Unterhalt und Kredite nach der Trennung

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    • hallo huschi,

      Aber, bedenke, wenn dumpfe Fahrtkosten geltend machst und du dadurch unter den Mindestunterhalt rutschen solltest, dann werden diese Fahrtkosten nicht in voller Höhe berücksichtigt.

      wenn diese dienstlichen Fahrten nicht so häufig vorkommen,wenn du kein Auto hättest, müsste der Arbeitgeber dafür sorgen, dass du zum Kunden kommst. Also ist das kein Argument, dass du mit dem Auto zur Arbeit musst. Es sei denn, du hast wechselnde Einsatzorte oder deine Arbeitszeiten sind so, dass du nicht mit dem ÖPNV zur Arbeit kommen könntest.

      akzeptiere, dass deine Kinder Anspruch auf den mindestunterhalt haben. Und deine Freundin und deren Kinder nicht deine Baustelle sind. Finanziell gesehen.


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ich habe keine Zeit alles zu lesen, aber nochmal: wir haben auch vier Kinder hier, deutlich öfters als der TO und wir gehen beide VOLLZEIT arbeiten. Das geht. Wenn die Partnern des TO ihm was anderes erzählt, sollte er das mal hinterfragen. Und wenn sie einfach nur nicht will, gibt es da ein ganz einfaches Mittel: ausziehen und sie nicht mehr mit unterhalten. Man sollte so mal hinterfragen, ob die Beziehung tragfähig ist.