Unterhalt und Kredite nach der Trennung

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    • Hi @Clausutis,
      etwas OT (weil es den TO in seiner Ausgangsfrage nicht voran bringt...)

      Clausutis schrieb:

      Huschi schrieb:

      Die Kinder bekommen mit der Mutter Hartz4 ob ich 1 Euro zahle oder 1000 also ändert das an dem Verhältnis Garnichts, wenn sie arbeiten würde, würde ich das noch verstehen... Die Kinder bekommen die Summe die ich zahle Gar nicht sondern viel weniger...
      Ja, das stimmt. Unterm Strich haben Deine Kinder nicht mehr, weil dann der Steuerzahler für Deine Kinder aufkommt.
      Würdest Du auch mit Deinem Kredit argumentieren, wenn es die staatlichen Leistungen nicht gäbe und Deine Kinder nicht abgesichert wären? Sorry, aber diese Haltung ist höchst unsozial. Weshalb soll die Allgemeinheit für Deine Kinder aufkommen?
      Fett: ich kenne jetzt nicht genau die Bedarfssätze...
      Bei einer derartigen Konstellation wie hier - KV zahlt Kindesunterhalt, KM bezieht H4 - geht der gezahlte KU des KV immer in der Berechnung der Bedarfssätze der Bedarfsgemeinschaft "unter", da er mit an-/eingerechnet wird.
      Das heißt: je mehr Unterhalt der KV zahlt, desto weniger Geld würde aus den öffentlichen Kassen (-> Steuergelder) in diese Bedarfsgemeinschaft investiert werden (müssen).
      Dies wäre der steuerliche (-> staatliche Leistungen) Aspekt.

      Aus Kindesunterhaltsrechtlicher Sicht ist das fatal bis höchst ungerecht. Soll doch aus unterhaltsrechtlicher Sicht das Kind/ die Kinder -Ironie ON:- so der hohe moralische Grundsatz - Ironie OFF! -am Lebensstandard des UET teilhaben.
      Findet aber in der Bedarfsgemeinschaft eine Verrechnung des Kindesunterhaltes statt wird dieser Grundsatz nicht nur gebrochen (Rechtsbruch?) sondern der UET querfinanziert den BET gerade mit (ob er will oder nicht) ...
      Nimmt man zB. an das der UEt in der höchsten Einkommensgruppe Unterhalt zahlt könnte(!) es also theoretisch dazu kommen, dass gar keine staatlichen Leistungen (->H4)mehr gezahlt werden (müssen)...
      PS: Hier gibt es übrigens ein neues Urteil des BGH, welches einen Kindesunterhaltspflichtigen ET ab Einkommensgruppe 10 nicht mehr von seiner Auskunftspflicht freistellt.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hi @Huschi,

      Huschi schrieb:

      Also ihr könnt so viel Kopf schütteln wie ihr wollt von mir aus so lange bis der Kopf anfällt
      Fett: (PS: soll vermutlich abfallen heißen )das wir sicherlich nicht passieren.

      Huschi schrieb:

      Ihr stellt das so hin als ob ich die ganze zeit mich davor drücke zu zahlen..
      Genau das tust Du, wenn Du Konsumkredite anrechnen lassen willst (um Unterhalt für Deine Kinder zu sparen), die Du Dir (eigentlich) nicht leisten kannst.

      Huschi schrieb:

      Trotzdem habe ich Verantwortung für ein Haushalt übernommen und hier sind auch 2 Kinder es ist klar die bekommen unterhalt aber ich mache keine Unterschiede, meine Kinder hole ich auch alle 14 Tage 120km ab und bringe sie wieder, bevor ihr los legt mach ich gerne.
      In dem Maße, wie Du hier die (Doppel-)moralische Keule schwingst und Verantwortung für eine - für Dich (zunächst) fremde Familie übernimmst(?) - zeigst Du aber auch, wie verantwortungslos Du Dich gegenüber Deinem eigenen Fleisch und Blut verhälst.
      Das ist es übrigens, was die Leute hier im Forum (einschließlich mich) so aufbringt.
      Dein Eingangspost (-> abzugsfähigkeit diverser Konsumkredite für - aus meiner Sicht Luxusgüter) - und Dein konträres Verhalten gegenüber der KM DEINER Kinder (und nat. gegenüber Deinen Kindern selbst) und das gegenüber Deiner neues LG und deren Kinder - zeigt dies ganz offensichtlich...

      Huschi schrieb:

      meine Kinder hole ich auch alle 14 Tage 120km ab und bringe sie wieder, bevor ihr los legt mach ich gerne.
      Wie kommt es übrigens, dass Du 120 km weg von Deinen Kindern wohnst?

      Huschi schrieb:

      Ich muss 215 Euro für das Auto zahlen. Ich darf mir kein Auto kaufen obwohl ich arbeite was soll man denn machen am Existenz Minimum leben? Nur weil die Mutter der Kinder Ihren Arsch nicht hochbekommt und vom Amt lebt?
      Fett: gilt übrigens und selbstredend auch für die Mutter der Kinder, die nicht die Deinigen sind....
      Und wie schon gesagt: auch einen Kredit über 215 ,- € (und einen ersteren Kredit über 165,- €) muß man sich leisten können...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Wenn Du, Huschi, Dich hier anders präsentieren würdest, wäre man vielleicht versucht, Dir einen Rat hinsichtlich Deiner angeführten Umgangskosten zu gebe. Dein Auftritt hier ist jedoch derart unangebracht, dass einem gute Ratschläge im Hals stecken bleiben. Im Sinne Deiner Kinder (!) und im Sinne des scheinbar guten Verhältnisses zwischen Euch ist das dennoch eine Stellschraube, die ich Dir empfehlen würde - nicht Deine Kredite, um die es hier ursprünglich ging. Die weitere Stellschraube, einen Antrag auf aufstockende Leistungen nach dem SGB II zu beantragen, habe ich Dir auch schon gegeben - die größte Stellschraube wäre aber sicherlich, wenn Du Deine Partnerin davon überzeugst, was Du bei Deiner Ex so vehement kritisierst.

      Und: Du darfst Dich glücklich schätzen, dass Du eine derart dem Pflichtigen zugewandte Sachbearbeiterin hast. Ihre von Dir hier zitierten Aussagen finde ich durchweg gut, richtig und alles andere als einseitig (zu Gunsten der Unterhaltsberechtigten).
    • @Kakadu59:
      Ich hoffe, ich habe Dir folgen können: Du kritisierst, dass völlig unabhängig vom privatrechtlichen Bedarf des Kindes, der sich am Einkommen des Pflichtigen orientiert, der Unterhalt stets auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird und dadurch ein Kind keinen Unterschied davon spürt, ob der Pflichtige nun 100%MUH oder jenseits der 10. Einkommensgruppe zahlt? Ja, das stimmt meist: Erst wenn der Unterhalt den SGB II- Bedarf des Kindes übersteigt, kommt dieser übersteigende Betrag "rein rechnerisch" dem Kind zu Gute, da dieses übersteigene Einkommen aus Unterhalt nicht auf die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umverteilt werden darf (das Kindergeld, das auch zur Bedarfsdeckung herangezogen wird, kann hingegen auf die BG umgelegt werden). Es gibt insofern (meist sehr theoretische) Konstellationen, in denen das zutreffen könnte - im Regelfall wird ein Kind nicht spüren, ob ein Vater mehr oder weniger Unterhalt zahlt. Das ist (natürlich) aus familienrechtlicher Sicht höchst ungerecht, im Sinne des Sozialhilferechts jedoch (laut Gesetzgeber) richtig. Das ist z.B. auch der Grund, weshalb Kinder aus SGB II-Familien nichts davon haben, wenn das Kindergeld erhöht wird.
    • Hallo an die Interessierten,

      ich verlinke mal folgendes Video aus der NDR-Mediathek.
      Vielleicht bekommen Elternteile wie Huschi so ein Bild davon, was sie ihren Kindern indirekt antun.
      Es braucht 6 (!) Generationen, bis sich ein mit Hartz IV aufgewachsenes Kind aus der Armut befreien kann!
      Ich würde das meinen Kindern nicht antun wollen. Und im Bericht sieht man m.M.n. auch, wie sehr die, die nicht arbeiten können, aber vor allen Dingen die Kinder unter der Armut leiden.

      Generation Hartz IV: Kinder kämpfen für ihre Zukunft

      Gruß Tanja
      P.S. ich habe Riesenrespekt vor den dort dargestellten, viel zu früh "erwachsen" seienden reflektierten Kindern.
    • @Kakadu59 zeigst Du aber auch, wie verantwortungslos Du Dich gegenüber Deinem eigenen Fleisch und Blut verhälst.
      - Ja ich bin so verantwortungslos... weil nicht arbeite und noch nie Unterhalt gezahlt habe... Ich kümmere mich auch nicht um meine Kinder? Ich bin aus beruflichen Gründen weggezogen...
      Ich rede so über die Mutter weil sie es mir selber sagt, dass sie niemals arbeiten würd da sie an das Geld was sie jetzt vom JC bekommt nie ran kommen würde...

      Fett: (PS: soll vermutlich abfallen heißen )das wir sicherlich nicht passieren.
      - doch ich glaube schon so oft und so viel wie ihr schüttelt...

      Das ist es übrigens, was die Leute hier im Forum (einschließlich mich) so aufbringt.
      - das geht mir sowas von am Arsch vorbei! Ich weiß ja wie es wirklich ist, ihr redet nur zu den fakten und Gesetzen und ich halte auch gerne her für all die verantwortungslosen Väter die ihr mal finden wolltet! Kein Thema, hier bin ich! weiter gehts...

      abzugsfähigkeit diverser Konsumkredite für - aus meiner Sicht Luxusgüter)
      - Ja ich lebe in Luxus nur weil ich mir ein Auto gekauft habe das nicht eurer Vorstellung entspricht? Dafür gehe ich arbeiten! Wenn es ein Dacia gewesen wäre wäre alles gut... Der erste Kredit war nicht geplant und wie schon erwähnt fast abbezahlt durch weiteres einsparen.

      Fett: gilt übrigens und selbstredend auch für die Mutter der Kinder, die nicht die Deinigen sind....
      - ja sie geht nicht arbeiten, das hat seine Gründe aber sie bekommt keinen Cent von irgendwo sondern muss sogar Ihre Krankenkasse selber zahlen, im Gegensatz zu meiner Ex die ihr so in Schutz nehmt die aber durchaus arbeiten könnte weil der große alleine klar kommt und der kleine bis min 15h nicht da ist, aber das ist nicht schlimm weil es eine Frau bzw alleinerziehende mama ist...

      @Clausutis
      Wenn Du, Huschi, Dich hier anders präsentieren würdest, wäre man vielleicht versucht, Dir einen Rat hinsichtlich Deiner angeführten [b]Umgangskosten zu gebe[/b]
      - sorry aber ich sage ehrlich was ich denken mir ist es egal was andere denken oder sagen weil ich immer für meine Kinder da bin und die immer unterstütze zb bekommen sie auch von mir Taschengeld... wenn ihr meint euch urteile zu bilden obwohl ihr die Leute nicht kennt weiter so, das ist Deutschland... kenne ich schon mein Lebenslang.

      @Tanja
      ich mache mir um die Zukunft meiner Kinder keine Sorgen, die werden Ihren Weg gehen dafür werde ich sorgen... mach dir um andere Sorgen!

      Ich habe hier im Forum die Frage gestellt um eine Einschätzung zur Sachlage zu bekommen aber ihr scheint viel loswerden zu müssen was in euch schlummert... es kann weiter gehen... :thumbsup:





    • Hallo Huschi,

      deine Eingangsfrage war, ob du die Kredite anrechnen kannst?

      was steht man dir denn als km-Geld zum Weg zur Arbeit zu?

      Es geht doch nicht um "Moral" in erster Linie. Es geht darum wie die Gesetze funktionieren.

      Und bei deinem Sachverhalt, sprechen die Gesetze wohl gegen deine Auffassung?

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Huschi schrieb:

      - Ja ich lebe in Luxus nur weil ich mir ein Auto gekauft habe das nicht eurer Vorstellung entspricht? Dafür gehe ich arbeiten!
      Ok, warum beschwerst du dich dann?
      Du willst also dein Auto selbst bezahlen, aber für deine Kinder sollen wir den Rest bezahlen, weil du nicht mehr genug hast?
      Im Grunde weißt du ja selbst, dass das nicht ok ist.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • @edy
      was steht man dir denn als km-Geld zum Weg zur Arbeit zu?
      - ich fahre 20km pro strecke also 40km am Tag

      @Clausutis
      Dass diese Einschätzung Dir und Deinem Rechtsverständnis nicht passt, ist nicht unser Problem.
      Ich hab nicht gesagt das es euer Problem ist...

      Ja, ich weiß: Blöde Gesetze
      - ja weil die die sich bemühen immer gearscht sind und die die nichts machen alles bekommen... aber das ist meine Meinung... muss nicht deine sein...

      @Euklid
      Du willst also dein Auto selbst bezahlen, aber für deine Kinder sollen wir den Rest bezahlen, weil du nicht mehr genug hast?
      - Ja Ihr zahlt für meine Kinder, klar! Ich zahle 300 Steuer und 600 für die Kinder was jetzt knapp auf 700 gegangen ist... es hat noch niemand für meine Kinder bezahlt.. Aber danke das du sich um meine Kinder kümmerst
    • Da Deine Kinder sozialhilfebedürftig sind (u.a. weil Du nicht den MINDESTunterhalt zahlst), zahlen wir alle scheinbar schon längere Zeit für Deine Kinder. So richtig willst Du das nicht vestehen, oder?
      Dein "Bemühen" klingt etwas zynisch, wenn Du dies im gleichen Atemzug mit Deiner Frage benennst, ob Du Deine (unverhältnismäßigen) Kreditkosten nicht vom Unterhalt abziehen kannst.

      Da Dir das deutsche Recht nicht passt, ich Dir aber dennoch (warum auch immer) ein wenig helfen will, hier ein paar Anregungen:

      Du nimmst Dein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate und addierst hinzu Deine Steuererstattung, damit hast Du Dein Jahreseinkommen (sofern nicht noch anderweitiges Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Vermögen, Nebenjob etc. hinzukommt), das Du anschließend durch 12 teilst. Von diesem monatlichen Durchschnittseinkommen abzuziehen sind bei Dir (OLD Düsseldorf) u.U. Werbungskosten ("Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind vom Einkommen abzuziehen, wobei bei entsprechenden Anhaltspunkten eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens -mindestens 50 EUR, bei geringfügiger Teilzeitarbeit auch weniger, und höchstens 150 EUR monatlich-geschätzt werden kann. Bei Geltendmachung die Pauschale übersteigender Aufwendungen sind diese insgesamt nachzuweisen"), Fahrtkosten (" Als notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs können 0,30EUR pro gefahrenem Kilometer (§5 Abs.2 Nr.2 JVEG) angesetzt werden. Ab dem 31. Entfernungskilometer kommt in der Regel eine Kürzung der Kilometerpauschalefür die Mehrkilometerauf 0,20 EUR in Betracht") und Umgangskosten ("Umgangskosten können durch einen –teilweisen –Abzug vom Einkommen oder eine Erhöhung des Selbstbehalts berücksichtigt werden.Bei einem über das übliche Maß hinausgehenden Umgang können dadurch bedingte hohe Mehraufwendungen (z.B. Fahrt-und Unterbringungskosten) zu einer Herabstufung um eine oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle oder zum Absehen von einer erforderlichen Höherstufung führen. Reicht das Einkommen des umgangsberechtigten Elternteils nur zur Zahlung des Mindestunterhalts aus, kann der Mehraufwand bei der Einkommensermittlung oder durch Erhöhung des Selbstbehalts berücksichtigt werden.Ferner kann der Unterhaltsbedarf des Kindes dadurch gemindert sein, dass der umgangsberechtigte Elternteil dem Kind im Zuge seines erweiterten Umgangsrechts Leistungen erbringt, mit denen er den Unterhaltsbedarf des Kindes auf andere Weise als durch Zahlung einer Geldrente teilweise deckt"). Mehr Abzüge sehe ich bisher nicht.


      Deine Kredite wirst Du hingegen, wie gesagt, nicht absetzen können ("Schulden können je nach den Umständen des Einzelfalls (Art, Grund und Zeitpunkt des Ent-stehens) das anrechenbare Einkommen vermindern. Die Abzahlung soll im Rahmen eines Tilgungsplans in angemessenen Raten erfolgen. Dabei sind die Belange von Unterhaltsgläubiger, Unterhaltsschuldner und Drittgläubiger gegeneinander abzuwägen. Unter Umständen besteht im Rahmen gesteigerter Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB die Obliegenheit zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens und Geltendmachung der gesetzlichen Pfändungs-freigrenzen"); ebenso keine zusätzliche Altersvorsorge ("Personen, die der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, können für das die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigende Einkommen zusätzliche Aufwendungen zur Altersvorsorge bis zur Höhe eines Prozentsatzes des die Beitragsbemessungsgrenze übersteigenden Einkommens tätigen, der dem jeweiligen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Wenn der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder oder ihnen nach §1603 Abs.2 S.2 BGB gleichgestellter Volljähriger nicht gedeckt ist, sind Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge nicht zu berücksichtigen").



      Wenn Du nun unter Berücksichtigung des Dir zustehenden Selbstbehaltes den Mindestunterhalt Deiner Kinder zahlen kannst, hast Du die Klippe übersprungen, die Dir ansonsten bevorstehen könnte: Die Nachfrage, weshalb Du nicht mit dem ÖPNV zur Arbeit fahren kannst, um Deine Fahrtkosten zu reduzieren, oder ob Du noch einen Nebenjob ausüben könntest ("Einkommen sind auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheitunter Beachtung einer realen Beschäftigungschanceerzielbare Einkünfte, die sich bei gesteigerter Unterhaltspflichtgemäß § 1603 Abs. 2 BGB im Rahmen der Zumutbarkeit auch aus einer Nebentätigkeit ergeben können(vgl. Nr.1.3 Abs.2)").
    • @edy
      dann kannst du doch (vorausgesetzt du zahlst den Mindestunterhalt) 12€ pro Arbeitstag
      - also könnte ich 20*12= 240euro im Monat ansetzen?

      @Clausutis
      Bei einem über das übliche Maß hinausgehenden Umgang können dadurch bedingte hohe Mehraufwendungen (z.B. Fahrt-und Unterbringungskosten) zu einer Herabstufung um eine oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle oder zum Absehen von einer erforderlichen Höherstufung führen.
      - 118km muss ich Jedes 2. Wochenende fahren um die Jungs zu holen und auch wieder zu bringen, ist das damit gemeint?

      Weitere Einkünfte habe ich nicht.
      Auf das Auto bin ich angewiesen, da ich mit Equipment auch zu Kunden oder verschiedenen Werken fahren muss (IT)
    • Hallo huscht,

      Du könntest diese Fahrtkosten geltend machen, wenn du mindestunterhalt zahlst, was du lt. Deinen Angaben nicht tust.

      Wenn du auf Veranlassung deines Arbeitgebers dein privatauto für dienstliche Belange nutzt muss er dir doch die Kosten erstatten. Und wenn er das nicht in voller Höhe tut kannst du das bei deiner Steuererklärung tun.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Clausutis schrieb:

      Da Dir das deutsche Recht nicht passt, ich Dir aber dennoch (warum auch immer) ein wenig helfen will, hier ein paar Anregungen:
      Hallo Clausutis,

      erlaube meine Nachfrage: wobei möchtest Du Huschi helfen?

      Unter den Mindestunterhalt von derzeit 717 wird er bei korrekter Arbeitsweise der Bearbeiterin vermutlich nicht kommen - ab Januar 2021 übrigens 760 (siehe dortige Mindestunterhaltssätze abzüglich höherem KG)

      Und Verständnis/Einsicht wirst Du vermutlich auch nicht erreichen.

      Gruß Tanja
    • Moin Tanja,

      ich möchte ihm dabei helfen, das Unterhaltsrecht ein wenig zu verstehen und dadurch ggf. Stress mit dem Amt, seiner Ex, den Kindern usw. zu minimieren, auch wenn ich ganz dicht bei Deiner Annahme bin, dass ich damit vermutlich nicht viel erreichen werde. :rolleyes:

      @Huschi:
      Bei den Umgangskosten wäre aus meiner Sicht eine entscheidende Frage (da Du bisher nicht den Mindestunterhalt zahlst), weshalb diese Umgangskosten entstanden sind. Wo habt ihr zusammen vor der Trennung gelebt, weshalb hast Du den Ort gewechselt, war das unterhaltsrechtlich vertretbar (wesentlich höheres Einkommen, weshalb höhere Umgangskosten in einem guten Verhältnis dazu stehen usw.). Grundsätzlich sollten diese Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts zunächst über das Dir hälftig angerechnete Kindergeld bedient werden. Da Du in Deinem (bisherigen) Mangelfall jedoch nicht in den Genuss der Anrechnung kommt, gibt es unter Umständen eine Möglichkeit der Prüfung (siehe oben).
    • @AnnaSophie
      Du könntest diese Fahrtkosten geltend machen, wenn du mindestunterhalt zahlst, was du lt. Deinen Angaben nicht tust.
      - muss ich ja jetzt nach der neu Berechnung, also werde ich das dann geltend machen...
      Wenn du auf Veranlassung deines Arbeitgebers dein privatauto für dienstliche Belange nutzt muss er dir doch die Kosten erstatten. Und wenn er das nicht in voller Höhe tut kannst du das bei deiner Steuererklärung tun.
      - Das ist nicht sehr viel aber ich muss halt in der Lage sein es zu tun... es kommt ab und zu vor...

      @TanjaW9
      erlaube meine Nachfrage: wobei möchtest Du Huschi helfen?
      - er hat mir schon geholfen, auch wenn es dir nicht gefällt so jemanden wie mir helfen zu wollen!

      @Clausutis
      danke
    • Clausutis schrieb:

      auch wenn ich ganz dicht bei Deiner Annahme bin, dass ich damit vermutlich nicht viel erreichen werde.
      Hallo Clausutis,

      ich frag jetzt nicht, ob 1. oder 2. Annahme...

      Kannst Du dem Huschi mal sagen, dass er - auch mit Abzug seiner (angeblich zwingenden) beruflichen Fahrtkosten - nicht unter den Mindestunterhalt kommen kann?
      Vielleicht glaubt er Dir das ja. (Oder versteht es bei Dir eher - Du hast die Zweckrichtung des Fragewortes "wobei" ja auch richtig verstanden ;) )

      Gruß Tanja
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