Hallo zusammen,
ich brauche mal Eure Hilfe bezüglich Unterhaltsansprüche für meinen Sohn.
Mein Sohn, 14 Jahre alt, lebt seit der Trennung von meiner Frau bei mir. Scheidungsantrag läuft bereits.
Noch-Frau möchte gerne Trennungsunterhalt haben. Ich wurde auch schon gebeten mein Einkommen offenzulegen. Soweit alles kein Problem. Meine Noch-Frau zahlt keinen Unterhalt für unser gemeinsames Kind wegen mangelnder Leistungsfähigkeit. Sie bezieht eine volle Erwerbsminderungsrente i.H.v. 967,00 Euro (netto). Nach Abzug der anteiligen Werbungskosten liegt sie unter den Selbstbehalt.
Meine Frage ist, wenn ich ihr tatsächlich Unterhalt zahlen sollte ( ca. 330 Euro) ist sie dann nicht in der Lage Kindesunterhalt zu leisten oder gibt es da Ausnahmen?
Ich bedanke mich schon einmal für Eure Antworten....
Liebe Grüße
Ole
ich brauche mal Eure Hilfe bezüglich Unterhaltsansprüche für meinen Sohn.
Mein Sohn, 14 Jahre alt, lebt seit der Trennung von meiner Frau bei mir. Scheidungsantrag läuft bereits.
Noch-Frau möchte gerne Trennungsunterhalt haben. Ich wurde auch schon gebeten mein Einkommen offenzulegen. Soweit alles kein Problem. Meine Noch-Frau zahlt keinen Unterhalt für unser gemeinsames Kind wegen mangelnder Leistungsfähigkeit. Sie bezieht eine volle Erwerbsminderungsrente i.H.v. 967,00 Euro (netto). Nach Abzug der anteiligen Werbungskosten liegt sie unter den Selbstbehalt.
Meine Frage ist, wenn ich ihr tatsächlich Unterhalt zahlen sollte ( ca. 330 Euro) ist sie dann nicht in der Lage Kindesunterhalt zu leisten oder gibt es da Ausnahmen?
Ich bedanke mich schon einmal für Eure Antworten....
Liebe Grüße
Ole