Hi @Clausutis,
etwas OT (weil es den TO in seiner Ausgangsfrage nicht voran bringt...)
Fett: ich kenne jetzt nicht genau die Bedarfssätze...
Bei einer derartigen Konstellation wie hier - KV zahlt Kindesunterhalt, KM bezieht H4 - geht der gezahlte KU des KV immer in der Berechnung der Bedarfssätze der Bedarfsgemeinschaft "unter", da er mit an-/eingerechnet wird.
Das heißt: je mehr Unterhalt der KV zahlt, desto weniger Geld würde aus den öffentlichen Kassen (-> Steuergelder) in diese Bedarfsgemeinschaft investiert werden (müssen).
Dies wäre der steuerliche (-> staatliche Leistungen) Aspekt.
Aus Kindesunterhaltsrechtlicher Sicht ist das fatal bis höchst ungerecht. Soll doch aus unterhaltsrechtlicher Sicht das Kind/ die Kinder -Ironie ON:- so der hohe moralische Grundsatz - Ironie OFF! -am Lebensstandard des UET teilhaben.
Findet aber in der Bedarfsgemeinschaft eine Verrechnung des Kindesunterhaltes statt wird dieser Grundsatz nicht nur gebrochen (Rechtsbruch?) sondern der UET querfinanziert den BET gerade mit (ob er will oder nicht) ...
Nimmt man zB. an das der UEt in der höchsten Einkommensgruppe Unterhalt zahlt könnte(!) es also theoretisch dazu kommen, dass gar keine staatlichen Leistungen (->H4)mehr gezahlt werden (müssen)...
PS: Hier gibt es übrigens ein neues Urteil des BGH, welches einen Kindesunterhaltspflichtigen ET ab Einkommensgruppe 10 nicht mehr von seiner Auskunftspflicht freistellt.
etwas OT (weil es den TO in seiner Ausgangsfrage nicht voran bringt...)
Clausutis schrieb:
Ja, das stimmt. Unterm Strich haben Deine Kinder nicht mehr, weil dann der Steuerzahler für Deine Kinder aufkommt.Huschi schrieb:
Die Kinder bekommen mit der Mutter Hartz4 ob ich 1 Euro zahle oder 1000 also ändert das an dem Verhältnis Garnichts, wenn sie arbeiten würde, würde ich das noch verstehen... Die Kinder bekommen die Summe die ich zahle Gar nicht sondern viel weniger...
Würdest Du auch mit Deinem Kredit argumentieren, wenn es die staatlichen Leistungen nicht gäbe und Deine Kinder nicht abgesichert wären? Sorry, aber diese Haltung ist höchst unsozial. Weshalb soll die Allgemeinheit für Deine Kinder aufkommen?
Bei einer derartigen Konstellation wie hier - KV zahlt Kindesunterhalt, KM bezieht H4 - geht der gezahlte KU des KV immer in der Berechnung der Bedarfssätze der Bedarfsgemeinschaft "unter", da er mit an-/eingerechnet wird.
Das heißt: je mehr Unterhalt der KV zahlt, desto weniger Geld würde aus den öffentlichen Kassen (-> Steuergelder) in diese Bedarfsgemeinschaft investiert werden (müssen).
Dies wäre der steuerliche (-> staatliche Leistungen) Aspekt.
Aus Kindesunterhaltsrechtlicher Sicht ist das fatal bis höchst ungerecht. Soll doch aus unterhaltsrechtlicher Sicht das Kind/ die Kinder -Ironie ON:- so der hohe moralische Grundsatz - Ironie OFF! -am Lebensstandard des UET teilhaben.
Findet aber in der Bedarfsgemeinschaft eine Verrechnung des Kindesunterhaltes statt wird dieser Grundsatz nicht nur gebrochen (Rechtsbruch?) sondern der UET querfinanziert den BET gerade mit (ob er will oder nicht) ...
Nimmt man zB. an das der UEt in der höchsten Einkommensgruppe Unterhalt zahlt könnte(!) es also theoretisch dazu kommen, dass gar keine staatlichen Leistungen (->H4)mehr gezahlt werden (müssen)...
PS: Hier gibt es übrigens ein neues Urteil des BGH, welches einen Kindesunterhaltspflichtigen ET ab Einkommensgruppe 10 nicht mehr von seiner Auskunftspflicht freistellt.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift