Unterhaltrelevantes Einkommen Kindesunterhalt

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    • Unterhaltrelevantes Einkommen Kindesunterhalt

      Hallo zusammen,

      ich brauche mal Eure Hilfe bezüglich Unterhaltsansprüche für meinen Sohn.

      Mein Sohn, 14 Jahre alt, lebt seit der Trennung von meiner Frau bei mir. Scheidungsantrag läuft bereits.

      Noch-Frau möchte gerne Trennungsunterhalt haben. Ich wurde auch schon gebeten mein Einkommen offenzulegen. Soweit alles kein Problem. Meine Noch-Frau zahlt keinen Unterhalt für unser gemeinsames Kind wegen mangelnder Leistungsfähigkeit. Sie bezieht eine volle Erwerbsminderungsrente i.H.v. 967,00 Euro (netto). Nach Abzug der anteiligen Werbungskosten liegt sie unter den Selbstbehalt.

      Meine Frage ist, wenn ich ihr tatsächlich Unterhalt zahlen sollte ( ca. 330 Euro) ist sie dann nicht in der Lage Kindesunterhalt zu leisten oder gibt es da Ausnahmen? ?( ?( ?(

      Ich bedanke mich schon einmal für Eure Antworten....

      Liebe Grüße
      Ole
    • Hallo,

      Wenn sie keinen Unterhalt für das bei dir lebende kind zahlt, dann kannst du diesen vorab bei deinem Gehalt in Abzug bringen. Dann dürfte auch kein Raum mehr für Trennungsunterhalt bleiben.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Ole,

      so trivial, wie es deine DEF darstellt, ist es sicher nicht. Zunächst: ihr Selbstbehalt liegt bei 960 EUR (nicht erwerbstätig). Wenn sie mit jemanden zusammen leben sollte, kann ihr Selbstbehalt abgesenkt werden (Haushaltsersparnis). Welche Werbungskosten will sie denn geltend machen?

      Weiter hat der BGH schon klar gemacht, dass der Bezug einer Erwerbsminderungsrente allein noch nicht bedeutet, dass man nicht leistungsfähig ist, siehe XII ZB 227/15 aus 2016. Deine DEF könnte auch 2 Stunden am Tag einem 400€-Job nachgehen, um den Mindestunterhalt sicherzustellen. Erwerbsminderung bedeutet ja nur, dass man nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann.

      Ansonsten beherzige die Ratschläge zum Unterhaltsvorschuss und dem Abzug des Unterhalts von deinem Einkommen bei der Berechnung des Trennungsunterhalts, die du schon erhalten hast.