter vom Jobcenter.
Jetzt habe ich monatlich ca600euro gezahlt und musste da mein Auto kaputt gegangen ist einen Kredit aufnehmen um diesen zu reparieren. Nach der Reparatur habe ich den in Zahlung gegeben und ein gebrauchtes Fahrzeug finanziert.
Die gesamt Raten der beiden Finanzierungen belaufen sich auf 163€ und 215€ für den Wagen.
Jetzt hatte ich angefragt den Unterhalt neu zu berechnen und anstatt es weniger wird soll ich nun knapp 700€ zahlen. Das ist sehr schwer da ich mit meiner jetzigen Lebensgefährtin auch mit zwei Kindern unter einem Dach wohne.
Ihre Kinder bekommen zwar auch Unterhalt aber sie hat kein Einkommen und muss sogar Ihre Krankenkasse selber tragen. Ich wollte jetzt mit der Sache zum Anwalt und mich beraten lassen aber das macht ja nur noch mehr kosten?
Die nette Dame vom Jobcenter sagt dazu folgendes:
Es steht Ihnen jederzeit frei, sich rechtsanwaltlich beraten zu lassen.
Da Sie geltend machen, daß Sie in jedem Fall einen PKW benötigen, um Ihre Arbeit auszuüben, bitte ich um Übermittlung einer Bestätigung Ihres Arbeitgebers über ständig wechselnde Einsatzorte oder schwierige Arbeitszeiten, da Ihnen ansonsten die günstigere Möglichkeit des öffentlichen Personennahverkehrs offen stünde.
Ihre Partnerin könnte durch Erwerbstätigkeit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen (mindestens halbtags, wenn ihre Kinder in Kindergarten oder Schule sind).
Sollten Sie bezüglich Ihrer Partnerin eine Schuldnerschutzberechnung / Vergleichsberechnung wünschen (womit diesseits sichergestellt würde, daß Sie mit allen Einkünften Ihres Haushalts nicht unter ALG II-Niveau kommen), lassen Sie mir bitte noch einen Nachweis über die Höhe des Krankenkassenbeitrages Ihrer Partnerin zukommen. Ebenso bitte ich um Vorlage von Kontoauszügen der letzten 3 Monate Ihrer Partnerin, aus denen die Höhe der Unterhaltszahlungen für die nicht von Ihnen abstammenden Kinder in ihrem Haushalt hervorgeht. Die bisher übermittelten Belege Ihrerseits hierzu können nicht als Nachweise berücksichtigt werden, da weder der Kontoinhaber, noch das Kind daraus hervorgeht, für das gezahlt wurde. Sollten Sie einen Wohngeldanspruch haben, weisen Sie mir bitte die Höhe nach. Sollten Sie (über die Nebenkosten zur Miete an Ihre Vermieterin hinaus) noch selbst Nebenkosten (z.B. an Energieversorger oder ähnliches) zahlen, übermitteln Sie mir bitte den entsprechenden Vertrag und die letzten 3 Kontoauszüge, die die Abbuchung der Zahlungen belegen.
Bezüglich Ihrer Kredite teile ich mit, daß aus dem ersten Kreditvertrag (DSL-Bank) vom 06.12.19 nicht hervorgeht, daß der Kredit für ein Kraftfahrzeug oder dessen Reperatur aufgenommen wurde. Wieso dann am 04.08.20 schon der nächste Kredit (wieder für ein Auto) aufgenommen wurde, ist nicht nachvollziehbar. Zudem ist ihr Kreditvertrag mit der Mercedes-Benz Bank vom 04.08.20 über mehr als 27.000 € in der Höhe absolut nicht angemessen (vor dem Hintergrund, daß Sie noch nie 100 % Mindestunterhalt für Ihre beiden leiblichen Kinder gezahlt haben, und somit sowieso schon Unterhalt im Mangelfall zahlen). Ein gebrauchter Kleinwagen für einen Bruchteil der Summe wäre auch absolut ausreichend gewesen, um Sie zur Arbeit zu bringen. Insofern kann diesseits höchstens ein geringer Prozentsatz eines Kredites anerkannt werden.
Ich habe Ihnen nicht gesagt, Sie sollen Insolvenz anmelden, sondern Ihnen lediglich die Möglichkeit einer Entschuldung in einem Insolvenzverfahren genannt, wenn Sie mit Ihren Gläubigern keine geringeren Raten vereinbaren können oder sich nicht in der Lage sehen, Ihre Kreditverbindlichkeiten (die Sie in Kenntnis Ihrer Unterhaltspflicht aufgenommen haben)–bei Zahlung von laufendem Kindesunterhalt- zu bedienen. Laufender Unterhalt wäre (auch in einem Insolvenzverfahren) immer vorrangig vor der Tilgung von Schulden.
Was meint ihr dazu kann Sie die Kredite einfach ignorieren?
Vom ersten Kredit sind noch 1000 euro offen und die 27000 davon sind noch 21500 offen.
ich benötige eure Einschätzung, vielen Dank schon mal im voraus.
Ich habe 2 Kinder die nicht bei mir leben, ich habe immer Unterhalt bezahlt. Den Unterhalt habe ich schon immer an das Jobcenter gezahlt da meine Exfrau nicht arbeiten möchte, kann, wie auch immer.
Die Jungs 8 und 14 bekommen dann ja auch Geld über die Mutter vom Jobcenter.
Jetzt habe ich monatlich ca600euro gezahlt und musste da mein Auto kaputt gegangen ist einen Kredit aufnehmen um diesen zu reparieren. Nach der Reparatur habe ich den in Zahlung gegeben und ein gebrauchtes Fahrzeug finanziert.
Die gesamt Raten der beiden Finanzierungen belaufen sich auf 163€ und 215€ für den Wagen.
Jetzt hatte ich angefragt den Unterhalt neu zu berechnen und anstatt es weniger wird soll ich nun knapp 700€ zahlen. Das ist sehr schwer da ich mit meiner jetzigen Lebensgefährtin auch mit zwei Kindern unter einem Dach wohne.
Ihre Kinder bekommen zwar auch Unterhalt aber sie hat kein Einkommen und muss sogar Ihre Krankenkasse selber tragen. Ich wollte jetzt mit der Sache zum Anwalt und mich beraten lassen aber das macht ja nur noch mehr kosten?
Die nette Dame vom Jobcenter sagt dazu folgendes:
Es steht Ihnen jederzeit frei, sich rechtsanwaltlich beraten zu lassen.
Da Sie geltend machen, daß Sie in jedem Fall einen PKW benötigen, um Ihre Arbeit auszuüben, bitte ich um Übermittlung einer Bestätigung Ihres Arbeitgebers über ständig wechselnde Einsatzorte oder schwierige Arbeitszeiten, da Ihnen ansonsten die günstigere Möglichkeit des öffentlichen Personennahverkehrs offen stünde.
Ihre Partnerin könnte durch Erwerbstätigkeit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen (mindestens halbtags, wenn ihre Kinder in Kindergarten oder Schule sind).
Sollten Sie bezüglich Ihrer Partnerin eine Schuldnerschutzberechnung / Vergleichsberechnung wünschen (womit diesseits sichergestellt würde, daß Sie mit allen Einkünften Ihres Haushalts nicht unter ALG II-Niveau kommen), lassen Sie mir bitte noch einen Nachweis über die Höhe des Krankenkassenbeitrages Ihrer Partnerin zukommen. Ebenso bitte ich um Vorlage von Kontoauszügen der letzten 3 Monate Ihrer Partnerin, aus denen die Höhe der Unterhaltszahlungen für die nicht von Ihnen abstammenden Kinder in ihrem Haushalt hervorgeht. Die bisher übermittelten Belege Ihrerseits hierzu können nicht als Nachweise berücksichtigt werden, da weder der Kontoinhaber, noch das Kind daraus hervorgeht, für das gezahlt wurde. Sollten Sie einen Wohngeldanspruch haben, weisen Sie mir bitte die Höhe nach. Sollten Sie (über die Nebenkosten zur Miete an Ihre Vermieterin hinaus) noch selbst Nebenkosten (z.B. an Energieversorger oder ähnliches) zahlen, übermitteln Sie mir bitte den entsprechenden Vertrag und die letzten 3 Kontoauszüge, die die Abbuchung der Zahlungen belegen.
Bezüglich Ihrer Kredite teile ich mit, daß aus dem ersten Kreditvertrag (DSL-Bank) vom 06.12.19 nicht hervorgeht, daß der Kredit für ein Kraftfahrzeug oder dessen Reperatur aufgenommen wurde. Wieso dann am 04.08.20 schon der nächste Kredit (wieder für ein Auto) aufgenommen wurde, ist nicht nachvollziehbar. Zudem ist ihr Kreditvertrag mit der Mercedes-Benz Bank vom 04.08.20 über mehr als 27.000 € in der Höhe absolut nicht angemessen (vor dem Hintergrund, daß Sie noch nie 100 % Mindestunterhalt für Ihre beiden leiblichen Kinder gezahlt haben, und somit sowieso schon Unterhalt im Mangelfall zahlen). Ein gebrauchter Kleinwagen für einen Bruchteil der Summe wäre auch absolut ausreichend gewesen, um Sie zur Arbeit zu bringen. Insofern kann diesseits höchstens ein geringer Prozentsatz eines Kredites anerkannt werden.
Ich habe Ihnen nicht gesagt, Sie sollen Insolvenz anmelden, sondern Ihnen lediglich die Möglichkeit einer Entschuldung in einem Insolvenzverfahren genannt, wenn Sie mit Ihren Gläubigern keine geringeren Raten vereinbaren können oder sich nicht in der Lage sehen, Ihre Kreditverbindlichkeiten (die Sie in Kenntnis Ihrer Unterhaltspflicht aufgenommen haben)–bei Zahlung von laufendem Kindesunterhalt- zu bedienen. Laufender Unterhalt wäre (auch in einem Insolvenzverfahren) immer vorrangig vor der Tilgung von Schulden.
Was meint ihr dazu kann Sie die Kredite einfach ignorieren?
Vom ersten Kredit sind noch 1000 euro offen und die 27000 davon sind noch 21500 offen.