Unterhalt und Kredite nach der Trennung

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    • Unterhalt und Kredite nach der Trennung

      Hallo zusammen,

      ich benötige eure Einschätzung, vielen Dank schon mal im voraus.

      Ich habe 2 Kinder die nicht bei mir leben, ich habe immer Unterhalt bezahlt. Den Unterhalt habe ich schon immer an das Jobcenter gezahlt da meine Exfrau nicht arbeiten möchte, kann, wie auch immer.
      Die Jungs 8 und 14 bekommen dann ja auch Geld über die Mutter vom Jobcenter.
      Jetzt habe ich monatlich ca600euro gezahlt und musste da mein Auto kaputt gegangen ist einen Kredit aufnehmen um diesen zu reparieren. Nach der Reparatur habe ich den in Zahlung gegeben und ein gebrauchtes Fahrzeug finanziert.
      Die gesamt Raten der beiden Finanzierungen belaufen sich auf 163€ und 215€ für den Wagen.
      Jetzt hatte ich angefragt den Unterhalt neu zu berechnen und anstatt es weniger wird soll ich nun knapp 700€ zahlen. Das ist sehr schwer da ich mit meiner jetzigen Lebensgefährtin auch mit zwei Kindern unter einem Dach wohne.
      Ihre Kinder bekommen zwar auch Unterhalt aber sie hat kein Einkommen und muss sogar Ihre Krankenkasse selber tragen. Ich wollte jetzt mit der Sache zum Anwalt und mich beraten lassen aber das macht ja nur noch mehr kosten?

      Die nette Dame vom Jobcenter sagt dazu folgendes:

      Es steht Ihnen jederzeit frei, sich rechtsanwaltlich beraten zu lassen.
      Da Sie geltend machen, daß Sie in jedem Fall einen PKW benötigen, um Ihre Arbeit auszuüben, bitte ich um Übermittlung einer Bestätigung Ihres Arbeitgebers über ständig wechselnde Einsatzorte oder schwierige Arbeitszeiten, da Ihnen ansonsten die günstigere Möglichkeit des öffentlichen Personennahverkehrs offen stünde.
      Ihre Partnerin könnte durch Erwerbstätigkeit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen (mindestens halbtags, wenn ihre Kinder in Kindergarten oder Schule sind).
      Sollten Sie bezüglich Ihrer Partnerin eine Schuldnerschutzberechnung / Vergleichsberechnung wünschen (womit diesseits sichergestellt würde, daß Sie mit allen Einkünften Ihres Haushalts nicht unter ALG II-Niveau kommen), lassen Sie mir bitte noch einen Nachweis über die Höhe des Krankenkassenbeitrages Ihrer Partnerin zukommen. Ebenso bitte ich um Vorlage von Kontoauszügen der letzten 3 Monate Ihrer Partnerin, aus denen die Höhe der Unterhaltszahlungen für die nicht von Ihnen abstammenden Kinder in ihrem Haushalt hervorgeht. Die bisher übermittelten Belege Ihrerseits hierzu können nicht als Nachweise berücksichtigt werden, da weder der Kontoinhaber, noch das Kind daraus hervorgeht, für das gezahlt wurde. Sollten Sie einen Wohngeldanspruch haben, weisen Sie mir bitte die Höhe nach. Sollten Sie (über die Nebenkosten zur Miete an Ihre Vermieterin hinaus) noch selbst Nebenkosten (z.B. an Energieversorger oder ähnliches) zahlen, übermitteln Sie mir bitte den entsprechenden Vertrag und die letzten 3 Kontoauszüge, die die Abbuchung der Zahlungen belegen.

      Bezüglich Ihrer Kredite teile ich mit, daß aus dem ersten Kreditvertrag (DSL-Bank) vom 06.12.19 nicht hervorgeht, daß der Kredit für ein Kraftfahrzeug oder dessen Reperatur aufgenommen wurde. Wieso dann am 04.08.20 schon der nächste Kredit (wieder für ein Auto) aufgenommen wurde, ist nicht nachvollziehbar. Zudem ist ihr Kreditvertrag mit der Mercedes-Benz Bank vom 04.08.20 über mehr als 27.000 € in der Höhe absolut nicht angemessen (vor dem Hintergrund, daß Sie noch nie 100 % Mindestunterhalt für Ihre beiden leiblichen Kinder gezahlt haben, und somit sowieso schon Unterhalt im Mangelfall zahlen). Ein gebrauchter Kleinwagen für einen Bruchteil der Summe wäre auch absolut ausreichend gewesen, um Sie zur Arbeit zu bringen. Insofern kann diesseits höchstens ein geringer Prozentsatz eines Kredites anerkannt werden.
      Ich habe Ihnen nicht gesagt, Sie sollen Insolvenz anmelden, sondern Ihnen lediglich die Möglichkeit einer Entschuldung in einem Insolvenzverfahren genannt, wenn Sie mit Ihren Gläubigern keine geringeren Raten vereinbaren können oder sich nicht in der Lage sehen, Ihre Kreditverbindlichkeiten (die Sie in Kenntnis Ihrer Unterhaltspflicht aufgenommen haben)–bei Zahlung von laufendem Kindesunterhalt- zu bedienen. Laufender Unterhalt wäre (auch in einem Insolvenzverfahren) immer vorrangig vor der Tilgung von Schulden.

      Was meint ihr dazu kann Sie die Kredite einfach ignorieren?
      Vom ersten Kredit sind noch 1000 euro offen und die 27000 davon sind noch 21500 offen.
    • Kredite kann man nicht zur Minderung von Unterhalt verwenden.
      Sonst könnte ja jeder einfach soviel Kredit aufnehmen, bis er keinen Unterhalt mehr zahlen müsste.

      Wenn es dir wirtschaftlich so schlecht geht, verstehe ich auch nicht, warum du so ein teures Auto kaufen musst, da hat das JC schon recht.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Huschi,

      Huschi schrieb:

      Was meint ihr dazu kann Sie die Kredite einfach ignorieren?
      das Geld für den Anwalt kannst Du Dir tatsächlich sparen.
      Ja, die Kredite können nicht nur, sie müssen sogar ignoriert werden.
      Du hast bisher offensichtlich nicht mal den Mindestunterhalt geleistet und die Dame von der ARGE (?) hat insofern Recht, dass Dir eine Verbraucherinsolvenz nahe zu legen ist, wenn Du überschuldet bist.
      Einen so hohen Kredit aufzunehmen für ein Auto, wenn man noch nicht mal den Mindestunterhalt decken kann - naja.
      Wenn Du die Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen kannst, werden Dir vielleicht die km-Kosten für den Arbeitsweg angerechnet. Im Mangelfall muss nicht mal das passieren.
      Und für Deine Lebensgefährtin und ihre Kinder bist nicht Du verantwortlich, sondern Deine Lebensgefährtin selbst.
      Will/kann die nicht arbeiten?
      Dann ist das Angebot der Bearbeiterin, eine "Schuldernschutz bzw. Vergleichsberechnung" anzustellen eine entgegenkommende Geste (finde ich).

      edy schrieb:

      Wer hat denn diese "Neuberechnung" vorgenommen ?
      Jobcenter? Die Mutter und die Kinder bekommen vermutlich staatliche Leistungen; der Unterhaltsanspruch der Kinder wird übergeleitet sein.

      edy schrieb:

      Die Kosten zur Arbeit werden normalerweise als km Pauschale von 0,30 € pro

      gefahrenen km (also Strecke hin und zurück) angerechnet.
      Im Mangelfall (Mindestunterhalt 322+ 395= 717) muss gar nichts über den Fahrtkosten für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel berücksichtigt werden.
      Ich dachte, das wüsstest Du, edy.

      edit: da Du, Huschi, nicht schreibst, welches OLG für Dich zuständig ist, habe ich in meinem Beitrag zwei Links von der Seite der hessischen Familiengerichte (www.hefam.de (unter Arbeitspapier)) hinterlegt, die die Leitlinien diverse Gerichte vergleichend darstellen

      Gruß Tanja
    • Es ist tatsächlich nicht nachvollziehbar, dass jemand, der zum Jobcenter rennt, einen Mercedes für 27.000 EUR kauft. Da fragt man sich tatsächlich, ob du in der Lage bist vernünftig mit Geld umzugehen.

      Wieso geht deine Partnerin nicht zumindest 450 EUR arbeiten? Bringt kurzfristig erstmal Geld rein und die Jobs findet man überall.
    • Hallo Max,

      nicht der TO selbst bezieht Leistungen vom Jobcenter.
      Er muss nur vermutlich den (übergeleiteten) Unterhalt der Kinder ans Jobcenter zahlen.
      Ich persönlich (als Unterhaltszahlende) finde es nur unangemessen, dass der TO nicht den Mindestunterhalt leistet, sich dafür aber ein Mittelklassewagen für knapp 500 Euro pro Monat finanziert und dies auch noch vom unterhaltspflichtigen Einkommen abziehen lassen möchte (um weiterhin weniger als den Mindestunterhalt zu zahlen).

      Die SB des Amtes hat ja schon gesetzeskonform reagiert.

      Gruß Tanja
    • Ich muss 215 Euro für das Auto zahlen. Ich darf mir kein Auto kaufen obwohl ich arbeite was soll man denn machen am Existenz Minimum leben? Nur weil die Mutter der Kinder Ihren Arsch nicht hochbekommt und vom Amt lebt?
      Ich musste einen Kredit aufnehmen um das kaputte Auto zu reparieren dafür zahle ich 163 Euro und diesen Kredit habe ich schon fast fertig bezahlt. Das Auto wo Ihr drauf rumreitet ist gebraucht hat 4 Jahre Garantie und ich muss für die Arbeit viel fahren und an manchen Wochenenden haben wir 4 Kinder zuhause, sogar das manchmal zu klein.. 215 Euro für das Auto finde ich nicht überzogen nur weil es ein Mercedes ist? Ich soll Insolvenz anmelden?
      Ich weiß jetzt wieso viele nicht arbeiten gehen... ich könnte auch zuhause sitzen und alle anderen für mich arbeiten lassen... Aber ich gehe gerne arbeiten und versuche alles am laufen zu halten. Ich habe angefragt beim Jobcenter ob es mit der Situation richtig ist das ich von meinem Lohn über 700 Euro abgeben muss das ist alles... Meine Lebensgefährtin geht nicht arbeiten weil Sie selber zwei kleine Kinder hat und durch Haushalt es gar nicht schaffen würde. Am Wochenende sind auch mal 4 Kinder da... Schuldernschutz bzw. Vergleichsberechnung was ist das? OLG Düsseldorf
    • Ich habe 3 leibliche Kinder im Wechselmodell, also nicht nur am WE. Meine Partnerin hat 1 Tochter, die ganz bei uns ist, weil der Vater keinen Umgang will. Also wir haben hier auch 4 Kinder. Meine Partnerin arbeitet 41 Stunden, ich 38. Die Kinder sind 2,3,6,8. Also dein Kommentar

      Huschi schrieb:

      Meine Lebensgefährtin geht nicht arbeiten weil Sie selber zwei kleine Kinder hat und durch Haushalt es gar nicht schaffen würde.
      würde ich ohne weitere, schwerwiegende Gründe so deutlich zurückweisen: es ist möglich, wenn man nur will und beide sich die Aufgaben teilen.


      Huschi schrieb:

      Ich muss 215 Euro für das Auto zahlen. Ich darf mir kein Auto kaufen obwohl ich arbeite was soll man denn machen am Existenz Minimum leben?
      Tatsächlich wird das von dir erwartet, wenn du Kinder hast und den Mindestunterhalt nicht stemmen kannst, ja. Die Reihenfolge, die der Gesetzgeber vorsieht ist: Deine Kinder, Du und dann erst Luxus über dem Existenzminimum.

      Düsseldorf ist relativ strikt: wenn du den Mindestunterhalt nicht leisten kannst, sind nur absolut unerlässliche berufliche Aufwendungen anrechenbar, Altersvorsorge nicht mehr und dir kann aufgegeben werden Überstunden zu machen (falls möglich) oder einem Nebenjob nachzugehen (bis 48 Stunden die Woche).

      Huschi schrieb:

      Das Auto wo Ihr drauf rumreitet ist gebraucht hat 4 Jahre Garantie und ich muss für die Arbeit viel fahren und an manchen Wochenenden haben wir 4 Kinder zuhause, sogar das manchmal zu klein.. 215 Euro für das Auto finde ich nicht überzogen nur weil es ein Mercedes ist?
      Ich fahre einen Seat Alhambra (7 Sitze). Der war 7000 EUR billiger und ist sicher auch günstiger im Unterhalt als ein Mercedes. Es wäre also auch billiger gegangen. Aber wie gesagt: wenn du den Mindestunterhalt nicht stemmen kannst, wird die Frage kommen, warum du nicht mit der Bahn fährst oder zu Fuß gehst. Die Kinder deiner Partnerin und sie sind da außen vor, die interessieren nicht.
    • Moin Huschi,

      Du musst nicht Unterhalt zahlen, "weil die Mutter der Kinder ihren Arsch nicht hochbekommt" (Deine aktuelle Partnerin geht überigens auch nicht arbeiten), sondern weil Du den Lebensunterhalt Deiner Kinder sicherstellen musst, was derzeit der Steuerzahler (Jobcenter) übernimmt. Bei Argumentationen wie der Deinen wäre ich versucht prüfen zu wollen, ob Du nicht noch einen Nebenjob ausüben könntest, um den MINDESTunterhalt Deiner Kinder zu sichern.

      Wer in Kenntnis seiner Unterhaltsverpflichtung Kredite aufnimmt, muss sich nicht wundern, wenn diese nicht zur Reduzierung des geschuldeten Unterhalts dienen können; auch erscheint die Finanzierungssumme nicht mal im Ansatz angemessen, wenn man um Deiner finanzielle Situation weiß (weiß der Kreditgeber eigentlich von Deinen Unterhaltsverpflichtungen?). Und wer nicht mal den MINDESTunterhalt leisten kann, weil er meint, vorrangig Kredite bedienen zu müssen, dem kann ein Privatinsolvenzverfahren hilfreich sein: DEr Unterhalt wäre weiterhin vorrangig abzuziehen, die sonstigen Gläubiger gehen in der Regel leer aus (unterschiedliche Pfändungsgrenzen).

      Eine Vergleichsberechnung ist eine sozialhilferechtliche Schranke des Übergangs privatreechtlicher Unterhaltsansprüche, soll heißen: Wenn Du privatrechtlich z.B. verpflichtet wärest, monatlich EUR 800,- zu zahlen, Du aber dadurch sozialhilfebedürftig werden solltest, kann diese privatrechtlich Forderung nicht im vollen Umfang sozhilferechtlich geltend gemacht werden. Mich wundert jedoch, dass Deine Sachbearbeiterin (Dir entgegenkommend) die ganze Bedarfsgemeinschaft prüfen will; ich würde nur auf Dich abzielen (im Zweifel müsstest Du dann mit Deinem um den Unterhalt bereinigten Einkommen als Bedarfsgemeinschaft einen ergänzenden Antrag auf SGB II-Leistungen stellen).
    • Hallo Huschi,

      Max und Clausutis haben schon alles Erhellende zu Deinem letzten Beitrag kund getan.
      Erbost bin ich persönlich über den Satz, dass Du Deine neue Lebensgefährtin von einer Erwerbsfähigkeit frei stellen möchtest, der Mutter Deiner Kinder umgekehrt aber Faulheit (oder was auch immer) unterstellst.
      Ich zahle Unterhalt, habe für ein Kind Naturalunterhalt zu erbringen, ein anderes lebt im Wechselmodell und ich gehe arbeiten. Es interessiert schlicht keine S.., wie man das hinbekommt.
      Ist auch gar nicht ausschlaggebend für die Lösung des Unterhaltsproblems.
      Wenn sich Deine derzeitige Lebensgefährtin darauf berufen möchte, wegen des Haushaltes und der Erziehung der Kinder, die nicht Deine sind, nicht arbeiten zu wollen, dann ist das eben so. Darüber darf ich - als arbeitende Mutter - mich wohl aufregen; ich habe keine Lust mit 'meinen Steuergeldern' Deine Kinder (oder Deine Lebensgefährtin) zu finanzieren!

      @Clausutis, wenn der Lebensgefährtin des TO keine Leistungen gewährt werden, weil sie mit dem TO zusammen lebt, muss doch eine Vergleichsberechnung irgendwann gemacht werden? Der TO kann ja nicht verpflichtet werden, die Kosten der LG zu tragen (weil sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden) aber andererseits werden im Familienrecht diese Mehrleistungen nicht berücksichtigt?

      Ich frage mich allerdings, wovon die LG denn eigentlich ihren Lebensunterhalt bestreitet.

      @Huschi , wenn Dir die Antworten auch nicht gefallen mögen, würde ich mich wundern, wenn ein Anwalt Dir da große Hoffnungen machen würde - aber natürlich kannst Du die Aussagen der Sb und unsere noch anwaltlich überprüfen lassen. Vermutlich eher nicht kostenlos...

      Gruß Tanja
    • @TanjaW9:
      Die Unterhalzszahlungen des TO müssten bei einem Antrag auf SGBII-Leistungen vom erzielten Einkommen des TO abgezogen werden, ehe das Einkommen des TO zur Befridigung der Ansprüche seiner BG herangezogen werden kann; hierfür sollten die Zahlungen tituliert sein und natürlich auch tatsächlich erfolgen. Wenn er dann mit einem Einkommen in Höhe des Selbstbehaltes (abzüglich weiterer möglicher Positionen) in die Berechnung der Bedarfsgemeinschaft mit einfließt, wird dieses Geld (zuzüglich Unterhalt für die "fremden" Kinder und Kindergeld) voraussichtlich nicht ausreichen und es würde ergänzend SGBII gewährt (dann entfiele übrigens auch die selbst gezahlte Krankenversicehrung).

      Das wäre eine sozialhilferechtliche Vergleichsberechnung wie ich sie kenne. Die von der Sachbearbeiterin vorgeschlagene Vergleichsberechnung für die ganze Bedarfsgemeinschaft würde ich nciht machen, ist aber möglich, da es egal ist, welcher Haushalt mehr Leistungen nach dem SGB II erhält.
    • TanjaW9 schrieb:



      Ich frage mich allerdings, wovon die LG denn eigentlich ihren Lebensunterhalt bestreitet.
      Durch mich, Unterhalt der Kinder und Kindergeld... Ich kann Sie nicht zum Arbeiten zwingen, dass muss sie selbst entscheiden... Um vom Staat Geld zu bekommen sagen die zu ihr, Ich verdiene Geld und die Kinder bekommen Geld aber damit ich weniger Unterhalt zahlen kann heißt es das Einkommen der anderen im gleichen Haushalt sind uninteressant? Hammer... Ich zahle übrigens von meinem Einkommen auch Steuern nur mal so am Rande! Meine Exfrau hat mir gesagt, dass sie nicht arbeiten geht weil sie eh nicht genug Geld verdienen würde um so viel zu bekommen wie ihr das Jobcenter gibt... deswegen sage ich das so...
    • Hallo Huschi,

      Huschi schrieb:

      Ich kann Sie nicht zum Arbeiten zwingen, dass muss sie selbst entscheiden...
      doch, kannst du: entweder sie beteiligt sich an den Kosten oder sie soll bitte ausziehen. Effektiv macht deine Neue das gleiche, was deine Alte macht. Sie verpackt es dir nur schmackhafter.


      Huschi schrieb:

      Um vom Staat Geld zu bekommen sagen die zu ihr, Ich verdiene Geld und die Kinder bekommen Geld aber damit ich weniger Unterhalt zahlen kann heißt es das Einkommen der anderen im gleichen Haushalt sind uninteressant? Hammer...
      Ne, nicht "Hammer". Es gibt einen Mindestunterhalt, der deckt das Sozialhilfeniveau deines Kindes ab. Und du willst weniger als Sozialhilfenivean an deine Kinder zahlen, weil deine neue Partnerin mit ihren Kindern nicht arbeiten will, sodass du effektiv alle durchfüttern musst? Ne, das geht nicht, denn irgendwann muss der Staat (also auch ich) einspringen, um noch mehr an deine Kinder zu zahlen.

      Von daher: die Berufstätigkeit deiner Ex ist Baustelle der ARGE, aber die deiner Neuen ist auch deine. Natürlich wird die nicht arbeiten gehen wollen, wenn sie bei dir alles kostenfrei bekommt. Also mach eine klare Ansage: such dir einen Job, denn ich habe schlicht und ergreifend nicht das Geld, um dich durchzufüttern. Für die Kinder kommt ja ihr Ex auf, aber für sie eben niemand mehr.

      Echt, da kann man nur den Kopf schütteln.
    • Die Kinder bekommen mit der Mutter Hartz4 ob ich 1 Euro zahle oder 1000 also ändert das an dem Verhältnis Garnichts, wenn sie arbeiten würde, würde ich das noch verstehen... Die Kinder bekommen die Summe die ich zahle Gar nicht sondern viel weniger... Aktuelle LG hat zuerst hier gewohnt, ich komme ziehe zu und sage geh arbeiten sonst kannst du mit deinen Kindern gehen?
    • Hallo,
      zu den Unterhaltsangelegenheiten ist ja schon viel (richtiges) geschrieben worden, aber das:

      TanjaW9 schrieb:

      Ich frage mich allerdings, wovon die LG denn eigentlich ihren Lebensunterhalt bestreitet.
      und Deine nachstehende Antwort hier:

      Huschi schrieb:

      Durch mich, Unterhalt der Kinder und Kindergeld... Ich kann Sie nicht zum Arbeiten zwingen, dass muss sie selbst entscheiden..
      aber auch das hier:

      Huschi schrieb:

      [...]
      Ich darf mir kein Auto kaufen obwohl ich arbeite was soll man denn machen am Existenz Minimum leben? Nur weil die Mutter der Kinder Ihren Arsch nicht hochbekommt und vom Amt lebt?
      [...]
      ist eine bemerkenswerte Argumentation...
      Vermutlich weißt Du @Huschi, warum Deine aktuelle LG nicht arbeitet (arbeiten will?)
      Deiner Ex Faulheit, Lustlosigkeit (oder was auch immer) zu unterstellen(?) ist die eine Seite, die andere ist: warum gestehst Du Deiner Ex nicht genau auch diese "Entscheidungsfreiheit", wie Deiner aktuellen LG zu?
      Mal völlig ungeachtet dessen, dass ich es alles andere als gut finde, sich auf diesem Wege auf Kosten der Allgemeinheit durchs Leben zu schlagen....

      Tatsächlich möchte ich aber Deine Geschichte mal von einer anderen Seite angehen/ beleuchten:
      Gemäß dem Motto was war zuerst da (Huhn oder Ei - vs. - Kinder oder Kredit ;) :(
      Du schreibst, dass Deine Kinder 8 und 14 Jahre alt sind und das die Kredite erst vor Kurzem aufgenommen wurden...

      Aktuell ist der Mindestunterhalt für diese beiden Kinder (abz. ant. Kindergeld) je 322,- und 395,- € (ich hoffe ich habe die Zahlen richtig ausgelesen ;) )
      Ausgehend also davon, dass Du weniger als 1900,- € verdienst (Unterhaltsbereinigt?) und somit 117,- € weniger als den Mindestunterhalt zahlst, frage ich mich, wie man da noch 2 Kredite mit einem Gesamtrate von 378,- € stemmen kann.

      Nach gängiger Erfahrung werden bei Anträgen von Krediten (neben der Anzahl der Kreditnehmer(n?) auch laufende Verbindlichkeiten abgefragt, wie:
      1. Wohnung zur Miete oder eigenes Haus
      2. Familienstand
      3. Höhe des Netto-) Einkommens
      4. Anzahl der Kinder/ Unterhaltshöhe
      5. weitere (Unterhalts-)verbindlichkeiten, usw, usf.

      Ist für mich noch (einigermaßen) vorstellbar, dass der (erste) Kredit für die Autoreparatur mit zudrücken von allen Augen (einschließlich Hühneraugen) genehmigt wurde, ist die Vergabe/ Genehmigung eines weiteren Kredites zum Kauf eines Autos angesichts der hier dargestellten finanziellen Situation für mich absolut nicht mehr nachvollziehbar.
      Vor Allem hätte Dir @Huschi (aber auch den Kreditgebern ;) ) ja klar sein müssen(!), dass Du neben den Dir bekannten Verbindlichkeiten wie Unterhalt für die Kinder und allgemeinen Lebenshaltungskosten wie zB. Miete/ Strom/ Nahrung/ Kleidung/ Handy+Vertrag usw usf die Abzahlung der Kreditraten finanziell das Genick brechen...

      Wie sagt der Kölner: Kein weißes Hemd auf dem Leib, aber Mopped fahren (wollen)...

      Edith:
      Es ist übrigens bezüglich Deiner Unterhalstverpflichtung für Deine beiden Kinder erst einmal VÖLLIG (!) egal, ob Deine Ex arbeitet oder nicht.
      Selbst wenn Sie arbeiten würde, würde das Deine Verpflichtung zu Barunterhalt nicht um einen Euro mindern...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Huschi schrieb:

      Die Kinder bekommen mit der Mutter Hartz4 ob ich 1 Euro zahle oder 1000 also ändert das an dem Verhältnis Garnichts, wenn sie arbeiten würde, würde ich das noch verstehen... Die Kinder bekommen die Summe die ich zahle Gar nicht sondern viel weniger...
      Ja, das stimmt. Unterm Strich haben Deine Kinder nicht mehr, weil dann der Steuerzahler für Deine Kinder aufkommt.

      Würdest Du auch mit Deinem Kredit argumentieren, wenn es die staatlichen Leistungen nicht gäbe und Deine Kinder nicht abgesichert wären? Sorry, aber diese Haltung ist höchst unsozial. Weshalb soll die Allgemeinheit für Deine Kinder aufkommen?
    • Huschi schrieb:

      Ich zahle übrigens von meinem Einkommen auch Steuern nur mal so am Rande!
      Hallo,

      wenn mich bisher kein Argument überzeugt hat, dann das ja wohl erst recht nicht :S

      Weil Du 'auch' Steuern zahlst, soll ich für Deine Kinder (und Deine Lebensgefährtin) mit Hilfe meiner Steuern Deine Aufgabe (Unterhaltssicherstellung) übernehmen?
      Ich schließe mich Max an - da kommt man aus dem Kopfschütteln echt nicht mehr raus.
      Und das, was Kakadu schrieb, ging mir auch durch den Kopf: Du hast bestimmt beim Kreditantrag nicht alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht.
      Ansonsten hättest Du bestimmt mit einem so geringen Einkommen (das angeblich nicht mal die Zahlung von Mindestunterhalt zulässt) keinen Kredit über eine so hohe Summe und noch 100 Monate Raten bekommen.

      Gruß Tanja
    • Also ihr könnt so viel Kopf schütteln wie ihr wollt von mir aus so lange bis der Kopf anfällt aber ich zahle Jeden Monat 300euro Lohnsteuer und bis jetzt ca 600 euro Unterhalt. Ihr stellt das so hin als ob ich die ganze zeit mich davor drücke zu zahlen... Trotzdem habe ich Verantwortung für ein Haushalt übernommen und hier sind auch 2 Kinder es ist klar die bekommen unterhalt aber ich mache keine Unterschiede, meine Kinder hole ich auch alle 14 Tage 120km ab und bringe sie wieder, bevor ihr los legt mach ich gerne. Wenn man sieht was unter dem Strich übrig bleibt ist das nicht mehr viel, da kann man doch gucken ob man vielleicht etwas angerechnet bekommt damit mehr vom Geld übrig bleibt. Ja ich weiß Ihr alle zahlt für mich! Ich danke euch so sehr! Ich würde mal gucken wie viele zuhause sitzen tausende in den hintern gepustet bekommen und nichts tun! Dafür zahlt ihr und ich auch! Aber jetzt habt ihr jemanden der froh wäre wenn der etwas mehr am ende des Monats übrig hätte und das ist für euch ein gefundenes fressen! Egal mich stört das nicht... und weiter gehts...
    • Hallo Huschi,

      Huschi schrieb:

      Hallo zusammen,

      ich benötige eure Einschätzung
      ...
      Was meint ihr dazu kann Sie die Kredite einfach ignorieren?
      Frage beantwortet, Einschätzung erteilt.
      Von mehreren.
      Da Dir die Antworten nicht zu gefallen scheinen, verweise ich auf meinen obigen Beitrag (und das schon von der SB des Amtes mitgeteilte...)

      TanjaW9 schrieb:

      @Huschi , wenn Dir die Antworten auch nicht gefallen mögen, würde ich mich wundern, wenn ein Anwalt Dir da große Hoffnungen machen würde - aber natürlich kannst Du die Aussagen der Sb und unsere noch anwaltlich überprüfen lassen. Vermutlich eher nicht kostenlos...

      Gruß Tanja

      Gruß Tanja